Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Zu 1: Gelegentlich wird behauptet, die Y-Bahnstrecke wäre ursprünglich nur für den schnellen Personenverkehr geplant gewesen. Diese Behauptung ist falsch. Im Bundesverkehrswegeplan beruhen alle Berechnungen für das Y auf einer Nutzung beider Verkehrsarten, also Personenverkehr und Güterverkehr. Das Betriebsprogramm, welches die Deutsche Bahn für das Raumordnungs

verfahren aufgestellt hatte, sieht täglich 110 Güterzüge und 104 Personenzüge vor. Allerdings war zu Beginn der Überlegungen für die Y-Trasse die Entwicklung der Häfen so noch nicht absehbar. Heute wissen wir, dass das Funktionieren der Hinterlandanbindung ein absolut wichtiges Kriterium für den Erfolg der deutschen Häfen ist. Die Y-Strecke ist prädestiniert dafür, diese neue Aufgabe mit zu bewältigen. Wir sind froh, dass mit dem ursprünglichen Konzept der Y-Strecke ein für den Hafenhinterlandverkehr nützliches Projekt abgeleitet werden kann.

Wir haben ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren, der Bund hat bereits letztes Jahr mit der Finanzierung der Planung begonnen, und das Land Niedersachsen unterstützt die Planungsphase mit der beim Bahngipfel abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung.

Allen Unkenrufern und Zweiflern, die nicht an den Realisierungswillen des Bundes geglaubt haben, kann ich mitteilen, dass die jüngsten Berechnungsergebnisse des Bundes mit 5,2 ein eindeutig positives Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Y ausweisen. Dies ist ein hervorragender Wert. Gleichzeitig geht der Bund in seinen Planungen von einer Durchbindung bis Lehrte aus. Somit können wir auf das Erreichte mit Recht stolz sein.

Um das Projekt zu beschleunigen, beteiligen wir uns an der Finanzierung - und das aus guten Gründen, weil wir nämlich so Einfluss auf die Planungen beim Y nehmen können. Während wir positive Signale für eine Beteiligung aus Hamburg haben, aber Hamburg bei der haushaltsrechtlichen Absicherung zaudert, hat Bremen einer Mitfinanzierung bisher eine klare Absage erteilt. Dafür habe ich kein Verständnis, da beide Länder ja von der Strecke profitieren. Ich habe daher meine Kollegen in Hamburg und Bremen nach dem Bahngipfel noch mal angeschrieben und sie aufgefordert, sich ebenfalls finanziell zu beteiligen.

Es bleibt die Frage, wie die Hafenhinterlandverkehre von der Y-Strecke aufgenommen werden können. Eine flexiblere Nutzung der Y-Strecke für den Güterverkehr ist möglich, wenn ausreichend Überholmöglichkeiten geschaffen werden. Das heißt, es müssen mehr sogenannte Überholbahnhöfe entlang der Y-Strecke geplant und gebaut werden. Wir haben jetzt die Möglichkeit, das Y so zu planen, dass der Hinterlandverkehr bewältigt werden kann. Ohne Y müsste alles auf den bereits heute ausgelasteten oder gar schon überlasteten Strecken verkehren. Dies bedeutet nach den Berech

nungen der Bahn, dass ohne das Y z. B. 60 Züge pro Tag mehr zwischen Hannover und Hamburg verkehren.

Zu 2: Der JadeWeserPort wird bekannterweise seinen Betrieb planmäßig im August 2012 aufnehmen. Niedersachsen hat das Interesse, dass zeitgleich eine leistungsfähige Schienenanbindung genutzt werden kann.

Die Baustufe I - Beseitigung von Langsamfahrstellen - ist längst abgeschlossen. Baustufe II, nämlich der unmittelbare Hafenanschluss bis zur DBStrecke, ist zurzeit in Bau. In intensiver Planung befindet sich die Baustufe III: Der Baubeginn für den zweigleisigen Ausbau ist für August nächsten Jahres geplant. Fertigstellung soll Ende 2012 sein. Für die Elektrifizierung ist die Fertigstellung für Ende 2016 vorgesehen. Leider haben wir für diese Baustufe noch keine gesicherte Finanzierung durch den Bund. Dass wir das nicht hinnehmen werden, ist völlig klar: Für uns darf es keine Verzögerungen bei dem Projekt geben, da eine spätere Erweiterung von einem auf zwei Gleise zu tagelangen Vollsperrungen der Strecke führen würde. Außerdem würde sich die Bauzeit erheblich verlängern. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn haben wir deshalb beim Bahngipfel nach Lösungsmöglichkeiten gesucht. Möglich ist z. B. der Abschluss einer Teilfinanzierungsvereinbarung nur über die Herstellung der Zweigleisigkeit. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 150 bis 180 Millionen Euro. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir stets auf den erforderlichen Lärmschutz achten und in unsere Forderungen einbeziehen. Die Summe von 150 bis 180 Millionen Euro enthält daher auch entsprechende Schallschutzmaßnahmen.

Die Landesregierung erwartet vom Bund, dass er zu seinen bisherigen Zusagen steht und die Finanzierung der Strecke zeitgerecht sicherstellt. Wir räumen dieser Anbindung höchste Priorität ein. Der Bahngipfel war durch dieses Thema geprägt, und ich kann Ihnen versprechen: Wir werden nicht lockerlassen.

Zu 3: Auch bei der Megahub-Anlage in Lehrte liegen die Anfänge - ähnlich wie bei der Y-Strecke - so weit zurück, dass das Thema Hinterlandverkehr damals noch nicht absehbar war. Ursprünglich sollte diese hochmoderne Umschlaganlage dem kombinierten Verkehr im Binnenland dienen und so die Verlagerung von der Straße auf die Schiene fördern. Mittlerweile ist klar, dass aufgrund seiner Lage und Gestaltung der Megahub Lehrte hervor

ragend für die Aufgaben des Hafenhinterlandverkehrs geeignet ist. Die Container auf den Zügen aus den Häfen können mit der geplanten SchieneSchiene-Umschlaganlage abseits der Häfen schnell umgeladen werden. Angesichts dieser Randbedingungen stellt sich in der Tat die Frage, wo wir hinsichtlich Realisierung heute stehen und warum der Megahub in Lehrte nicht längst in Betrieb ist. Dieses Thema ist von der Landesregierung beim Bahngipfel kritisch angesprochen worden. Ich geben Ihnen nun den aktuellen Stand wieder: Nun ist die Megahub-Anlage in Lehrte schon seit langer Zeit ein Projekt des vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplan und wurde in den „Investitionsrahmenplan für den Ausbau der Schienenwege des Bundes“ im Jahr 2006 aufgenommen. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss liegt seit Mitte 2005 vor. Somit haben wir Baurecht! Die bisherigen Planungen der DB AG sahen einen Baubeginn für Mitte 2010 vor, die Inbetriebnahme sollte unter optimalen Voraussetzungen im Jahr 2012 erfolgen. Obwohl alle Voraussetzungen für den Baubeginn gegeben sind, ist die Finanzierung seitens des Bundes zurzeit jedoch nicht gesichert. Es mehrten sich sogar die Hinweise, dass dieses Projekt von Bundesseite her komplett in der Versenkung verschwinden könnte. Das Land und die Bahn waren sich beim Bahngipfel einig, diese Entwicklung nicht hinzunehmen. Gemeinsam suchen wir derzeit nach Ansätzen, das vorhandene Baurecht zu nutzen und nicht verfallen zu lassen. Auch hier werden Teilfinanzierungen und auch andere Finanzierungsmodelle geprüft.

Die Bahn erfüllt in Niedersachsen wichtige Aufgaben, um Mobilität, Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Der Bahngipfel war eine hervorragende Möglichkeit, alle dringenden Angelegenheiten auf höchster Ebene zu besprechen und voranzubringen. So konnten wir z. B. bei der Infrastruktur so einiges bewegen. Diesen Dialog werden wir gerne fortsetzen.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 4 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Fördert das Land politische Jugendbildung mit Referenten, die Folter befürworten?

Die Landesregierung fördert Angebote der politischen Jugendbildung von ausgewählten Par

teijugendverbänden mit 180 000 Euro pro Jahr. Am 30. Oktober 2010 veranstaltete die Junge Union (JU) Niedersachsen ihr „8. Rotenburger Sicherheitsforum“, das sich u. a. mit dem Afghanistankrieg befasste. Nach Angaben der CDU-Jugendorganisation wird die Maßnahme mit Mitteln des Landes gefördert.

Als Eröffnungsredner referierte der Historiker Michael Wolffsohn zur Fragestellung „Wie meistert der Westen den Fall Afghanistan?“. Wolffsohn ist in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit umstritten, weil er sich im Zusammenhang mit dem Afghanistaneinsatz der Bundeswehr mehrfach für Foltermethoden ausgesprochen hatte. So erklärte er in der TV-Sendung „Maischberger“: „Wenn wir mit Gentleman-Methoden den Terrorismus bekämpfen wollen, werden wir scheitern. (…) Als eines der Mittel gegen Terroristen halte ich Folter oder die Androhung von Folter für legitim.“

Im Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung, die von der Landesregierung seit dem 3. März 2010 angewendet wird, heißt es, dass das Land Zuwendungen gewährt „für Bildungsveranstaltungen und besondere Einzelvorhaben der politischen Jugendbildung zur Verbreitung und Festigung des Gedankengutes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hierunter ist eine Ordnung zu verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung (…).“

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Anwendung oder Androhung von Folter mit den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten und insbesondere mit dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung vereinbar?

2. Bietet eine Veranstaltung Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit und trägt sie dazu bei, die freiheitliche, demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie des Landes Niedersachsen im Bewusstsein zu verankern und ihr Gedankengut zu fördern, wenn dort ein Referent auftritt, der sich in der Vergangenheit im Zusammenhang mit seinem Vortragsthema - wie in diesem Fall - wiederholt öffentlich in Widerspruch zu elementaren Regelungen des Grundgesetzes, der Europäischen Menschenrechtskonvention oder des Völkerrechts begeben hat?

3. Beteiligt sie sich im beantragten Umfang an den Kosten dieser JU-Veranstaltung und damit auch am Honorar für den Referenten? (Sofern

dies noch nicht entschieden worden ist, bitte mit Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt darüber entschieden wird.)

Um junge Menschen für eine bürgerschaftliche Verantwortung zu gewinnen und um sie in die verantwortliche, aktive politische Mitarbeit auf allen Ebenen der Gesellschaft einbeziehen zu können, muss ihnen die Gelegenheit gegeben werden, sich staatspolitisch zu interessieren und politisch zu bilden. Dabei soll es jungen Menschen insbesondere ermöglicht werden, demokratische Grundwerte auf der Basis der Verfassung zu erkennen, zu achten und zu erleben.

Das Land gewährt deshalb Zuwendungen für Bildungsveranstaltungen und besondere Einzelvorhaben der politischen Jugendbildung zur Verbreitung und Festigung des Gedankengutes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen zu freien Staatsbürgern heranwachsen und ihre Rechte und Pflichten auf der Grundlage der Verfassung im demokratischen Staat wahrnehmen lernen.

Dies erfolgt in der Regel durch Informationsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen, durch Veranstaltungen der allgemeinen politischen Willens- und Meinungsbildung oder zur Vermittlung von historisch-politischem Grundwissen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen und Publikationen der parteiinternen Schulung und der Parteienwerbung sowie Maßnahmen und Publikationen mit agitatorischen Zielen, die auf eine aggressive Beeinflussung oder auf eine bestimmte politische Anschauung ausgerichtet sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hält die Anwendung oder Androhung von Folter nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Zu 2: Mit dem Rotenburger Sicherheitsforum hat die Junge Union seit Jahren eine Veranstaltungsreihe etabliert, bei der junge Menschen über Zukunftsthemen der Außen- und Sicherheitspolitik diskutieren können. Diese Veranstaltung dient jungen Menschen zur politischen Meinungsbildung auf der Grundlage der Staatsordnung des Grundgesetzes. Für diesen Prozess der Meinungsbildung ist es essentiell, sich aus mehr als einer einzigen Quelle zu informieren, damit die eigenen Ansichten kritisch reflektiert werden können.

Zu 3: Die Junge Union hat für das 8. Rotenburger Sicherheitsforum eine Zuwendung beantragt. Die Bewilligungsbehörde hat am 20. September 2010 eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns zugelassen. Der Bewilligungsbescheid soll bis Ende dieses Jahres erteilt werden. Im Finanzierungsplan sind u. a. Referentenkosten veranschlagt. Die Referenten werden jedoch namentlich nicht benannt.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 5 der Abg. Heinz Rolfes und Dirk Toepffer (CDU)

„Bilder schaffen und für Aufsehen sorgen“ - Missbrauch der Arbeitnehmermitbestimmung durch den hannoverschen Oberbürgermeister und den Präsidenten der Region Hannover? - Aus Schaden noch nicht klug geworden?

Zum 28. Oktober 2010 hatten der hannoversche Oberbürgermeister Stephan Weil und der Präsident der Region Hannover, Hauke Jagau, als oberste Dienstherren gemeinsam mit den entsprechenden Gesamtpersonalratsvorsitzenden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt- und Regionsverwaltung zu einer Dienst- und Personalversammlung zum Thema „Sicherung der Kommunalfinanzen. Erhalt der Gewerbesteuer“ eingeladen. Nach Presseberichten haben an dieser Veranstaltung rund 5 000 Bedienstete von Stadt und Region Hannover teilgenommen.

So zeigen der Einladungstext, die Auswahl der Referenten und die Themen eindeutig, dass die Veranstaltung einen politischen Charakter hat. Es sprachen beispielsweise der ver.di-Vorsitzende, Frank Bsirske, und der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Hannover, Reinhard Schwitzer.

Am 16. Juni 2010 hatte Stephan Weil in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik eine gemeinsame Erklärung mit dem ver.diBundesvorsitzenden, Frank Bsirske, zur finanziellen Situation der Kommunen veröffentlicht, deren Forderungen sich mit dem Inhalt der „Personalversammlung“ decken.

In einer begleitenden Pressemittelung der SGK vom 16. Juni 2010 heißt es erläuternd:

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK) setzen sich für eine sofortige, sozial gerechte und nachhaltige Verbesserung der Einnahmen der Kommunen sowie der staatlichen Gebietskörperschaften insgesamt ein. In einer gemeinsa

men Erklärung fordern der ver.di-Vorsitzende, Frank Bsirske, und der amtierende Vorsitzende der Bundes-SGK, Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil, einen Rettungsschirm für die Kommunen, durch den Einnahmeausfälle infolge des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorschriften - zusammen pro Jahr rund 2,3 Milliarden Euro - kompensiert werden. Das Vorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung, die Gewerbesteuer abzuschaffen, lehnen die Spitzenvertreter von ver.di und Bundes-SGK als vollkommen ungeeignet ab.“

Für die Versammlung von Stadt und Region wird auch auf der Homepage des ver.di-Bundesverbandes unter der Rubrik „Gerechtigkeit geht anders“/Aktionswochen geworben. Auf der ver.di-Homepage heißt es über die Kampagne „Gerechtigkeit geht anders“ ergänzend: „Mit Kreativität Druck gegen die Klientelpolitik der CDU/CSU/FDP-Bundesregierung in Betrieben, Verwaltungen und auch in der Öffentlichkeit machen. Bilder schaffen und für Aufsehen sorgen. Ganz einfach: Schilder schnappen und raus auf die Plätze und in die Betriebe.“

Es besteht der begründete Verdacht, dass diese Versammlung gegen geltendes Recht verstoßen hat.

In der Stadt Hannover wurde in der Vergangenheit bereits bei Personalversammlungen gegen geltendes Recht verstoßen. So hatte die Kommunalaufsicht beim Ministerium für Inneres und Sport die öffentlichen Proteste von Bediensteten der Stadt Hannover und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) am 6. März 2007 gegen die „Rente mit 67“ als nicht gesetzeskonform gerügt. Sie waren nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt und durften deshalb nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Das Thema „Rente mit 67“ habe allenfalls im Rahmen einer internen Personalversammlung behandelt werden dürfen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Stellt die gemeinsame Dienst- und Personalversammlung nach Auffassung der Landesregierung einen Verstoß gegen das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz oder anderes Recht dar?

2. Kann die Landesregierung den Geldwert der Arbeitszeit beziffern, den die Veranstaltung am 28. Oktober den Steuerzahler vermutlich kosten wird?

3. Ist der Landesregierung bekannt, dass zur Teilnahme an der Dienst- und Personalversammlung auch bei Unternehmen geworben wurde, an denen die Stadt Hannover lediglich beteiligt ist?