So werden bereits seit 2006 Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterentwickelt. Zusätzlich zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Sinne des Kindertagesstättengesetzes gibt es in diesen Familienzentren vielfältige bedarfsgerechte Angebote für die ganze Familie. Dazu zählen u. a. Sprachkurse, Beratungsangebote zu vielfältigen Lebensfragen und die Möglichkeit zur Beteiligung an (inter)kulturellen freizeitpädagogischen Angeboten für Eltern und Kinder. Die Angebote der Familienzentren richten sich außer an Eltern auch an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils. Die Landeshauptstadt Hannover erhielt für diese Familienzentren im Jahr 2009 Landesmittel in Höhe von 161 554 Euro und in 2010 Zuwendungen in Höhe von 186 554 Euro.
Das Elternbildungsprogramm „Rucksack“ dient der Sprachförderung und Elternbildung. Mütter mit Migrationshintergrund werden fortgebildet, um andere Eltern zu befähigen, durch den Einsatz bestimmter Materialien mit ihren Kindern in ihrer Erstsprache zu spielen und zu sprechen. In der Kindertagessstätte bilden dann die gleichen Themen und Materialien in Deutsch die Grundlage für Sprachförderung und Bildungsarbeit. Alle Materialien, die die „Rucksackmütter“ für ihre Bildungs- und Integrationsarbeit brauchen, passen in ihren
Rucksack. Für dieses Programm erhielt die Stadt Hannover im Jahr 2009 Landesmittel in Höhe von 140 055 Euro sowie im Jahr 2010 weitere 133 719 Euro. Darüber hinaus wurden beispielsweise Maßnahmen der Sprachförderung im Jahr 2009 mit 426 500 Euro gefördert sowie im Jahr 2010 mit einer Zuwendung in Höhe von 400 000 Euro.
Modellprojekt „Interkulturelle Leistungserbringung in der ambulanten und stationären Versorgung in der Region Hannover“
Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen und der AOK Niedersachsen zur Erprobung für die Gruppe der türkisch Versicherten als größter homogener Versicherungsgruppe mit Migrationshintergrund. Es bietet Schulungen von ärztlichem Personal in ausgewählten Krankenhäusern und bei beteiligten ambulanten Versorgungspartnern, Förderung interkultureller Teams, Ausbildung von Sprach- und Kulturmittlern. Das Ziel ist es, den älteren Menschen mit Migrationshintergrund eine Altersbetreuung und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, die auf die kulturell bedingten Unterschiede eingehen können und diese berücksichtigen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist, die Menschen mit Migrationshintergrund über die Möglichkeiten, die sie hier haben - sei es bei der Inanspruchnahme von Institutionen, Fördermöglichkeiten oder Hilfsangeboten -, so zu informieren, dass allen von Ihnen ein Zugang zu den Angeboten offensteht.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration fördert das Projekt „Zusammenarbeit Intensivieren - Transkulturelle Kompetenz im Betreuungswesen stärken“, das vom Institut für Transkulturelle Betreuung e. V. (ITB) durchgeführt wird. Mit dem Projekt soll die interkulturelle Kompetenz der Betreuungsvereine in Niedersachsen gestärkt werden und diese bei Angeboten der Betreuung und bei der Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden. Ein weiteres Ziel des Projektes ist, dass die Gewinnung von Ehrenamtlichen im Bereich der Betreuung vorangetrieben wird.
Hinderungsgründe darin gehindert, die auch für sie bestehenden Beratungsangebote und Hilfen in Anspruch zu nehmen oder die erforderlichen Maßnahmen für eine Vertretung selbstbestimmt zu ergreifen. Aus diesem Grund hat das Institut für Transkulturelle Betreuung e. V. (ITB) einen Betreuungsratgeber in verschiedenen Sprachen erarbeitet, der die interkulturellen Unterschiede berücksichtigt. Er ist in einfacher und verständlicher Form gehalten und enthält eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie eine detaillierte Beschreibung der Vorsorgemöglichkeiten in Form von Betreuungs-, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Es ist beabsichtigt, zusätzlich eine Auflistung regionaler Anlaufstellen wie Betreuungsgerichte, -vereine und -behörden aufzunehmen. Der Ratgeber soll anschließend niedersachsenweit verteilt werden.
Zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung hält die Niedersächsische Landesregierung Fördermaßnahmen mit dem Ziel vor,
- die Bildungschancen aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen, sprachlichen und kulturellen Herkunft zu fördern,
- den Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an höheren Schulabschlüssen zu erhöhen.
So führt die Landesregierung bereits seit 2003 Programme und Empfehlungen für die frühe Sprachförderung in Kindertagesstätten, im letzten Jahr vor der Einschulung, in der Grundschule und im Sekundarbereich I durch. In der additiven Sprachförderung im Elementarbereich investiert das Land jährlich 6 Millionen Euro in die Sprachförderung vornehmlich für Kinder mit Migrationshintergrund. Hiervon profitieren auch Gemeinden und Stadtteile mit hohem Migrationsanteil. Verstärkt werden diese Anstrengungen vom März 2011 an durch das Bundesprogramm „Offensive Frühe Chancen: Schwerpunktkitas Sprache & Integration“. Rund 400 Einrichtungen in Niedersachsen sollen für Kinder mit einem hohen Sprachförderbedarf zu Schwerpunkt-Kitas weiterentwickelt werden. Dies wird insbesondere das Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder mit Migrationshintergrund erhöhen.
Eine wichtige Säule für den Bildungserfolg und die Integration auch der zugewanderten Kinder ist die Zusammenarbeit mit den Eltern. Das Niedersäch
sische Kultusministerium und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration fördern gemeinsam die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Integrations- und Elternlotsen zu kulturellen Mittlern zwischen Schule und Elternhaus. Seit 2007 sind bereits über 250 Elternlotsen qualifiziert worden, auch in Stadtteilen und Gemeinden, in denen überdurchschnittlich viele Menschen mit Migrationshintergrund leben.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert in Hannover-Linden das Projekt „Lindenvision. für eine Wir-Stadtteilgesellschaft“. Projektziel sind die Implementierung von Strukturen für Teilhabe aller Menschen im Stadtteil sowie die langfristige Förderung der kulturellen und sozialen Integration. Erwartetes Ergebnis ist ein Modell einer Stadtteilgesellschaft, aufgebaut auf Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt, zukunftsweisend auch für andere Kommunen bzw. Stadtteile. Das Gesamtprojekt arbeitet eng zusammen mit den Akteuren des hannoverschen Integrationsplanes.
Die Schulstatistik des Kultusministeriums „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ weist eine stark sinkende Erfolgsquote der Schülerinnen und Schüler an den niedersächsischen Gymnasien aus: Im Schuljahr 2008/2009 erlangten nur 61,1 % der Schülerinnen und Schüler, die von einer Orientierungsstufe auf ein Gymnasium übergegangen waren, die Hochschulreife. (Die Schülerinnen und Schüler, die nach Abschaffung der Orien- tierungsstufe von einer Grundschule auf ein Gymnasium übergegangen waren, haben noch kein Abitur abgelegt.) Diese Erfolgsquote ist seit dem Schuljahr 1995/1996, als sie noch 75,6 % betrug, kontinuierlich gesunken. Ein besonders starker Sprung nach unten war vom Schuljahr 2006/2007 zum Schuljahr 2007/2008 von 67,7% auf 60,9 % zu beobachten. Im Schuljahr 2008/2009 ist sie nur geringfügig um 0,2 Prozentpunkte wieder gestiegen, lag aber weiterhin deutlich unter der Quote der Jahre vor 2007/2008.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Höhe und den deutlichen Anstieg der Misserfolgsquote an den niedersächsischen Gymnasien, und worin sieht sie die Ursachen, insbesondere für den starken Anstieg im Schuljahr 2007/2008?
3. In welcher Weise hat die Schulinspektion die Misserfolgsquote an den Gymnasien zum Untersuchungsgegenstand gemacht, und welche Zusammenhänge zwischen der Misserfolgsquote an den einzelnen Gymnasien und ihrem jeweiligen Abschneiden in den verschiedenen Teilbereichen bei der Schulinspektion sind für die Landesregierung erkennbar?
Das Gymnasium ist nach wie vor die attraktivste Schulform in Niedersachsen. Noch nie in der Geschichte Niedersachsens gab es so viele Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien und Gymnasialzweigen der Kooperativen Gesamtschulen wie in diesem Jahr, nämlich 22 872. Im Schuljahr 1995/1996 waren es dagegen nur 16 587, im Jahr 2002 gab es 17 011 und im letzten Jahr 20 765 Abiturientinnen und Abiturienten. Im Jahr 1985 besuchten nur 26,3 % eines Schülerjahrgangs den Eingangsschuljahrgang des Gymnasiums, im Jahr 2002 waren es bereits 32 %, heute dagegen sind es 41,1 %.
Um den gestiegenen Bedarf zu decken, wurden seit 2003 insgesamt 21 neue Gymnasien errichtet, ein weiteres - in freier Trägerschaft - kommt zum 1. August 2011 hinzu. Die Zahl der Anmeldungen an den Gymnasien liegt deutlich über der Zahl der Gymnasialempfehlungen. Wenn aber mehr Schülerinnen und Schüler ohne eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung ein Gymnasium besuchen, so liegt es trotz allen Einsatzes nahe, wenn nicht alle Schülerinnen und Schüler, die in das Gymnasium eintreten, die allgemeine Hochschulreife erreichen.
Die in der Anfrage angesprochene sogenannte Erfolgsquote erfasst lediglich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler eines Schuljahrganges mit allgemeiner Hochschulreife aus der Schülergruppe, die sieben Jahre zuvor den 7. Schuljahrgang eines Gymnasiums besuchten. Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium vorzeitig verlassen, z. B. aus Mobilitätsgründen der Eltern oder um ihre Berufswünsche zu realisieren, und Wiederholer werden bei dieser Berechnung nicht erfasst, genauso wenig wie Schülerinnen und Schüler, die auf anderen Wegen ihr Abitur erwerben, z. B. an Integrierten Gesamtschulen und Fachgymnasien.
Schülerströme aufgrund der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Schulformen werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund ist die Schlussfolgerung in der Kleinen Anfrage nicht korrekt und zudem irreführend.
Der Vorteil unseres Schulsystems liegt u. a. darin, dass das Abitur auf vielen Wegen erreicht werden kann. Wirklich entscheidend ist der Anstieg der Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten in dem angesprochenen Zeitraum von 1996 bis 2009. Es fällt dabei auf, dass nicht nur die Anzahl der Abiturienten an Gymnasien und Gymnasialzweigen der KGSn in diesem Zeitraum von 16 587 auf 22 549 angestiegen ist, sondern auch an Fachgymnasien von 2 739 auf 5 427.
Die Landesregierung ist bestrebt, die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten zu erhöhen, aber nicht um jeden Preis. Die Qualität des Abschlusses muss weiterhin gewährleistet sein. Die Unterrichtsqualität wird überprüft und evaluiert. Jahrgangsbezogene Vergleichsarbeiten und das Zentralabitur sowie die Schulinspektion seien hier beispielhaft als Maßnahmen zur Qualitätssicherung genannt. Insbesondere auch die Einführung neuer Bildungsstandards wird kontinuierlich ihren Beitrag zu einer qualitativen Verbesserung der Bildung unserer Schülerinnen und Schüler leisten.
Zu 1: Es ist ein Unterschied, ob von 26 % eines Schuljahrganges im Jahr 1988, der die Eingangsklassen des Gymnasiums besuchte, im Schuljahr 1995/1996 insgesamt 75,6 % das Abitur an Gymnasien oder Kooperativen Gesamtschulen ablegten oder ob im Vergleich dazu von den 31,1 % des Schuljahrganges in den Eingangsklassen der Gymnasien im Jahr 2001 sieben Jahre später insgesamt 60,9 % das Abitur an Gymnasien bestehen. Die Prozentwerte können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden.
Zu 2: Die in der Tabelle 9.2 des Statistikheftes „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ ausgewiesene „Erfolgsquote“ von Schülerinnen und Schülern wird für die einzelnen Gymnasien nicht gesondert ausgewertet.
Zu 3: Es ist nicht Aufgabe der Schulinspektion, Bildungsbiographien im Bildungsverlauf für einzelne Schülerinnen und Schüler zu analysieren, son
dern die Schulen nach den festgelegten Qualitätskriterien zu inspizieren, die eine gute Schule auszeichnen. Hierzu gehört auch die Analyse der Abschlussquoten und der Zahlen der Wiederholer oder der Schulformwechsler. Die niedrigen Wiederholerzahlen bei den Gymnasien zwischen 1 % und 2,5 % eines Schuljahrganges dieser Schulform und die niedrigen Zahlen der Schulformwechsler von den Gymnasien an andere Schulformen, bezogen auf den gesamten Schülerjahrgang rund 1 %, zeigen die insgesamt erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit in dieser Schulform.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 16 der Abg. Klaus-Peter Bachmann, Sigrid Leuschner und Jutta Rübke (SPD)
In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich - bei hoher Dunkelziffer - zwischen 100 000 und 200 000 Menschen am plötzlichen Herztod. Der Tod ist hierbei meist Folge eines anhaltenden Kammerflimmerns oder einer anhaltenden Kammertachykardie, was dann zum Herzstillstand führt. Wird einer dieser Zustände durch Defibrillation oder Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgreich sehr zeitnah durch Ersthelfermaßnahmen beendet, steigt ganz erheblich die Wiederbelebungsrate bei gleichzeitig sinkendem Risiko verbleibender neurologischer Schäden. Es bleibt festzustellen, dass in der weit überwiegenden Zahl der Fälle von plötzlichem Herztod keine „lebensrettenden“ Erstmaßnahmen erfolgen.
Zum einen gibt es keine flächendeckende Versorgung mit Defibrillatoren zum sicheren Unterbrechen des Kammerflimmerns, und zum anderen ist offensichtlich keine ausreichende Zahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Erster Hilfe bzw. lebensrettenden Erstmaßnahmen ausgebildet.
Ausbildungsangebote der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst werden bisher noch unzureichend angenommen, und entsprechende Lehrgangsangebote an Schulen sind bisher freiwillig und vom jeweiligen Engagement der Lehrkräfte abhängig. Beispielhaft seien hier jedoch die zahlreichen Schulsanitätsdienste genannt, die aber nur einen begrenzten Schülerkreis erreichen.
Den Krankenkassen und Pflegeversicherungen entstehen in vielen Fällen bei zu spät eingeleiteten lebensrettenden Maßnahmen enorme Kosten für die Behandlung bleibender Schäden,
1. Kann sie sich vorstellen, in allen Schulen - ab Sekundarstufe I - Lehrgänge in Erster Hilfe - gegebenenfalls als Leistung der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst - als verpflichtendes Unterrichtsangebot per verbindlichem Erlass einzuführen, und ist sie gegebenenfalls dazu auch bereit? (Hingewiesen sei auf entspre- chende positive Erfahrungen in den USA.)