Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

Zu 1 und 2: Aufgrund des Aussetzens der Mindestmenge für die neonatologische Versorgung bis zum 28. Februar 2011 einerseits und den noch nicht geführten Pflegesatzverhandlungen zwischen den Vertragsparteien andererseits ist es derzeit nicht notwendig, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 27 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)

Warum hat der „Beraterkreis zur Integration von Muslimen“ seine Arbeit beendet?

Im Mai 2008 hat Innenminister Schünemann einen „Beraterkreis zur Integration von Muslimen“ berufen und dafür folgende Begründung gegeben: „Es ist eine innen- und integrationspoliti

sche Notwendigkeit, mit jenen Kräften des Islams zu sprechen, die bewusst den säkularen Staat respektieren und für diesen eintreten.“ Der Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) war irritiert darüber, dass Innenminister Schünemann damit suggeriere, dass die organisierten Muslime womöglich den besagten Respekt und Einsatz nicht zeigen würden.

Am 1. September 2010 wurde dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration seitens der Landesregierung mitgeteilt, dass der Beraterkreis seine Arbeit beendet hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat der „Beraterkreis zur Integration von Muslimen“ seine Arbeit eingestellt?

2. Welche Ergebnisse hat der Beraterkreis erbracht, und wie bewertet die Landesregierung diese?

3. Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Landesregierung hieraus?

Der Niedersächsische Minister für Inneres, Sport und Integration hat im Mai 2008 einen Beraterkreis zu Fragen der Integration von Muslimen berufen. Dem Beraterkreis gehörten Islamexpertinnen und -experten mit und ohne muslimischen Hintergrund aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen und anderen Berufsfeldern z. B. aus dem Bereich des Journalismus an. Ziel war es, die Situation der überwiegenden Zahl der nicht organisierten Muslime kennenzulernen und im Sinne eines umfassenden Dialogs integrationspolitisch zu berücksichtigen. Daneben unterhält die Landesregierung seit Jahren vielfältige Kontakte zu den islamischen Verbänden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Zuständigkeit für das Handlungsfeld Integration liegt in Niedersachsen seit dem 27. April 2010 im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration.

Ziel der niedersächsischen Integrationspolitik ist die erfolgreiche Eingliederung aller hier rechtmäßig und auf Dauer lebenden Menschen mit Migrationshintergrund - unabhängig von der ethnischen Herkunft oder der Religionszugehörigkeit. Eine speziell auf die Integration einer einzelnen Gruppe ausgerichtete Beratung durch ein zu diesem Zweck einberufenes Gremium ist künftig nicht mehr erforderlich, zumal mit dem Interministeriellen Arbeitskreis Integration ein Gremium besteht,

zu dem bei Bedarf entsprechende Expertinnen und Experten hinzugezogen werden können.

Im Übrigen pflegt Integrationsministerin Aygül Özkan den Dialog mit islamischen Verbänden ebenso wie mit einzelnen Expertinnen und Experten. Sie verfügt über vielfältige Kontakte zu Menschen mit Migrationshintergrund.

Zu 2 und 3: Der Beraterkreis hat Impulse zur Förderung der Integration von Muslimen gegeben. Exemplarisch seien genannt:

- Die Fortbildung von Imamen in Deutschland in deutscher Sprache: Seit dem Wintersemester 2010/2011 besteht an der Universität Osnabrück ein zweisemestriges universitäres Weiterbildungsangebot.

- Zur Umsetzung der Handlungsempfehlung, Imame künftig in Niedersachsen weiterzubilden, wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Sie hat das angestrebte Ziel erreicht: Am 11. Oktober 2010 startete an der Universität Osnabrück ein Weiterbildungsangebot für Imame und religiöses Betreuungspersonal aus Moscheegemeinden.

- Mit der Reflexion der grundlegenden religionsverfassungsrechtlichen Aspekte einer Imamausbildung hat der Beraterkreis einen Beitrag für die Vorarbeiten zur geplanten Einrichtung einer Imamausbildung am zukünftigen Institut für Islamische Studien/Theologie an der der Universität Osnabrück geliefert.

Für das Ziel, einen grundständigen Studiengang zur Ausbildung von Imamen an der Universität Osnabrück zu realisieren, wird sich am 23. Februar 2011 die Arbeitsgruppe „Islamische Studien“ konstituieren.

- Die Forderung nach mehr Landeskunde für Zugewanderte hat zur Einbringung eines Entschließungsantrags zur Erhöhung der Stundenzahl der bundesweiten Orientierungskurse geführt.

Anlage 26

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Frauke Heiligenstadt, Claus Peter Poppe, Ralf Borngräber, Axel Brammer, Stefan Politze, Silva Seeler und Dörthe Weddige-Degenhard (SPD)

Was unternimmt die Landesregierung gegen rechtswidrige Verträge im Schulversuch berufsbildende Schulen in Niedersachsen als Regionale Kompetenzzentren (ProReKo)?

Vor dem Hintergrund der Probleme bei den Verträgen für außerschulische Fachkräfte an Ganztagsschulen hatten Abgeordnete der SPDFraktion in einer Kleinen Anfrage die Landesregierung auch gefragt, ob es ähnlich gelagerte Probleme an anderen Schulen mit Personalkostenbudgetierung, wie z. B. aus dem Schulversuch Projekt Regionales Kompetenzzentrum (ProReKo) , gebe.

Dem Kultusministerium seien ähnliche Probleme weder in den Schulversuchen Projekt Regionales Kompetenzzentrum (ProReKo) noch im Projekt Personalkostenbudgetierung (PKB) bekannt geworden. So ist es der Antwort auf die Kleine Anfrage „Nach welchen Regeln können Schulleitungen Ganztagspersonal einstellen?“ von Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion (Drs. 16/3165) zu entnehmen.

Demgegenüber konstatierte jedoch der Landesrechnungshof im Rahmen der Schulgesetzberatungen im September 2010 in seinen wesentlichen Prüfungsergebnissen des Schulversuchs berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren (ProReKo): „So stellte der LRH in den Schulen zum Teil eine fehlerhafte Personalsachbearbeitung fest: Beispielsweise schlossen die Schulen befristete Arbeitsverträge ohne Vorliegen sachlicher Gründe oder beschäftigten Lehrkräfte im Honorarverhältnis, obwohl dieses rechtlich nicht als solches zu qualifizieren ist.“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie begründet sie ihre Unkenntnis über die rechtswidrigen Verträge im Schulversuch ProReKo?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die o. g. Feststellungen des Landesrechnungshofes, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Die im Kultusausschuss vom Landesrechnungshof vorgetragenen wesentlichen Prüfungsergebnisse zum Schulversuch ProReKo waren allgemein gehalten, sodass eine konkrete Nachprüfung nicht veranlasst werden konnte. Erst Ende Dezember ist die umfangreiche Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofs im Kultusministerium eingegangen.

Die zitierten Äußerungen des Landesrechnungshofes aus der Sitzung des Kultusausschusses vom

September 2010 und somit die Anfrage beziehen sich auf zwei unterschiedliche Sachverhalte:

1. Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund und

2. Lehrkräfte, die zu unrecht im Honorarverhältnis beschäftigt wurden.

ProReKo-Schulen haben befristete Arbeitsverträge mit dem Befristungsgrund „Schulversuch ProReKo“ abgeschlossen. Das Kultusministerium ging seinerzeit davon aus, dass dies einen hinreichenden Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz darstelle. Diese Auffassung wurde letztlich von den Arbeitsgerichten nicht geteilt, sodass die Beschäftigten einen Anspruch auf unbefristete Beschäftigung erworben haben.

Sobald sich diese Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte festigte, hat das Kultusministerium die Schulen mit Erlass vom 2. Juli 2010 angewiesen, neue Arbeitsverträge mit dem oben genannten Befristungsgrund „Schulversuch“ nicht mehr abzuschließen. Allenfalls konnten die Schulen noch auf bis zu zwei Jahre befristete Verträge ohne Befristungsgrund mit neuem Personal vereinbaren, da diese rechtlich unbedenklich sind.

Die Beanstandungen des Landesrechnungshofes hinsichtlich des Abschlusses von Honorarverträgen mit Lehrkräften bestehen aus Sicht des Kultusministeriums grundsätzlich zu Recht, da mit Personal des Landes derlei Verträge an derselben Schule nicht abzuschließen sind. Anzumerken ist auch, dass mit einem sogenannten Honorarvertrag kein Unterrichtseinsatz vereinbart werden darf.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Im Hinblick auf die befristeten Arbeitsverträge mit dem Befristungsgrund „Schulversuch“ bestand beim Kultusministerium keine Unkenntnis. Vielmehr wurde die Rechtslage abweichend von den später ergangenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen eingeschätzt. Auf diese Problematik wurde in der Kleinen Anfrage (Drs. 16/3165) im Übrigen nicht Bezug genommen.

Von den mit Lehrkräften abgeschlossenen Honorarverträgen konnte das Kultusministerium keine Kenntnis haben, da hierzu keine Berichtspflicht der ProReKo-Schulen bestand. Der Verwaltungsaufwand durch die Vorlage aller beabsichtigten Beschäftigungsverträge bei der Schulbehörde war im Hinblick auf die Ausstattung der Schulen mit Ver

waltungskräften vermeidbar und hätte darüber hinaus auch dem Ziel der Eigenverantwortlichkeit der Schule sowie dem Projektauftrag widersprochen.

Zu 2: Die Feststellungen des Landesrechnungshofes beziehen sich auf die oben genannten beiden Sachverhalte.

Hinsichtlich der Problematik der befristeten Arbeitsverträge mit dem Sachgrund „Schulversuch“ trifft die Feststellung des Landesrechnungshofes mit Blick auf die mittlerweile ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte grundsätzlich zu. Mögliche Fälle mit anderen vom Rechnungshof als fehlerhaft angesehenen Befristungsgründen müssen zunächst geprüft werden.

Bei künftigen Schulversuchen ist der Abschluss von befristeten Verträgen mit dem Sachgrund „Schulversuch“ nicht mehr zulässig.

Soweit Verwaltungskräfte einen Anspruch auf unbefristete Beschäftigung erworben haben, ist die Beschäftigung im Landesdienst durch den mit der letzten Schulgesetzänderung ergänzten § 53 Abs. 1 NSchG mittlerweile zulässig. Gemäß § 112 Abs. 1 NSchG dürfen diese Kräfte auch vom Land bezahlt werden. Insoweit sind für diesen Personenkreis keine weiteren Konsequenzen zu ziehen.

In Bezug auf mit anderen als Verwaltungskräften geschlossenen, laut Landesrechnungshof zu unrecht befristeten Arbeitsverträgen prüft das Kultusministerium zurzeit mögliche Konsequenzen.