Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 des Abg. Dieter Möhrmann (SPD)

Was hat sich inhaltlich in den Lehrplänen für die Sekundarstufe I und II seit Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren konkret geändert? - Gab es eine Entrümpelung, oder wird nur das kompetenzorientierte, exemplarische Lernen noch nicht umgesetzt?

Gleichgültig, ob man Befürworterin/Befürworter oder Gegnerin/Gegner des Abiturs nach zwölf Jahren ist, nach der Einführung war man sich einig, dass die Umstellung erhebliche Probleme aufgeworfen hat.

Kultusministerin Heister-Neumann erklärte dazu am 10. April 2008 in einer Plenarsitzung des Landtages: „Rahmenrichtlinien und Kerncurricula werden überarbeitet, und das nicht nur kurzsichtig, sondern gründlich und sorgfältig. Es ist doch selbstverständlich, dass die Lehrinhalte überarbeitet werden müssen.“

Die Koalitionsfraktionen äußerten durch ihre Sprecher Ähnliches. Seitdem sind mehr als zwei Jahre ins Land gegangen. Im Weserkurier vom 25. Februar 2010 wird über die Kritik von Schulleiterinnen und Schulleitern am Umfang des Lernstoffes für Abiturientinnen und Abiturienten berichtet. Mit Hinweis auf die Tatsache, dass im kommenden Jahr die ersten Schülerinnen und Schüler regulär ihr Abitur nach zwölf Jahren ablegen, wird gefordert: „Wir müssen bei den Lehrplänen endlich Stoff ausmisten. Man kann nicht einfach dreizehn Schuljahre in zwölf packen. Aber genau das machen wir gerade.“

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler sehr hoch sei, es gebe kaum noch Freizeit. Oft würden Schülerinnen und Schüler mit Unterricht, Hausaufgaben und Lernen auf über 50 Stunden in der Woche kommen. Für die Schulleiterinnen und Schulleiter ein Unding: „Das sind doch Jugendliche, die können nicht die ganze Zeit büffeln.“ Der Stress gehe aber oft schon in der Grundschule los. So würden viele Schülerinnen und Schüler aus Zeitmangel auf Sport verzichten, und es gebe einen Rückzug aus der Schülervertretung. Anscheinend ist dies keine Einzelmeinung, diese Kritik hört man landesweit, und als Hauptursache wird die Überfrachtung der Lehrpläne ausgemacht.

Auch der ehemalige Ministerpräsident Wulff verlangte 2008 einen schlankeren, „entrümpelten“ Unterricht.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Fächern sind Lehrpläne (Lernin- halte mit welchem Unterrichtsumfang in Wo- chenstunden) im Vergleich zu anderen Bundesländern „entrümpelt“ worden?

2. Welche Entlastung wird durch die Einräumung exemplarischen, kompetenzorientierten Lernens nach der Erkenntnis der Landeschulbehörde auf der Grundlage schuleigener Arbeitspläne beispielhaft an Gesamtschulen und Gymnasien tatsächlich umgesetzt?

3. Wie unterscheiden sich die Inhalte und das Gesamtkonzept des G 8 in Sachsen und Thüringen, bezogen auf die Lerninhalte und die Arbeitsbelastung der Schülerinnen und Schüler, von dem niedersächsischem?

Die Einführung des G 8 in Niedersachsen ging einher mit der Vereinbarung der Bundesländer, im Sekundarbereich I länderübergreifende Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste Pflichtfremdsprache, Biologie, Chemie und Physik einzuführen. Die Bildungsstandards bilden den Referenzrahmen, der für alle Bundesländer verbindlich festlegt, welche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern am Ende des Sekundarbereichs I erwartet werden.

In Niedersachsen liegen kompetenzorientierte Kerncurricula seit dem 1. August 2006 bzw. seit dem 1. August 2007 für die Fächer der Bildungsstandards vor. Seit dem Jahr 2008 werden Kerncurricula für weitere Fächer erarbeitet. Es ist geplant, dass im Jahr 2012 für alle Pflichtfächer im Sekundarbereich I Kerncurricula vorliegen.

Das Abitur im Jahr 2011 wird noch auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien und der Vorgaben der KMK für die Abiturprüfung (EPA) durchgeführt. Ein Abitur auf der Grundlage von Kerncurricula wird erstmals im Jahr 2012 abgelegt.

Für die Erarbeitung aller Curricula gilt, dass die veränderte Dauer der Schulzeit berücksichtigt wurde und eine Reduzierung der verbindlichen Inhalte erfolgte.

Zum Thema Kerncurricula finden seit Oktober landesweit Dienstbesprechungen mit Schulleitungen aller Schulformen des Sekundarbereichs I statt. In den Besprechungen mit inzwischen über 1 000 Schulleitungen wurde bisher eine angebliche Überfrachtung der Lehrpläne nicht bestätigt. Dies legt die Vermutung nahe, dass die kritisierte Stofffülle des Unterrichts weniger in den Vorgaben, sondern mehr in den Umsetzungsschwierigkeiten mit neu

strukturierten Lehrplänen zu suchen ist. Die Schulen wünschen sich insbesondere Zeit, um die neuen Lehrpläne in Ruhe umsetzen zu können, keine neuen Lehrpläne.

Daher ist vorgesehen, die Erarbeitung von Handreichungen und die Unterstützung durch Fachberatungen zu intensivieren. Dies schließt eine kritische Betrachtung vorhandener Kerncurricula und eine behutsame Überarbeitung nicht aus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In allen neuen Kerncurricula hat vor dem Hintergrund von G 8 und Bildungsstandards eine Reduzierung der Inhalte stattgefunden. Die Lehrpläne weisen keine Stundenvorgaben aus, sondern sind von den Lehrplankommissionen, die sich aus erfahrenen Fachpraktikern zusammensetzen, so erstellt worden, dass der gewünschte Kompetenzerwerb in wesentlich weniger als in der laut Stundentafel vorgegebenen Regelstundenzahl erfolgen kann.

Zu 2: Bei der Gestaltung der schuleigenen Arbeitspläne sind die Schulen insofern frei, als dass sie die erwarteten Kompetenzen zu beachten und den einzelnen Schuljahrgängen zuzuordnen haben. Eine belastbare Erkenntnis der Landesschulbehörde kann insofern nicht vorliegen, da eine flächendeckende und alle Fächer erfassende Befragung bzw. Untersuchung zur Entlastung durch schuleigene Arbeitspläne nicht stattgefunden hat. Dieses Vorgehen wäre mit einem hohen organisatorischen und bürokratischen Aufwand verbunden und würde auf wenig Akzeptanz stoßen.

Zu 3: Sowohl in Sachsen als auch in Thüringen wird auf der Grundlage kompetenzorientierter Lehrpläne unterrichtet. Im Gegensatz zu Niedersachsen wird G 8 nicht als Belastung empfunden. Dies mag u. a. darin begründet sein, dass das G 8 in diesen Ländern bereits über eine lange Tradition verfügt und es somit zu keiner Umstellung gekommen ist. Dies spiegelt sich u. a. auch im Bildungsbericht von „Education at a glance“ (Länder- EAG 2010) wider, in dem beide Länder in allen Altersgruppen der Bevölkerung bei der Bildungsbeteiligung höhere Prozentanteile bei mindestens einem Abschluss im Sekundarbereich II bzw. mit einem Abschluss im Tertiärbereich aufweisen.

Anlage 9

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 11 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)

„Erfolgreiche Lobbyarbeit bei der Landesregierung“ - Die Kiesvermehrung im LROP

„Erfolgreiche Lobbyarbeit bei der Landesregierung/Dabei reichen Kiesvorräte im Süden Hamelns noch für Jahrzehnte“, heißt es im Untertitel eines Beitrages in der Deister- und Weserzeitung vom 12. November 2010 über Pläne der Landesregierung, die Vorranggebiete für den Kiesabbau im Wesertal bei Hameln noch mehr auszuweiten. Sogar bei heimischen Kiesabbauunternehmern lösen die Vorschläge des für Raumordnung zuständigen Landwirtschaftsministeriums für das neue LROP Kopfschütteln aus. Die Ausweitung der Abbauflächen im Bereich der Stadt Hameln OT Tündern würde allein der Firma Cemex Kies & Splitt GmbH einen betriebswirtschaftlichen Vorteil verschaffen, der in 15 Jahren zum Tragen käme, wenn die derzeit noch genehmigten Abbauflächen ausgekiest sein würden. Nach Aussagen eines Firmensprechers, der in der Presse zitiert wird, habe Cemex die Initiative ergriffen und über den Wirtschaftsverband Baustoffe Naturstein die neue Fläche in den Entwürfen des Landes-Raumordnungsprogramms platziert.

Offensichtlich wird von dem für Raumordnung zuständigen Landkreis Hameln-Pyrmont und der Stadt Hameln nicht einmal die Notwendigkeit gesehen, diese Flächen bei Tündern als Vorranggebiete für den Rohstoffabbau in das Regionale Raumordnungsprogramm aufzunehmen, weil durch die schon heute ausgewiesenen und genehmigten Abbauflächen der Bedarf der Wirtschaft über Jahrzehnte gedeckt werden kann. Selbst der Ortsrat Tündern will die weitere Ausweitung des Kiesabbaus auf seinem Gebiet nicht hinnehmen. Die Ausweisung der Flächen für die überregionale Versorgung mit Baurohstoffen und damit die Aufnahme als Vorrangflächen für Bodenabbau in das LROP ist offensichtlich auch unter landesweiten raumordnerischen Gesichtspunkten nicht geboten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren in den Entwurf der Novelle des LROP (Stand August 2010) aufgenommenen neuen oder erweiterten Vorranggebiete für Rohstoffnutzung sind dort aufgenommen worden, ohne dass ihre Nutzung mittelfristig - in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren - erforderlich ist?

2. Welche Kriterien müssen Vorschläge für die Festlegung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorranggebiete für Bodenabbau im LROP über die Tatsache hinaus, dass sie vom Wirtschaftsverband Baustoffe Naturstein vorgeschlagen werden, erfüllen, um in den Entwurf

zur Überarbeitung des LROP aufgenommen zu werden?

3. Welche Gespräche im Einzelnen haben mit welchen Ergebnissen zwischen Landesregierung und Wirtschaftsverband Baustoffe Naturstein seit 2008 im Vorfeld der Festlegung des Entwurfs zur Novelle des LROP (Stand August 2010) stattgefunden?

Die Versorgung mit Rohstoffen ist für die heimische Rohstoff verarbeitende Industrie und die nachgelagerten Wirtschaftsbereiche - insbesondere die Bauwirtschaft - von volkswirtschaftlicher Bedeutung und erfordert daher landesweite Regelungen. Diese Regelungen schafft das LandesRaumordnungsprogramm (LROP).

Die im LROP festgelegten Vorranggebiete Rohstoffgewinnung (VRR) sind das Ergebnis eines förmlichen Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens, bei dem rohstoffwirtschaftliche, sozioökonomische, siedlungsstrukturelle sowie umweltbezogene Belange gleichermaßen berücksichtigt und die Festlegungen in den Regionalen Raumordnungsprogrammen entsprechend dem Gegenstromprinzip einbezogen wurden. Diese Abwägung hat im Rahmen eines 2002 abgeschlossenen Verfahrens stattgefunden; bei der grundlegenden Novellierung des LROP in 2008 war der Themenbereich Rohstoffgewinnung weitgehend ausgenommen.

Im Rahmen der anstehenden Aktualisierung und zukunftsgerichteten Weiterentwicklung des LROP werden die VRR erneut überprüft.

In die Entwurfserarbeitung sind bisher eingeflossen:

a) die auf der Grundlage der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29. April 2009, Nds. MBl. S. 476, eingegangenen Stellungnahmen,

b) abwägungsrelevante Fakten und Abwägungsergebnisse aus dem vorhergehenden umfassenden Aktualisierungsverfahren des LROP zum Themenbereich Rohstoffgewinnung aus dem Jahre 2002,

c) Festlegungen der Regionalen Raumordnungsprogramme, soweit sie auf der Grundlage dieser LROP-Fassung aus 2002 konkretisiert wurden,

d) eine Abfrage fachlicher Daten bei den Trägern der Regionalplanung sowie beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Fachbehörde, geologischer Dienst und Träger

öffentlicher Belange für den Aufgabenbereich Rohstoffsicherung und -gewinnung,

c) weitere Hinweise und Anregungen, die nach Wirksamwerden der LROP-Fassung aus 2002 zum Thema Rohstoffgewinnung eingegangen sind, z. B. Erkenntnisse des im Jahr 2004 durchgeführten Rohstoff-Forums-Niedersachsen zum Hartgesteinsabbau sowie

f) Ergebnisse des Umweltberichts sowie gegebenenfalls einer maßstabsbezogenen FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Im Verfahren werden auf Grundlage der Stellungnahmen die rohstoffwirtschaftlichen Belange, die die VRR-Vorschläge im LROP-Entwurf begründen, mit den sozioökonomischen, siedlungsstrukturellen sowie umweltbezogenen Belangen abgewogen. Hieraus kann sich für einzelne VRR hinsichtlich Notwendigkeit und räumlicher Abgrenzung eine Neubewertung gegenüber der Entwurfsfassung ergeben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für eine ausreichende und räumlich geordnete Rohstoffversorgung aus heimischen Lagerstätten hat die Raumordnung Sicherungs- und Lenkungsfunktion. Sie hat die räumlichen Voraussetzungen für eine vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen zu schaffen. Der Zeithorizont der „vorsorgenden Sicherung“ ergibt sich aus dem LROP 3.2.2 Ziffer 01 Satz 1:

1Oberflächennahe und tief liegende Rohstoffvorkommen sind wegen ihrer aktuellen und künftigen Bedeutung als Produktionsfaktor der Wirtschaft und als Lebensgrundlage und wirtschaftliche Ressource für nachfolgende Generationen zu sichern.“

Die Festlegung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung erfolgt im LROP; diese Festlegungen sind in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu übernehmen. Für die Regionalplanung besteht darüber hinaus gemäß LROP 3.2.2 Ziffer 06 Satz 2 der Auftrag, die aus dem LROP übernommenen Vorranggebiete um weitere, regional bedeutsame Gebiete zu ergänzen: