Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (Drs. 16/3148) verweist die Landesregierung darauf, dass vorhandene Baumreihen an Landstraßen nur so lange Bestandsschutz genießen, wie die Strecke keine Unfallhäufungen aufweist und nicht um- oder ausgebaut wird.

Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Ende 2009 vom Land ebenfalls mit Nachdruck auf die Einhaltung dieser technischen Standards bei der Planung von Baumaßnahmen hingewiesen worden. Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen werden künftig nur noch gewährt, wenn Straßenbäume in einem Abstand von weniger als 7,50 m auf Straßen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 km/h abgeholzt werden. Die Alternative, die Strecke mit Leitplanken zu sichern, scheitert oft daran, dass dafür zu wenig Fläche zur Verfügung steht. Landkreise und Städte, die Baumaßnahmen an bestehenden Straßen planen, haben also lediglich die Alternative, großflächig Schneisen in die Kulturlandschaft zu schlagen (indem alle Bäume, die nicht den richtlinienkon- formen Sicherheitsabstand einhalten, gefällt werden) oder bei entsprechenden Baumaßnahmen ganz auf die Zuschüsse des Landes zu verzichten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Förderanträge (km/Kreisstraßen) zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz liegen der Landesregierung zurzeit vor, und wie viele davon entsprechen nicht den Vorgaben

der RPS 2009 und setzen daher entweder umfangreiche Baumfällaktionen voraus oder müssen zurückgezogen werden?

2. Mit welchem Rückgang der Förderanträge zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm rechnet die Landesregierung mit Blick auf die strikte Vorgabe der Einhaltung der RPS 2009, bzw. wie viele Anträge sind bereits aus diesem Grund zurückgezogen worden?

3. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen einen Bestandsschutz von Alleen bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen mit Fördermitteln, während hingegen bei Maßnahmen ohne Fördermittel nicht die vom Land geforderten Vorgaben eingehalten werden müssen?

Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) für Bundesfernstraßen eingeführt. Diese Vorschrift, die für Außerortsstraßen gilt, berücksichtigt die neuesten technischen Erkenntnisse sowie Forderungen der Europäischen Norm DIN 1317 (Rückhaltesysteme an Straßen). Die in der RPS 2009 vorgesehenen Regelungen stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar - ein Ziel, das die Niedersächsische Landesregierung mit Nachdruck unterstützt. In Anbetracht der besorgniserregenden Bilanz, dass auch auf Kreisstraßen in Niedersachsen im Jahr 2009 in etwa die Hälfte der Getöteten durch sogenannte Baumunfälle ihr Leben verloren hat, muss es auch Anliegen der kommunalen Partner sein, diese Situation wirksam zu verbessern.

Es steht allerdings außer Zweifel, dass das in Rede stehende Rundschreiben des BMVBS im Zusammenhang mit dem Thema Alleen Fragestellungen in der Anwendung der RPS aufwirft, die einer ressortübergreifenden Klärung bedürfen. Das Wirtschaftsministerium hat die Probleme aufgegriffen und einen Termin mit Umwelt- und Innenministerium initiiert mit dem Ziel, eine praxisgerechte Umsetzung sicherzustellen. Keinesfalls ist damit der Versuch verbunden, sich aus der Förderung von Kreisstraßen zurückzuziehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm liegen momentan 43 Anmeldungen vor.

Bei acht Anmeldungen besteht die theoretische Möglichkeit, dass die RPS 2009 zur Anwendung kommen könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt wird aller

dings lediglich die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft. Ein umfassender Antrag mit detaillierten Planungsunterlagen muss noch nicht vorgelegt werden.

Zu 2: Die Entscheidung darüber, ob ein kommunales Straßenbauprojekt für das EntflechtG-Förderprogramm angemeldet wird, obliegt den Kommunen. Sie sind selbst verantwortlich für die Umsetzung technischer Standards und Regelwerke. Bisher ist lediglich eine Maßnahme bekannt, die aufgrund der Vorgaben der RPS 2009 nicht umgesetzt und zurückgezogen wurde.

Zu 3: Für Maßnahmen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gelten grundsätzlich die Vorgaben der RPS. Insofern ist es schlüssig und nachvollziehbar, auf Grundlage des EntflechtG die Vorhaben zu fördern, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Wie die planerische Umsetzung im Einzelfall letztendlich erfolgt, bleibt dem Ergebnis der jeweiligen Prüfung vorbehalten.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 16 der Abg. Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)

Werden niedersächsische Wasserkörper zu „Nitratkloaken“ degradiert? (Teil 1)

In Niedersachsen sind laut einer Antwort des Umweltministeriums vom 16. Januar 2009 58,6 % der Landesfläche in einem schlechten Zustand, wenn es um den Parameter Nitrat im Grundwasser geht. Mit der EU-NEC-Richtlinie, die 2004 in deutsches Recht umgesetzt wurde, werden Emissionshöchstgrenzen u. a. für NOx festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Somit hat Deutschland Reduktionsverpflichtungen bis 2010 von 1 645 000 t auf 1 051 000 t und im Jahre 2020 auf 694 000 t. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert das Erreichen des „guten Zustands“ der Gewässer bis 2015, allerdings zeigt die Bestandsaufnahme aus dem Jahre 2004, dass 84 % der Oberflächengewässer und 50 % des Grundwassers dies nicht ohne zusätzliche Maßnahmen schaffen würden. Aus einer Antwort der Landesregierung vom 11. November 2010 geht hervor, dass Fristverlängerungen bis 2027 für die Zielerreichung in Anspruch genommen werden müssen. Auf 7 700 km² der

Landesfläche müssen Stickstoffreduzierungen erfolgen. Hauptgründe dieser Nitratüberschüsse seien die intensive Landwirtschaft mit tierischer Produktion, verbunden mit Massentierhaltungsanlagen und dem allgemeinen Biogasanlagenboom in Niedersachsen. Die entstehenden Nährstoffüberschüsse durch Gärreste und Mist müssen wieder zurück auf die Flächen. Besonders im Emsland ist die Lage kritisch. Laut einer Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 9. Juni 2009 stellen immer mehr Betriebe nach § 4 Abs. 4 DüV einen Antrag zur Ausbringung von mehr Gesamtstickstoff pro Hektar auf Grünland oder Feldgras; im Jahre 2007 waren es 33 Antragsteller, 2008 waren es 75. Auch die diffuse Nitratbelastung aus der Landwirtschaft über den Luftpfad stelle für Teile des Landes das Erreichen des guten chemischen Zustands infrage, heißt es in einer Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Am 29. Januar 2010 hieß es vonseiten der Landesregierung, dass in einigen Grundwasserkörpern auch Überschreitungen des Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Zusammen mit dem Parameter Nitrat sind dann insgesamt ca. 62 % des Grundwassers in schlechtem chemischen Zustand. Außerdem werde die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l vielfach überschritten. In Nordwestniedersachsen wurde eine mittlere Nitratkonzentration von 64 mg/l gemessen. Im Landkreis Vechta musste es neun Ausnahmegenehmigungen zur Förderung von Trinkwasser aufgrund der hohen Nitratwerte geben. Einige Gebiete sind wegen zu hoher Nitratbelastungen als Trinkwasserförderungsgebiete aufgegeben worden, geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Januar 2009 hervor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was hat diese Landesregierung seit 2003 positiv in Bezug auf die oben genannten Problematiken getan?

2. Wie sehen die aktuellen Entwicklungen des Zustands des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Bezug auf die Parameter Nitrat und Pflanzenmittelrückstände aus, und was sind die Ergebnisse der Überwachungsuntersuchungen des Trinkwassers zum Parameter Nitrat 2009 bzw. 2010?

3. Wie sieht die zeitliche Entwicklung der finanziellen Mittel, die direkt oder indirekt für den Trinkwasserschutz und die Erreichung des „guten Zustands“ der niedersächsischen Wasserkörper ausgegeben wurden, aus, und wie beurteilt die Landesregierung deren Effektivität?

Die vorliegende Mündliche Anfrage betrifft den Eintrag von Stickstoff in die Umwelt über den Luftpfad wie auch über den Wasserpfad.

Luftpfad

Die europäische NEC-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (RL 2001/81/EG) legt für die Mitgliedstaaten für bestimmte Schadstoffe, darunter Ammoniak, Höchstmengen fest, die bis zum 31. Dezember 2010 zu erreichen sind. Für Deutschland wurde in Bezug auf Ammoniak eine jährliche Emissionshöchstmenge von 550 000 t festgelegt. Dies entspricht einem Anteil von fast 18 % der für die gesamte EU festgelegten Emissionshöchstmenge an Ammoniak. Die Anforderungen der NEC-Richtlinie wurden im Jahr 2004 mit der 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in das nationale Recht umgesetzt.

Nach der NEC-Richtlinie muss jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen erarbeiten. In dem Programm muss dargestellt werden, mit welchen Maßnahmen die Einhaltung der Emissionshöchstmengen sichergestellt werden soll. Die Öffentlichkeit und die Europäische Kommission sind hierüber zu unterrichten. Das nationale Programm war erstmalig im Jahr 2002 zu erstellen und 2006 fortzuschreiben. Das Programm der Bundesregierung von 2006 informiert über die Entwicklung der Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2010 und über die zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen und zur Minderung der Emissionen noch zu ergreifenden Maßnahmen. Im nationalen Programm zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen hat die Bundesregierung neben den geplanten oder bereits durchgeführten Aktionen (Novellierung TA Luft und Düngeverordnung) weitere Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft führen sollen. Diese Maßnahmen hatten das Ziel, die jährlichen Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft um 60 000 t bis zum Jahr 2010 zu senken. Nach den bisher vorliegenden Daten ist nicht auszuschließen, dass das anspruchsvolle Ziel nicht erreicht wird.

In Niedersachsen wird darüber hinaus in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe des Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung unter Beteiligung der Landwirtschaft untersucht, welche spezifischen Minderungsmaßnahmen in Niedersachsen zur Reduzierung der Luftemissionen umgesetzt werden können.

Wasserpfad

Wie im Bewirtschaftungsplan 2010 gemäß Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) dargestellt sowie in Antworten der Landesregierung zu mündlichen Landtagsanfragen in der Vergangenheit mehrfach erläutert, musste den niedersächsischen Grundwasserkörpern auf rund 62 % der Landesfläche ein schlechter chemischer Zustand testiert werden; dies insbesondere deshalb, weil in den besagten Grundwasserkörpern zumindest anteilig die Nitratgehalte den EU-weit geforderten Grenzwert von 50 mg/l überschreiten. Neben dieser hauptsächlich diffusen Stickstoffbelastung infolge der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung trägt auch der Input über den Luftpfad zu den erhöhten Stickstoffgehalten des Grundwassers bei. Verschärft wird die Nährstoffsituation in den viehstarken Regionen im westlichen Niedersachsen infolge des zunehmenden Betriebes von Biogasanlagen. Hier spielen die zusätzlich zu den tierischen organischen Düngern anfallenden pflanzlichen Gärreste eine nennenswerte Rolle.

Die Derogationsregelungen gesteht Rinderhaltungsbetrieben auf Antrag ein höheres organisches Düngeniveau (230 gegenüber 170 kg N/ha) zu. Der Einfluss dieser Regelungen auf die Grundwasserqualität wird nicht negativ eingeschätzt, da im Verhältnis zu den insgesamt rund 50 000 niedersächsischen landwirtschaftlichen Betrieben nur wenige Derogationsbetriebe diese Ausnahmeregelung, die an hohe Auflagen gekoppelt ist, in Anspruch nehmen.

Die notwendige Reduzierung von Stickstoffüberschüssen wird durch eine Kombination von strikter Anwendung des Ordnungsrechts einerseits sowie Kooperation von Wasserwirtschaft und Landwirtschaft auf der Basis von Freiwilligkeit andererseits verfolgt. Trotz der zum Teil bereits über Jahre laufenden Maßnahmen ist der geforderte gute chemische Zustand aufgrund des „langfristigen Gedächtnisses des Grundwassers“ bis 2015 jedoch nicht erreichbar. Dementsprechend sind die gemäß EG-WRRL bis 2027 möglichen Fristverlängerungen erforderlich und gegenüber der Europäischen Kommission bereits angekündigt.

Im Hinblick auf die in der Anfrage angesprochenen Ausnahmegenehmigungen für die Trinkwasserförderung bei Überschreitung des Grenzwertes für Nitrat ist festzustellen, dass dem Land Niedersachsen derzeit keine Ausnahmegenehmigungen bekannt sind. Die in den Landkreisen Vechta und Rotenburg (Wümme) erteilten Ausnahmegenehmi

gungen sind zwischenzeitlich abgelaufen. Eine Verlängerung war nicht notwendig, da die Nitratkonzentration derzeit wieder unterhalb des Grenzwertes liegt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Wasserpfad

Zur Umsetzung der EG-WRRL ist in Niedersachsen ein breites Maßnahmenprogramm aufgestellt worden. Die Maßnahmen zur Reduktion des Nährstoffeintrags in die Gewässer sind in der Antwort zur Großen Anfrage „Meeresschutz“1 in Teil A, Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, Antwort zu Fragen 5 und 12, dargestellt.

Unter anderem werden neben grundsätzlichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen im Bereich des landwirtschaftlichen Fachrechts, die die konsequente Umsetzung der Düngeverordnung und der Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung betreffen, verschiedene Agrarumweltmaßnahmen (AUM) aus dem Niedersächsischen Agrarumweltprogramm angeboten, die eine direkte und indirekte Wirkung auf die Höhe der Stickstoffdüngung, -effizienz und damit mögliche Nährstoffauswaschung ermöglichen. Die AUM sind ein Bündel von freiwilligen und flächenbezogenen Maßnahmen mit unterschiedlicher Zielrichtung, wobei der Wasserschutz neben dem Schutz der Biodiversität und dem Bodenschutz, z. B. Vermeidung von Bodenerosion, einen Schwerpunkt bildet. Die Maßnahmen unterliegen dem Cross-Compliance-Prüfsystem und werden auch im Rahmen risikoorientierter Fachrechtskontrollen überprüft.

Zu den Maßnahmen zählen insbesondere die direkt in Gebieten mit gefährdeten Grundwasserkörpern angebotenen Maßnahmen der Förderung:

- des Anbaus von winterharten Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen; die Förderung erfolgte 2009 beschränkt auf eine Grundwasserschutzkulisse und ab 2010 flächendeckend,

- des Anbaus von Winterrübsen vor Wintergetreide,

- des Verzichts auf Bodenbearbeitung nach Raps,

1 Große Anfrage „Meeresschutz in Niedersachsen - Nordsee sauber halten - Schadstoffbelastung der Nordsee senken“ aus 2010;LT-Drs. 16/2105)

- des Verzichts auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung,

- von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren auf besonders erosionsgefährdeten Flächen,

- der Anlage permanenter Blühstreifen direkt an Gewässerläufen, anfangs speziell auf den Schutz von Oberflächengewässern ausgerichtet und ab 2010 flächendeckend in Niedersachsen angeboten,

- der umweltgerechten Gülleausbringung,