Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

1. Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Weser-Ems vom 7. Februar 2003 zur Erweiterung der Prozessanlagen um eine Vakuumdestillationsanlage (VDU) mit der Durchsatzleistung 575 m³/h bzw. 543 t/h einschließlich eines mischgefeuerten Prozessofens (B-1201) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 76 MW

2. Bescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 22. April 2005 zur Anpassung der Clausanlage an die Grenzwerte der neuen TA Luft 2002

3. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 17. Februar 2006 zur Energie- und Leistungsoptimierung (Kapazitätserweiterung auf 15,1 Millio- nen t/a Rohöldurchsatz)

4. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 16. Februar 2009 zur Änderung der Auflage 2.1 im Genehmigungsbescheid vom 17. Februar 2006 zur Konkretisierung der Anforderungen der TA Luft 2002 für die Beladung von Seeschiffen am Küsten- sowie Inselanleger

5. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 3. Juli 2009 zur wesentlichen Änderung der Mineralölraffinerie Wilhelmshaven–Wilhelmshaven Upgrade Project

6. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 26. Januar 2010 zur wesentlichen Änderung der Raffinerie Wilhelmshaven - Errichtung und Betrieb von Dämpferückgewinnungsanlagen (Projekt VRU Pier) für die Schiffsverladung

7. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 16. April 2010 zur Änderung der Auflage 2.25 im Genehmigungsbescheid vom 17. Februar 2006 und der Genehmigung eines der TA Luft gleichwertigen Konzeptes zur Nachrüstung der Tankanlagen mit Peilrohr- und tertiärer Ringspaltabdichtung

8. Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg vom 18. Oktober 2010 zur Änderung der Auflage 2.4 des Genehmigungsbescheides vom 17. Februar 2006 sowie der Anordnung zur Altanlagensanierung gemäß § 20 der 13. BImSchV vom 1. März 2006 bezüglich Überwachungsmaßnahmen

Anordnungen:

1. Altanlagensanierung der Anlagen zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Behältern und der Dämpferückgewinnungsanlagen (VRU) gemäß TA Luft 2002 vom 29. April 2005

2. Altanlagensanierung gemäß § 20 der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über Groß- feuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV) [Anordnung gemäß §§ 17 und 28 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) ] vom 1. März 2006

Von besonderer Bedeutung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Rückhaltung von flüchtigen Kohlenwasserstoffen ist der o. g. Genehmigungsbescheid vom 17. Februar 2006. Die Genehmigung enthält mit Nebenbestimmung Nr. 2.1 die Festlegung, dass „die Firma WRG einen prüffähigen Genehmigungsantrag für eine Abgasreinigungseinrichtung bis zum 31. Juli 2006 einzureichen hat“. Der Antrag wurde (unvollständig) am 26. Juli 2006 gestellt. Nach zahlreichen Gesprächen und umfangreicher, durch Gutachter begleiteten Alternativenprüfung und schließlich völliger Umstellung des ursprünglich beantragten Konzeptes erfolgte eine weitgehende Überarbeitung des Genehmigungsantrages und Vervollständigung am 28. Oktober 2009. Darüber hinaus wurde auf Antrag der Firma WRG vom 4. August 2008, zuletzt ergänzt am 21. November 2008, mit Datum vom 16. Februar 2009 die Genehmigung zur Konkretisierung der Anforderungen gemäß der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft - 2002 für die Beladung von Seeschiffen am Insel- und Küstenanleger erteilt. Dieser Bescheid enthält auch die für

die Realisierung der Dämpferückgewinnungsanlagen - VRU - maßgebliche Fristen:

- Bestellung der VRU für den Küstenanleger: Juli 2009

- Inbetriebnahme der VRU für den Küstenanleger: Oktober 2010

- Bestellung der VRU für den Inselanleger: März 2011

- Inbetriebnahme der VRU für den Inselanleger: März 2012

Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der VRU (Antrag vom 26. Juli 2006 in der Fassung vom 28. Oktober 2009) wurde schließlich mit Bescheid vom 26. Januar 2010 erteilt. Zwischenzeitlich ist die Errichtung der VRU für den Küstenanleger weitestgehend fertiggestellt und befindet sich nach Aussage der Firma WRG in der Test- und Abnahmephase. Die vollständige Inbetriebnahme wird laut Firma WRG für Anfang 2011 angestrebt. Für die VRU auf dem Inselanleger ist die Bestellung termingerecht bis März 2011 auszulösen.

Zu 2: Nach Nr. 4.3 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind Raffinerien grundsätzlich UVP-pflichtige Vorhaben. Bei jeder genehmigungspflichtigen Änderung und Erweiterung einer Raffinerie ist eine UVP nur dann durchzuführen, wenn die Änderung oder Erweiterung gemäß § 1 Abs. 3 S. 1 der 9. BImSchV erhebliche nachteilige Auswirkungen auf in § 1 a genannte Schutzgüter haben kann. Insoweit ist eine Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erforderlich, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die erforderliche Einzelfallprüfung für die Kapazitätsausweitung von ca. 10 Millionen Jahrestonnen Rohöldurchsatz auf ca. 15 Millionen Jahrestonnen wurde vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg durchgeführt. Bei der Vorprüfung war auf die veränderte Immissionssituation, d. h. die Auswirkungen auf die Schutzgüter, abzustellen. Dabei war auch zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (hier: Berücksichtigung einer Dämpferückgewinnungsanlage - VRU) offensichtlich ausgeschlossen werden (§ 3 c Abs. 1 Satz 3 UVPG). Im Rahmen des Verfahrens ist dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg eine

gutachterliche Stellungnahme über Immissionsbelastungen an Kohlenwasserstoffen, Benzol und Geruch im Zusammenhang mit der geplanten Kapazitätserhöhung vorgelegt worden, die zu den krebserregenden Benzolimmissionen, ohne Berücksichtigung einer VRU, folgende Zusammenfassung enthält:

„Die Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft mbH plant am Standort Wilhelmshaven eine Kapazitätserhöhung ihrer Rohölverarbeitung. Der Durchsatz soll von 10 300 000 t Rohöl/a auf 15 100 000 t Rohöl /a erhöht werden. Die Verfahrensabläufe in den Anlagen werden nicht geändert. Es werden zusätzlich Änderungen in den Prozessanlagen der Raffinerie zum Zwecke der Energie- und Leistungsoptimierung beantragt. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach BImSchG beauftragte uns die Betreiberin, die Emissionen und die Änderung der Immissionsbelastungen an Kohlenwasserstoffen, Benzol und Geruch durch die geplante Maßnahme zu ermitteln. Die Ermittlung der Immissionen erfolgte nach der TA Luft. Für Benzol liegen die Benzolimmissionen des geplanten Raffineriebetriebes bei 6,4 % des Immissionsgrenzwertes. Die Kenngrößen der Geruchsimmissionen (hervorgerufen durch den geplanten Raffineriebetrieb) betragen 8 % der Jahresstunden gegenüber einem Grenzwert von 15 %. Die erwarteten Zuwächse durch die geplante Maßnahme betragen bei Benzol 0,4 % des Immissionswertes und liegen unter der Irrelevanzschwelle. Die erwarteten Zuwächse an Geruchsimmissionen betragen 0,7 % absolut. Die Gesamtbelastungen, bestehend aus Vorbelastung und Immissionsbeitrag des gesamten Raffineriebetriebes, liegen unterhalb geltender Immissionswerte.“

Für die nicht krebserzeugenden Stoffe hat die WRG eine Abschätzung der Immissionsbeiträge vorgelegt, die von der Zentralen Unterstützungsstelle der Gewerbeaufsichtsverwaltung für Luftreinhaltung und Gefahrstoffe (ZUS LG) bewertet wurden. Alle Beurteilungsmaßstäbe werden danach - zum Teil deutlich - unterschritten. Die all

gemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat - wie in der Begründung zum Bescheid ausgeführt - ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Ein wesentlicher Grund dafür war die ohnehin anstehende Emissionsminderungsmaßnahme bei den seeseitigen Umschlaganlagen, die eine wesentliche Reduzierung der berechneten Emissionen an Kohlenwasserstoffen und Benzol erbringen wird. Da die Einzelfallprüfung ergeben hat, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtlichen Schutzgüter resultieren, konnte dem Antrag auf Verzicht der Öffentlichkeitsbeteiligung entsprochen werden.

Zu 3: Die beantragte Änderung der Auflage 2.4 des Genehmigungsbescheides vom 17. Februar 2006 zur Energie- und Leistungsoptimierung steht in keinem Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf der Wilhelmshavener Raffinerie und hat keine Verschlechterung der Immissionssituation zur Folge. Bei der beantragten Rücknahme von Genehmigungsauflagen handelt es sich lediglich um die teilweise Modifikation einer Auflage, die gleichermaßen in einem Genehmigungsbescheid (Kapazitätserweiterung aus dem Jahr 2006) sowie in der Anordnung vom 1. März 2006 enthalten war. Die Auflage beinhaltete ursprünglich die wiederkehrende Messung von diversen Schwermetallen und Benzo[a]pyren in den Rohölen sowie im Vakuumrückstand. Hier wurde auf Antrag der Firma WRG auf die regelmäßig wiederkehrende Messung ausschließlich von B[a]P verzichtet. Dieser Verzicht wird fachlich wie folgt vertreten: Soweit es das Rohöl betrifft, liegen diverse Analysen aus der Vergangenheit vor. Alle dabei ermittelten Werte für B[a]P liegen deutlich unterhalb des Massengehaltes von 10 mg/kg. Die vorliegenden Messwerte sind ausreichend, um zu erkennen, dass bei der derzeitig genehmigten Betriebsweise der Raffinerie mit einer Überschreitung des Schwellenwertes der TA Luft für B[a]P von 10 mg/kg nicht zu rechnen ist. Daher konnte die Anforderung, die eingesetzten Rohöle sowie den Vakuumrückstand auf B[a]P jährlich mehrfach zu untersuchen, in der Auflage 2.4 des Genehmigungsbescheides vom 17. Februar 2006 sowie der Anordnung zur Altanlagensanierung gemäß § 20 der 13. BImSchV vom 1. März 2006 aufgehoben werden. Die Vorgabe, im Zusammenhang mit den wiederkehrenden Emissionsmessungen auch die Gehalte der anderen in der Auflage genannten Stoffe im eingesetzten schweren Heizöl zu bestimmen, bleibt bestehen. Die Benzo[a]pyren-Gehalte im Rohöl sowie im Vakuumrückstand haben keinen unmittelbaren

Einfluss auf die Emissionen an Benzo[a]pyren im Abgas. Die Rohöle werden in der Raffinerie im Wesentlichen im geschlossenen System gehandhabt. Emissionen aus diesem System sind aufgrund des äußerst geringen Dampfdruckes von Benzo[a]pyren nicht zu erwarten. Sofern eine Anreicherung von Benzo[a]pyren in Produkten erfolgen sollte, die zum Einsatz in den Verbrennungsanlagen der Raffinerie kommen sollten, würde hier eine thermische Zerstörung erfolgen. Zudem unterliegen diese Feuerungsanlagen einer gesonderten Überwachung nach der Großfeuerungsanlagenverordnung.

Insofern bestand aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, die Auflage in der ursprünglichen Fassung beizubehalten.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 14 des Abg. Wolfgang Jüttner (SPD)

Diffamiert der Innenminister einen ganzen Stadtteil?

Im Vorfeld und zur Vorbereitung zur Innenministerkonferenz im November 2010 hat der niedersächsische Innenminister in Pressegesprächen einen „17-Punkte-Plan zur Terrorabwehr“ angekündigt. In diesem Zusammenhang hat er auch seine Planungen erläutert, mehr Polizeistreifen in „muslimische Viertel“ zu schicken, um - so der Innenminister Schünemann wörtlich - „die schleichende Islamisierung“ dort zu stoppen.

Als Beispiel für ein derartiges Viertel hat er konkret den Stadtteil Linden in Hannover genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat der Innenminister konkret, die es zulassen, einen Stadtteil in Hannover als muslimisches Viertel zu titulieren und ihm eine „schleichende Islamisierung“ zu unterstellen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die in der Landeshauptstadt geleistete Integrationsarbeit?

3. Mit welchen eigenen Maßnahmen trägt die Landesregierung dazu bei, dass sich Gemeinden und Stadtteile mit hohem Migrationsanteil sozial, kulturell und bildungspolitisch gut entwickeln können?

In dem vom Fragesteller angeführten Positionspapier schlägt Innenminister Schünemann vor dem Hintergrund einer verschärften Bedrohungslage in Deutschland eine ganzheitliche Strategie zur

nachhaltigen Bekämpfung des islamistischen Extremismus/Terrorismus vor. Im Fokus stehen die Kernbereiche Deradikalisierung, operative Terrorismusbekämpfung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder sowie Bevölkerungsschutz. Dabei wurden in der öffentlichen Diskussion und in dem Papier durch den Minister auch mögliche Auswirkungen von Parallelgesellschaften im großstädtischen Bereich für die innere Sicherheit dargestellt. Insoweit ist auf die Erkenntnislage einschlägiger Studien zu Radikalisierungsprozessen im islamistischen Spektrum hinzuweisen. Insbesondere untermauert eine empirische Untersuchung des New York Police Department (NYPD) zu militanten Islamisten in Westeuropa (GB, SP, NL, D), Australien und Nordamerika (USA, CAN), dass in von der Mehrheitsgesellschaft abgeschotteten islamisch geprägten Einwanderermilieus Tendenzen der Radikalisierung begünstigt werden können (NYPD, Radicalization in the West: The Homegrown Threat, 2007, S. 22). Hierauf ging im Übrigen bereits die Regierungserklärung „Islamistischer Terrorismus“ des Innenministers vom 13. September 2007 ein, ohne dass seinerzeit daran Anstoß genommen wurde. An besagter Stelle heißt es:

„Wo Strukturen der Abschottung, der kulturellen Isolation sich bilden oder verfestigen, gedeiht der Nährboden für radikales Gedankengut. In einem solchen Klima erst können sich Islamisten ‚wie Fische im Wasser’ bewegen und mit ihrer demokratiefeindlichen Ideologie Anhänger gewinnen“.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnislage wird in dem vom Fragesteller erwähnten sicherheitspolitischen Positionspapier allgemein konstatiert, dass in städtischen Bereichen, „die von Desintegration und sozialen Problemen überproportional betroffen sind, … die sichtbare Präsenz der staatlichen Ordnungsmacht für eine präventive Signalwirkung unerlässlich“ sei. Innenminister Schünemann hat diesbezüglich in der Presse klargestellt, dass es insoweit nicht um eine niedersachsenspezifische Problemlage geht (Weserkurier, 18. November 2010). Darüber hinaus betont der Minister, wie auch in der Presse dargestellt, die Bedeutung eng abgestimmter Präventionspartnerschaften von Staat, Gesellschaft und Moscheegemeinden sowie nachhaltiger Integrationsmaßnahmen, mit der Zielsetzung, die Muslime in der Mitte der Gesellschaft stärker zu beheimaten und gleichzeitig den islamistischen Extremismus zu isolieren. Dies ent

spricht den Kernanforderungen an eine zukunftsfähige Innen- und Sicherheitspolitik, für welche die Landesregierung mit Nachdruck eintritt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung geht es darum, desintegrativen und sicherheitsbedenklichen Aspekten, wie sie von bestimmten Parallelgesellschaften im großstädtischen Bereich ausgehen können, durch ein abgestimmtes Handeln von Staat und Gesellschaft vorausschauend und konsequent zu begegnen. Dies liegt im Interesse der einheimischen Bevölkerung wie der hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 2: Die Integration von Zugewanderten ist für die Landesregierung eine politische und gesellschaftliche Aufgabe von herausragender Bedeutung, bei der zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen wertvolle Arbeit leisten. Sie beurteilt nicht die Integrationspolitik einzelner Kommunen. Vielmehr begrüßt die Landesregierung Engagement und Initiativen aller Beteiligten.

Zu 3: Das Ziel aller Integrationsbemühungen ist die erfolgreiche Eingliederung der bereits hier rechtmäßig und auf Dauer lebenden Migrantinnen und Migranten und der neuen legalen Zuwanderinnen und Zuwanderer in die soziale, wirtschaftliche und rechtliche Ordnung. Mit dem Handlungsprogramm Integration 2008 trägt die Landesregierung der gewachsenen Bedeutung des Themas Integration Rechnung. Sie sieht Integrationspolitik als integralen Bestandteil der Landespolitik, der auf einer Zusammenarbeit des Landes mit dem Bund, den Kommunen, mit den Organisationen, Verbänden und Einrichtungen sowie nicht zuletzt mit den Betroffenen basiert. Das Land engagiert sich im Bereich der präventiven, der begleitenden und insbesondere auch in der nachholenden Integrationspolitik.

Besonders hervorgehoben werden können die nachfolgenden Handlungsfelder:

Soziale Stadt

Um der drohenden sozialen Polarisierung in den Städten entgegenzuwirken, ist die Städtebauförderung in Niedersachsen im Jahr 1999 um die Programmkomponente „Soziale Stadt“ erweitert worden. Dieser Programmansatz verknüpft die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen durch eine aktive und integrativ wirkende Stadtentwicklungspolitik mit einer frühzeitigen Ab

stimmung und Bündelung öffentlicher und privater Finanzmittel auf Stadtteilebene. Anders als die klassischen Städtebauförderungsprogramme wird der Blick dabei nicht nur auf städtebauliche Maßnahmen gerichtet. Ziel ist es, sozial und ethnisch gemischte Quartiere zu schaffen und somit den Segregationstendenzen entgegenzuwirken. Benachteiligte Gebiete sollen stabilisiert werden, um das Zusammenleben verschiedener ethnischer Gruppen im Quartier sozial verträglich zu organisieren und die Potenziale kultureller Vielfalt nutzen zu können. Das Wohnumfeld als Lebensmittelpunkt und Begegnungsfeld für Zugewanderte und Einheimische gilt es zu selbstständig lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive zu machen. Für das Programm „Soziale Stadt“ betrugen die Mittel für Maßnahmen, die sich an Migrantinnen und Migranten richteten, im Jahr 2009 ca. 19,4 Millionen Euro und im Jahr 2010 ca. 8,8 Millionen Euro für je 34 städtebauliche Gesamtmaßnahmen.

Landesprogramm Familien mit Zukunft

Das Landesprogramm Familien mit Zukunft hat Familien mit Migrationshintergrund besonders im Blick.