Sie haben von den Wachtmeistern gesprochen. Sie sind ein Jahr zu spät. Wir haben im letzten Jahr für den Bereich der Wachtmeister Stellenhebungen mit der Folge vorgenommen, dass es dort kein A 3 mehr gibt und dass wir die entsprechenden Hebungen nach A 4, A 5 und A 6 vorgenommen haben
und damit den sozialen Belangen gerade dieser Menschen, die in der Justiz mit Abstand am wenigsten verdienen, entsprechend nachgekommen sind.
Ich will jetzt andere Punkte allgemeinpolitischer und rechtspolitischer Art nicht weiter ansprechen. Bei der Sicherungsverwahrung - Herr Haase, Sie haben es angesprochen - werden wir abwarten, ob das System tatsächlich so gut ist, wie es nach Ansicht der zuständigen Bundespolitiker sein soll. Ich stelle mir nur eine Frage: Was mache ich denn als Richter, wenn ich die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mehr habe? Mache ich dann möglicherweise von dem Instrument der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung mehr Gebrauch, indem ich die Sicherungsverwahrung vorsichtshalber vorbehalte? Dann haben wir im Grun
de genommen ein System, bei dem wir in das Urteil die nachträgliche Sicherungsverwahrung mehr oder weniger routinemäßig hineinschreiben, weil wir die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht mehr haben. Ob das im Einzelfall gerechter ist, wage ich zu bezweifeln.
Dass wir im Bereich der Unterbringung der Sicherungsverwahrten etwas tun müssen, wissen wir. Das steht auch in dem entsprechenden Urteil. Die Sicherungsverwahrung ähnelt bisher noch zu sehr der Unterbringung von Strafgefangenen. Dazwischen muss ein größerer Abstand bestehen. Da muss möglicherweise auch mehr Sozialtherapie als im normalen Strafvollzug angeboten werden. Das ist aber nicht mein Thema. Darauf wird meine Kollegin Frau Konrath noch im Einzelnen eingehen.
Ich stelle fest und werte, obwohl die anderen Damen und Herren noch nicht geredet haben, anhand der Änderungsanträge von Bündnis 90/Die Grünen und den Linken, dass es dabei um Marginalien geht. Bündnis 90/Die Grünen differieren um 50 000 Euro für den Täter-Opfer-Ausgleich und ziehen mit zehn zusätzlichen Sozialrichtern gleich. Sie wollen 200 000 Euro für Mediation und dort ein Zeichen setzen. Ich bin einmal gespannt. Ich glaube, in der Mediation setzt man anders und nicht unbedingt mit Geld ein Zeichen. Gut, das ist ein Zeichen, damit haben Sie eine politische Duftmarke setzen wollen.
In dem Antrag der Linken - da sind wir es aber auch gewohnt - werden zusätzliche 3,5 Millionen Euro für Referendarausbildung gefordert. Damit befasse ich mich aber genauso wenig, wie die Kollegen der anderen Fachbereiche es mit den Anträgen der Linken gemacht haben.
Ich stelle aber insgesamt fest: Bei den Parteien, die in diesem Spektrum sitzen, sind die Unterschiede im Bereich der Justizpolitik wirklich marginal. Ich frage mich in dem Zusammenhang auch: Wie wollen Sie denn, was diesen Einzelhaushalt angeht, eigentlich eine Ablehnung rechtfertigen?
Herzlichen Dank, Herr Dr. Biester. - Für die CDUFraktion hat, wie angekündigt, Frau Konrath das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brunotte, eines eint uns: Wir haben gemeinsam positive Ziele, nämlich zum einen das Ziel, den sich seit 2003 in Niedersachsen ausgesprochen positiv entwickelnden Justizvollzug weiter auszubauen. Das eint uns. Es eint uns auch das Konzept: Menschlich sicher und auf gesellschaftliche Wiedereingliederung ausgerichtet soll der Vollzug sein.
Die Gestaltungsspielräume des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes, inzwischen auch Vorbild für andere Bundesländer, werden konsequent genutzt.
Der Strafvollzug unseres Landes zeichnet sich durch eine ausgeglichene Belegungssituation aus. Aktuell sind 82 % der Gefangenen in Einzelhafträumen untergebracht. Arbeitsfähige Gefangene haben einen Arbeitsplatz oder nehmen an schulischen oder beruflichen Maßnahmen teil. Mit einer Beschäftigungsquote von 74 % ist nahezu Vollbeschäftigung erreicht. Der Vollzug in Niedersachsen bietet den Betroffenen vielfältige Behandlungskonzepte für die Vorbereitung auf ein straffreies Leben nach der Haft. Die Zahl der Haftplätze für den offenen Vollzug entspricht dem Bedarf.
Sie ist aber vor allem das Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die täglich mit den rund 6 000 Gefangenen arbeiten, diese auf ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereiten und für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen. Sie sind es in erster Linie, die das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz durch ihren engagierten Einsatz mit Leben füllen.
Zur weiteren Stärkung des mittleren Dienstes im Justizvollzug führen wir deshalb das Fünfjahresprogramm der Stellenhebungen im Haushaltsplan 2011 fort. Insgesamt werden im nächsten Jahr 167 Stellen mit einem Volumen von rund 550 000 Euro angehoben. Die Bediensteten des Justizvollzuges können sich auf unsere Personalpolitik verlassen.
sachsen großgeschrieben. Deshalb investieren wir in die Modernisierung der Sicherheitstechnik in den Anstalten. Im kommenden Jahr ist die Erneuerung eines Großteils der Personennotrufanlagen notwendig. Diese Anlagen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen; denn sie sind für die Sicherheit in der Anstalt lebenswichtig.
Das Thema Sicherheit betrifft natürlich auch die Sicherheit der Gefangenen selbst. Schätzungen gehen davon aus, dass 20 bis 50 % von ihnen mindestens einmal Gewalterfahrungen im Gefängnis gemacht haben. In Niedersachsen ist die Sicherheit der Gefangenen besonders durch die hohe Quote von 82 % Einzelunterbringung im geschlossenen Vollzug gesteigert worden. Das ist eine ganz beachtliche Leistung.
Aber auch der ständige Ausbau von Sozialtherapie, Antigewalttrainingsmaßnahmen und Beschäftigungsangeboten bedeutet ein Plus an Sicherheit.
Um Gefangene zukünftig noch wirksamer vor Gewalt von Mithäftlingen zu schützen, hat die Landesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, die alle Inhaftierten in Niedersachsen mit einbeziehen soll. Wir begrüßen die Initiative des Ministers ausdrücklich, das Thema offensiv anzugehen. Der Bereich Gewaltprävention ist uns wichtig.
Ich freue mich, dass es gelungen ist, im Haushalt 2011 für den Einstieg in die Finanzierung des Wohngruppenumbaus der Jugendvollzugsanstalt in Hameln 250 000 Euro bereitzustellen.
Die differenzierte Unterbringung der jugendlichen Straftäter in Wohngruppen in der Jugendanstalt Hameln je nach Bereitschaft zur Mitarbeit hat sich bewährt. Mitarbeitende Gefangene werden vor schädlichen Einflüssen und möglicher Gewalt geschützt, sich verweigernde Insassen sind in Abteilungen mit höherem Sicherheitsstandard untergebracht, wo sie spezielle Programme und Maßnahmen durchlaufen, die sie zur Mitarbeit motivieren sollen.
Die CDU-Landtagsfraktion steht hinter dem geplanten Neubau der Justizvollzugsanstalt Bremervörde und unterstützt die zügige Umsetzung der Baupläne.
Mit der neuen JVA und mit den JVAs in Oldenburg, in Rosdorf und in Sehnde werden wir die Neuordnung der Justizvollzugslandschaft erfolgreich fortsetzen. Die Inbetriebnahme wird die Sicherheit zusätzlich verbessern, die Qualität des Vollzugs weiter voranbringen, die Wirtschaftlichkeit erhöhen und eine Lücke in der heimatnahen Unterbringung von Gefangenen im Elbe-Weser-Raum schließen.
Ich denke, wir Politiker im Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ sind uns einig: Wir könnten noch viele gute Maßnahmen nennen, bei denen es lohnt, Geld einzusetzen. Doch sie müssen natürlich auch der Realität des Haushalts angepasst wirken. Wir werden aber diese Politik, die uns seit 2003 voranbringt, auch 2011 und darüber hinaus voranbringen. Insgesamt ist der Justizvollzug ausgesprochen erfolgreich und liegt im bundesweiten Wettbewerb absolut vorne.
Mit den veranschlagten Mitteln werden wir auch 2011 diese erfolgreiche Politik weiterführen können. Helfen Sie, machen Sie mit!
Herzlichen Dank, Frau Konrath. - Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Adler zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute war ich zusammen mit anderen Kollegen dieses Hauses zwischen 14.30 und 15 Uhr bei einer Demonstration der Gewerkschaft der Polizei. Eine der wichtigsten Forderungen, die dort gestellt wurden, lautete: Die Beamtinnen und Beamten wollen jetzt endlich wieder einmal ein Weihnachtsgeld kriegen.
Einnahmen erzielt und entsprechende Tarifforderungen auch in allen Bereichen der Wirtschaft gestellt werden, dann ist es gut, recht und billig, dass auch die Beamtinnen und Beamten jetzt ein klein bisschen davon abbekommen. Deshalb ist unsere Forderung nach einem Weihnachtsgeld so aktuell wie nie zuvor.
Wir haben auch einen Vorschlag gemacht, wie wir uns das vorstellen. Wir wollen 1 000 Euro für jeden, unabhängig von der Besoldungsgruppe. Wir wollen ein lineares Weihnachtsgeld, damit sich nicht durch eine Prozentforderung die Spreizung innerhalb der Besoldungsgruppen noch mehr erweitert.