Am Montag, den 8. November 2010, flog ein Tornado um 10:06 Uhr über Dannenberg und überquerte dabei in unmittelbarer Nähe die zu diesem Zeitpunkt in der Verladung befindlichen Castorbehälter in Breese (Marsch).
1. Die Landesregierung hat mehrfach verlautbart, dass es keine Tornadoflüge zur Unterstützung des Polizeieinsatzes während des Castortransportes 2010 gegeben habe. Welchem Zweck diente der Flug am Montag, den 8. November 2010, um 10:06 Uhr über Dannenberg?
2. Die Überfliegung der Castorbehälter mit Tornadomaschinen birgt ein erhebliches sicherheitstechnisches Risiko. Welches Gefahrenszenario sieht die Landesregierung bei Absturz eines Tornados auf die Castorbehälter?
3. Warum wird die Überfliegung von Castorbehältern nicht generell unterbunden, um solche Gefahren zu vermeiden, und war die Einsatzleitung über diesen Flug informiert?
Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion (PD) Lüneburg als verantwortliche Behörde für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen aus Anlass des Castortransportes aus La Hague nach Gorleben berichtet.
Die PD Lüneburg hat für den diesjährigen CastorEinsatz ein Flugzeug vom Typ Tornado weder zur Unterstützung eingesetzt noch von der Bundeswehr angefordert. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung Nr. 35 des Abgeordneten Herzog zum „Einsatz der Bundeswehr bei Castortransporten“ hin - siehe Stenografischer Bericht zur 88. Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 11. November 2010, Anlage 32.
„fliegende Verbände der Bundeswehr regelmäßig im gesamten Bundesgebiet üben, um die Einsatzbereitschaft der Luftfahrzeugbesatzungen sicherzustellen. Ein Zusammenhang durchgeführter Flugbewegungen mit dem aktuellen Castor-Transport besteht nicht. Im angefragten Zeitraum ist keine Konzentration auf den Raum Lüchow-Dannenberg feststellbar.
Die genaue Auswertung aller Flugbewegungen im Zeitraum 1.Oktober bis 31.Oktober 2010 findet derzeit statt. Nach den derzeit hier vorliegenden Informationen überflog […] am 8. November 2010 ein Luftfahrzeug des Jagdbombergeschwaders 32 vom Typ Tornado ECR aus Lechfeld auf einem routinemäßigen Ausbildungsflug das Gebiet Wendland von Norden kommend mit südöstlichem Kurs von Hitzacker über Dannenberg in Richtung Gorleben. Das Luftfahrzeug war nicht für Bildaufnahmen gerüstet.“
Zu 2 und 3: In Zulassungsverfahren für den Transport und die Lagerung von Castorbehältern muss eine Vielzahl von Unterlagen eingereicht werden, in denen die Sicherheit der Behälter aus vielen Blickwinkeln zu betrachten und nachzuweisen ist. Von den zuständigen Behörden und Institutionen werden diese Zulassungsanträge in jedem einzelnen Fall intensiv geprüft.
Sowohl im Zuge einer Anfang der 80er-Jahre in Deutschland durchgeführten Simulation eines Flugzeugabsturzes auf einen Castorbehälter als auch im Ergebnis eines Gutachtens im Genehmigungsverfahren zum Transportbehälterlager Gorleben ist festgestellt worden, dass die Integrität der Castorbehälter auch bei dem Aufprall einer schnell fliegenden Militärmaschine erhalten bleibt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 24 des Abg. Hans-Henning Adler (LINKE)
Gibt es ein separates Gleis im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost, das nur für Castortransporte genutzt werden darf?
Die Deutsche Regionale Eisenbahn (DRE) ist Besitzer und Betreiber der Bahnstrecke zwischen Dannenberg und Lüchow. Für die Betriebsabläufe im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost gibt es laut Aussagen des Geschäftsführers Gerhard J. Curth Schwierigkeiten, da das zweite Gleis im Bahnhof nur für den Castortransport, nicht aber für Personenzüge gedacht sei.
1. Welche Gleise im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost sind für Personen- und Güterverkehr nutzbar?
2. Gibt es Gleise, die nur dem Castortransport vorbehalten sind, und, wenn ja, gilt dieser Vorbehalt während des ganzen Jahres?
Der Bahnhof Dannenberg Ost verfügt mit den Gleisen 1 und 2 über zwei durchgehende Gleise sowie mehrere von diesen beiden Gleisen abzweigende Stumpfgleise. Gleis 1 liegt unmittelbar am Bahnsteig des Empfangsgebäudes. An den anderen Gleisen sind keine Personenverkehrsanlagen vorhanden. Aus diesem Grunde ist nur Gleis 1 für Personenzüge nutzbar. Alle übrigen Anlagen sind nur für den Güterverkehr geeignet.
Die Gleise 1 und 2 stehen jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung. Der Zugang zu den Gleisen 1 und 2 wird Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen gewährt. Die Gleise stehen für Zugtrassen einzelner Züge zur Verfügung. Für die übrigen Anlagen der DB Netz AG im Bahnhof Dannenberg Ost gelten die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Im Gegensatz zu den Schienennetz-Benutzungsbedingungen sehen die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen die Vermietung kompletter Anlagenteile an einen Nut
zer vor. Die Mitnutzung der vermieteten Anlagen ist jedoch grundsätzlich möglich, solange der Hauptnutzer die Infrastruktureinrichtungen nicht selbst benötigt. Schienennetz-Benutzungsbedingungen und die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen sind durch die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) genehmigt.
Auf der Strecke Lüneburg–Dannenberg-Ost findet im Auftrage der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH regelmäßiger Schienenpersonenverkehr statt. Außer den Castortransporten wird nach hiesigen Erkenntnissen auf der Strecke Lüneburg–Dannenberg-Ost derzeit kein weiterer Güterverkehr durchgeführt.
Trassenkonflikte bezüglich der Nutzung der Anlagen im Bahnhof Dannenberg-Ost insbesondere in Bezug auf Verkehre der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH (DRE) sind bei der für die Trassenvergabe verantwortlichen DB Netz AG nicht bekannt. So hat die DRE für den Jahresfahrplan 2011 bisher keine Trassennutzung angemeldet. Im Übrigen liegt die Entscheidung über die Vergabe von Zugtrassen und die Nutuzung von Infrastruktureinrichtungen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens in der Verantwortung der DB Netz AG, deren Entscheidungen von der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde überprüft werden können.
Zu 1: Für Personenzüge ist nur das Gleis 1 nutzbar. Für den Güterverkehr stehen alle Anlagen der DB Netz AG im Bahnhof Dannenberg-Ost zur Verfügung.
Von Betroffenen, Anwälten und anderen Zeugen wurden übereinstimmend mehrere Hausdurchsuchungen u. a. in Grippel und Zadrau beschrieben. Dabei wurden laut Aussagen u. a. von Anwälten trotz mehrfachen Nachfragens keine Erklärungen seitens der Einsatzkräfte für
ihre Maßnahme abgegeben, keine Durchsuchungsbeschlüsse vorgewiesen und auch keine anderen Rechtsgrundlagen erläutert bzw. Rechtsbelehrungen abgegeben.
Die Einsatzkräfte wiesen sich nicht aus, waren weitgehend vermummt, wiesen keinerlei Kennzeichnungen an ihren Uniformen auf, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglichen würden.
2. Auf welcher Rechtsbasis erfolgten diese Maßnahmen, und warum wurde es unterlassen, die Maßnahme den Betroffenen zu erklären, sich auszuweisen, einen Durchsuchungsbeschluss vorzuweisen, Rechtsbelehrungen zu geben?
3. Aufgrund welcher Erkenntnisse wurden die Durchsuchungen konkret angeordnet, und welche Ergebnisse ergaben sich aus den Durchsuchungen?
Zu der vorliegenden Anfrage habe ich die Polizeidirektion Lüneburg als verantwortliche Polizeibehörde für die Einsatzmaßnahmen der niedersächsischen Polizei aus Anlass des Castortransportes nach Gorleben um Stellungnahme gebeten.
Nach dem Bericht dieser Behörde sind mit thematischem Bezug zu der Anfrage drei Durchsuchungen gemäß §§ 24 Abs. 2 Nr. 2, 25 Nds. SOG durchgeführt worden.