1. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des derzeit von der Bundesregierung geplanten Feldversuchs zur Zulassung von LangLkw, an dem sich auch das Land Niedersachsen beteiligt?
2. Welche Einsparpotenziale sind vor dem Hintergrund künftig wachsender Güterverkehre nach der Zulassung von Lang-Lkw in Bezug auf die allgemeinen Betriebskosten sowie die Emissionswerte zu erwarten?
3. Welche Streckenabschnitte des niedersächsischen Straßennetzes sind nach derzeitigem Planungsstand dafür geeignet, in Feldversuch und Praxis Lang-Lkw aufzunehmen?
Niedersachsen führte von 2006 bis 2007 als erstes Bundesland einen begrenzten Pilotversuch mit drei Fahrzeugkombinationen von 25,25 m Länge auf ausgewählten Strecken durch. Der Versuch wurde durch die Universität Hannover wissenschaftlich begleitet und anschließend ausgewertet.
Die Auswertung zeigte, dass sich die Lang-Lkw auf den ausgewählten Strecken ohne Probleme in den Verkehrsablauf integrierten. Das Fahrzeughandling war nach Aussagen der Fahrer vergleichbar mit dem von Standardlast- bzw. Sattelzügen. Auch das
Befahren von Baustellen und Verschwenkungen bereitete keine Probleme. Kritische Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern traten nicht auf. Insgesamt wurde der Versuch durch die Teilnehmer positiv bewertet.
Zu 1: Nachdem im niedersächsischen Pilotversuch und in entsprechenden Versuchen anderer Bundesländer zunächst einmal die grundsätzliche Eignung der Lang-Lkw mit wenigen Versuchsfahrzeugen überprüft wurde, soll der bundesweite Feldversuch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse auf Basis einer größeren Anzahl von Fahrzeugen und eines größeren Streckennetzes liefern. Zusätzliche Untersuchungsaspekte sind dabei u. a. die Verbesserung der Co-Modalität mit dem Schienengüterverkehr sowie die Nutzung von Abstellflächen auf Autobahnraststätten und auf Autohöfen.
Vorrangiges Ziel des Feldversuchs ist es, eine wissenschaftlich fundierte Basis für eine sachliche Diskussion zu schaffen, die sowohl die ökonomischen und ökologischen Chancen dieser innovativen Nutzfahrzeugkonzepte berücksichtigt als auch den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich möglicher Risiken Rechnung trägt. Gleichzeitig soll ermittelt werden, unter welchen konkreten Rahmen- und Einsatzbedingungen eine spätere generelle Zulassung von Lang-Lkw möglich erscheint.
Da die Landesregierung bereits seit Jahren eine weitere Erprobung innovativer Nutzfahrzeugkonzepte fordert, wird dem geplanten Feldversuch der Bundesregierung eine hohe Bedeutung zugemessen.
Zu 2: Lang-Lkw verfügen im Vergleich zu herkömmlichen Lkw über ein um 50 % vergrößertes Ladevolumen bei nur geringfügig erhöhtem Kraftstoffverbrauch (ca. 10 bis 15 %). Das bedeutet, dass zwei Lang-Lkws im Idealfall drei herkömmliche Lkw ersetzen können. Im niedersächsischen Modellversuch (Begrenzung des Gesamtgewichts auf 40 t) sank der Kraftstoffverbrauch je transportiertem Kubikmeter um ca. 30 %. Da Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß linear zusammenhängen, reduziert sich dieser ebenfalls um ca. 30 %, bezogen auf den transportierten Kubikmeter. Auch der Ausstoß anderer Schadstoffe wie Stickoxide, Kohlenwasserstoffe und Partikel wird, bezogen auf den transportierten Kubikmeter, verringert. Durch die mögliche Einsparung von Fahrern ist darüber hinaus eine Reduzierung der Personalkos
ten zu erwarten. Gleichzeitig kann damit dem heute schon vorhandenen Mangel an Fahrern begegnet werden, der sich vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sicher noch verschärfen
Zu 3: Im Rahmen des Feldversuchs der Bundesregierung sollen nur Lang-Lkw mit maximal 40 t (44 t im kombinierten Verkehr) zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt werden, die die gleichen Anforderungen an das Kurvenlaufverhalten erfüllen wie „Normal-Lkw-Kombinationen“. Damit sind nach heutigem Planungsstand die Bundesautobahnen und mit Einschränkungen die Bundesstraßen in Niedersachsen grundsätzlich geeignet. Zufahrten zu Industriegebieten, Logistikzentren und Autohöfen können nach entsprechender Prüfung in das freizugebende Netz aufgenommen werden. Das Befahren von Innenstädten und Wohngebieten ist weder geplant noch gewollt, da das Betreiben von Lang-Lkw in diesen Gebieten aus Sicht potenziel
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung hat die Landesregierung im Jahr 2006 eine Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung beschlossen. Wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses war die Übertragung von liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen auf das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN). Vor einer landesweiten Neuorganisation war zunächst eine regional begrenzte Erprobung des Konzepts im Gebiet des SBN Braunschweig mit den kreisfreien Städten Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter sowie den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel vorgesehen. Entsprechend hat eine Übertragung der Dienstleistungen bezüglich der betroffenen Landesliegenschaften in dem bezeichneten Gebiet stattgefunden. In der Praxis vor Ort haben sich sehr unterschiedliche Auswirkungen und Erfahrungen dieser Neuorganisation gezeigt.
1. Wie bewertet sie die bisherigen Erfahrungen bei der Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung im Bereich des SBN Braunschweig?
3. Wenn nein, plant sie, die Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung im Bereich des SBN Braunschweig rückgängig zu machen und die liegenschaftsbezogene Dienstleistungen wieder in das ursprüngliche Organisationsmodell zurückzuführen?
Die Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau und Gebäudeverwaltung in Niedersachsen gehörte zum Arbeitsprogramm der Phase 2 der Verwaltungsmodernisierung. Mit daraus resultierendem Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 19. Dezember 2006 wurden die liegenschaftsbezogenen Dienstleistungen „Hausmeisterdienste“, „Gebäudereinigung“, „Wartung und Inspektion der technischen Anlagen“, „Pförtner- und Gebäudesicherheitsdienste“ und „Beschaffung von Energie und anderen Medien“ dem Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) übertragen.
Vor der landesweiten Umsetzung dieses neuen Organisationsmodells wurde die regional begrenzte Erprobung (Pilotprojekt) im Zuständigkeitsbereich des SBN Braunschweig vereinbart. Dieser Bereich wurde ausgewählt, weil hier ein ausgewogenes Verhältnis von städtischen und ländlichen Liegenschaften gegeben ist. Der Start des Pilotprojekts erfolgte mit ersten vorbereitenden Arbeiten im Sommer 2007. Die Beschaffung von Energie und anderen Medien war hiervon ausgenommen, da sie bereits landesweit umgesetzt wird.
Zu 1: Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, dass sich erhebliche Einsparungen bei gleichzeitig minimiertem Einsatz im Wesentlichen durch die gebündelte Ausschreibung und Vergabe von Gebäudedienstleistungen erzielen lassen.
Vor diesem Hintergrund wird die landesweite Zentralisierung von Gebäudedienstleistungen vorerst auf die Ausschreibung von Leistungen zur Gebäudereinigung, Pflege von Außenanlagen und Winterdiensten, Wartung und Inspektion technischer Anlagen, Pförtner- und Gebäudesicherheitsdienste konzentriert. Dabei werden die Ausschreibungen prioritär umgesetzt, bei denen die größten Einsparungen im Verhältnis zum Aufwand zu erwarten sind. Hierunter fallen insbesondere Ausschreibungen zur Gebäudereinigung und aus dem Bereich der Hausmeisterdienste die Ausschreibung und Vergabe der Pflege der Außenanlagen und Winterdienste.
Die zentralisierte Wahrnehmung der oft sehr kleinteiligen Hausmeisteraufgaben ist mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden und lässt vor dem Hintergrund dieses Aufwandes keine wesentlichen Einsparungen erwarten. Um aber auch in diesem Bereich Einspareffekte zu erzielen, sollen zu gegebener Zeit auch kleinteiligere Hausmeisteraufgaben beim Ausscheiden von Personal sukzessiv zentral ausgeschrieben und an private Dienstleister vergeben werden.
Zur weiteren Optimierung des Gesamtprojektes wird das Pilotprojekt in Braunschweig im Rahmen zur Verfügung stehender Personalkapazitäten fortgesetzt.
Zu 2: Basierend auf den dargestellten Erfahrungen aus dem Pilotprojekt, erfolgt ab dem Jahr 2011 die landesweite Umsetzung der Neuausrichtung der Liegenschafts-, Bau- und Gebäudeverwaltung. Dabei werden, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, vorerst ausschließlich Ausschreibungsdienstleistungen seitens des SBN erbracht. Ein Personalübergang von den nutzenden Verwaltungen auf das SBN ist derzeit nicht geplant.
Um eine kontinuierliche und flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten, werden die Ausschreibungsdienstleistungen an vier Standorten des SBN (Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Hildes- heim) konzentriert wahrgenommen.
Zum Ende des Jahres 2010 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) den bisher gültigen Standardisierungsvertrag mit dem Bundesjustizministerium aufgekündigt - und damit praktisch seine eigene Auflösung erklärt. Als zentrales, privatwirtschaftliches Gremium vertrat das DRSC Deutschlands Interessen gegenüber dem International Accounting Standards Board (IASB) in London, welches die international gültigen Bilanzierungsregeln festlegt, die auch für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Zwar können Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Interessengruppen auch direkt mit dem IASB verhandeln, doch besteht die Gefahr, dass ihre Vorstellungen nur bedingt Berücksich
tigung finden. Deutschland braucht daher auch weiterhin ein unabhängiges Expertengremium, welches sich auf Augenhöhe mit dem IASB für die Interessen der deutschen Wirtschaft einsetzt und sich frühzeitig in den Entstehungsprozess neuer Bilanzierungsvorschriften einschaltet.
1. Wie beurteilt sie eine mögliche Auflösung des DRSC vor dem Hintergrund des wachsenden Bedeutungsgewinns internationaler Bilanzierungsstandards für deutsche Unternehmen?
2. Welche Konsequenzen sind bei einem ersatzlosen Wegfall einer Interessenvertretung für die Unternehmen im Land Niedersachsen zu erwarten?
3. Wird sich sie sich im Bundesrat im Rahmen einer politischen Initiative für den Erhalt eines unabhängigen Expertengremiums einsetzen?
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Commitee (DRSC) hatte den sogenannten Standardisierungsvertrag mit dem Bundesjustizministerium im Juni dieses Jahres aufgekündigt. Hintergrund sind finanzielle Probleme, die sich insbesondere daraus ergeben, dass bisher wenige große Unternehmen, insbesondere die kapitalmarktorientierten, die Mittel des DRSC-Haushalts von ca. 3 Millionen Euro jährlich aufgebracht haben. Hinzu kam, dass einige Unternehmen die Ergebnisse der Gremienarbeit in der Auslegung durch das DRSC kritisiert haben.
Mit Blick auf die Reputation, die sich das DRSC als erster Ansprechpartner in Deutschland beim International Accounting Standards Board (IASB) in London erworben hat, haben BMJ und BMF sich in einem Brief an die DRSC-Mitglieder für die weitere privatwirtschaftliche Finanzierung ausgesprochen. Überdies solle das DRSC Kritik aus der Wirtschaft aufnehmen und seine Verfahrensabläufe transparenter machen.
Diese Position ist bei einer Veranstaltung der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HumboldtUniversität zu Berlin durch den Vertreter des BMJ unterstrichen worden. Der Vortrag mit dem Thema „Standardsetzung in Deutschland - Standpunkt der Bundesregierung“ betont die Aufgaben eines privaten Standardsetter sowie die bisherige Zusammenarbeit von BMJ und DRSC. Die Bundesregierung sieht die stärkeren Gründe für die Einrichtung eines privaten Standardsetter in Deutschland als für die Schaffung eines staatlichen. Mit Blick auf das Freiwilligkeitsprinzip sind eine staatliche Finanzierung und eine staatlich verordnete Zwangsumlage abzulehnen. Stattdessen hat das BMJ in der Veranstaltung in Berlin am 4. Oktober 2010
betont, dass mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben im HGB der Standardsetter unabhängig arbeiten müsse. Dies hindere aber nicht, auf Kritik aus Wirtschaft und Verbänden einzugehen und gegebenenfalls Verfahrensabläufe zu ändern. Als möglichen Weg sieht das BMJ, die Unternehmensinteressen gebündelt über die Verbände in einen deutschen Standardsetzer aufzunehmen. Dadurch könnte gewährleistet werden, dass eine Stellungnahme auf möglichst breiter, auch institutioneller Basis abgegeben werde. Diskutiert wird auch das sogenannte Verbändemodell, wonach Verbände Mitglieder des DRSC werden können und die Finanzierung unter ihren Mitgliedern sichergestellt wird. Als suboptimal hat das BMJ die Option eingestuft, dass die Bundesregierung die Aufgaben des Standardsetters übernimmt.