Die Befugnis der Landesjustizverwaltung, der Staatsanwaltschaft im Einzelfall dienstaufsichtliche Weisungen zu erteilen, ist ebenfalls unverzichtbar. Sie dient der Wahrung des Legalitätsprinzips und der Korrektur fehlerhafter Sachbehandlung. Hinzu kommt, dass ohne das ministerielle Weisungsrecht eine Beschwerdeinstanz entfiele; denn ohne eine Durchsetzungsmöglichkeit liefe die sogenannte weitere Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Entscheidungen der Generalstaatsanwaltschaft leer.
Im Übrigen wird die sachliche Unabhängigkeit der Justiz durch einzelfallbezogene Weisungen auch nicht ansatzweise beeinträchtigt, weil die rechtlichen Bindungen und Verpflichtungen der Staatsanwaltschaft zwingend zu beachten sind. In Niedersachsen haben sich im Laufe der Jahrzehnte Weisungsgrundsätze herausgebildet, die dem Spannungsverhältnis zwischen notwendiger Steuerung und neutraler staatsanwaltschaftlicher Amtsführung optimal Rechnung tragen. Einzelfallweisungen sind extrem selten, und es ist sichergestellt, dass sie allein sachlichen Geboten folgen und frei von politischer Opportunität sind.
Aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung eine Beschränkung des ministeriellen Weisungsrechts auf allgemeine Weisungen, wie sie die Parlamentarische Versammlung des Europarats fordert, ab.
Schließlich hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats Deutschland aufgefordert, die verfügbaren Ressourcen für Prozesskostenhilfe entsprechend mit der Einführung von mehr kontradiktorischen Elementen in das System der Strafgerichtsbarkeit zu erhöhen. Ein kontradiktorisches Element enthält die Strafprozessordnung in ihren §§ 403 ff. insoweit, als der Verletzte gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch im Rahmen des Strafverfahrens geltend machen kann, sogenannte Adhäsionsverfahren. Sowohl dem Antragsteller als auch dem Angeschuldigten bzw. Angeklagten wird auf Antrag Prozesskostenhilfe nach denselben Vorschriften wie im Zivilprozess bewilligt (§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO). Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Es ist nicht ersichtlich, dass es der Erhöhung dieser Mittel bedarf. Auch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die eher geringe praktische Bedeutung des Adhäsionsverfahrens mit Fragen der Prozesskostenhilfe zusammenhinge.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 18 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)
Im Mai 2010 wurde bekannt, dass das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bei einer Untersuchung von Saatgut der Firma Pioneer aus Buxtehude bereits im Februar 2010 Verunreinigungen mit dem nicht zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Mais NK603 festgestellt hatte. Erst am 26. Mai 2010 wurde das Unternehmen Pioneer aufgefordert, die Adressen der betroffenen Landwirte zu benennen. Daraufhin wurde erst Mitte Juni 2010 eine Zerstörung der genmanipulierten Felder bei bundesweit mehreren Hundert Landwirten angeordnet. In Niedersachsen waren über 90 Felder in den Gewerbeaufsichtsamtsbereichen Cuxhaven, Osnabrück, Oldenburg und Hildesheim betroffen.
Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wären bei einem Umbruch Mitte Mai Ertragsausfälle von 320 Euro/ha entstanden. Beim dann angeordneten Umbruch Mitte Juni waren es 720 Euro/ha. Insgesamt sind die Schäden damit von ca. 600 000 Euro auf 1,35 Millionen Euro gestiegen.
Laut Land & Forst vom 15. September 2010 („Unverschuldet an den Pranger gestellt“) biete Pioneer den betroffenen Landwirten eine Sofortzahlung von 1 800 Euro pro Hektar ohne Anerkennung von Schuld an. Dies ist verbunden mit einer vom Landwirt zu unterschreibenden Wohlverhaltensregelung, die den Landwirt zu einem Unterlassen „ungebührlicher Äußerungen“ über den Konzern und einem „geordneten Umgang mit den Medien“ verpflichtet (Pres- semitteilung der Arbeitsgemeinschaft bäuerli- che Landwirtschaft vom 30. August 2010). Diese Summe soll auch nur als Darlehen gewährt und später möglicherweise zurückgefordert werden. Außerdem sollen die betroffenen Landwirte ein Musterverfahren gegen Pioneer führen, damit dieser dann gegen das Land Niedersachsen als möglichen Mitverursacher der Schäden durch die Genmaisverunreinigung klagen kann. Das Landvolk hält die Vermischung der politischen Ziele von Pioneer mit der Entschädigungsfrage für „ungehörig“ und rät vom Unterschreiben solcher Erklärungen ab (Land & Forst vom 15. September 2010). Vielmehr fordert es eine schnelle und unbürokratische Entschädigung der Landwirte, die unverschuldet in diese Situation geraten sind.
Laut dpa vom 29. November 2010 haben nun 99 % der Landwirte die Soforthilfe angenommen. Zugleich werde es ein Musterverfahren eines Landwirtes gegen Pioneer geben. Danach wolle der Saatgutkonzern gerichtlich prüfen lassen, ob das Land Niedersachsen damals rechtmäßig gehandelt habe. „Bei der Haftungsfrage sehen wir eindeutig das Land Niedersachsen in der Pflicht“, sagte der Geschäftsführer des Saatgutunternehmens, Udo Schmidt.
1. Welche Kenntnis hat sie vom Inhalt der Vereinbarungen zwischen Pioneer und den betroffenen Landwirten, und wie bewertet sie diese?
2. Sieht sie angesichts der geschilderten monatelangen Verzögerungen in den Ministerien eine Mitschuld insbesondere an den Kosten des verspäteten Umbruchs, und ist sie bereit, dafür eine angemessene Entschädigung zu zahlen?
3. Wie will sie in Zukunft bei ähnlich gelagerten Fällen dafür sorgen, dass von Genverunreinigungen betroffene Landwirte „schnell und unbürokratisch“ entschädigt werden?
Am 27. April 2010 wurde das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) informiert, dass im Rahmen der Saatgutüberwachung in Niedersachsen in zwei Partien von Maissaatgut GVO-Anteile gefunden wurden. Das Un
ternehmen wurde bereits am 27. April vom MU informiert und gebeten, freiwillig die notwendigen Schritte für eine Rückholung einzuleiten. Die Firma ist weder dieser Aufforderung nachgekommen, noch hat sie die Vertriebswege freiwillig bekanntgegeben. Nach Abgabe an das zuständige Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven am 30. April hat dieses am 4. Mai mit einer Anhörung der Firma, mit Frist bis zum 18. Mai 2010, das Verwaltungsverfahren zur Herausgabe der notwendigen Daten über die Vertriebswege eingeleitet. Mit Datum vom 26. Mai 2010 hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt gegenüber dem Saatgutunternehmen die Herausgabe der Vertriebswege mit Frist bis zum 28. Mai 2010 angeordnet. Hierzu war seit dem 27. Mai ein gerichtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stade anhängig. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Juni wurde der von der Firma beantragte vorläufige Rechtsschutz abgewiesen. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hat daraufhin die Daten zu den Vertriebswegen erhalten.
Zu 1: Die offenbar zwischen betroffenen Landwirten und der Firma Pioneer getroffenen Vereinbarungen liegen der Landesregierung im Wortlaut nicht vor. Die Landesregierung hat lediglich Kenntnis einer Zusammenfassung der von der Firma Pioneer abgehaltenen Informationsveranstaltungen „im Fall PR38H20“. Diese Zusammenfassung datiert vom 5. August 2010. Sie enthält eine Ankündigung, „Vereinbarungen über eine freiwillige Soforthilfe“ mit betroffenen Landwirten abschließen zu wollen, und erläutert den beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarungen. Wenn inzwischen entsprechende Vereinbarungen zwischen Landwirten und der Firma Pioneer abgeschlossen worden sind, ist dies allein Sache der Vertragsparteien. Eine inhaltliche Bewertung wird die Landesregierung nicht vornehmen.
Zu 2: Nein. Die Landesregierung hat bereits vor mehreren Monaten geprüft, ob sich Haftungsansprüche Dritter gegen das Land Niedersachsen ergeben könnten und dies verneint. (Auf die Ant- wort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abg. Ma- rianne König (LINKE) - Drs. 16/2787 - wird Bezug genommen.) Hieran hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.
Zu 3: Die Landesregierung wird weiterhin einen ordnungsgemäßen Vollzug des Gentechnikrechts sicherstellen.
Vor dem Hintergrund der massiven Finanzhilfen der Europäischen Union, der Mitgliedsländer des Euro-Raumes - mit Ausnahme der Slowakei - sowie des Internationalen Währungsfonds für die Republik Irland und ihr Bankensystem frage ich die Landesregierung:
1. Wie beurteilt sie angesichts der massiven Finanzhilfen für die Republik Irland und ihr Bankensystem die jüngsten Ergebnisse des sogenannten europäischen Stresstests, die u. a. neben den Landesbanken in Deutschland auch den irischen Banken eine ausreichende Eigenkapitalbasis bescheinigten?
2. Wie beurteilt sie, im Zusammenhang mit diesem europäischen Stresstest und zusätzlich unter Zugrundelegung des sogenannten Basel-IIIRegelwerkes, den aktuellen Eigenkapitalbedarf der NORD/LB?
3. Sieht sie bezüglich des Eigenkapitalbedarfs der NORD/LB möglicherweise Risiken für den niedersächsischen Landeshaushalt?
Um die Frage beantworten zu können, bedarf es zunächst eines Blicks auf die Ursachen für die Schieflage der irischen Banken. Die Krise der irischen Banken ist neben der hohen Risikovorsorge und dem daraus resultierenden Kapitalbedarf insbesondere in der nicht mehr gegebenen Liquidität und Refinanzierungsmöglichkeit am Markt begründet. Die Banken sind in den Boomjahren viel zu schnell gewachsen, haben sich speziell in der Immobilienfinanzierung übernommen und wurden durch die heimische Bankenaufsicht unzureichend kontrolliert. Diese Problemstellung hält seit ca. drei Jahren an und wurde seitdem vom irischen Staat mit Kapitalzufuhr, (Teil-)Verstaatlichungen, Asset Transferaktionen und gegenüber dem Markt ausgesprochen Garantien bekämpft - ohne dass der erhoffte Beruhigungs- bzw. Vertrauenseffekt bei den Investoren eingetreten ist. Im Gegenteil: Die häufige erforderliche Nachbesserung der Stützungsmaßnahmen hat die Vertrauensbasis nachhaltig zerstört. Da fehlende Liquidität den Tod einer jeden Unternehmung bedeutet und die alleinige Refinanzierungsmöglichkeit über die EZB keine Dauerlösung darstellt, hat sich die Hoffnung zerschlagen, dieses Problemgemenge durch Streckung auf der Zeitachse zu lösen.
Zu 1: Der verabschiedete Rettungsschirm für Irland über 85 Milliarden Euro sieht einen Teilbetrag von 35 Milliarden Euro für weitere Stützungsmaßnahmen des Bankensektors vor. Die Banken selbst müssen deutlich konsolidieren, sich von weiterhin bestehenden Risikopositionen mit deutlichen Wertverlusten trennen und dabei hohe Eigenkapitalanforderungen von 12 % erfüllen. Ziel ist es somit, ein im Kern geschrumpftes und gesundes Bankwesen mit profunder EK-Ausstattung zu erlangen, das das verlorene Marktvertrauen wiedergewinnt und sich somit aus eigener Kraft refinanzieren kann.
Die vorgenannten negativen Aspekte und Faktoren unterscheiden sich signifikant und in nicht vergleichbarer Weise von den Problemlagen einzelner Landesbanken, insbesondere der NORD/LB. Der entscheidende Unterschied besteht in der gegebenen Refinanzierungsmöglichkeit der Landesbanken am Markt ohne alleinige EZB-Abhängigkeit, d. h. es besteht weiterhin Marktvertrauen.
Der durchgeführte europäische Stresstest simulierte primär die Entwicklung regulatorischer Eigenkapitalquoten unter bestimmten Annahmen. Aufgabe des Tests, zumindest gemessen an den veröffentlichten Ergebnissen, war es nicht, die Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken der Banken zu simulieren. Genau jene sind aber in erster Linie für das starke Misstrauen der Märkte gegenüber Banken aus den Peripherieländern verantwortlich. Dies wird sich bei künftigen auf EU-Ebene durchzuführenden Stresstests möglicherweise ändern.
Zu 2: Die NORD/LB wird - wie alle Banken - mit potenziell steigenden Kapitalanforderungen konfrontiert. Fakt ist: Die NORD/LB hat den EU-weiten Bankenstresstest im Sommer mit 6,2 % im härtesten Test bestanden - und das, obwohl sie die Folgen der weltweiten Finanzkrise aus eigener Kraft bewältigt und im Gegensatz zu anderen Marktteilnehmern keine externen Kapitalhilfen in Anspruch genommen hat. Die Ergebnisse waren vor diesem Hintergrund weder für die Bank und ihre Träger noch für Investoren und Marktteilnehmer überraschend. Die NORD/LB genießt weiterhin ein gutes Standing an den Kapitalmärkten, sodass die Refinanzierung unproblematisch verläuft.
Im Verlaufe des Jahres wurde durch die Weiterentwicklung der Eigenkapitalregeln für Banken („Ba- sel III“) festgelegt, dass die Eigenkapitalquoten von Banken deutlich erhöht werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Bank die künftigen Eigenkapitalregeln aus eigener Kraft erreichen
kann. Es zeichnet sich allerdings ab, dass Basel III bei der NORD/LB eine Kapitalstärkung durch Optimierungen der vorhandenen Kapitalstruktur notwendig macht.
Zur Höhe des künftig vorzuhaltenden regulatorischen Eigenkapitals lässt sich derzeit allerdings keine verbindlichen Aussage treffen, da noch keine endgültige Klarheit über die Anforderungen besteht. Neben weiteren Unklarheiten ist vor allem die für die NORD/LB wichtige Frage offen, inwieweit stille Einlagen zukünftig als hartes Kernkapital anerkannt werden können. Es geht also konkret um die Frage, ob nicht die bereits vorhandenen Kapitalbestandteile lediglich in ihrer Struktur mit dem Ziel verändert werden können, diese in aufsichtlich höherwertiges Kapital zu wandeln und schon hierdurch die Kapitalquoten der Bank zu verbessern. Zudem müssen die Vorschläge des Baseler Ausschusses noch in europäisches bzw. nationales Recht umgesetzt werden, wobei es durchaus noch zu Änderungen kommen kann.
Die Universität Göttingen hat Gelder, die nicht sofort ausgegeben werden mussten, auf dem Finanzmarkt angelegt. Dabei hat sie zum 31. Dezember 2008 nach eigener Darstellung Buchverluste hinnehmen mussten, die zum 31. Dezember 2009 „teilweise“ ausgeglichen werden konnten. Die Verluste mussten noch nicht realisiert werden; will man die Realisierung vermeiden, sind diese Gelder weiterhin gebunden, bis die entsprechende Anlage in der Gewinnzone ist.
1. Wie viel Kapital hat die Universität an den Finanzmärkten investiert und konnte sie zum 31. Dezember 2008 nicht abrufen, weil dies zu realen Verlusten geführt hätte, und wie hoch sind die Buchverluste gegenwärtig?
2. Welche konkreten Anlagen auf dem Finanzmarkt haben im Einzelnen zu den ausgewiesenen Buchverlusten geführt?
3. Wie hoch ist der Anteil an Studiengebühren an dem Kapital, das zu den Buchverlusten geführt hat (bitte eine konkrete Summe und kein prozentualer Anteil)?
Mit Schreiben vom 11. November 2009 an den Niedersächsischen Landtag hat das MWK den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausführlich über die Anlagestrategie der Universität Göttingen (ohne Medizin) informiert. In der Antwort auf die Anfrage vom 16. September 2010 „Wie gehen die Hochschulen mit Geld um“ (Drs. 16/3054) hat das MWK ergänzende Informationen über die Entwicklung von Geldanlagen der niedersächsischen Hochschulen gegeben. Daraus ist ersichtlich, dass die Liquidität der Universität Göttingen bei grundsätzlich eher konservativer Anlagestrategie ansteigt. In den Jahren 2005 bis 2009 konnte die Stiftungsuniversität mit ihren Geldanlagen trotz Finanzkrise 12,1 Millionen Euro Zinsen erlösen, die für Aufgaben der Hochschule verwendet werden. Festzustellen ist, dass die Wirtschaftsführung der Universität nicht zu beanstanden ist, sie gleichzeitig in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder erfolgreich und in einem hochrangigen weltweiten Universitätenvergleich (Times-Ranking) als beste deutsche Hochschule gelistet ist.