Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Da die Klosterkammer jedoch selbst keine Gutachten erstellt, ist eine Anwendung der ImmowertV nicht geboten, da diese sich in erster Linie an Sachverständige und Gutachter richtet.

Zu 3: Auf die Unterrichtung in Drs. 16/3036 wird verwiesen.

Anlage 42

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 44 der Abg. Grant Hendrik Tonne und Marco Brunotte (SPD)

Sozialtherapie in Niedersachsen: Wer stärkt was, wann und wo?

Eine wirksame Behandlungsmöglichkeit für betroffene Inhaftierte ist die Sozialtherapie.

Der Ausbau der Plätze in der Sozialtherapie in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten ist nach Angaben der Landesregierung ein ihr wichtiges politisches Ziel.

Gleichwohl hat Justizminister Busemann erklärt, dass man im Bereich der Sozialtherapie noch im Aufbau sei und noch Zusätzliches tun müsse.

Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen in den sozialtherapeutischen Einrichtungen muss die Personaldecke entsprechend einem speziellen Personalschlüssel der Sozialtherapie angeglichen werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Für 2011 wurde angedeutet, dass eine Stärkung der Sozialtherapie im Frauenvollzug und im Jugendvollzug mit eigenen personellen Ressourcen realisiert werden soll. An wie viele Stellen ist wo gedacht, und woher sollen konkret die personellen Ressourcen kommen?

2. Wenn das Justizministerium zu dem Ergebnis kommt, dass eine Stärkung der Sozialtherapie nur unter Zuhilfenahme des Haushaltsgesetzgebers erreicht werden kann, wie soll dann die Sozialtherapie in den Justizvollzugsanstalten im Jahr 2011 gestärkt werden, obwohl keine zusätzlichen Stellen im Haushaltsplan vorgesehen sind?

3. Wie sieht insgesamt das Konzept der Landesregierung bezüglich der Sozialtherapie in den Justizvollzugsanstalten aus (Wie viele Plät- ze sind letztlich nötig? Wo müssen sie einge- richtet werden? Mit welcher Bedarfsentwicklung wird gerechnet?)?

Gefährliche Straftäter sind gemäß § 104 Abs. 1 des Niedersächsisches Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, sofern die dortige Behandlung zur Verringerung einer erheblichen Gefährlichkeit des Gefangenen für die Allgemeinheit angezeigt

ist. Die Verlegung nach § 104 Abs. 1 NJVollzG setzt eine Indikationsstellung voraus, d. h. die Gefangenen müssen gefährlich sein und durch eine sozialtherapeutische Behandlung erreichbar erscheinen.

Wird eine erhebliche Gefährlichkeit nicht festgestellt, können Gefangene gleichwohl in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt werden, wenn der Einsatz der besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen der sozialtherapeutischen Abteilung zur Befähigung, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, angezeigt ist (§ 104 Abs. 2 NJVollzG).

Auf die Zustimmung der Gefangenen kommt es bei der Verlegung in eine sozialtherapeutische Einrichtung nicht an. Niedersachsen hat damit bundesweit eine der weitestgehenden gesetzlichen Regelungen zur Behandlung gefährlicher Straftäter in der Sozialtherapie.

Die sozialtherapeutische Behandlung ist durch ein Zusammenwirken verschiedener Maßnahmen gekennzeichnet („integrativ“). Hierzu gehören namentlich Gruppenbehandlungsmaßnahmen wie kognitiv-behaviorale Gruppentherapie, soziale Trainingsmaßnahmen und Wohngruppengespräche. Hinzu kommen Maßnahmen wie Einzeltherapie, individuelle Betreuungsgespräche sowie pädagogische Fördermaßnahmen. Die integrative Sozialtherapie zeichnet sich weiter durch Lernen im Alltag mittels Arbeit, Ausbildung, Freizeit und Sport sowie eine intensive Entlassungsvorbereitung aus.

Konkrete Therapieziele lassen sich aus der Persönlichkeit und den Prozessen ableiten, die zur Tatbegehung im Einzelfall geführt haben können. Die allgemeinen kriminogenen Faktoren werden berücksichtigt. Die Therapieziele werden individuell im Rahmen der Sozialtherapie festgelegt und überprüft.

Die Niedersächsische Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zum Ausbau der sozialtherapeutischen Behandlung in der Haft. Sie setzt trotz der nicht unerheblichen Kosten für das hoch qualifizierte Behandlungspersonal die weitgehenden Vorgaben des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes um. Dabei will sie über die gesetzlichen Mindestanforderungen nach § 104 Abs. 1 NJVollzG hinaus auch die sozialtherapeutischen Behandlungen nach § 104 Abs. 2 NJVollzG ausbauen. Erfolgreiche sozialtherapeutische Behandlung senkt nachweislich das Rückfallrisiko und trägt damit gerade bei gefährlichen Straftätern zum

Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten bei.

So gab es im Jahr 2002 in 5 sozialtherapeutischen Abteilungen 153 Haftplätze. Nunmehr sind sozialtherapeutische Abteilungen in neun Justizvollzugsanstalten eingerichtet. Anfang des Jahres 2011 wird eine weitere Einrichtung in der Justizvollzugsanstalt Celle in Betrieb genommen. Die Anzahl der Haftplätze in den sozialtherapeutischen Abteilungen liegt dann bei 295 Plätzen. Damit wurde die Anzahl der sozialtherapeutischen Abteilungen verdoppelt und die Anzahl der sozialtherapeutischen Haftplätze seit dem Jahr 2002 um 142 Haftplätze ebenfalls fast verdoppelt. Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden 43 Haftplätze in sozialtherapeutischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten Celle, Hannover und Wolfenbüttel neu geschaffen. Dies ist eine Erhöhung um 17 %. Niedersachsen nimmt damit im bundesweiten Vergleich eine Spitzenposition ein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für eine Erweiterung der vorhandenen sozialtherapeutischen Abteilungen in der JA Hameln und in der JVA für Frauen in Vechta wären zehn Stellen erforderlich. Die Landesregierung wird im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung prüfen, ob hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können.

Zu 2: Die Landesregierung ist auf dem Weg, die Sozialtherapie auszubauen, bereits sehr weit fortgeschritten. Die inhaltliche und zahlenmäßige Entwicklung wird mit dem Rahmenkonzept Sozialtherapie und der Eröffnung der sozialtherapeutischen Abteilung in der JVA Celle auch im Jahr 2011 fortgesetzt.

Zu 3: Das niedersächsische Justizministerium erarbeitet mit den Justizvollzugsanstalten und den sozialtherapeutischen Abteilungen ein Rahmenkonzept für die Sozialtherapie in Niedersachsen und wird dieses auch dem Niedersächsischen Landtag Anfang des kommenden Jahres vorlegen.

Der abschließende Bedarf an sozialtherapeutischen Haftplätzen in den Justizvollzugsanstalten ist schwierig zu bestimmen. Wesentliche Einflussfaktoren sind der Anteil der wegen eines der in § 104 Abs. 1 NJVollzG normierten Verbrechens verurteilten Gefangenen, die Indikationsquote, die Dauer der Behandlung und die Anzahl der Rück

verlegungen wegen Erfolglosigkeit der sozialtherapeutischen Behandlung.

Die Landesregierung will auch vor dem Hintergrund der abnehmenden Gefangenenbelegung keine Überkapazitäten aufbauen. Sie wird daher die Entwicklung in allen Vollzugsarten sorgsam beobachten und die Planung den Erfordernissen anpassen.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 45 der Abg. Gerd Ludwig Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Wolfgang Jüttner, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Ronald Schminke, Klaus Schneck, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD)

Wann kommt die Hafenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts?

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 11. November 2010 in einer Nachtsitzung beschlossen, die notwendigen Haushaltsmittel für den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven zur Verfügung zu stellen. Im ersten Förderabschnitt 2011 stellt der Bund 32 Millionen Euro bereit, in den Jahren 2012 und 2013 folgen weitere 50 bzw. 100 Millionen Euro.

Vor der Entscheidung des Haushaltsausschusses war die Fertigstellung des von der Deutschen Bahn AG, dem Bund und dem Land geplanten zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke mit Lärmschutz und Elektrifizierung zu folgenden Endterminen jeweils vereinbart und zugesagt: zweigleisiger durchgehender Ausbau bis spätestens 2012 und Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen in den Neubaubereichen ebenfalls bis 2012, Elektrifizierung der Strecke Sande–Wilhelmshaven bis 2014.

Die Realisierung der genannten Baumaßnahme ist nun völlig offen. Angesichts der Haushaltslage des Bundes und der Vielzahl von weiteren Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist es fraglich, ob die vollständige Hafenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts überhaupt vorgenommen werden kann. Schon heute steht fest, dass die notwendigen Maßnahmen nicht bis zur Inbetriebnahme des Hafens vollendet und dem Verkehr übergeben werden können. Der parallele Ausbau der Schienenanbindung mit dem Hafenbetrieb wird zu erheblichen verkehrlichen Belastungen führen und zusätzliche Zeit- und Finanzmittel verbrauchen.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist mit der Bearbeitung von Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Schienenanbindung des JadeWeserPorts befasst. Offenbar befürchtet die Behörde nun, dass sich aufgrund des fehlenden Lärmschutzes Einwen

dungen von Anwohnern als begründet erweisen könnten.

Der Erfolg des Hafenprojekts ist durch die verzögerte Schienenanbindung erheblich gefährdet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die vollständige Realisierung der notwendigen schienengebundenen Hafenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts aus?

2. Welche Beeinträchtigungen sieht die Landesregierung für den am 5. August 2012 in Betrieb gehenden JadeWeserPort, aber auch für die Funktionsfähigkeit des Schienenverkehrs in der Region durch die unvollständige Schienenanbindung a) bis zum Abschluss der nun finanzierten Baumaßnahmen und b) über den Abschluss der o. g. Baumaßnahmen hinaus, z. B. aufgrund der fehlenden Elektrifizierung?

3. Welche Risiken sehen die Landesregierung und das Eisenbahn-Bundesamt für das Planfeststellungsverfahren des nun finanziell abgesicherten Ausbaus der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven aufgrund der fehlenden Lärmschutzmaßnahmen, deren Realisierung nun völlig offen ist?

Seit 1867 ist die für die Anbindung des Marinehafens in Wilhelmshaven zweigleisig gebaute Eisenbahnstrecke in Betrieb. Nach dem Zweiten Weltkrieg sind die beiden Abschnitte Rastede–Hahn und Jaderberg–Varel, also insgesamt gut 10 der gut 50 km Gesamtstrecke, auf ein Gleis zurückgebaut worden.

Mit der Entscheidung für den JadeWeserPort in Wilhelmshaven entstand auch die Notwendigkeit, diese Strecke dem erwarteten Aufkommen anzupassen. Als Bedarfsplanmaßnahme sind im Bundesverkehrswegeplan eine durchgehende Zweigleisigkeit plus Elektrifizierung und eine Streckengeschwindigkeit von 120 km/h vorgesehen. Hiervon wird die Zweigleisigkeit als erstes umgesetzt, um dem Kapazitätszuwachs Rechnung zu tragen. Zwar hat die Strecke bereits im nicht ausgebauten Zustand ausreichend Kapazitäten für die Anlaufphase des JadeWeserPorts. Die Fertigstellung der kompletten Zweigleisigkeit wird von der Landesregierung dennoch mit Nachdruck vorangetrieben. Denn ein zweigleisiger Ausbau macht zeitweilige Streckenvollsperrungen notwendig, die nach Inbetriebnahme des Hafens in jedem Fall vermieden werden müssen.

Auch bei der Errichtung des JadeWeserPorts und dem Ausbau der Schienenanbindung ist der Landesregierung der Lärmschutz ein großes Anliegen. Es ist der Landesregierung gelungen, beim Bund

die Zusage für eine umfassende Lärmvorsorge entlang der gesamten Strecke zu erreichen. Dieses Ergebnis geht weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. So bekommen auch die Anwohner der heute bereits zweigleisigen Abschnitte Lärmschutzmaßnahmen. Auch die zur Entlastung der Bevölkerung geplante Umfahrung Sande, die für den JadeWeserPort nicht erforderlich wäre und die rechtlich nicht zu erzwingen gewesen wäre, ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung und stellt einen seltenen Sonderfall dar. Im Mai 2011 wird hierzu das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Baubeginn wird in der zweiten Jahreshälfte 2012 erwartet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Anfang 2011, also in spätestens zwei bis drei Monaten, wird die direkte Schienenanbindung des Hafens in Wilhelmshaven fertiggestellt sein. Damit wird der niedersächsische Tiefwasserhafen JadeWeserPort an das europäische Schienennetz angeschlossen sein. Somit besteht die weitere vollständige Realisierung der notwendigen schienengebundenen Hafenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts dann noch aus dem Ausbau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven und der Beseitigung von Engpässen im norddeutschen Schienennetz. Der folgende Zeitplan bezieht sich lediglich auf die Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven. Selbstverständlich müssen auf den Ausbau dieser Strecke noch weitere Maßnahmen für die „notwendige schienengebundene Hafenhinterlandanbindung des JadeWeserPorts“ folgen, u. a. die Y-Strecke. Dieses hat die Landesregierung bereits an anderer Stelle deutlich gemacht.

Zum Zeitplan: Die Planungen der DB AG sehen die Fertigstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit bis Ende 2012 vor. Zu den beiden Bauabschnitten gehören auch die Lärmschutzmaßnahmen und die Mastgründungen zur Vorbereitung der späteren Elektrifizierung dieser Abschnitte. Die Elektrifizierung soll bis Ende 2016 erfolgen. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch den Bund.