Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Zum Zeitplan: Die Planungen der DB AG sehen die Fertigstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit bis Ende 2012 vor. Zu den beiden Bauabschnitten gehören auch die Lärmschutzmaßnahmen und die Mastgründungen zur Vorbereitung der späteren Elektrifizierung dieser Abschnitte. Die Elektrifizierung soll bis Ende 2016 erfolgen. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch den Bund.

Zu 2: Die in der Frage vorgenommene Unterstellung einer unvollständigen Schienenanbindung ist nicht korrekt. Wie bereits zu 1. erwähnt, ist der JadeWeserPort in zwei bis drei Monaten an das Schienennetz vollständig angebunden. Für den neuen Hafen und die bestehenden Häfen in Wilhelmshaven stellen weder der Zustand der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven noch die geplanten

Maßnahmen zum Ausbau der Strecke bei Einhaltung des von der Landesregierung vorgesehenen Zeitplans eine Beeinträchtigung dar. Ebenso wird auch die Bahnstrecke selbst durch die Errichtung der Masten und der Einbau der Leitungen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden. Auch bei erst späterer Elektrifizierung wird der Hafen vom ersten Tag an per Schiene erreichbar sein. Die noch anstehende durchgehende Elektrifizierung wird die Attraktivität des JadeWeserPorts nochmals erhöhen.

Zu 3: Risiken für das Planfeststellungsverfahren aufgrund angeblich fehlender Lärmschutzmaßnahmen können nicht gesehen werden, da Lärmschutz wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist.

Die Realisierung von Lärmschutz ist nicht offen. Sie stellt sich im Gegenteil wie folgt dar: Im Rahmen der vom Bund zugesagten Finanzierung entsteht vollständiger Lärmschutz von südlich Rastede bis nördlich Varel. Im weiteren Verlauf wird die Ortslage Sande durch den Bau der Umfahrung vor Lärm geschützt. Der verbleibende Abschnitt bis zum Hauptbahnhof Wilhelmshaven ist vom Güterverkehr nicht betroffen. Bleiben also nur noch die Streckenabschnitte zwischen Varel und Sande und von südlich Rastede bis Oldenburg Bahnhof. Auch hierfür ist vom Bund, obwohl die Strecke schon heute zweigleisig ist, Lärmschutz zugesagt worden. Der Zeitpunkt für die Realisierung des Lärmschutzes auf diesem Abschnitt ist derzeit offen. Der Grund hierfür liegt nicht im Planungsfortschritt der Maßnahme, sondern liegt an der Stadt Oldenburg, die den Bahnübergang Alexanderstraße neu plant. Ohne diese Neuplanung der Stadt könnten Vorbereitungen für Lärmschutzmaßnahmen bereits jetzt getroffen werden und, sobald die Finanzierung aufgestellt ist, umgesetzt werden. Das Land Niedersachsen setzt sich für eine rasche Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen ein, damit der Lärmschutz vorhanden ist, wenn das Aufkommen des Güterverkehrs entsprechend zunimmt.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 46 des Abg. Heinrich Aller (SPD)

MI- und MW-Erlass behindert die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden - Spielen „AntiAbzock-Urteile“ eine Rolle?

Öffentlich hat u. a. der Bürgermeister der Stadt Seelze den Runderlass der niedersächsischen Ministerien für Inneres und Sport (MI) und Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) vom 7. Oktober 2010 kritisiert, durch den die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden massiv erschwert würde.

Nach Aussagen der Stadtverwaltung Seelze muss nach der neuen Erlasslage „vor jeder Durchführung einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion (…) erzielt werden“.

An dieser Neuregelung ist nicht nur verwaltungsseitig, sondern auch aus den Reihen der kommunalen Mandatsträger und Anlieger an neuralgischen Verkehrswegeabschnitten Kritik laut geworden. Behindert sehen sich vor allem diejenigen, die in der stationären und mobilen Überwachung des Straßenverkehrs einen wichtigen Beitrag sehen, öffentlich angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen im Interesse von mehr Verkehrssicherheit und Lärmschutz in Verbindung mit weiteren „geschwindigkeitsdämpfenden“ baulichen und verkehrslenkenden Maßnahmen durchzusetzen.

Durch den o. a. Erlass wird nun eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Seelze und der Gemeinde Wennigsen erheblich behindert. Vor allem wird der spontane Einsatz der Messgeräte eingeschränkt und damit ein wichtiger Aspekt der vorbeugenden Optimierung der Verkehrssicherheit erschwert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe bzw. anderen Gründe als gegebenenfalls die „Anti-Abzock-Urteile“ in NRW haben die zuständigen Ressorts der Niedersächsischen Landesregierung veranlasst, durch den maßgeblichen Erlass von MI und MW vom 7. Oktober 2010 die Überwachung des fließenden Verkehrs durch Straßenverkehrsbehörden erheblich zu erschweren?

2. Welchen Stellenwert haben für die beiden Ministerien die dringenden Wünsche aus Bevölkerung und Kommunalpolitik, an unterschiedlichen neuralgischen Straßenabschnitten insbesondere anlassbezogene und spontane mobile Verkehrsüberwachung durch Straßenverkehrsbehörden unbürokratisch zuzulassen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen?

3. Wie können die widerstreitenden Interessen zwischen Landes- und Kommunalbehörden kurzfristig so geregelt werden, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen wirkungsvoller überwacht werden können und den Sicherheitsbedürfnissen der Verkehrssteilnehmer besser Rechnung getragen werden kann?

Die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Polizei und Straßenverkehrsbehörden wird durch die Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs für die Straßenverkehrsbehörden geregelt, die im Jahre 1994 gemeinsam vom Niedersächsischen Innenministerium sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr erlassen worden sind. Die Richtlinien sehen vor, dass neben der Polizei, die grundsätzlich für die Überwachung des Straßenverkehrs zuständig ist, auch die Straßenverkehrsbehörden Geschwindigkeitsüberwachungen und die Überwachung der Einhaltung von Lichtsignalanlagen vornehmen können. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung waren Bundesautobahnen jedoch von der Überwachung durch die Straßenverkehrsbehörden ausgenommen.

Mehrere Landkreise haben Anfang dieses Jahres den Wunsch geäußert, eine Geschwindigkeitsüberwachung auch auf Bundesautobahnen vornehmen zu können. Dies war der Anlass für die entsprechende Änderung der Richtlinien.

Hinsichtlich eines Einvernehmens über die Messstellen, Messzeiten und Durchführung von Schwerpunkteinsätzen zwischen der Polizei und den Straßenverkehrsbehörden sahen die Richtlinien vom 25. November 1994 vor, dass „auf Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung … die Auswahl der Messstellen, die Festlegung der Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen zwischen den Straßenverkehrsbehörden und der Polizei auf örtlicher Ebene abzustimmen“ sind. Mit Erlass vom 18. Mai 1998 wurde gegenüber den Straßenverkehrsbehörden und den Polizeibehörden zu dieser Formulierung klargestellt, dass hierzu in jedem Fall vor Durchführung der Maßnahme Einigkeit mit der Polizei auf örtlicher Ebene erzielt werden muss.

Diese Hinweise aus dem Jahr 1998 wurden im Rahmen der aktuellen Erlassänderung lediglich in den veröffentlichten Erlass überführt; eine neue Regelung wurde damit nicht geschaffen. Der Begriff der „örtlich zuständigen Polizei“ wurde durch den der „zuständigen Polizeiinspektion“ konkretisiert. Die Polizeiinspektion ist die örtlich zuständige Polizei; die für Bundesautobahnen zuständigen Autobahnpolizeien sind ein Teil der Polizeiinspektion. Zudem wurde anstatt des Begriffs „Einigkeit“ der rechtstechnisch zutreffende Begriff des „Einvernehmens“ gewählt. Eine qualitative Änderung oder eine Erschwernis für die Überwachung des

fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden ergeben sich hierdurch nicht.

Die Erlassänderung schafft hinsichtlich der Auswahl der Messstellen keine neuen Voraussetzungen. Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung war und ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Auch sind Überwachungsmaßnahmen dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenpunkte). Damit sollen nicht nur ausschließlich Unfallschwerpunkte, sondern auch Messungen beispielweise vor Schulen oder in Tempo-30-Zonen, wo besondere Gefahrenquellen vorhanden sein können, erfasst werden. Darüber hinaus ist als nachrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung die Begrenzung schädlicher Umwelteinflüsse genannt. Dadurch sind auch Messungen, die im Hinblick auf Geschwindigkeitsreduzierungen zugunsten des Lärmschutzes erfolgen, nicht von vornherein ausgeschlossen.

Das Einvernehmen stellt keine Erschwernis für Straßenverkehrsbehörden und Polizei gegenüber der bisherigen, von den Akteuren nach Erlasslage vorzunehmenden Praxis der Abstimmung dar. Das Einvernehmen ist mit der Polizeiinspektion herzustellen, weil diese die für die Verkehrsunfallanalyse - als Grundlage für die Bestimmung von Unfallbrennpunkten und Gefahrenpunkten - zuständige Organisationseinheit innerhalb der Polizei ist. Ob die Straßenverkehrsbehörde dabei an das vor Ort ansässige Polizeikommissariat herantritt, bleibt dieser unbenommen. In diesem Fall müsste dann die Polizeiinspektion polizeiintern einbezogen werden. Da die Überlegungen zur Durchführung von Überwachungsmaßnahmen organisatorisch bei den Straßenverkehrsbehörden in der Regel ohnehin einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen, wird die einzelne Maßnahme nicht verzögert und erschwert.

An die Form des Einvernehmens werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Die Formulierung „vor jeder Maßnahme“ schließt nicht aus, dass Straßenverkehrsbehörde und Polizei gemeinsam Konzepte erarbeiten oder mehrere Maßnahmen für einen längeren Zeitraum (z. B. halbjährlich oder jährlich) beschließen. Auch kurzfristige mobile Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sind möglich.

Das Einvernehmen zwischen Polizei und Straßenverkehrsbehörde dient wie bisher dazu, mithilfe der Erkenntnisse aus der örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung tatsächliche Unfallschwerpunkte und Gefahrenpunkte im Hinblick auf die Verkehrsunfallprävention als vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung auszumachen.

Über diese Erkenntnisse verfügen die Straßenverkehrsbehörden jedoch nicht, sondern die Polizei. Darüber hinaus wird die Akzeptanz von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in der Bevölkerung erzielt, weil gewährleistet ist, dass Messungen dort durchgeführt werden, wo sie zum Zwecke der Verkehrssicherheit sinnvoll und notwendig sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Siehe Vorbemerkungen.

Zu 3: Die Überwachungsmaßnahmen haben sich an den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit zu orientieren. Sowohl die Polizei als auch die Straßenverkehrsbehörden haben daher gleiche Interessen bei ihrer Überwachungstätigkeit zu verfolgen.

Dass die Überwachung dementsprechend wirkungsvoll ausgeübt wird, belegen die stetig rückläufigen Unfallzahlen in Niedersachsen. Durch die mit dem Erlass seit 1994 sowohl der Polizei als auch den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Möglichkeit der Verkehrsüberwachung einschließlich der neuen durch Ergänzung des Erlasses in diesem Jahr geschaffenen verkehrsbehördlichen Geschwindigkeitsüberwachung auch auf Bundesautobahnen wird den Sicherheitsbedürfnissen der Verkehrsteilnehmer verstärkt Rechnung getragen.

Anlage 45

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 47 des Abg. Markus Brinkmann (SPD)

Geplante Standortschließungen bei der Deutschen Telekom - Was tut die Landesregierung?

Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt, in Deutschland insgesamt die Zahl ihrer Standorte in den Bereichen Vertrieb und Service sowie ITAbteilungen drastisch zu reduzieren. Beim Vertrieb und Service sollen 113 Standorte in 58 Städten geschlossen werden, die IT-Standorte/Abteilungen sollen von 96 auf 5 sinken. In Niedersachsen sind hiervon die Standorte in

den Städten Aurich, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück betroffen. Insgesamt werden an den vorgenannten Standorten rund 300 Arbeitsplätze in Wegfall geraten.

Die entsprechenden Arbeitsplätze sollen nach den Plänen der Deutschen Telekom künftig an den Standorten Hannover bzw. Münster (NRW) zentralisiert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den durch die Deutsche Telekom beabsichtigten Abbau von hoch qualifizierten Arbeitsplätzen an den vorgenannten Standorten in Niedersachsen, und liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob von den geplanten Maßnahmen der Deutschen Telekom auch Auszubildende bzw. Ausbildungsplätze betroffen sind?

2. Welche Initiativen sind seitens der Landesregierung geplant oder gegebenenfalls bereits erfolgt, um den beabsichtigten Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern, und beabsichtigt die Landesregierung, den Vorstoß der rheinlandpfälzischen Landesregierung zu unterstützen und mit einer Bundesratsinitiative den Bund als Hauptaktionär der Deutschen Telekom an seine Verantwortung für die Beschäftigten und ihre Familien zu erinnern?

3. Wie hat sich die Zahl der Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze bei der Deutschen Telekom in den Jahren 2003 bis 2010 in Niedersachsen entwickelt?

Die Deutsche Bundespost wurde privatisiert, um daraus Unternehmen entstehen zu lassen, die marktgerecht agieren. Die Deutsche Telekom AG ist heute ein am Markt agierendes Unternehmen und hat seine Produkte, Organisationsform und Kostenstruktur nach den Bedingungen des Wettbewerbs auszurichten. Dazu gehört auch das Thema Reorganisation. In diesem Zusammenhang ist es grundsätzlich nicht auszuschließen, dass es zu Standortverlagerungen und Personalabbau kommt. Das Interesse der Landesregierung ist, dass diese Prozesse nicht einseitig zulasten Niedersachsens gehen. Veränderungen sind jedoch unvermeidlich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Deutsche Telekom teilt auf Nachfrage mit, dass aufgrund betriebswirtschaftlicher Veränderungsprozesse folgende Änderungen geplant sind. Es sollen „Bürogemeinschaften“ Telekom eigener Unternehmen zusammen gefasst werden, die bisher aus zwei bis maximal zehn Mitarbeitern bestanden. Diese „neuen“ größeren Einheiten werden an weniger Standorten zusammengefasst. Die jetzigen Bürogemeinschaften bestehen teils

noch aus den 60er- und 70er-Jahren aus den Zeiten der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundespost Telekom.

Um die Arbeitsplätze dieser hier betroffenen hoch qualifizierten Fachkräfte nachhaltig zu sichern, müssen größere Einheiten geschaffen werden, in denen sowohl der Bereich Fortbildung als auch die notwendige bessere Zusammenarbeit zu einer effizienteren Arbeitserledigung führen müssen.

Nach Auskunft der Deutschen Telekom AG lasse die Wettbewerbssituation auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt hier keinen Spielraum. Weder Auszubildende noch Ausbildungsplätze seien von dieser Maßnahme betroffen.

Zu 2: Die Niedersächsische Landesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit der Deutschen Telekom AG und fungiert durchaus als Moderator generell und in Einzelfragen zu ganz verschiedenen Angelegenheiten der Niederlassungen in Niedersachsen und deren Mitarbeitern. Wie unter 1. bereits erwähnt, hat das geplante Konzept keinen Arbeitsplatzabbau in Niedersachsen zum Ziel. Jedem Beschäftigten wird am neuen Zielstandort ein gleichwertiger Arbeitsplatz angeboten.

Zur geplanten Bundesratsinitiative aus RheinlandPfalz kann sich die Landesregierung erst positionieren, wenn diese vorliegt.

Zu 3: Die Deutsche Telekom AG hat zu dieser Frage folgende Auskunft erteilt: