Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Wie sinnvoll sind Tierschutzlabel?

Im landwirtschaftlichem Wochenblatt LAND & FORST, Ausgabe Nr. 44, hat sich Frau Ministerin Astrid Grotelüschen für die Einführung eines freiwilligen Tierschutzlabels ausgesprochen, eine Forderung, die nach einem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Gutachten der Universität Göttingen nötig wäre. Die Professoren Dr. Achim Spiller und Dr. Ludwig Theuvsen haben ein deutliches Plädoyer für das Tierschutzsiegel erarbeitet. Die Nachfrage nach tiergerecht erzeugten Produkten sei bisher unterschätzt worden, und der Marktanteil werde auf 20 % geschätzt. Das Tierschutzlabel muss jedoch freiwillig sein, mit höheren Auflagen verbunden als der Gesetzgeber vorschreibt und die gesamte Wertschöpfungskette einbinden. Auf EU-Ebene ist es zurzeit offen, ob in

näherer Zukunft Rechtsvorschriften für ein Animal-Welfare-Label entwickelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Kernaussagen des Gutachtens „Perspektiven für ein Europäisches Tierschutzlabel“ (PET), und inwieweit teilt die Landesregierung diese?

2. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, dass die Bundesregierung, auch ohne eine EU-weite Lösung, selbst die Initiative ergreifen sollte?

3. Bevorzugt die Landeregierung eine staatliche Standardsetzung oder eine privatwirtschaftliche Lösung bei der Ausgestaltung eines AnimalWelfare-Labels?

Bei dem in 2010 fertiggestellten Gutachten der Universität Göttingen zu „Perspektiven für ein Europäisches Tierschutzlabel“ (PET-Gutachten) handelt es sich um ein Projekt des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Ziel, die grundlegende Konzeption eines solchen Labels und die Marktanforderungen, die an ein solches Label zu stellen sind, zu beleuchten.

Die Einführung eines Tierschutzlabels wird auf EUEbene intensiv diskutiert. Es ist zurzeit aber offen, ob auf dieser Ebene hierzu in näherer Zukunft Rechtsvorschriften formuliert werden sollen. In einigen Mitgliedstaaten der EU werden von den Wirtschaftsbeteiligten Kennzeichnungen für über die tierschutzrechtlichen Normen hinausgehende Produktionsprozesse eingeführt, z. B. in Holland mit dem „Beter-Leven-Lable“ im Schweinebereich. Die hiermit verbundenen höheren Produktionskosten werden sich nicht unbedingt in höheren Erzeugerpreisen niederschlagen und sind ein Beispiel für einen der in diesem Zusammenhang vorgebrachten Vorbehalte.

Die Etablierung eines Tierschutzlabels wäre nach dem Dafürhalten der Landesregierung ein Zukunftsschritt in die richtige Richtung. Die Landesregierung begrüßt das übergeordnete Ziel eines solchen Labels, Verbrauchern EU-einheitlich das Erkennen und die Auswahl von Produkten, die einen höheren Tierschutzstandard haben, zu erleichtern und dadurch gleichzeitig Erzeugern einen ökonomischen Anreiz zu bieten, sich stärker um das Wohlergehen der Tiere zu bemühen. Die Anwendung sollte freiwillig bleiben, wenngleich es unverzichtbar ist, verbindliche Vorgaben zu formulieren, die die einzelnen Kriterien nachvollziehbar und vergleichbar machen. Durch ein freiwilliges Tierschutzlabel können Wirtschaftsbeteiligte dem Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern

nach Transparenz und Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Erzeugnissen tierischer Herkunft entsprechen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Kernaussagen des PET-Gutachtens bestehen im Wesentlichen in den Empfehlungen zu

- einem freiwilligen Label, das ausschließlich für Tierschutz gilt,

- dem Staat als Setzer von Standards unter Einbindung der Wirtschaftsbeteiligten und privatwirtschaftlicher Verwaltung,

- einer europäischen Lösung - sofern möglich -, gegebenenfalls aber auch in der Nutzung einer nationalen Pionierposition,

- einem hohen Niveau hinsichtlich der Anforderungen mit einstufigem Standard,

- der Integration von ressourcen- und tierorientierten Kriterien sowie einer intensiven Berücksichtigung des Tierverhaltens,

- einer möglichst großen Umsetzungsflexibilität für die Betriebe bei der Erreichung des Standards,

- einer Zertifizierung durch privatwirtschaftliche Audits,

- risikoorientierten Kontrollen,

- der Einführung im Segment Schweinefleisch als Beginn und

- zu einem hohen Marketingbudget als Einführungsinvestition.

Die Landesregierung teilt die Forderungen im Wesentlichen, wird sich aber nicht für politische Alleingänge in Niedersachsen einsetzen.

Zu 2: Die Landesregierung unterstützt diese Forderung.

Zu 3: Die Landesregierung setzt sich für eine freiwillige Anwendung ein, die auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unverzichtbar ist. Verbindliche und einheitliche Vorgaben sind zu formulieren, die die einzelnen Kriterien nachvollziehbar und vergleichbar machen würden.

Anlage 5

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 7 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Was hat Innenminister Schünemann gegen „islamisch geprägte Stadtviertel“?

Innenminister Schünemann hat im Vorfeld der Innenministerkonferenz und im Zusammenhang mit seinem 17-Punkte-Plan zur Terrorabwehr angekündigt, sich für eine „verstärkte Polizeipräsenz in islamisch geprägten Stadtvierteln“ einzusetzen. Er sprach dabei von „abgeschotteten Einwanderermilieus“ und „extremistischen Subkulturen“. Mit deutlich mehr Polizeistreifen in diesen Vierteln wolle er die „schleichende Islamisierung in Teilen unserer Großstädte“ stoppen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert sie die von Innenminister Schünemann genannten „islamisch geprägten Stadtviertel“?

2. Wo genau befinden sich diese Stadtviertel in Niedersachsen?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Wirkung dieser Aussagen von Innenminister Schünemann einerseits auf die Aufnahmegesellschaft und andererseits auf die Zuwanderinnen und Zuwanderer ein, bzw. welche Reaktionen hat sie eventuell bereits - insbesondere von muslimischen/islamischen Verbänden oder Organisationen - erhalten?

In dem von der Fragestellerin angeführten Positionspapier schlägt Innenminister Schünemann vor dem Hintergrund einer verschärften Bedrohungslage in Deutschland eine ganzheitliche Strategie zur nachhaltigen Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus vor. Im Fokus stehen die Kernbereiche Deradikalisierung, operative Terrorismusbekämpfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie Bevölkerungsschutz. Dabei wurden in der öffentlichen Diskussion und in dem Papier durch den Minister auch mögliche Auswirkungen von Parallelgesellschaften im großstädtischen Bereich für die innere Sicherheit dargestellt.

Insoweit ist auf die Erkenntnislage einschlägiger Studien zu Radikalisierungsprozessen im islamistischen Spektrum hinzuweisen. Insbesondere untermauert eine empirische Untersuchung des New York Police Department (NYPD) zu militanten Islamisten in Westeuropa (GB, SP, NL, D), Australien und Nordamerika (USA, CAN), dass in von der Mehrheitsgesellschaft abgeschotteten islamisch geprägten Einwanderermilieus Tendenzen der Radikalisierung begünstigt werden können (NYPD,

Radicalization in the West: The Homegrown Threat, 2007, S. 22). Hierauf ging im Übrigen bereits die Regierungserklärung „Islamistischer Terrorismus“ des Innenministers vom 13. September 2007 ein. An besagter Stelle heißt es:

„Wo Strukturen der Abschottung, der kulturellen Isolation sich bilden oder verfestigen, gedeiht der Nährboden für radikales Gedankengut. In einem solchen Klima erst können sich Islamisten ‚wie Fische im Wasser’ bewegen und mit ihrer demokratiefeindlichen Ideologie Anhänger gewinnen“.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnislage wird in dem vom Fragesteller erwähnten sicherheitspolitischen Positionspapier allgemein konstatiert, dass in städtischen Bereichen, „die von Desintegration und sozialen Problemen überproportional betroffen sind, … die sichtbare Präsenz der staatlichen Ordnungsmacht für eine präventive Signalwirkung unerlässlich“ sei.

Innenminister Schünemann hat diesbezüglich in der Presse klargestellt, dass es insoweit nicht um eine niedersachsenspezifische Problemlage geht (Weserkurier, 18. November 2010). Darüber hinaus betont der Minister, wie auch in der Presse dargestellt, die Bedeutung eng abgestimmter Präventionspartnerschaften von Staat, Gesellschaft und Moscheegemeinden sowie nachhaltiger Integrationsmaßnahmen, mit der Zielsetzung, die Muslime in der Mitte der Gesellschaft stärker zu beheimaten und gleichzeitig den islamistischen Extremismus zu isolieren. Dies entspricht den Kernanforderungen an eine zukunftsfähige Innen- und Sicherheitspolitik, für welche die Landesregierung mit Nachdruck eintritt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Der Landesregierung geht es darum, desintegrativen und sicherheitsbedenklichen Aspekten, wie sie von bestimmten Parallelgesellschaften im großstädtischen Bereich ausgehen können, durch ein abgestimmtes Handeln von Staat und Gesellschaft vorausschauend und konsequent zu begegnen. Dies liegt im Interesse der einheimischen Bevölkerung wie der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund, sodass ich von einer breiten Zustimmung beider Seiten ausgehe.

Das angeführte Positionspapier sowie die in diesem Zusammenhang auf der IMK erfolgte Initiative

haben dazu geführt, dass eine ganzheitliche Strategie zur Terrorismusbekämpfung unter Einbindung der verschiedenen verantwortlichen Arbeitskreise der IMK erstellt werden soll.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Anlage 6

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 8 des Abg. Hans-Henning Adler (LINKE)

Riskierten Polizeikräfte während des Castortransportes 2010 durch einen unverhältnismäßigen Gaseinsatz gegenüber einem Kletterer eine lebensbedrohliche Situation?

Während des Castortransportes 2010 kam es am Dienstag, den 9. November 2010, zwischen Laase und Gorleben zu folgendem Vorfall: