Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Der Bildungsauftrag der Schule ist im Niedersächsischen Schulgesetz in § 2 deutlich formuliert: „Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, (…) sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen (…). Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.“ Sie ist dabei zur Ausgewogenheit verpflichtet.

In einem Zeitungsartikel des Anzeigers für Harlingerland vom 28. Oktober 2010 war unter der Überschrift „Umweltfragen geklärt - mit Augenzwinkern“ zu lesen, dass ein „Umweltclown“ Grundschulen in Friedeburg, Wiesede, Marx, Horsten und Reepsholt besucht hat, um die Kinder mit einem „Augenzwinkern“ über Energie- und Umweltpolitik aufzuklären. Die Drittklässler erfuhren dabei nach Berichten der Zeitung „vieles über die Zusammenhänge zwischen Erdgas, Planeten und Menschen“. Der „Umweltclown“ besuchte die Grundschulen im Auftrag von E.ON Gas Storage. Besonders brisant ist dies vor dem Hintergrund, dass sich an genau diesen Grundschulstandorten eine Bürgerinitiative sehr engagiert gegen die Aussolung von über 200 Salzkavernen wehrt, in denen Gas unter Druck eingelagert werden soll. Die Einlagerung geschieht mithilfe von Gasver

dichtern. Aktuell baut E.ON Gas Storage einen solchen Verdichter in der Gemeinde Friedeburg. Die Neutralität der Information und ihre Zulässigkeit werden von Kritikern bezweifelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Kenntnis von den beschriebenen von E.ON gesponserten „Clownvorführungen“, und wie beurteilt sie die rechtliche Zulässigkeit?

2. An wie vielen niedersächsischen Schulen ist der „E.ON Umweltclown“ bereits zum Einsatz gekommen?

3. An welchen Schulen wurden im Jahr 2010 Informations- oder Kulturveranstaltungen von welchen Wirtschaftsunternehmen finanziert?

Die Schule soll bei Schülerinnen und Schülern die Bereitschaft fördern, soziale und politische Mitverantwortung durch individuelles Handeln und durch die Wahrnehmung gemeinsamer Interessen zu übernehmen und zur demokratischen Gestaltung einer gerechten und freien Gesellschaft beizutragen. Aus dem Grundprinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates folgt dabei das Gebot, die Unterrichtsinhalte ausgewogen zu gestalten.

Der Unterricht wird von den Lehrkräften in eigener pädagogischer Verantwortung im Rahmen der vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsziele sowie der Rechts- und Verwaltungsvorschriften wahrgenommen. Dabei darf ihre pädagogische Verantwortung nicht unzumutbar oder unnötig eingeschränkt werden. Diese Verantwortung umfasst auch die konkrete Darstellung und Vermittlung von Kenntnissen im Unterricht, einschließlich der Wahl der Unterrichtsmethode.

Möchte eine Schule im Rahmen der politischen Bildung Dritte zur Veranschaulichung von Lerninhalten in die Schule einladen, gehört auch dies zum Bestandteil der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte, sofern der Grundsatz der staatlichen Neutralität gewahrt bleibt.

Mit dem „Umweltclown“ lernen Dritt- und Viertklässler auf spielerische Art, wie der fossile Energieträger Erdgas entsteht und wie Grundschulkinder zu Hause mithelfen können, Energie zu sparen. Mit dieser kindgerechten Unterrichtsmethode werden Kinder spielerisch auf die wichtigen Fragen des Umwelt- und Naturschutzes vorbereitet und für den schonenden Umgang mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Energieressourcen sensibilisiert. Durch den „Umweltclown“ wird bei den Kindern ein grundlegendes Verständnis für die Zusammenhänge des Umwelt- und Klimaschutzes geweckt und wird in ihnen das Bewusstsein ge

stärkt, dass sie - obwohl sie noch klein sind - viel für die Umwelt bewirken können. Ein Bezug zu einer speziellen Problematik vor Ort ist durch den „Umweltclown“ dabei nicht hergestellt worden. Im Übrigen sind Anhaltspunkte dafür, dass durch die Clownvorführungen der Grundsatz der Neutralität verletzt wird, weder vorgetragen noch ersichtlich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat Kenntnis von den Clownvorführungen erlangt und hält diese für zulässig.

Zu 2: Hierüber liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Das Führen derartiger Statistiken steht zum erwarteten Erkenntnisgewinn in keinem vertretbaren Verhältnis.

Zu 3: Auch hierüber liegen der Landesregierung keine Daten vor.

Anlage 40

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 43 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Ansturm auf die Hochschulen - Folgen der Wehrpflichtaussetzung

Über die neu geschaffenen Studienmöglichkeiten im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 sollen im nächsten Jahr und in den Folgejahren die Auswirkungen des doppelten Abiturjahrgangs an den niedersächsischen Hochschulen abgefedert werden. Dabei sind die zusätzlich erforderlichen Studienanfängerplätze durch die geplante Aussetzung der Wehrpflicht noch nicht berücksichtigt, da darüber bei den Verhandlungen zum Hochschulpakt noch nichts bekannt war. Nun haben Betroffene, Schülerinnen und Schüler und Eltern viele Fragen zur Situation an den Hochschulen im nächsten Jahr, und Hochschulen und Verbände versuchen, geeignete Antworten darauf zu finden.

Laut Hannoverscher Allgemeinen Zeitung vom 9. Oktober 2010 geht Professor Erich Barke, Präsident der Leibniz Universität Hannover, beispielsweise davon aus, dass durch die Aussetzung der Wehrpflicht weitere 10 bis 20 % zusätzliche Studienanfänger an seiner Hochschule ein Studium beginnen werden - zusätzlich zu den 30 % mehr Studierenden, die er infolge des doppelten Abiturjahrgangs erwartet. Wie die Süddeutsche Zeitung vom 26. Oktober 2010 berichtet, verlangt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Aufstockung der Hochschulpaktmittel, womit weitere

70 000 Studienplätze geschaffen werden sollen, und Berlins Senator Jürgen Zöllner spricht nach einer Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) von einem „ernsten Problem“. Laut dpaBericht vom 19. Oktober 2010 rechnet der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) , Ludwig Spaenle, mit ca. 50 000 zusätzlichen Studierenden in 2011 und erwägt daher eine Ausweitung des Hochschulpaktes. Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Margret Wintermantel, fordert angesichts der Studierendenschwemme eine flexiblere Handhabung des Hochschulpaktes und einen früheren Mittelfluss. Ein Staatssekretärausschuss wurde von der KMK damit beauftragt, die Folgen der Wehrpflichtaussetzung zu prüfen.

Auch wenn die Aussetzung der Wehrpflicht sowie deren konkrete Ausgestaltung bis dato noch nicht endgültig beschlossen sind, haben nahezu alle Beteiligten bereits Aussagen und Prognosen zur Situation im nächsten Jahr gewagt - wohl wissend, dass nicht mehr viel Zeit bleibt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Noch in der Plenarsitzung am 7. Oktober 2010 hat die Landesregierung in der Antwort auf eine Anfrage lediglich auf die noch unklare Rechtslage verwiesen, während andere Länder wie beispielsweise Schleswig-Holstein bereits konkrete Zahlen genannt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist Niedersachsen an Bund-Länder-Gremien beteiligt, die die bundesweiten Auswirkungen durch die Aussetzung der Wehrpflicht auf die Studienplatznachfrage und die Ausbildungsplatzsituation prüfen, und wann rechnet die Landesregierung mit ersten Ergebnissen?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung im Staatssekretärausschuss bezüglich einer eventuell notwendigen Aufstockung des Hochschulpaktes oder dessen flexiblerer Handhabung?

3. Vorausgesetzt die Wehrpflicht wird ausgesetzt: Mit welchen grob kalkulierten zusätzlichen Anfängerzahlen rechnet die Landesregierung infolge der Wehrpflichtaussetzung, und welche Maßnahmen wird sie, auch abseits des Hochschulpaktes, ergreifen, um ein bedarfsgerechtes Studienplatzangebot sicherzustellen?

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in ihrer Sitzung am 14./15. Oktober 2010, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) in ihrer Sitzung am 25. Oktober 2010 auf Initiative Niedersachsens mit dem Thema befasst. Der Hochschulausschuss der KMK hat die Kommission für Statistik gebeten, die Prognose der Studienanfängerinnen und -anfänger, Studierenden und Hochschulabsolventinnen und -absolventen bis 2020 zu überarbeiten. Eine Staatssekretärsarbeitsgruppe von Bund und Ländern wird noch im November die Ergebnisse der überarbeiten Prognose beraten.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 2: Niedersachsen arbeitet in allen oben genannten Gremien mit. Konkrete Ergebnisse hängen naturgemäß auch vom Verhalten der anderen Länder und des Bundes ab. Insofern können seitens der Landesregierung derzeit noch keine belastbaren Aussagen zum zeitlichen Verlauf getroffen werden. Bei den Überlegungen zum Hochschulpakt wird zu berücksichtigen sein, dass die Größe des quantitativen Effekts stark von der noch vorzunehmenden Ausgestaltung alternativer Angebote (attraktives soziales Jahr, Bildungsangebo- te der größenmäßig noch zu bestimmenden Bun- deswehr etc.) abhängig ist.

Zu 3: Bei den weiteren Erörterungen ist es angesichts der oben genannten Unwägbarkeiten angezeigt, sich nicht auf starre Zahlen festzulegen, sondern von Bandbreiten auszugehen, die derzeit noch nicht präzise beziffert werden können.

Anlage 41

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 44 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)

Sicherstellung einer exzellenten, bedarfsorientierten Lehrerbildung

Vor ungefähr einem Jahr, am 29. Oktober 2009, hat der Landtag eine Entschließung zur „Sicherstellung einer exzellenten, bedarfsorientierten Lehrerbildung“, Drs. 16/1810, verabschiedet. Darin wurde u. a. festgehalten, dass eine wissenschaftliche Expertise über Auswahlverfahren und Eignungsuntersuchungen für das Lehramtsstudium erstellt werden soll, verbunden mit dem Ziel, Instrumente zur Selbstreflexion modellhaft zu erarbeiten. Auch Praxisphasen sollen derart in das Lehramtsstudium integriert werden, dass sie die Selbstreflexion der Studierenden hinsichtlich der Eignung für das Lehramt frühzeitig unterstützen und einen umfassenden und realistischen Blick auf das Berufsfeld Schule erlauben.

Mit dem Kurzgutachten „Pädagogische Professionalität und qualitätsbewusste Kompetenzentwicklung in der Lehrerausbildung“ der Universität Göttingen wurde im Juni 2010 die geforderte wissenschaftliche Expertise vorgelegt. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass eine „Eignung“ nicht mit singulären Testverfahren festzustellen ist, sondern kontinuierliche und belastbare Rückmeldungen über Lernfortschritte notwendig sind. Die Berufsfeldorientierung müsse bereits in der ersten Phase der Lehrerausbildung gestärkt werden, und es

müsse für eine bessere Vor- und Nachbereitung der Praxisphasen gesorgt werden. Das Gutachten bietet daher ein curriculares Gesamtkonzept an, in das die Praxisphasen eingebettet werden sollten, und stellt eine modellhafte Studienverlaufsplanung mit fünf Praktika sowie deren Begleitung und Vor- und Nachbereitung vor. Außerdem gibt sie weitere Empfehlungen für qualitätsvolle Praktika und bestätigt in der Tendenz, dass anhand der eingegangenen Daten offensichtlich an keinem niedersächsischen Lehramtsausbildungsstandort die curricularen und organisatorischen Voraussetzungen für die qualitätsvolle Durchführung solcher Praktika gewährleistet sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der wissenschaftlichen Expertise der Universität Göttingen?

2. Was passiert nun mit den Ergebnissen des Gutachtens, bzw. inwieweit werden die Ergebnisse (z. B. curriculares Gesamtkonzept und modellhafte Studienverlaufsplanung mit einer stärkeren Berufsfeldorientierung schon in der ersten Phase und einer besseren Vor- und Nachbereitung der Praxisphasen) an welchen der lehrerbildenden niedersächsischen Hochschulen bereits umgesetzt?

3. Wie weit ist mittlerweile die Umsetzung der anderen Entschließungspunkte fortgeschritten (Vorschlag für fünfjähriges Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, Modellversuch Bachelorstudiengang Elemen- tar- und Primarpädagogik, Angebote für Quer- und Seiteneinsteiger: Wechsel von Fachbache- lor zu Educationmaster, Qualifizierungsangebo- te für Seiteneinsteiger, Ein-Fach-Lehrkräfte oder kleine Fakultas in den Mangelfächern Mu- sik und Kunst, Kampagne für die Aufnahme ei- nes Lehramtsstudiums) ?

Weil pädagogische Professionalität hohe Ansprüche an die Lehrerinnen und Lehrer stellt, wird neben der Frage, ob die Kompetenz der Studienabsolventinnen und -absolventen ausreichend auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt ist, vielfach auch die Frage diskutiert, ob diejenigen, die ein Lehramtsstudium aufnehmen, auch die individuellen persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um gute, den vielfältigen Arbeitsbelastungen des Berufs gewachsene Lehrerinnen und Lehrer werden zu können. Niedersachsen ist in den letzten Jahren der Überzeugung gefolgt, dass neben gegebenen persönlichen Grundvoraussetzungen vor allem eine kompetenzorientierte und forschungsbasierte Ausbildung eine sehr wichtige Voraussetzung für die Gewinnung „guter“ Lehrkräfte ist. Deshalb hat Niedersachsen die berufsfeldbezogene Professionalisierung, die Forschungsorientierung, das exemplarische Lernen und die Fähigkeit zum lebens

langen Lernen in den Mittelpunkt der Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte gestellt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Aus Sicht der Landesregierung zeigt die Expertise, dass die Qualität zukünftiger Lehrkräfte nicht allein durch Auswahlverfahren und singuläre Eignungsuntersuchungen vor Studienbeginn zu sichern ist. Vielmehr bestätigt die Expertise die vorgenannte Überzeugung der Landesregierung und verdeutlicht insbesondere die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für den Kompetenzerwerb im Studium so zu gestalten, dass die Studierenden in der Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Berufsfeldes kontinuierliche und belastbare Rückmeldungen über ihre Lernfortschritte erhalten. Die Expertise gibt diesbezüglich wertvolle Hinweise für die Umsetzung an den Hochschulen.

Zu 2: Die Expertise ist zunächst zur Unterrichtung im Rahmen der Entschließung für den Niedersächsischen Landtag angefertigt und bislang noch nicht anderweitig verteilt oder veröffentlicht worden. Selbstverständlich beteiligen sich die Autoren der Expertise auch an der wissenschaftlichen Diskussion zu den in der Expertise behandelten Fragestellungen. So haben sie im Juni 2010 eine wissenschaftliche Tagung zur Frage „Wie gewinnt man gute Lehrer/innen?“ ausgerichtet, an der auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der lehrerbildenden niedersächsischen Hochschulen teilgenommen haben. Die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus der Expertise sind in den niedersächsischen Hochschulen also bereits bekannt und werden dort zur qualitativen Verbesserung der Praxisphasen beitragen. Mit Blick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen an den einzelnen Hochschulen ist es das Ziel, ausgehend von den vorhandenen Curricula, die Praxisphasen so zu gestalten, dass eine stärkere Berufsfeldorientierung und eine bessere Vor- und Nachbereitung der schulpraktischen Erfahrungen zum Standard der Lehrerausbildung werden.

Darüber hinaus fließen die Ergebnisse in die ebenfalls durch die Landtagsentschließung vom 29. Oktober 2009 geforderte und in Entwicklung befindliche Praxisphase in den Masterstudiengängen für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen sowie an Realschulen ein.

Zu 3: Die Landesregierung hat dem Landtag im April 2010 bereits über den Zwischenstand der Umsetzung der Entschließungspunkte berichtet

(Drs. 16/2430). Die im August 2010 an den Landtag übersandte und hier diskutierte Expertise ist darüber hinaus der erste weitere wichtige Schritt zur Umsetzung der Landtagsentschließung. Als nächster wichtiger Schritt ist die Vorlage des in der Landtagsentschließung gewünschten Vorschlags für ein fünfjähriges Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und an Realschulen vorgesehen. Dazu ist inzwischen von der im o. g. Zwischenbericht dargestellten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen und Studienseminare ein Konzeptvorschlag entwickelt worden, zu dem derzeit eine Stellungnahme innerhalb des Verbundes der lehrerbildenden niedersächsischen Hochschulen abgestimmt wird. Die weiteren Punkte des Entschließungsantrages werden ebenfalls beantwortet. Anlage 42 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 45 des Abg. Hans-Jürgen Klein (GRÜNE)