Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Mit Schreiben vom 11. November 2009 an den Niedersächsischen Landtag hat das MWK den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ausführlich über die Anlagestrategie der Universität Göttingen (ohne Medizin) informiert. In der Antwort auf die Anfrage vom 16. September 2010 „Wie gehen die Hochschulen mit Geld um“ (Drs. 16/3054) hat das MWK ergänzende Informationen über die Entwicklung von Geldanlagen der niedersächsischen Hochschulen gegeben. Daraus ist ersichtlich, dass die Liquidität der Universität Göttingen bei grundsätzlich eher konservativer Anlagestrategie ansteigt. In den Jahren 2005 bis 2009 konnte die Stiftungsuniversität mit ihren Geldanlagen trotz Finanzkrise 12,1 Millionen Euro Zinsen erlösen, die für Aufgaben der Hochschule verwendet werden. Festzustellen ist, dass die Wirtschaftsführung der Universität nicht zu beanstanden ist, sie gleichzeitig in der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder erfolgreich und in einem hochrangigen weltweiten Universitätenvergleich (Times-Ranking) als beste deutsche Hochschule gelistet ist.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Der Bericht des Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG zum Jahresabschluss 2008 sagt hierzu aus, dass infolge der Finanzkrise auf Anlagen der Universität in drei aktienbasierten Fonds mit einem Anschaffungsvolumen von 4,443 Millionen Euro eine Wertberichtigung von 1,263 Millionen Euro vorgenommen werden musste. In Anbetracht der Gesamterträge von 374,7 Millionen Euro ist diese Wertberichtigung als nicht von Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage anzusehen. Der Bestand an Geldanlagen (Anleihen, Fonds, Tages- und Termingeld) betrug zum Stichtag (31. Dezember 2008) rund 78,4 Millionen Euro. Zum 30. November 2010 hat sich der o. g. Buchverlust im Übrigen auf rund 0,39 Millionen Euro verringert.

Zu 2: Es handelt sich um den DWS Bildungsfonds der Deutschen Bank und um die von der NORD/LB vertriebenen Fonds Fortis (inzwischen BNPP In- vestmentfonds) und Janus Capital.

Zu 3: Wie bereits in der Antwort auf die eingangs genannte Anfrage vom 16. September 2010 ausgeführt (Drs. 16/3054), werden die liquiden Mittel aus verschiedenen Einnahmequellen gemeinsam angelegt. Insofern kann das Kapital, das zu Buchverlusten geführt hat, keiner Einnahmeposition zugeordnet werden. Tatsache ist, dass sämtliche Einnahmen aus Studienbeiträgen ständig in vollem

Umfang für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke gemäß § 11 Abs. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes zur Verfügung standen und stehen.

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 21 des Abg. Patrick-Marc Humke-Focks (LINKE)

Wird das Konzept Freiwilliges Soziales Jahr von Krankenhausbetreibern missbraucht?

Im Helios-Krankenhaus in Northeim werden Jugendliche in die Arbeit eingebunden, die beim Träger IBQ (Beschäftigung Integration Qualifi- zierung) ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolvieren. In § 5 des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres werden die Träger des FSJ eingegrenzt. Hiermit soll einerseits die pädagogische Flankierung des FSJ abgesichert werden, andererseits soll diese Eingrenzung verhindern, dass durch das FSJ reguläre Beschäftigung abgebaut wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen niedersächsischen Krankenhäusern werden wie viele FSJ-Jugendliche eingesetzt (bitte differenzieren nach Landeskranken- häusern, kommunalen Krankenhäusern, priva- ten Krankenhäusern und konfessionell gebun- denen Krankenhäusern)?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Kooperationspraxis zwischen privaten Krankenhäusern und FSJ-anerkannten Trägern?

3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, dass durch den Einsatz von FSJ-Jugendlichen Krankenhäuser Personalkosten reduzieren?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein bundesgesetzlich geregeltes Programm im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG).

Ein Jugendfreiwilligendienst ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das persönliche Kompetenzen fördert, Anerkennung vermittelt und Einblicke in Berufsfelder vermittelt. Fachliche Begleitung und Bildungsarbeit gehören zu den Qualitätsmerkmalen des FSJ. Einsatzstellen in sozialen und pflegerischen Bereichen gehören zu den klassischen Engagementfeldern.

Freiwillige sind gemäß § 2 Abs. 1 JFDG junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die einen freiwilligen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten. Dafür erhalten sie nur unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und

Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld oder anstelle von Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung entsprechende Geldersatzleistungen.

Der freiwillige Dienst im Rahmen eines FSJ wird gemäß § 3 Abs. 1 JFDG ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen ausgerichtet ist, in Einsatzstellen gemeinwohlorientierter Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, der Kultur und Denkmalpflege oder des Sports geleistet.

Der Einsatz junger Freiwilliger in einem Krankenhaus entspricht den im Gesetz vorgesehenen Einsatzbereichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das FSJ ist ein Bundesprogramm und wird in Niedersachsen überwiegend durch bundeszentral anerkannte Träger durchgeführt. Die Mehrzahl der Krankenhäuser gehört zu diesen Trägern. Von den bundeszentral anerkannten Trägern liegen keine länderbezogenen Daten vor.

In den niedersächsischen Maßregelvollzugskliniken sind aus Sicherheits- und Gefährdungsgründen weder FSJ-Jugendliche noch Zivildienstleistende tätig.

Zu 2: Es können nur solche Einrichtungen als Träger für ein FSJ zugelassen werden, die für eine den Bestimmungen des JFDG entsprechende Durchführung des FSJ Gewähr bieten. Dazu können auch private Krankenhäuser gehören. Insofern bestehen keine Bedenken gegen entsprechende Kooperationen.

Zu 3: Den Trägern und Einsatzstellen im FSJ entstehen für die Durchführung durchschnittlich monatliche Platzkosten in Höhe von 660 Euro (Er- gebnisse der Evaluation des FSJ und FÖJ, Ab- schlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V., November 2005, im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Seni- oren, Frauen und Jugend).

Die jungen Freiwilligen in einem FSJ sind dagegen nach dem JFDG ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung einzusetzen. Ihre Tätigkeit

soll nicht zur Verdrängung bestehender oder zu schaffender Arbeitsplätze führen.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Auswirkungen des Aussetzens der Wehrpflicht

Der Bundesverteidigungsminister verkündete am 22. November 2010 auf einer Kommandeurstagung der Bundeswehr Eckpunkte der Bundeswehrreform. Er bekräftigte dabei seine Absicht, die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 auszusetzen. Dies wird Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt und die Nachfrage nach Studienplätzen haben. Im Oktober-Plenum des Niedersächsischen Landtags äußerte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka, dass man keine Erfahrung mit einer solchen Situation habe und es daher noch keine belastbaren Zahlen gebe, die eine Prognose über die Auswirkungen des Aussetzens der Wehrpflicht zuließen. Man wolle dies auf der nächsten Kultusministerkonferenz erörtern.

Experten zufolge könne es einmalig bis zu 60 000 zusätzliche Studienbewerber geben. Für Niedersachsen entsteht auf Basis dieser Prognose ein Bedarf von etwa 5 000 zusätzlichen Studienplätzen. Die Landesregierung hat in vorherigen Anfragen geäußert, dass man sich in Abstimmung mit dem Bund über die Finanzierung von zusätzlichen Studienplätzen befinde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Prognose gibt die Landesregierung bezüglich der zusätzlichen Bedarfs an Studienplätzen und Ausbildungsplätzen in Niedersachsen ab, und auf welcher Grundlage beruht diese Prognose?

2. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den zusätzlichen Bedarf an Ausbildungsplätzen zu decken und den Verursacher des Mehrbedarfs - den Bund - daran zu beteiligen?

3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um den zusätzlichen Bedarf an Studienplätzen zu decken und um den Verursacher des Mehrbedarfs - den Bund - an der Finanzierung zu beteiligen?

Die derzeit politisch diskutierte Aussetzung von Wehr- und Zivildienst zum 1. Juli 2011 könnte dazu führen, dass ein Teil der Wehr- oder Zivildienstleistenden des Schulabsolventenjahrgangs ab dem Wintersemester des Studienjahres 2011 ohne zeitliche Verzögerung und zusätzlich zu den bisherigen Annahmen ein Studium aufnehmen oder

einen Ausbildungsplatz nachfragen wird. Die Landesregierung hat, unmittelbar nachdem ein solcher Beschluss sich als wahrscheinliches Szenario abzeichnete, die erforderlichen Planungs- und Vorbereitungsprozesse innerhalb des Landes, der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eingeleitet.

So hat daraufhin beispielsweise die Bund-LänderStaatssekretärsarbeitsgruppe „Hochschulpakt 2020“, in der Niedersachsen vertreten ist, schon am 15. November 2010 zu diesem Thema getagt, einen Bericht erstellt und diesen dem Dringlichkeitsausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) zur weiteren Abstimmung vorgelegt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Eine sichere Prognose bezüglich des zusätzlichen Bedarfs an Ausbildungsplätzen in Niedersachsen ist derzeit noch nicht möglich. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Jugendliche mit einem Haupt- oder Realschulabschluss den Wehr- oder Zivildienst erst nach Abschluss der dualen Ausbildung antreten. Deshalb wird lediglich die Gruppe mit Hochschul- und Fachhochschulreife betrachtet. Nach einer groben Schätzung des Bundesinstituts für Berufsbildung wird bundesweit ein zusätzlicher Bedarf von ca. 14 000 Ausbildungsplätzen angenommen.

Für den Hochschulbereich wird derzeit davon ausgegangen, dass bundesweit mit etwa 49 000 bis 59 000 jungen Männern zu rechnen ist, die vorzeitig ihr Studium aufnehmen. Die Kommission für Statistik der KMK wird voraussichtlich noch im Dezember 2010 eine länderspezifische, kurzfristige Vorausberechnung über die Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht vorlegen.

Zu 2: Die Lage auf dem niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt ist aufgrund des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft gut, sodass allein aufgrund der noch unsicheren Prognose und des danach geringen Bedarfs an zusätzlichen Ausbildungsplätzen insbesondere für Bewerber mit Hochschul- oder Fachhochschulreife durch das Aussetzen der Wehrpflicht derzeit keine gesonderten Maßnahmen erforderlich erscheinen. Die Landesregierung wird jedoch zusammen mit den Ausbildungsmarktpartnern die Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt beobachten und bei Bedarf reagieren.

Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass die durch eine Aussetzung von Wehr- und Zivil

dienst sich ergebenden zusätzlichen Studienanfänger nach den Prinzipien des bestehenden Hochschulpakts 2020 zu finanzieren sind. Die Frage der Kostenübernahme wird derzeit in Abstimmungsgesprächen zwischen Bund und Ländern erörtert.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 23 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Welchem Zweck diente der Tornadoflug während des Castortransportes 2010?