Protokoll der Sitzung vom 09.12.2010

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat am 30. April 2010 auf Antrag der Firma Nuclear Cargo & Service GmbH, 63457 Hanau (NCS), den Transport von bestrahlten und unbestrahlten Kernbrennstoffen vom Kernforschungszentrum Cadarache in das Zwischenlager Nord in Rubenow genehmigt. Die Genehmigung ist bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Die zu transportierenden Kernbrennstoffe stammen ursprünglich überwiegend aus dem Forschungszentrum Karlsruhe und zu einem geringeren Teil aus Geesthacht vom Forschungsschiff NS Otto Hahn.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der geplante Streckenverlauf des Transportes einschließlich möglicher Alternativstrecken ist vom Beförderer in der Antragstellung anzugeben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat in seine Prüfung zur Erteilung der Beförderungsgenehmigung u. a. auch einzubeziehen, ob der beantragte Streckenverlauf für den jeweiligen Transport geeignet ist.

In dem der Anfrage zugrunde liegenden Genehmigungsverfahren hat das Bundesamt für Strahlenschutz die Kommission Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen (KoSikern), in der die Innenressorts der Länder und des Bundes vertreten sind, um Stellungnahme zum Genehmi

gungsantrag gebeten. Die Beteiligung der Innenressorts dient dazu, polizeiliche Belange im Rahmen der Genehmigungserteilung berücksichtigen zu können. Dabei haben die von der beantragten Transportstrecke betroffenen Länder über das Vorsitzland der KoSikern Gelegenheit erhalten, zum Genehmigungsantrag und damit auch zum Streckenverlauf Stellung zu nehmen. Nach Genehmigungserteilung wurden die betroffenen Länder sodann über den Inhalt der Genehmigung und somit auch über den genehmigten Streckenverlauf unterrichtet.

Einzelheiten zur vorgesehenen Transportstrecke und möglichen Ausweichstrecken unterliegen der Vertraulichkeit.

Zu 2: Bei länderübergreifenden Transporten übernimmt regelmäßig ein Land die Einsatzkoordinierung und sorgt für die erforderliche Abstimmung unter den vom Transport betroffenen Ländern. Beim Transport von Cadarache nach Rubenow obliegt die Einsatzkoordinierung dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Unter Federführung des Innenministeriums des Landes MecklenburgVorpommern sind zur Festlegung des konkreten Beförderungstermins und der Streckenführung Einsatzkoordinierungsgespräche zwischen den Innenressorts der von dem Transport betroffenen Länder und des Bundes, dem EisenbahnBundesamt, der NCS und der Deutschen Bahn AG durchgeführt worden.

Neben ihrer originären Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes unterstützt die Bundespolizei die Länder im Einzelfall je nach Unterstützungsbedarf des Landes und den ihr für die Unterstützung zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Zu 3: Aussagen von Mitgliedern anderer Landesregierungen kommentiert die Niedersächsische Landesregierung nicht.

Soweit sich die Fragestellung auf die Situation in Niedersachsen bezieht, weist die Landesregierung darauf hin, dass die Belastung der Polizei derzeit insgesamt hoch ist.

Anlage 50

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 53 der Abg. Sigrid Rakow, Wiard Siebels, Olaf Lies, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Klaus Schneck, Brigitte Somfleth, Karin StiefKreihe und Detlef Tanke (SPD)

Gefahren durch Kavernenaussolungen in Niedersachsen? (Teil 1)

Die o. g. Abgeordneten haben auf ihre Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie groß ist die Gefahr durch Aussolungen von Kavernen“ vom 15. September 2010 eine Antwort der Landesregierung (Drs. 16/2971) erhalten.

Hieraus ergibt sich, dass die IVG Caverns GmbH auch gegenüber der Landesregierung bzw. dem Landesbergamt noch kein Absenkungsgutachten für die in Rede stehenden 144 Kavernen vorgelegt hat. Aus den Werten des Gutachtens für 70 der insgesamt 144 betroffenen Kavernen kann gefolgert werden, dass bei 144 Kavernen die Absenkungen nochmals verschärft würden. Weiterhin ergeben sich aus den Antworten der Landesregierung zusätzlich offene Fragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen und zu welchem Zeitpunkt ist die IVG verpflichtet, ein Absenkungsgutachten für den Betrieb der insgesamt 144 Kavernen, die gesolt und als Gaskavernen vermietet werden sollen, zu erstellen?

2. Was ist die gesetzliche Grundlage zum Tätigwerden der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hinblick auf die Erstellung der seitens der IVG aktuell vorgestellten Absenkungsprognose für 70 Kavernen, und inwieweit unterscheidet sich dieses Vorgehen bzw. Erstellen der Gutachten von den betroffenen 144 Kavernen?

3. Inwiefern liegen der Landesregierung gerichtliche Entscheidungen vor, nach denen Bodenabsenkungen von einer bestimmten Größe dazu führen, dass der Bergbaubetrieb einzustellen ist, oder gibt es definierte, festgeschriebene Ereignisse, z. B. plötzliche Bodensenkungen oder Risse in Zusammenhang mit Bohrarbeiten am Salzstock o. Ä., die zu einer Einstellung des Betriebes führen müssen?

Der Untergrundspeicher Etzel in der Gemeinde Friedeburg (Landkreis Wittmund) dient der Zwischenlagerung von importiertem Erdöl und Erdgas sowie eines beträchtlichen Teils der nach dem Erdölbevorratungsgesetz vorgeschriebenen deutschen strategischen Reserven an Erdöl und Erdölerzeugnissen. Damit leistet dieser Speicher einen wesentlichen Beitrag für die Sicherheit der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat am 20. September 2010 auf der Grundlage von § 52 des Bundesberggesetzes gegenüber dem Betreiber des Untergrundspeichers Etzel die Vorlage eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichstudie verlangt. Dieser Rahmenbetriebsplan muss u. a. den Nachweis hinsichtlich des Schutzes der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs enthalten. Das LBEG rechnet mit der Einleitung des Verfahrens in Form einer Antragskonferenz zur Erörterung von Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2011.

Zu 2: Eine gesetzliche Grundlage für ein Tätigwerden der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) besteht nicht. Soweit der Unternehmer nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, bedient er sich fachkundiger Gutachter. Im hier vorliegenden Fall hat der Betreiber des Untergrundspeichers die BGR mit der Erarbeitung einer Senkungsprognose beauftragt.

Zu 3: Der Landesregierung sind keine derartigen gerichtlichen Entscheidungen bekannt. Im Übrigen gibt es keine rechtlich normierten Größenordnungen oder Schwellenwerte, die für sich allein genommen zu einer Einstellung des Betriebes führen würden. Für die Beurteilung der Sicherheit des jeweiligen Betriebes ist stets eine konkrete Betrachtung des Einzelfalles erforderlich.

Anlage 51

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 54 der Abg. Wiard Siebels, Sigrid Rakow, Olaf Lies, Marcus Bosse, Rolf Meyer, Klaus Schneck, Brigitte Somfleth, Karin StiefKreihe und Detlef Tanke (SPD)

Gefahren durch Kavernenaussolungen in Niedersachsen? (Teil 2)

Die o. g. Abgeordneten haben auf ihre Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie groß ist die Gefahr durch Aussolungen von Kavernen?“ vom 15. September 2010 eine Antwort der Landesregierung (Drs. 16/2971) erhalten.

Hieraus ergibt sich, dass die IVG Caverns GmbH auch gegenüber der Landesregierung

bzw. dem Landesbergamt noch kein Absenkungsgutachten für die in Rede stehenden 144 Kavernen vorgelegt hat. Aus den Werten des Gutachtens für 70 der insgesamt 144 betroffenen Kavernen kann gefolgert werden, dass bei 144 Kavernen die Absenkungen nochmals verschärft würden. Weiterhin ergeben sich aus den Antworten der Landesregierung zusätzlich offene Fragen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Rechtslage hinsichtlich des § 55 des Bundesberggesetzes auf die Zulassung eines Betriebsplanes im Sinne des § 52 des Bundesberggesetzes ein?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Situation ein, dass für die avisierten 144 Kavernen kein belastbares Datenmaterial vorliegt und dennoch die Kavernenbohrungen und -solungen bereits begonnen wurden?

3. Auf welche Erfahrungen können die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie die DMT GmbH & Co. KG zurückgreifen, bzw. haben sie selbst in Bezug auf die Erstellung von Absenkungsgutachten für derart viele Kavernen (70 bzw. 144) Erfahrungen gemacht?

Der für die Errichtung und den Betrieb des Untergrundspeichers Etzel zugelassene bergrechtliche Rahmenbetriebsplan umfasst insgesamt 144 Kavernenstandorte. Bei diesen 144 Kavernenstandorten handelt es sich um eine Planungsgröße, für die erst langfristig die weiteren notwendigen Zulassungen beantragt werden. Gegenwärtig hat das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) insgesamt 77 Betriebspläne zur Solung von Kavernen zugelassen; davon sind 41 Kavernen in Betrieb.

Mit Bescheid vom 20. September 2010 hat das LBEG aufgrund einer geänderten Rechtslage die Vorlage eines obligatorischen Rahmenbetriebsplans mit Umweltverträglichkeitsstudie für den Untergrundspeicher Etzel verlangt, wobei die Umweltverträglichkeitsstudie auch den bisherigen Ausbaustand des Untergrundspeichers zu umfassen hat. Für die Zulassung dieses Rahmenbetriebsplanes wird ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der § 55 des Bundesberggesetzes (BBergG) normiert, von welchen Voraussetzungen die Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne abhängt, d. h. welche bergrechtlichen Anforderungen im Einzelfall an die Errichtung und Führung eines Betriebes zu stellen sind. Nach Maßgabe von § 52 Abs. 4

BBergG müssen Betriebspläne den Nachweis enthalten, dass die in § 55 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 bis 13 BBergG bezeichneten Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu 2: Das LBEG verfügt nach über 30-jähriger Betriebszeit des Untergrundspeichers Etzel über ein umfangreiches Datenmaterial zu dem Kavernenstandort. Dazu zählen insbesondere Informationen aus den Genehmigungsverfahren, der ständigen Betriebsüberwachung sowie gebirgsmechanischen Gutachten und Daten aus der Hohlraumentwicklung und der regelmäßigen Vermessung der Tagesoberfläche.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung sowie die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage „Wie groß ist die Gefahr durch Aussolungen von Kavernen?“ (Drs. 16/2971) verwiesen.

Zu 3: Der Landesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu den Erfahrungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und der DMT GmbH & Co. KG (DMT) vor. Bekannt ist, dass die BGR u. a. die Senkungen über einem Kavernenfeld in den Niederlanden untersucht hat und die DMT seit Jahrzehnten die Auswirkungen von Bodenbewegungen auf die unterschiedlichsten Schutzgüter begutachtet.

Anlage 52

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 55 des Abg. Dr. Gero Clemens Hocker (FDP)

Ressourcenschutz und Wertschöpfung durch Entsorgung? (Teil 1)

Bis 2020 sollen 25 % des Gesamtenergieverbrauchs in Niedersachsen durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die attraktive Förderung von Strom aus Biogasanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sorgt in Niedersachsen für einen Bauboom von Biogasanlagen. Biogasanlagen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum. Neben der Basisvergütung können Boni, wie z. B. NawaRo-, Gülle-, Technologie-, Formaldehyd-, KWK- und Landschaftspflegebonus, in Anspruch genommen werden.

Der zunehmende Anbau von Energiemais führt allerdings zunehmend zu Problemen, die sich teilweise wechselseitig bedingen. Anbauflächen gehen der Nahrungsmittelproduktion verloren, die Förderung und Konkurrenzsituation hat Einfluss auf die Pachtpreise, die Artenvielfalt, der Bodenschutz und die Gewässergüte können beeinträchtigt werden.

Ich frage die Landesregierung: