Zu 1: Mit Blick auch auf die hohe Reputation, welche sich das DRSC über Jahre erworben hat, und den wirtschaftlichen Zwang zur Harmonisierung von Bilanzierungsregeln sollte gegenüber dem IASB London ein gewichtiger Ansprechpartner von der bisherigen Qualität des DRSC auftreten.
Zu 2: Ein ersatzloser Wegfall von einer Interessenvertretung für die Unternehmen mit Blick auf die Harmonisierung und die berechtigten Interessen deutscher Unternehmen ist nicht zu befürchten. Denn die Bestrebungen des BMJ, welche von der Landesregierung unterstützt werden, gehen dahin - wenn auch auf neuer Grundlage -, die Qualitätsarbeit auf DRSC-Niveau zu erhalten. Selbst wenn die Bemühungen einer Finanzierung durch die Privatwirtschaft scheitern sollten, wäre eine staatliche Lösung hilfsweise geeignet, die Interessenvertretung deutscher Unternehmen mit Gewicht wahrzunehmen.
Zu 3: Angesichts der beschriebenen Bemühungen von BMJ und BMF, insbesondere eine privatwirtschaftliche Finanzierung neuerer Art ins Leben zu rufen, ist zurzeit für eine Initiative für den Erhalt eines unabhängigen Expertengremiums im Bundesrat durch die Landesregierung kein Raum.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 37 der Abg. Karin Bertholdes-Sandrock, Karsten Heineking und Dirk Toepffer (CDU)
Zum wiederholten Male kam es anlässlich des Castortransports Anfang November zu einer signifikanten Beeinträchtigung und Ausdünnung von Verkehrsleistungen im Großraum Lüneburg und Dannenberg.
Zahlreiche Fahrgäste konnten nur mit großer Verspätung ihr vorgesehenes Ziel erreichen, da sie aufgrund der zeitweisen Einstellung des Personenverkehrs auf der Strecke Lüneburg und Dannenberg zum Umsteigen auf zur Verfügung gestellte Busverkehre angewiesen waren.
Vor diesem Hintergrund ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die Beförderung von Fahrgästen, die alters- oder gesundheitsbedingt in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sowie von Fahrrädern und Kinderwagen nur in eingeschränktem Maße möglich war.
1. Inwieweit waren Verbindungen im ÖPNV und SPNV im Großraum Lüneburg und Dannenberg von Verspätungen oder Ausfällen anlässlich des Castortransports im November 2010 betroffen?
2. Welche finanziellen Schäden sind der LNVG als Aufgabenträger sowie den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen in diesem Zusammenhang durch Zugausfälle, Verspätungen und Sachbeschädigungen entstanden?
3. Wie wurde die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität während des Castortransports im November 2010 sichergestellt?
Im unmittelbaren Vorfeld und während des Castortransports kam es insbesondere im Großraum um den letzten Teil der Transportstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Auswirkungen des Transportes auf der eingleisigen Schienenstrecke bezogen sich vor allem auf den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Aber auch der straßengebundene Personenverkehr sowie der Schienenersatzverkehr wurden aufgrund der von Demonstrationen blockierten Straßen behindert (z. B. längere Reisezeiten, Anschlussver- luste, Komforteinschränkungen).
Das Land Niedersachsen ist seit der Regionalisierung im Jahre 1996 für die Planung, Organisation und Finanzierung des SPNV verantwortlich. Diese Aufgabe wird außerhalb der Region Hannover und des Gebietes des Zweckverbandes Großraum Braunschweig von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wahrgenommen. Die LNVG kann daher über die finanziellen Konsequenzen Auskunft geben, die sich in der Folge von Zugausfällen aus dem Verkehrsvertrag mit dem
bestellten Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) ergeben. Alles Weitere liegt in der Verantwortung des EVUs, in diesem Fall der Deutschen Bahn AG (DB AG). Die DB AG ist gegenüber dem Land jedoch nicht auskunftspflichtig.
Der straßengebundene ÖPNV wird dagegen von den Landkreisen und kreisfreien Städten in ihrem jeweiligen Gebiet im eigenen Wirkungskreis organisiert und finanziert. Aufgrund dieser im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz geregelten Verantwortlichkeiten sind die betroffenen Aufgabenträger ebenfalls nicht auskunftspflichtig gegenüber dem Land.
Zu 1: Die Strecke Lüneburg–Dannenberg (KBS 112) wurde auf Anordnung durch die Konzernsicherheit (DB AG) ab Donnerstag, den 4. November 2010, bis zum Ende des Castortransports und dessen Nachwirkungen für den SPNV gesperrt. Aufgrund dieser Maßnahme wurde zwischen Lüneburg und Dannenberg (Ost) sowie in der Gegenrichtung Schienenersatzverkehr eingerichtet.
Inwieweit im straßengebundenen ÖPNV Beeinträchtigungen aufgetreten sind, ist der Landesregierung nicht im Einzelnen bekannt. Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.
Zu 2: Die Abrechnung der Ersatzleistungen erfolgt nach den Bestimmungen des Verkehrsvertrags zwischen der DB AG und der LNVG. Danach werden ausgefallene Züge nicht und der Schienenersatzverkehr nach einem festen Satz von der LNVG vergütet. Da in diesem Zeitraum kein Zugverkehr stattfand, wurden auch keine Verspätungen pönalisiert. Ein direkter finanzieller Schaden ist der LNVG nicht entstanden. Indirekt führen die Unwägbarkeiten bei einem Schienenersatzverkehr (z. B. längere Reisezeiten, Anschlussverluste, Komfort- einschränkungen) zu einer zumindest temporären Abwanderung von Fahrgästen, sodass sich dies auch auf die Entwicklung der Einnahmen auswirkt. Dieses Risiko sowie das Risiko von Sachbeschädigungen hat in diesem Fall das Verkehrsunternehmen DB Regio AG zu tragen. Die Höhe eines eventuellen finanziellen Schadens der DB AG ist dem Land nicht bekannt. Es wird insoweit auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3: Die Beförderung mobilitätseingeschränkter Personen sowie die Beförderung von Kinderwagen und Fahrrädern waren in den Bussen im Vergleich
zu sonst eingesetzten Zügen nur in begrenztem Umfang möglich. Nach Auskunft der DB AG kam es jedoch zu keinen konkreten Beeinträchtigungen. Die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität konnte sichergestellt werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 38 der Abg. Dr. Gabriele HeinenKljajić und Enno Hagenah (GRÜNE)
Niedersachsen verteilt Wirtschaftsmittel der EU. Das Antragsverfahren ist in der Regel aufwändig und intensiv. Nach Auszahlung der EUFördergelder hat die NBank anschließend zeitnah zu prüfen, ob die bewilligten Mittel entsprechend den Genehmigungen verwendet worden sind, um einen Missbrauch zu verhindern. Außerdem bleibt der Abschluss eines geförderten Projektes formal so lange offen, bis die NBank dem Empfänger der Fördermittel bestätigt, dass er die Mittel korrekt verwendet hat. Doch genau diese Nachweisprüfungen scheinen die NBank seit Längerem massiv zu überfordern. Monate bis Jahren vergehen, bis die NBank in der Lage ist, die Abrechnungen und Zwischenabrechnungen von Projekten, die mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, zu überprüfen. Damit können Antragsteller ihr Projekt nicht abschließen, sie wissen zudem nicht, ob sie möglicherweise überbezahlte Beträge zurückzuüberweisen haben, und/oder sie erhalten vor allem keine weiteren ausstehenden Teilbeträge, solange die NBank die jeweilige Zwischennachweisprüfung aufschiebt. Die Rückstände bei der Nachweisprüfung können in letzter Konsequenz dazu führen, dass das Land nicht in der Lage ist, einen Zahlungsantrag beim Bund auf Auszahlung der EFRE-Mittel zu stellen mit der Folge, dass die Projekte zunächst aus Landesmitteln vorzufinanzieren wären.
1. Nach wie vielen Monaten nach Eingang der Zwischenabrechnungen bzw. Schlussabrechnungen der Zuwendungsempfänger wird von der NBank die Überprüfung der Verwendung der EFRE-Mittel durchschnittlich abgeschlossen und den Antragstellern eine Prüfmitteilung zugestellt, und wie viele Nachweisprüfungen stehen derzeit noch aus?
2. In welchem Umfang haben die Rückstände bei der Nachweisprüfung dazu geführt, dass Zahlungsanträge nicht oder nicht rechtzeitig beim Bund gestellt werden konnten, und in welcher Höhe hat das Land Projekte aus Landesmitteln gegebenenfalls schon vorfinanziert?
3. Wie schätzt sie die Ressourcenverteilung innerhalb der NBank ein, wenn das Antragswesen zwar sorgfältig begleitet wird, aber anschließend die Kräfte bei der Nachweisprüfung fehlen, und wann bzw. in welcher Weise wird die Landesregierung an diesem Umstand etwas ändern?
Die Prüfungs- und Auszahlungstätigkeiten in der NBank erfolgen grundsätzlich auf Basis des jeweiligen Bewilligungsbescheides. Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den EFRE-Förderprogrammen die Fördermittel im Erstattungsverfahren beantragt und ausgezahlt werden. In der Regel werden 90 % der Fördermittel über die Mittelabrufe je Förderfall als Zwischenabrechnung laufend über den Projektzeitraum abgerufen. Mit dem Mittelabruf erklärt der Fördernehmer seine bisherigen Ausgaben mit Vorlage der jeweiligen Belege. Diese werden alle im Rahmen einer Vollbelegsprüfung durch die NBank geprüft. Erst auf Basis der in der Prüfung anerkannten Ausgaben wird der Erstattungsbetrag für den Fördernehmer ermittelt und an diesen ausgezahlt.
Die für die Schlussabrechnung notwendige Verwendungsnachweisprüfung hat in der Regel Einfluss auf die Restrate von 10 % der bewilligten Mittel und erfolgt ebenfalls im Erstattungsverfahren. Unabhängig davon kann die Prüfung zu Widerrufen und Rückforderungen führen.
Es werden also nicht wie in der Anfrage beschrieben nach Auszahlung der Mittel die Angaben der Fördernehmer geprüft, sondern immer vor Auszahlung. Damit erhält der Fördernehmer abhängig von der Erreichung des Zuwendungszwecks die notwendige Sicherheit, dass er die erhaltenen Fördermittel zweckentsprechend einsetzt. Es erfolgt also seitens der NBank auch über die notwendigen Prüfungstätigkeiten eine enge Begleitung des jeweiligen Projekts. Da der Fördernehmer die Ausgaben immer vorfinanziert, steht der Durchführung seines Projekts nichts entgegen.
Zwischennachweise haben in der Regel auf das Auszahlungsgeschehen keinen Einfluss. Es ist im Zwischennachweis insbesondere zu prüfen, ob das Projektziel wie geplant bzw. bewilligt auch erreicht werden kann. Dieses erfolgt über einen Sachbericht.
Zu 1: Mittelabrufe als Zwischenabrechnungen werden in der Regel innerhalb eines Monats geprüft und ausgezahlt. Abweichungen hiervon gibt es
Verwendungsnachweise sollen im Rahmen der Schlussabrechnung in der Regel innerhalb von drei Monaten geprüft und die ermittelte Restrate ausgezahlt werden. Aktuell liegen der NBank 331 Verwendungsnachweise zur Prüfung vor. Bei 282 Vorgängen beträgt die Bearbeitungsfrist mehr als drei Monate. Bei 46 Vorgängen besteht eine längere Prüfungsfrist, sodass es bei 236 Vorgängen zu Verzögerungen kommt. In diesen 236 Vorgängen sind auch Verwendungsnachweise enthalten, bei denen der Zuwendungsempfänger seiner Vorlagepflicht verspätet nachkommt.
Wegen der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Förderprogramme ist ein durchschnittlicher Wert für die Dauer von Zwischen- und Schlussabrechnungen in den EFRE-Programmen nicht aussagefähig.
Zu 2: Die Anzahl der bei der NBank derzeit vorhandenen und sich in Bearbeitung befindenden Nachweisprüfungen hatte bislang keinen Einfluss auf das Erstellen von Zahlungsanträgen durch das Land. Damit wird auch zukünftig nicht gerechnet. Gemäß dem gegenüber der Europäischen Kommission geltenden Erstattungsprinzip hat das Land grundsätzlich alle Ausgaben aus den EFREProgrammen zunächst aus Landesmitteln unabhängig vom Zeitpunkt der Verwendungsnachweisprüfungen vorzufinanzieren. Um etwaige Zinsbelastungen durch die Vorfinanzierung weitestgehend zu vermeiden, hat die Europäische Kommission Vorschusszahlungen zu Beginn der Förderperiode 2007 bis 2013 an die Mitgliedstaaten geleistet. In Niedersachsen belaufen sich diese auf über 90 Millionen Euro.
Im Jahr 2010 sind rund 51 Millionen Euro von dem Land vorfinanziert worden. Dieses Vorgehen entspricht der langjährigen Praxis und ergibt sich aus dem für die Strukturfonds geltendem Erstattungsprinzip. Das Land hat in dieser Woche gerade zwei Zahlungsanträge in einer Gesamthöhe von über 160 Millionen Euro für die in Niedersachsen geltenden Programme (Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti- gung) gestellt. Nach Aussage der Kommission werden diese noch im Laufe des Monats Dezember 2010 zur Auszahlung gebracht und vom Land vereinnahmt werden können.
Zu 3: Die Wirtschaftskrise hat besonders in 2009 dazu geführt, dass die NBank durch das Konjunkturpaket und zusätzliche Maßnahmen mehr Personal für die zielgerichtete Beratung und in der Folge
auch das Bewilligungsgeschäft eingesetzt hat. Um den hieraus entstehenden Anstieg des Personalbedarfs in der Nachweisprüfung abzudecken, hat die NBank bereits reagiert und geht auf mehreren Ebenen derzeit wie folgt vor:
- Reorganisation sämtlicher mit der Förderung beschäftigter Abteilungen. Bewilligung und Nachweisprüfung der Förderfälle werden ab November 2010 nicht mehr in getrennten Abteilungen, sondern in einer Gruppe bearbeitet. Dadurch können Schnittstellen reduziert, Doppelarbeiten vermieden und das Personal flexiblerer eingesetzt werden.