Eine dezidiertere Aufschlüsselung nach Behörden ist aufgrund der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bereits aus den vorliegenden Daten geht hervor, dass lediglich eine Polizeivollzugsbeamtin/ein Polizeivollzugsbeamter über mehr als 30 Dienstjahre verfügt, gleichwohl aber nicht älter als 52 Jahre war.
Eine Ausgleichszulage erhalten gemäß den besoldungsrechtlichen Bestimmungen Beamtinnen und Beamte u. a. beim Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn, wenn sich die Dienstbezüge dadurch verringern (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 5 BBesG i. d. F. vom 31. August 2006). Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Dienstbezüge ausgleicht.
Im Rahmen des Modulaufstieges gemäß § 17 a Abs. 3 PolNLVO ist eine solche Konstellation nicht aufgetreten.
Von den insgesamt 618 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die das Modul 1 absolviert haben, konnten bisher 607 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte durch Ernennung bzw. Beförderung zur Polizeikommissarin/Kriminalkommissarin bzw. zum Polizeikommissar/Kriminalkommissar in die Laufbahngruppe 2 überführt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die aus der Besoldungsgruppe A 8 kamen (ca. zwei Drittel der Beamtinnen und Beam- ten). Weitere elf Polizistinnen und Polizisten können nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ernannt bzw. befördert werden.
Mit der Durchführung des sogenannten Modules 2 (siehe Vorbemerkung) soll im Laufe dieses Jahres begonnen werden. Danach wird die Beförderungsfähigkeit nach A 10 BBesO auch für die Absolventinnen und Absolventen dieser Aufstiegsform gegeben sein wird.
Zu 3: Vor dem Hintergrund, dass Beförderungen jeweils nur im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber gestatteten Stellensituation möglich sind und die Auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese zu erfolgen hat, ergibt sich zwangsläufig, dass nicht jeder Bedienstete unter Ausschöpfung aller laufbahnrechtlichen Beförderungsmöglichkeiten in
Vorrangig sind bei einer Beförderungsauswahlentscheidung unmittelbar leistungsbezogene Kriterien heranzuziehen (insbesondere die Vollnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung). Erst wenn insofern keine Auswahlentscheidung getroffen werden kann, werden leistungsnähere Hilfskriterien herangezogen. Beim Dienstalter handelt es sich um ein leistungsfernes Hilfskriterium, das erst dann herangezogen werden darf, wenn die Auswahlentscheidung nicht auf leistungsnähere Kriterien gestützt werden kann.
Die Beamtinnen und Beamte, die im Wege des Aufstieges in die Laufbahngruppe 2 überführt worden sind, können daher nicht allein aufgrund ihrer langjährigen Dienstzeit befördert werden. Sie müssen sich - wie alle anderen Beamtinnen und Beamten auch - für höhere Ämter qualifizieren und im Wege der Bestenauslese durchsetzen.
Wie sich aus den genannten Zahlen jedoch ergibt, ist es allen Absolventinnen und Absolventen des Modulaufstieges vor dem Hintergrund der verbleibenden Restdienstjahre sowie der in 2011 beginnenden Beschulung des Moduls 2 möglich, bei entsprechender Leistung weitere Beförderungsämter der Laufbahngruppe 2 zu erreichen.
Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass nach den vorliegenden Daten in den letzten fünf Jahren durchschnittlich lediglich 4 % aller Polizeibeamtinnen und -beamten der Laufbahngruppe 2, die aufgrund der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind, zuletzt in der Besoldungsgruppe A 9 des ehemaligen gehobenen Dienstes waren.
Die Landesregierung hält an ihrem erklärten Ziel fest, durch Stellenhebungen strukturelle Verbesserungen und damit zusätzliche Beförderungen für die Polizei zu ermöglichen. Exemplarisch dafür verweise ich auf das mit Haushalt 2011 auf den Weg gebrachte Stellenhebungsprogramm für den Polizeivollzugsdienst, welches allein 360 zusätzliche Beförderungen im ehemaligen gehobenen Dienst in diesem Jahr möglich macht.
Warum behandelt der Braunschweiger Polizeipräsident Schreiben von CDU- bzw. SPDLandtagsabgeordneten unterschiedlich?
Am Freitag, dem 10. Dezember 2010, erreichte den Braunschweiger Polizeipräsidenten ein Schreiben der regionalen Abgeordneten der Regierungsparteien (unter dem Briefkopf der CDU-Landtagsabgeordneten Heidemarie Mundlos). Mit diesem Schreiben sprachen sie den Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dank für die geleistete Arbeit und den Einsatz aus.
„Die Freude war so groß, dass im Rahmen einer Telefonkonferenz der PI-Leitungen die unverzügliche Verbreitung dieser Zeilen an alle Dienststellen veranlasst wurde.“
Es handelte sich aber nicht nur um einen Dankesbrief, sondern auch um Informationen der Koalitionsabgeordneten zu den gerade vom Landtag beschlossenen Beförderungen im Polizeibereich mit entsprechenden Wertungen aus Sicht der Koalitionsfraktionen.
Ich hatte zunächst nicht die Absicht, den Polizeipräsidenten als „Postboten“ für einen parteipolitischen Dank und die Schilderung der Alternativen der SPD zum Haushalt 2011 „zu benutzen“.
Aufgrund der Weiterleitung dieses Schreibens der Koalitionsabgeordneten habe ich dann am Montag, dem 13. Dezember 2010, ebenfalls ein Schreiben an den Braunschweiger Polizeipräsidenten gerichtet, in dem ich ebenfalls - auch im Namen der regionalen SPD-Landtagsabgeordneten und der Innenpolitiker meiner Fraktion - den Dank für die geleistete Arbeit und den Einsatz ausgesprochen habe. In diesem Schreiben habe ich - als Reaktion auf das verteilte Schreiben der Koalitionsabgeordneten - die alternativen Vorstellungen der SPD-Landtagsfraktion zum Haushalt 2011 erläutert.
1. Warum werden Schreiben von CDU-Abgeordneten in einer Polizeibehörde - zum vergleichbaren Anlass - anders behandelt als Schreiben von SPD-Abgeordneten?
2. Ist die Bezeichnung „politischer Beamter“ für einen Polizeipräsidenten als „parteipolitischer Beamter“ zu verstehen?
3. Wird die Landesregierung geeignete Maßnahmen treffen, damit in Zukunft die Abgeordneten unterschiedlicher Landtagsfraktionen entweder gleich behandelt werden oder entspre
Auf der Basis eines Berichts der Polizeidirektion Braunschweig ergibt sich der folgende Sachverhalt:
Am Abend des 9. Dezember 2010 erhielt der Braunschweiger Polizeipräsident ein Schreiben der CDU-Landtagsabgeordneten Heidemarie Mundlos, mit dem sie sich im Namen aller Abgeordneten der Regierungskoalition aus CDU und FDP aus der Region Braunschweig bei den Polizistinnen und Polizisten für die geleisteten Dienste im Jahr 2010 bedankte. In diesem Zusammenhang wurde auch das Ergebnis der in der 49. Kalenderwoche stattgefundenen Haushaltsberatungen aufgeführt.
Bereits am Nachmittag des 9. Dezember 2010 hatte der Polizeipräsident seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angekündigt, dass er zeitnah über die Ergebnisse der Haushaltsberatungen informieren wolle. Aus diesem Grund leitete er das Schreiben von Frau MdL Mundlos am Vormittag des 10. Dezember 2010 hausintern per E-Mail an die Angehörigen des Stabs der Polizeidirektion Braunschweig weiter. Die Leitungen der Polizeiinspektionen erhielten das Schreiben mit derselben E-Mail zur Kenntnis.
Am Montag, dem 13. Dezember 2010, erhielt der Braunschweiger Polizeipräsident ein Schreiben des SPD-Landtagsabgeordneten Klaus-Peter Bachmann. Auch dieser dankte - im Namen aller regionalen SPD-Landtagsabgeordneten - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizeidirektion Braunschweig für ihre erfolgreichen und schweren Einsätze und übersandte alle guten Wünsche zum Weihnachtsfest und für das Jahr 2011. Zugleich bat er darum, sein Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeidirektion Braunschweig weiterzuleiten.
Nach Sichtung aller eingegangenen Weihnachtspost wurde deshalb der Brief von Herrn MdL Bachmann, ebenso wie der Brief von Frau MdL Mundlos, am Donnerstag, dem 23. Dezember 2010, auf der Homepage des Intranetauftritts der Polizeidirektion Braunschweig eingestellt. Auf diesem Wege wurden beide Briefe allen Beschäftigten der Polizeidirektion Braunschweig in gleicher Weise zugänglich gemacht.
Die bereits am 10. Dezember 2010 verfügte Weiterleitung des Schreibens von Frau MdL Mundlos an einen Teil der Beschäftigten der Polizeidirektion Braunschweig erfolgte, um über Ergebnisse der Haushaltsberatungen zu informieren.
Einen entsprechenden Anlass, auch den am 13. Dezember 2011 eingetroffenen Brief des Herrn MdL Bachmann unverzüglich weiterzuleiten, gab es nicht.
Letztlich wurden beide Briefe allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizeidirektion Braunschweig gleichermaßen zur Kenntnis gegeben. Eine ungleiche Behandlung liegt nicht vor.
Zu 2: Mit dem Institut des „politischen Beamten" wird die Möglichkeit eingeräumt, in besonders herausgehobenen Funktionen Beamtinnen oder Beamte einzusetzen, die neben besonderer fachlicher Kompetenz und Führungsqualifikation auch mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung in besonderem Maße übereinstimmen und zu denen damit ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Bei einem Polizeipräsidenten als Leiter einer Flächendirektion beispielsweise liegt es auf der Hand, dass dieser eine besondere Vertrauensposition im Verhältnis zu dem für die innere Sicherheit zuständigen Minister aufweisen sollte.
Unabhängig davon hat ein politischer Beamter gemäß den hergebrachten und damit unbedingt zu beachtenden Grundsätzen des Beamtentums parteipolitische Neutralität zu wahren. Im Falle des Braunschweiger Polizeipräsidenten besteht, ebenso wie bei den anderen Polizeipräsidenten, kein Anlass, die Wahrung dieser parteipolitischen Neutralität anzuzweifeln. Dies wird u. a. auch daran deutlich, dass die Polizeidirektion Braunschweig auf ihren Intranetseiten im Jahr 2010 auch über Besuche z. B. der SPD-Delegationen informierte (4. August 2010: „SPD-Landesspitze mit SPD- Sommerprogramm zu Gast“ oder 8. Juli 2010: „SPD-Landtagsabgeordnete bei Behördenleitung“). Über diese Besuche erschienen ebenfalls Artikel mit Fotos in der Mitarbeiterzeitschrift „Direktion live“.
Zu 3: Mit Blick auf die Antworten zu Frage 1 und 2 und die Vorbemerkungen sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 15 der Abg. Renate Geuter und Sigrid Rakow (SPD)
Niedersachsen gewährt Fördermittel nur noch bei Einhaltung der RPS 2009 - Eine Aufforderung zur landesweiten Rodung von Alleen oder der Versuch, sich aus der Förderung von Kreisstraßen zurückzuziehen?
Alleen sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft, sie prägen das Landschaftsbild in vielen Regionen Niedersachsens und leisten einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Naturhaushaltes. Die Landesregierung sieht diesen kulturellen Bestandteil des niedersächsischen Landschaftsbildes zukünftig offensichtlich bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als verzichtbar an.
Sie bezieht sich dabei auf die Richtlinie zum passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009), die auch in Niedersachsen Ende 2009 verbindlich eingeführt wurde.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (Drs. 16/3148) verweist die Landesregierung darauf, dass vorhandene Baumreihen an Landstraßen nur so lange Bestandsschutz genießen, wie die Strecke keine Unfallhäufungen aufweist und nicht um- oder ausgebaut wird.