Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

Die beschriebenen Schwierigkeiten gehen weit über die üblichen Beschwerden im Rahmen eines Fahrplanwechsels hinaus und lassen auf massive Probleme schließen, deren Lösung sich nicht abzeichnet. So klagen die Nutzer der neuen Regio-S-Bahn über zu volle Züge, zu wenige Sitzplätze, defekte Fahrkartenautoma

ten, Zugausfälle, mangelnde Kommunikation über Verspätungen etc. Des Weiteren wurde der Fahrplan in den Morgenstunden ausgedünnt. Wichtige Verbindungen für die Berufspendler sind gestrichen worden.

Mit der Aufnahme der Regio-S-Bahn durch den privaten Anbieter NordWestBahn sollte es aber eigentlich zu Verbesserungen auf den jeweiligen Strecken kommen. Landesregierung sowie Bahnunternehmen versprachen die Umsetzung höchster Anforderungen an die Qualität des Bahnverkehrs. Dieses Versprechen wird nicht gehalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Situation - vor allem auf der Strecke Bremerhaven–Bremen - zu verbessern?

2. Welche Verbesserungen können die RegioS-Bahn-Nutzer ab wann erwarten?

3. Welche Konsequenzen für zukünftige Verhandlungen mit Bahnunternehmen zieht die Landesregierung aus den jetzt gemachten Erfahrungen mit der Regio-S-Bahn?

In den vergangenen zehn Jahren hat es bereits viele Betriebsaufnahmen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Niedersachsen unterschiedlicher Eisenbahnverkehrsunternehmen gegeben. Dank einer aktiven Wettbewerbspolitik der Landesregierung, einem verbesserten Fahrplanangebot und Investitionen in neue, attraktive Fahrzeuge konnte das Erscheinungsbild des SPNV in Niedersachsen erheblich gesteigert werden.

Alle Betriebsaufnahmen stellen jeweils spezielle Anforderungen an Betreiber und Aufgabenträger. Aufgrund des Zusammenspiels vieler Akteure kann die Betriebsqualität zu Beginn eines neuen Verkehrsvertrages nicht immer perfekt sein. Im Hinblick auf die Betriebsaufnahme der NordWestBahn (NWB) am 12. Dezember 2010 auf den drei Linien Bremerhaven–Twistringen, Bad Zwischenahn–Bremen und Nordenham–Bremen kam mit der winterlichen Witterung noch ein weiterer schwieriger Aspekt hinzu, der bundesweit und auch bei bislang erfolgreich betriebenen Netzen zu erheblichen Störungen geführt hat. Bei allen neuen Betriebsaufnahmen in Niedersachsen ist es den EVU und Aufgabenträgern in der Vergangenheit gelungen, durch Nachsteuern eine für die Fahrgäste zufriedenstellende Betriebsqualität zu erreichen.

Seit Betriebsstart des Regio-S-Bahn-Netzes haben 98 % der Fahrten stattgefunden. Zugausfälle hatten ihre Ursache weit überwiegend in Infrastrukturstörungen (ca. 71 %), d. h. Streckensperrungen, Stellwerks- oder Weichenstörungen im Netz der Deutschen Bahn AG (DB AG). Durch Beschluss

der Verkehrsminister der Länder vom 10. Januar 2011 wurde die DB AG bzw. der Bund als Eigentümer aufgefordert, schnellstmöglich systemimmanente Störungen zu beseitigen, sodass der vorgesehene Fahrplan und Qualitätsstandard eingehalten werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die beiden zuständigen Aufgabenträger LNVG und der Bremer Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa haben bei der NWB eingefordert, dass die vertraglich zugesicherte Qualität in allen Bereichen eingehalten wird und die beim Betriebsstart aufgetretenen Probleme unverzüglich abgestellt werden. Die NWB hat bereits zugesichert, dass mit Hochdruck an der Beseitigung von Störungen der neuen Fahrkartenautomaten gearbeitet wird.

Die NWB wird auch die Platzkapazitäten einzelner Züge auf Teilabschnitten, wie z. B. der Linie RS 2 zwischen Twistringen und Bremerhaven, bei Bedarf erhöhen, sofern dies mit den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen möglich ist. In diesem Zusammenhang muss jedoch beachtet werden, dass ein Großteil der bisherigen Kapazitätsengpässe auf witterungsbedingte Einflüsse zurückzuführen war.

NWB und Aufgabenträger werden in den nächsten Wochen die Entwicklung weiter analysieren und dann bei Bedarf auch Veränderungen der bisherigen Anforderungen vornehmen. Eine Beurteilung, welche Maßnahmen nachhaltig zur Verbesserung der Angebotsqualität geeignet sind, ist aber erst nach Wegfall der witterungsbedingten Einflüsse auf die Betriebsqualität im Netz der Regio-S-Bahn möglich.

Zu 3: Die Verkehrsverträge zwischen den Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen enthalten u. a. Regelungen über das Bedienungsangebot und die Qualität der Leistungen. Sie umfassen auch Regularien, wie mit Leistungsveränderungen umzugehen ist, und sehen Vertragsstrafen vor. Erfahrungen aus den laufenden Verkehrsverhältnissen fließen in die Anforderungen für kommende Ausschreibungen ein.

Im Hinblick auf eine zukünftige Störungsminimierung bei länger anhaltenden außergewöhnlichen Witterungseinflüssen wird die LNVG mit den führenden SPNV-Unternehmen, die in Niedersachsen

Leistungen anbieten, im Frühjahr Erfahrungen zusammentragen, Störungen und deren Auswirkungen analysieren und gemeinsam Strategien entwickeln, wie und mit welchen Maßnahmen die Situation im SPNV künftig verbessert werden kann.

Anlage 22

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 24 des Abg. Grant Hendrik Tonne (SPD)

NiKo nach 2011

Das Niedersächsische Kooperations- und Bildungsprojekt an schulischen Standorten (NiKo) ist ein Förderprojekt der Landesregierung. Das Programm wurde 2007 aufgelegt und ist bis zum 31. Dezember 2011 begrenzt. Die NiKoProjekte sind an 75 Standorten über freie und öffentliche Jugendhilfeträger aktiv, so auch im Landkreis Nienburg an der Grund- und Hauptschule Leintorschule in Nienburg, an der Grund- und Hauptschule Nordertorschule in Nienburg, aber auch am Gymnasium Stolzenau, an der Schloss-Schule Stolzenau, an der Regenbogenschule Stolzenau, an der HelenKeller-Schule Stolzenau, an der Grundschule Nenndorf und an der Haupt- und Realschule in Uchte.

Die NiKo-Fachkräfte sehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen die Notwendigkeit, das Projekt über die Laufzeit hinaus fortzusetzen, und haben sich mit einem entsprechenden Schreiben sowohl an die Landesregierung als auch an die heimischen Landtagsabgeordneten gewandt.

Im Landkreis Nienburg arbeiten die genannten Schulen mit Kooperationspartnern aus dem Landkreis Nienburg zusammen und können dabei folgende Projekte exemplarisch durchführen:

- Projekte und Workshops zur Medienerziehung (Internetgefahren, Handynutzung, PC- Konsum),

- Sommerferienbetreuung für Grundschulkinder mit unterschiedlichen Projektschwerpunkten,

- Aktionstage und Projekte zur gesunden Ernährung für Grund- und Hauptschüler aus sozialen Brennpunkten,

- interkulturelle Sportveranstaltungen,

- Roter Faden für Familien in Stolzenau,

- Netzwerk „Jugend für Stolzenau“,

- Familienwochenenden/Sozialtraining u. v. m.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Projekt NiKo aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen allgemein

und speziell die gemachte Arbeit an den Schulen im Landkreis Nienburg?

2. Inhaltlich basiert das NiKo-Programm auf einer Richtlinie des Kultus- und des Sozialministeriums, ferner ist die Richtlinie Bestandteil des Handlungsplans Integration des Landes Niedersachsen. Bewertet die Landesregierung die heutige gesellschaftliche und politische Situation wie vor ca. vier Jahren bei Auflage des Programms, oder gibt es Anlass, das Programm inhaltlich zu verändern? Wenn ja, welche Anlässe sind das?

3. Plant die Landesregierung, das Projekt NiKo nach dem 31. Dezember 2011 fortzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Mit dem NiKo-Programm wird ein Beitrag geleistet, die Bildung, Förderung, Erziehung, gesundheitliche Entwicklung und gesellschaftliche Integration von gefährdeten jungen Menschen, insbesondere in sozialen Brennpunkten, zu verbessern.

Die Kooperations- und Bildungsprojekte an schulischen Standorten tragen dazu bei, die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und Familie zu fördern. Die Durchführung der Projekte erfolgt durch örtliche Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, deren Leistungsverantwortung im eigenen Wirkungskreis in diesem Bereich durch das Land unterstützt wird.

Die Förderung der Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekte an schulischen Standorten hat am 1. Januar 2007 begonnen und endet gemäß der gemeinsamen Förderrichtlinie von MS und MK am 31. Dezember 2011. Jährlich werden 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen landesweit derzeit 75 Projekte (Stand: 13. Januar 2011) unterstützt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit dem Förderprogramm der Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekte an schulischen Standorten ist die Kooperation von Jugendhilfe und Schule verbessert worden. Im Förderzeitraum sind wesentliche Themen zur Verbesserung der Lebenssituationen von Kindern und Familien in sozialen Brennpunkten bearbeitet worden, wie z. B. die Stärkung der Gesundheitskompetenz, die Stärkung von Sozialkompetenzen und die Förderung gesellschaftlicher Integration. In Verzahnung schulischer und außerschulischer Bildung haben die NiKo-Fachkräfte an den schulischen Standorten, wie z. B. in Nienburg, in Netzwerken Maßnahmen mit regionalen Partnern entwickelt und durchgeführt, die auf regionalen Bedarfsanalysen und entsprechenden Konzepten

basieren. Das Programm verfolgt darüber hinaus den Ansatz der Einbindung von Eltern zur Stärkung der Erziehungskompetenz. Das Land hat damit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen angeregt und unterstützt.

Zu 2: Die Programmentwicklung ist seinerzeit vor dem Hintergrund aktueller jugend- und sozialpolitischer Herausforderungen und Erkenntnisse erfolgt. Das Programmende ist für den 31. Dezember 2011 vorgesehen. Bis dahin ist keine inhaltliche Änderung des Programms mehr geplant.

Zu 3: Förderprogramme sollen nach Beschluss der Landesregierung vom 1./2. September 2003 grundsätzlich auf längstens fünf Jahre befristet werden, soweit nicht durch Dritte (EU, Bund) eine abweichende Befristung geregelt ist (siehe LT- Drs. 15/672).

Ob und inwieweit es zu einer Weiterführung oder Fortentwicklung des Programms kommt, bleibt der Evaluierung und den Haushaltsberatungen für 2012 vorbehalten.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 25 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Auszahlung der Quartalszuschüsse an Jugendwerkstätten erfolgt 2011 erst mit Verzögerung - Wer erstattet den Einrichtungen die dadurch entstehenden Finanzierungskosten?