„Der nächste Wintereinbruch kommt bestimmt - Winterdienst und Verkehrssicherheit auf niedersächsischen Straßen gewährleisten“ Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/3238 Antwort der Landesregierung in der 95. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2011
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Der nächste Wintereinbruch kommt bestimmt - Winterdienst und Verkehrssicherheit auf niedersächsischen Straßen gewährleisten
Eine gebündelte Aufgabenerledigung durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), andere öffentliche Auftraggeber und private Anbieter gibt es in vielfältiger Art. Im Folgenden möchte ich die Wesentlichen nennen:
Im Rahmen der Technischen Verwaltung der Kreisstraßen (TVK) haben 13 der 38 niedersächsischen Landkreise die Technische Verwaltung der Kreisstraßen auf die NLStBV übertragen. Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten einschließlich des Winterdienstes auf Kreisstraßen werden im Rahmen dieser Zusammenarbeit durch die NLStBV ausgeführt.
Darüber hinaus gibt es eine verstärkte Zusammenarbeit (Kooperation) mit Kommunen bei der Aufgabenerledigung auf dem Gebiet des Betriebsdienstes. Mit dem Ziel einer besseren Auslastung der jeweiligen Fahrzeugparks durch Betreuung zusammenhängender Netze werden Leistungen gegenseitig getauscht. So übernehmen z. B. Kommunen den Betriebsdienst für Radwege in der Zuständigkeit des Landes und die NLStBV führt dafür andere kommunale Leistungen aus. Ziel dabei sind die jederzeitige Gewährleistung der Verkehrssicherheit für die Straßenbenutzer und die Erhöhung der Effektivität und der Effizienz beider Partner im Rahmen der Aufgabenerledigung.
Die Vergabe von Betriebsdienstleistungen an private Anbieter wird ebenfalls vermehrt durchgeführt. Dies betrifft planbare Betriebsdienstleistungen wie Grünpflege, Baumpflegearbeiten, Reinigungsarbeiten und insbesondere Winterdienstleistungen. So werden im Bereich der Straßenmeistereien des Landes seit Jahrzehnten Streu- und Räumrouten an Dritte vergeben. Der Anteil der Vergabe beträgt heute ca. 50 %. Die Entscheidung der Aufgabenerledigung in Eigenleistung oder Fremdleistung wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Dabei werden in allen Fällen die gleichen Anforderungen an die Durchführung des Winterdienstes gestellt, sodass die Qualität unverändert sichergestellt ist.
Die Situation in anderen europäischen Ländern war bezüglich der Witterungssituation mit Deutschland vergleichbar. Europa war von einer Kältewelle erfasst mit der Folge, dass es europaweit zu Streusalznachschubproblemen gekommen ist. In den Nachbarländern Norddeutschlands Belgien, Niederlande, Dänemark lagen zeitgleich ähnliche Verhältnisse vor. Im Gegensatz zu bisherigen Wintern wurde auch hier sehr viel mehr Salz benötigt.
Zur Situation in Skandinavien möchte ich hervorheben, dass die winterlichen Wetter- und auch Verkehrssituationen in Skandinavien gegenüber Deutschland völlig anders sind. In den nördlichen Ländern Schweden, Norwegen und Finnland liegt jeden Winter über längere Zeit Schnee (in vielen Regi- onen über ein halbes Jahr). In Verbindung mit den geringeren Verkehrsbelastungen verbleiben die Straßen als „weiße“ Fahrbahnen. Auf den Straßen der Prioritäten 1 bis 3 wird in Schweden ebenfalls Salz gestreut. In unseren Breiten gibt es jedoch in normalen Wintern weniger Schneefall und die Temperaturen liegen oft im Übergangsbereich um 0 Grad Celsius, was zu vielen Frost-Tau-Wechseln führt. Dies hat zur Folge, dass unsere Straßen zwar „schwarz“, aber aufgrund der Temperaturen im Gefrierbereich mit einer Reif- bzw. Eisschicht überzogen sind. Diese Winterglätte macht einen Winterdiensteinsatz mit Salzstreuung erforderlich. Nur dadurch kann Glättebildung vermieden, entstandene Glätte beseitigt oder ihre Auswirkungen auf den Verkehr minimiert werden (s. Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen aus dem Jahr 2010). Aufgrund der Anforderungen an ein funktionierendes Straßennetz in Deutschland würde die Abwicklung des Verkehrs auf einer mit Granulat bestreuten „weißen“ Fahrbahn zu einem großen Abfall der gefahrenen Geschwindigkeiten und damit zu enormen Leistungsfähigkeiteinbußen führen.
Für die Jahre 2003 und 2004 liegen keine belastbaren Zahlen vor, da in diesen Jahren erst das Controlling aufgebaut wurde. Noch bis einschließlich 2007 ist eine Differenzierung nach Unternehmerleistungen und den anderen ausgabewirksamen Bereichen im Titel 521 10 - Betrieb, Wartung und Unterhaltung von Landesstraßen - nicht möglich. Vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 ist eine ca. 10-prozentige Erhöhung von Unternehmerleistungen besonders im Winterdienst zu verzeichnen. Im Jahr 2010 blieb der Bereich unverändert.
Der nächste Wintereinbruch kommt bestimmt - Winterdienst und Verkehrssicherheit auf niedersächsischen Straßen gewährleisten 67. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 14. Januar 2011 Dringliche Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 16/3238 Antwort der Landesregierung in der 95. Sitzung des Landtages am 20. Januar 2011 Ergänzung der Antwort - Drs. 16/3402
im Januar dieses Jahres stand das Thema Winterdienst mehrfach auf der Tagesordnung. In diesem Zusammenhang habe ich auch Angaben zu den Streusalzvorräten gemacht. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat im Rahmen einer aktuellen Plausibilitätsprüfung im Zusammenhang mit dem Salzmanagement festgestellt, dass zurzeit bei vollen Lagerbeständen lediglich 65 442 t Salz bevorratet werden können und nicht die 73 500 t, die mir die Behörde fälschlich gemeldet hat.
Inzwischen hat die NLStBV eine zusätzliche Lagerungsmöglichkeit bei der Firma Deutscher StraßenDienst GmbH (DSD) angemietet, sodass nun sogar ca. 80 000 t Streusalz bei entsprechender Lagerkapazität zur Verfügung stehen.