Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

- der umweltgerechten Gülleausbringung,

- des ökologischen Landbaus, wobei zusätzlich durch verbesserte Infiltration die Erosion gemindert wird.

Im Jahr 2010 erstmalig angeboten wurde die Förderung der Klima schonenden Grünlandbewirtschaftung durch Vermeidung von tief wendender Bodenbearbeitung zur Grünlanderneuerung.

Im Bereich Trinkwasserschutz wurde 2009 das Ordnungsrecht durch die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten - SchuVO - aktualisiert. Ziel war es auch, eine verbesserte Grundlage für den kooperativen Trinkwasserschutz zu schaffen, bürokratischen Aufwand zu verringern und durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten einen effizienteren Vollzug der SchuVO zu erreichen. Die SchuVO gilt für alle festgesetzten Wasserschutzgebiete, sodass auf mehr als 10 % der Landesfläche dem Schutz des Trinkwassers dienende Einschränkungen in der Landbewirtschaftung gelten, z. B. bei der Lagerung und Aufbringung von Wirtschaftsdüngern.

Parallel zum Ordnungsrecht besteht im Trinkwasserschutz landesweit eine langjährige enge Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft. Im Rahmen des 1993 eingerichteten Kooperationsmodells Trinkwasserschutz beteiligen sich in Niedersachsen Landwirte, Landvolk, Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) , Landkreis, Wasserversorgungsunternehmen, Wasserschutzberater und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in derzeit 83 Kooperationen aktiv am Grundwasserschutz. Mit ca. 300 000 ha landwirtschaftlicher Fläche (LF) werden mehr als 90 % der LF in Trinkwassereinzugsgebieten erreicht. Die wichtigsten Instrumente sind freiwillige Vereinbarungen mit Landwirten zur Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung, Wasserschutzberatung und Entschädigungen für Mehraufwen

dungen durch gesetzliche Auflagen in festgesetzten Wasserschutzgebieten.

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes 2007 ist das Kooperationsmodell neu geregelt worden. Die Eigenverantwortung der Akteure vor Ort wurde gestärkt und die Planungssicherheit für die Wasserversorgungsunternehmen durch eine fünfjährige Finanzhilfe nach Vorlage eines Schutzkonzeptes verbessert. In der Kooperation werden freiwillige Vereinbarungen im Rahmen der Vorgaben eines Maßnahmenkatalogs regional ausgestaltet, um den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen und eine hohe Effizienz zu erreichen.

Des Weiteren werden im Rahmen von Modell- und Pilotprojekten Fragestellungen zum Gewässerschutz bearbeitet, die praxistaugliche, übertragbare Konzepte und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, etwa im europäischen WAgriCo-Projekt2. Ein weiteres Projekt hatte „Energiepflanzenanbau, Betrieb von Biogasanlagen und Gärrestmanagement unter den Anforderungen des Gewässerschutzes“ zum Inhalt.

Zur Umsetzung der EG-WRRL hat die Landesregierung seit deren Inkrafttreten vielfältige detaillierte Arbeitsschritte vorgenommen, die der Zielerreichung des guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper in Niedersachsen dienen. In der Bestandsaufnahme (2004) wurde eine erste Analyse der Belastungen des Grundwassers durch menschliche Tätigkeiten vorgenommen. Auf dieser Basis wurde ein Konzept zur Überwachung des Zustands erarbeitet (2006) und umgesetzt (2007). Im Ergebnis werden in Niedersachsen seit 2007 mehr als 1 000 Grundwassermessstellen regelmäßig beprobt und zur Beurteilung des Grundwasserzustandes herangezogen. Im Bewirtschaftungsplan 2010 wurde, basierend auf dieser Beurteilung, ein Maßnahmenprogramm vorgestellt, das sich aus sogenannten grundlegenden Maßnahmen, die der Umsetzung bereits bestehender EU-Vorgaben wie der Nitratrichtlinie dienen, und aus ergänzenden Maßnahmen zusammensetzt. Diese ergänzenden Maßnahmen werden in der Zielkulisse EG-WRRL ab 2010 angeboten und bestehen einerseits aus einem Beratungsangebot zur Gewässer schonenden Landbewirtschaftung und andererseits aus einer Ertüchtigung des Niedersächsischen Agrarumweltprogramms (NAU) um Maßnahmen der Gewässer schonenden Bewirtschaftung (siehe oben). 2 Water Resource Management in Cooperation with Agriculture

Zu 2: Grundwasser

Für die Belastung des Grundwassers in Niedersachsen wird fortlaufend der Umweltindikator „Nitratgehalt des Grundwassers“ ermittelt (vgl. Abb. 1). Hierzu wird die Nitratkonzentration an 106 Grundwassermessstellen des Gewässerüberwachungssystems Niedersachsen als ein gesondertes Belastungsmessnetz verfolgt. Der Indikator stellt die prozentualen Anteile der belasteten Messstellen dar.

Der Anteil der Messstellen mit Überschreitung des Grenzwertes von 50 mg/l hat somit seit 2007 abgenommen (von 24,5 % auf 19,8 %).

(Die in der Antwort verwendeten Abbildungen werden zur besseren Lesbarkeit im Anhang zum Stenografi- schen Bericht zur Verfügung gestellt.)

Die Entwicklung der Pflanzenschutzmittelbefunde im Grundwasser ist Tabelle 1 zu entnehmen. Danach ist für Niedersachsen in einem Vergleich der Zeiträume 2001 bis 2005 und 2006 bis 2008 ein deutlicher Rückgang des Anteils der Messstellen mit Befund festzustellen.

Oberflächengewässer

Die Entwicklung der Oberflächengewässerbelastung in Bezug auf die Parameter Nitrat ist in der Antwort zur oben genannten Großen Anfrage „Meeresschutz“ in Teil A, Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, Antwort zu Frage 1, und in den niedersächsischen Teilen der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietsgemeinschaften Weser, Elbe, Ems und Rhein, Kapitel 3.1.1.2, dargestellt.

Die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist ebenfalls im oben genannten Kapitel der Bewirtschaftungspläne und darüber hinaus in einer gesonderten Untersuchung des NLWKN (Untersuchung auf prioritäre und flussgebietsspezifische

Schadstoffe, Juni 2010, www.nlwkn.de) erläutert. Danach sind keine wesentlichen Überschreitungen festgestellt worden. Bei PSM-Funden werden entsprechend dem niedersächsischen Maßnahmenprogramm EG-WRRL zunächst der Verursacher ermittelt und anschließend gegebenenfalls weitere Maßnahmen eingeleitet.

Trinkwasser

Grundlage für die Beurteilung der Qualität des Trinkwassers ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV 2001) 3 auf der Basis der Richtlinie 98/83/EG des Rates. Danach gilt für den Parameter Nitrat ein Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser4.

Im Jahr 2009 sind zu 597 meldepflichtigen Wasserversorgungsgebieten 1 631 Nitratuntersuchungen durchgeführt worden. Die Nitratuntersuchungen im Jahr 2009 haben einen Mittelwert von 10,6 mg/l Trinkwasser ergeben und lagen unter dem festgesetzten Grenzwert von 50 mg/l Trinkwasser (§ 6 Abs. 2 TrinkwV 2001, Anlage 2, Teil I, Nr. 9). Insgesamt lagen 191 Untersuchungen sogar unter der Nachweisgrenze von Nitrat, d. h. dass das Wasser aus diesen Wasserversorgungsgebieten praktisch frei von Nitrat war. Lediglich drei Untersuchungen in Wasserversorgungsgebieten des Landkreises Hameln-Pyrmont lagen zwischen 52,2 mg/l und 61,3 mg/l und somit über dem für Nitrat festgelegten Grenzwert von 50 mg/l. Da das Wasser jedoch vor der Abgabe an die Verbraucher mit Trinkwasser aus unbelasteten Brunnen gemischt wurde, lag der Nitratgehalt bei etwa 17 mg/l.

Die Untersuchungsergebnisse basieren auf den Angaben der Wasserversorgungsunternehmen des Landes Niedersachsen an die medizinischen Fachdienste der Landkreise und kreisfreien Städte, die sie im Rahmen ihrer Berichtspflicht an das Land für Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 1 000 m³ Trinkwasser/Jahr gefördert wird, gemeldet haben. Mit der vorgeschriebenen Berichterstattung lässt sich eine qualitative Aussage zu weit mehr als 90 % des Trinkwasserbedarfs im Land Niedersachsen treffen.

Die Daten über die Untersuchungsergebnisse sind erst jeweils zum 15. März des Folgejahres dem Land zu melden und liegen daher für das Jahr 2010 zurzeit noch nicht vollständig vor.

3 vom 21.05.2001 (BGBl. 1 S. 959), zuletzt geändert durch Art. 263 der Verordnung vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) 4 Anlage 2, lfd. Nr. 9 zu § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001

Zu 3: Seit 1992 wird in Niedersachsen eine Wasserentnahmegebühr (WEG) erhoben. Diese wird gemäß § 28 NWG anteilig sowohl für privilegierte Aufgaben des Gewässerschutzes (inklusive des Trinkwasserschutzes) als auch für weitere Aufgaben der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes eingesetzt. Seit dem Jahr 2000 werden darüber hinaus Mittel zur Umsetzung der EG-WRRL eingesetzt. Bezug nehmend auf Frage 1, wird in Abbildung 2 die zeitliche Entwicklung des Einsatzes von Landesmitteln ab 2003 dargestellt. Hinzu kommen EU-Kofinanzierungsanteile in einigen aus WEGMitteln finanzierten Programmen, die hier nicht dargestellt sind.

Der Mitteleinsatz für die zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen innerhalb des Niedersächsischen Agrarumweltprogramms ist in Tabelle 2 dargestellt.

Maßnahme Ausgaben 2007 bis 2010 in Mio. EURO

Zielbeschreibung/Wirkungsansatz

Mulchdirektsaat- und Pflanzverfahren

14,5 Erosionsvermeidung, Schutz von Oberflächengewässern, Minderung von Nährstoffausträgen

umweltverträgliche Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

13,3 Vermeidung von Ammoniakverlusten und N-Deposition, gezielte Nährstoffzufuhr

Mehrjährige Blühstreifen

0,2 Schutzstreifen direkt an Wasserläufen, sauberes Wasser in Wasserläufen

Zwischenfrüchte/Untersaaten

7,4 Stickstofffestlegung im System Boden/Pflanze, Verringerung der Stickstoffzufuhr durch Düngung

Ökolandbau 38,4 Verringerter Nährstoffeinsatz, keine PSM

Klima schonende Grünlandbewirt- schaftung

1. Auszahlung in 2012

Verbot tief wendender Bodenbearbeitung bei Grünlanderneuerung, Vermeidung Nährstofffreisetzung

Tabelle 2: Ausgaben der Agrarumweltmaßnahmen mit Wasserschutzzielen bis 2010 in der Periode PROFIL 2007 bis 2010

Durch die Kombination von freiwilligen Maßnahmen und Ordnungsrecht in Verbindung mit gezielten Beratungsmaßnahmen sollen die Ziele der EG-WRRL erreicht werden.

Die geologischen Ausgangssituationen bedingen eine zum Teil über Jahrzehnte verzögerte Maßnahmenwirkung im Grundwasser. Die Zielerreichung wird deshalb und aufgrund regionaler agrarstruktureller Unterschiede nicht in jedem Fall schon bis zum Jahr 2015 möglich sein. Soweit die Maßnahmen nicht den erforderlichen Erfolg in Richtung einer Trendumkehr zeigen, müssen dann fallbezogen ab dem Jahr 2015 weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Nitrateinträge aus der Landwirtschaft ergriffen werden.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 17 der Abg. Sigrid Rakow, Detlef Tanke, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)

Werden niedersächsische Wasserkörper zu „Nitratkloaken“ degradiert? (Teil 2)

In Niedersachsen sind laut einer Antwort des Umweltministeriums vom 16. Januar 2009 58,6 % der Landesfläche in einem schlechten Zustand, wenn es um den Parameter Nitrat im Grundwasser geht. Mit der EU-NEC-Richtlinie, die 2004 in deutsches Recht umgesetzt wurde, werden Emissionshöchstgrenzen u. a. für NOx festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Somit hat Deutschland Reduktionsverpflichtungen bis 2010 von 1 645 000 t auf 1 051 000 t und im Jahre 2020 auf 694 000 t. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert das Erreichen des „guten Zustands“ der Gewässer bis 2015, allerdings zeigt die Bestandsaufnahme aus dem Jahre 2004, dass 84 % der Oberflächengewässer und 50 % des Grundwassers dies nicht ohne zusätzliche Maßnahmen schaffen würden. Aus einer Antwort der Landesregierung vom 11. November 2010 geht hervor, dass Fristverlängerungen bis 2027 für die Zielerreichung in Anspruch genommen werden müssen. Auf 7 700 km² der Landesfläche müssen Stickstoffreduzierungen erfolgen. Hauptgründe dieser Nitratüberschüsse seien die intensive Landwirtschaft mit tierischer Produktion, verbunden mit Massentierhaltungsanlagen und dem allgemeinen Biogasanlagenboom in Niedersachsen. Die entstehenden Nährstoffüberschüsse durch Gärreste und Mist müssen wieder zurück auf die Flächen. Besonders im Emsland ist die Lage kritisch. Laut einer Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und

Landesentwicklung vom 9. Juni 2009 stellen immer mehr Betriebe nach § 4 Abs. 4 DüV einen Antrag zur Ausbringung von mehr Gesamtstickstoff pro Hektar auf Grünland oder Feldgras; im Jahre 2007 waren es 33 Antragsteller, 2008 waren es 75. Auch die diffuse Nitratbelastung aus der Landwirtschaft über den Luftpfad stelle für Teile des Landes das Erreichen des guten chemischen Zustands infrage, heißt es in einer Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz. Am 29. Januar 2010 hieß es vonseiten der Landesregierung, dass in einigen Grundwasserkörpern auch Überschreitungen des Grenzwertes für Pflanzenschutzmittel festgestellt wurden. Zusammen mit dem Parameter Nitrat sind dann insgesamt ca. 62 % des Grundwassers in schlechtem chemischen Zustand. Außerdem werde die Qualitätsnorm für Nitrat von 50 mg/l vielfach überschritten. In Nordwestniedersachsen wurde eine mittlere Nitratkonzentration von 64 mg/l gemessen. Im Landkreis Vechta musste es neun Ausnahmegenehmigungen zur Förderung von Trinkwasser aufgrund der hohen Nitratwerte geben. Einige Gebiete sind wegen zu hoher Nitratbelastungen als Trinkwasserförderungsgebiete aufgegeben worden, geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Januar 2009 hervor.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was wird die Landesregierung zukünftig tun, um Nitrate über den Luftpfad einzudämmen?