In Bezug auf mit anderen als Verwaltungskräften geschlossenen, laut Landesrechnungshof zu unrecht befristeten Arbeitsverträgen prüft das Kultusministerium zurzeit mögliche Konsequenzen.
Hinsichtlich der Problematik der mit Lehrkräften abgeschlossenen Honorarverträge wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Wird unter dem Deckmantel der „Terrorwarnung“ die polizeiliche Videoüberwachung in Oldenburg jetzt auch tagsüber durchgeführt?
Anfang Mai 2010 wurde die polizeiliche Videoüberwachung am Lappan und am Leffers-Eck in der Oldenburger Innenstadt in Betrieb genommen. Damit sollte an einem Kriminalitätsbrennpunkt der Zunahme nächtlicher schwerer Gewalttaten entgegengewirkt werden. In der anschließenden Berichterstattung wurde u. a. in der Nordwest-Zeitung (4. Mai) darauf hingewiesen, dass am Tage „zwischen 7.00 und
17.00 Uhr die Polizei eigenen Angaben zufolge nicht aufzeichnet. Die Gesichter der Menschen auf den Bildern würden in der Zeit auch nur verpixelt.“
Seit Mitte November wird laut Presseberichten aufgrund der Terrorwarnung des Bundeskriminalamtes die Videoüberwachung auch von 7.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt. Die zeitliche Beschränkung von Entpixelung und Aufzeichnung ist seit diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Anlässlich eines Informationsbesuches bei der Oldenburger Polizei wurde dies noch einmal bestätigt. Dass nach Wegfall der Terrorwarnung, also dem angegebenen Grund für diese Verschärfung der Überwachung, automatisch eine unmittelbare Rückkehr zur bisherigen Verfahrensweise erfolgen würde, wurde vom anwesenden Vertreter der Polizeidirektion nicht bestätigt.
Da die Videoüberwachung in Oldenburg durchaus umstritten ist und bereits Kritik auch seitens des niedersächsische Datenschutzbeauftragten laut wurde, steht zu befürchten, dass das Vertrauen in der Bevölkerung in den öffentlichen Datenschutz im Allgemeinen und die Akzeptanz für derartige Polizeimaßnahmen im Besonderen leiden können.
1. Wie will die Landesregierung dem Eindruck entgegentreten, dass nur sechs Monate nach Installation die Polizeidirektion Oldenburg nun die Terrorwarnung dazu nutzt, auch nach deren Zurücknahme dauerhaft die Videoüberwachung (Entpixelung und Aufzeichnung auch in der Zeit von 7.00 bis 17.00 Uhr) vorzunehmen?
2. Welche geänderte polizeiliche Lageeinschätzung führte dazu, dass offenbar nun, anders als noch im Mai 2010, eine Videoüberwachung auch am Tage gerechtfertigt erscheint, wie lässt diese sich an den Zahlen der Kriminalstatistik belegen?
3. Ist der Eindruck richtig, dass es in dieser Frage zwischen der örtlichen Polizeiinspektion und der Polizeidirektion unterschiedliche Auffassungen gibt?
Zu der vorliegenden Anfrage hat mir die Polizeidirektion Oldenburg als verantwortliche Behörde berichtet. Dieser Bericht ist Grundlage meiner nachstehenden Ausführungen. Zudem war die polizeiliche Videoüberwachung in Oldenburg bereits Gegenstand der Mündlichen Anfrage Nr. 33 der Abgeordneten Helge Limburg und Ralf Briese (GRÜNE) in der Landtagssitzung vom 27. März 2009, auf die ich insofern verweise (LT- Drs. 16/1025 und Stenografischer Bericht, ausge- geben am 28. April 2009, Anlage 31).
Videoüberwachung in Niedersachsen beschlossen und damit frühzeitig auf die veränderte internationale und nationale Sicherheitslage unmittelbar reagiert. Sie befindet sich damit im Einklang mit einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren aus dem November 2006. Sie hält demzufolge die Videoüberwachung öffentlicher Räume als Teil gezielter Einsatzkonzeptionen für geeignet, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhüten und zu verfolgen. Damit können gezielt Kriminalitätsbrennpunkte entschärft, das Sicherheitsgefühl gesteigert und die Abschreckungswirkung auf potenzielle Straftäter an den überwachten Orten erhöht werden. Im Übrigen steigt durch das gewonnene Bildmaterial die Möglichkeit zur Aufklärung von Straftaten.
Die Auswahl eines Standortes für eine polizeiliche Videoüberwachung ist das Ergebnis einer individuellen Analyse der Sicherheitslage. Dabei werden neben der allgemeinen Kriminalitätslage auch weitere sicherheitsrelevante Aspekte, wie z. B. die Gefährdung von Personen und Objekten durch Straftaten aus politischen oder terroristischen Motiven, berücksichtigt.
Mittels einer derartigen Analyse identifizierte die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland den Bereich Lappan/Leffers-Eck am Rande der Oldenburger Innenstadt als einen Brennpunkt allgemeiner Kriminalität. In diesem Raum wurden in den Jahren 2005 bis 2009 im jährlichen Durchschnitt 294 Straftaten bekannt, davon 24 Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 2 Nr. 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Dabei handelt es sich um Straftaten, die die öffentliche Sicherheit in einem besonderen Maße beeinträchtigen, z. B. Gewalt- und Raubdelikte sowie schwere Körperverletzung.
Da bei fast 80 % dieser Straftaten von erheblicher Bedeutung der Tatzeitpunkt im Zeitraum zwischen 17 und 7 Uhr lag, erfolgte die Videoüberwachung mit Aufzeichnung seit ihrer Inbetriebnahme am 3. Mai 2010 während dieser Zeiten.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Zahlen zur Kriminalität für das gesamte Jahr 2010 noch nicht vor. In den ersten neun Monaten des Jahres sind der Polizei in dem videoüberwachten Bereich 187 Straftaten bekannt geworden, davon 9 von erheblicher Bedeutung. Eine belastbare Bewertung der Wirkung dieser Maßnahme erfordert einen längeren Betrachtungszeitraum; eine solche Überprüfung ist im jährlichen Rhythmus vorgesehen.
Nachdem die Bundesrepublik Deutschland sich bereits seit geraumer Zeit mit einer abstrakt hohen Gefährdungslage durch den internationalen islamistischen Terrorismus konfrontiert sah, verzeichneten die Sicherheitsbehörden seit der Mitte des Jahres 2010 verstärkt Hinweise, wonach die Terrororganisation Al-Qaida längerfristig plane, Anschläge in den USA, in Europa und auch in Deutschland zu begehen. Die abgestimmten und lageangepassten Sicherheitsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden der Länder sowie des Bundes tragen dieser Lage Rechnung. Zu den für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbaren Maßnahmen gehören auch eine verstärkte polizeiliche Präsenz sowie Videoüberwachung von potenziellen Anschlagsobjekten. Zu diesen zählen u. a. Orte, die typische westliche Lebensgewohnheiten symbolisieren und darstellen, insbesondere sehr belebte Orte wie Einkaufszentren und Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs.
Der videoüberwachte Bereich liegt in einem stark frequentierten Teil der Oldenburger Innenstadt und stellt den zentralen Zugang zur Bushalte- und -umsteigestelle Lappan dar. Zudem liegen zwei Filialen von in den Vereinigten Staaten von Amerika ansässigen Fast-Food-Ketten in diesem Bereich. Eine Bewertung der veränderten Gefährdungslage aufgrund der o. a. Hinweise führte in der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland zu dem Entschluss, die Videoüberwachung bis auf Weiteres auf den gesamten Tag auszuweiten.
Im Sinne einer optimalen Aufgabenerfüllung und unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen wird bei einer Änderung der Einschätzung zur Terrorgefahr der Umfang der Videoüberwachung einer erneuten Prüfung unterzogen. Diese wird auf der Grundlage von aktueller Lagebewertung und unter Berücksichtigung des Datenschutzes vorgenommen werden.
Die Polizei des Landes Niedersachsen nimmt die ihr per Gesetz übertragenen Aufgaben wahr, Gefahren abzuwehren und Straftaten aufklären und zu verfolgen, um so die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Dazu nutzt sie alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten, u. a. auch die Überwachung öffentlicher Räume mittels Videotechnik. Diese Auffassung ist in der niedersächsischen Polizei unstreitig. Über die konkrete einzelne Maßnahme wird nach sorgfältiger Erhebung und Analyse der Entscheidungsgrundlage entschieden.
Zu 1 und 2: Polizeiliche Videoüberwachung in Niedersachsen wird gemäß den Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 Nds. SOG durchgeführt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.
Warum zog das niedersächsische Kabinett trotz seiner erwiesenermaßen 1976/1977 vorhandenen Kenntnisse über Gasvorkommen unter dem Salzstock Gorleben-Rambow keine Konsequenzen daraus in Hinsicht auf die ungenügende Eignung des Salzstocks als Endlager?
Der Historiker Anselm Tiggemann zitierte im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Gorleben am 30. September 2010 aus einer Vorlage des niedersächsischen Kabinetts vom 2. Februar 1977.
In dieser Kabinettsvorlage, für die das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr verantwortlich zeichnete, wurden die Gasvorkommen unter dem Salzstock GorlebenRambow angesprochen. Wörtlich führte er aus:
„Nach Auffassung des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung und der Konzessionsinhaber für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen - Preussag und Brigitta Elwerath, BEB - ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich unter dem Salzstock Gorleben in einer Tiefe von rund 3 500 m Gas befindet. Es ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen, dieses Vorkommen zu erschließen. Die BEB hat vielmehr die Bergbehörden im Dezember 76 gebeten, sie von der Verpflichtung zur Durchführung von Untersuchungsarbeiten für ein Jahr zu entbinden. Die Bergbehörden haben dem zugestimmt. (...) Durch das Vorhandensein eines Gasfeldes unter dem Salzstock Gorleben ist eine potenzielle Gefährdung der Endlagerstätte im Fall einer Erdgasförderung gegeben. Es findet zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Förderung statt, es kann auch davon ausgegangen werden, dass auf niedersächsischer Seite eine Gasförderung verhindert werden kann, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass zu irgendeinem Zeitpunkt auf
Bekannt ist, dass im Bereich nördlich der Elbe auf ehemaligem DDR-Gebiet der Salzstock Gorleben-Rambow mit mindestens 30 Bohrungen bis in über 4 000 m durchlöchert ist und es zu gravierenden Explosionen und Bränden kam. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird auch im Bereich der sogenannten Endlagererkundungsstätte bei Gorleben von Gasvorkommen unter dem Salzstock ausgegangen.
Der am 2. Dezember 2010 im PUA Gorleben befragte ehemalige Innenminister Gerhard Baum zeigte sich empört darüber, dass man ihm und damit der Bundesregierung diese Kenntnisse über Gasvorkommen vorenthalten habe. Er führte weiter aus, wenn der damalige Niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht 1976/1977 bereits gewusst habe, dass es Gas unter dem Salzstock gebe, „dann hat Albrecht unverantwortlich gehandelt. Er hätte Gorleben sofort stoppen müssen!“
In der näheren Umgebung von Gorleben wird bis in die heutige Zeit Gas gefördert. Dafür wurde gerade kürzlich bei Wustrow eine neue Bohrung niedergebracht.
1. Wie wurde seitens der Niedersächsischen Landesregierung nach dem 2. Februar 1977 weiter mit der Gasproblematik umgegangen, d. h. welche Gutachten wurden vergeben, zu welchen Ergebnissen kamen diese, und wie wurde mit den damaligen Konzessionsinhabern für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen - Preussag und Brigitta Elwerath, BEB - weiterhin verfahren (insbesondere nach der im Tigge- mann-Zitat angesprochenen Einjahresauf- schubfrist)?
2. Warum und aufgrund welcher Entscheidung wurde der Bundesregierung die Gasproblematik vorenthalten?
3. Warum gab es keinerlei Konsequenzen aus der Gefährdungslage durch die Gasvorkommen (insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf DDR-Gebiet offensichtlich Gas gefördert wer- den sollte) und der geologischen Tatsache, dass dicke zerklüftete Anhydritschichten, die sowohl im geplanten Einlagerungshorizont (ab 800 m) als auch bis in den Bereich über 3 000 m Tiefe angetroffen werden und potenzielle Wegsamkeiten für Gase und flüssige Kohlenwasserstoffe bilden?
Der niedersächsische Auswahl- und Entscheidungsprozess, der im Februar 1977 zur Benennung von Gorleben als Entsorgungs- und Endlagerstandort durch die Landesregierung geführt hat, ist im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz (MU) im Rahmen einer wissenschaftlichen Expertise durch den Historiker Anselm Tiggemann umfassend untersucht worden. Die Expertise ist im Mai 2010 veröffent
licht worden. Die von Herrn Tiggemann zitierten Akten des Landes sind öffentlich zugänglich; die Originale liegen dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages vor.
Bei der Gorleben-Entscheidung der Landesregierung handelte es sich nicht um eine endgültige Standortfestlegung. Vielmehr beschloss das Kabinett, „Gorleben als vorläufigen Standort eines möglichen Entsorgungszentrums für ausgebrannte Kernbrennstoffe zu benennen“ (vgl. Akte StK 4112 Heft 6, S. 0027). In der Presseinformation des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht vom 22. Februar 1977 heißt es dazu:
„Diese Vorauswahl bedeutet nur, dass ein geregeltes Prüfungsverfahren eingeleitet, nicht aber, dass auch gebaut werden kann.“
In der Kabinettsvorlage vom 2. Februar 1977, die Grundlage der Entscheidung war, wurde auf die Gasproblematik im Zusammenhang mit beobachteten Bohraktivitäten in der ehemaligen DDR eingegangen. Es war im Februar 1977 aber auch bekannt, dass die DDR die Explorationsarbeiten zur Gasförderung in Lenzen offenbar aufgegeben hatte. Der Bundesgrenzschutz hatte keine diesbezüglichen Aktivitäten registriert (s. Kabinettsvorlage S. 2). Außerdem ging das damals beteiligte Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung davon aus, dass die Förderung von Erdgas aus dem unter dem Salzstock vermuteten Erdgasfeld auf niedersächsischer Seite verhindert werden könne (s. Kabinettsvorlage S. 2).
Die Niedersächsische Landesregierung hat nach dem derzeitigen Stand der Aktenauswertung zu keinem Zeitpunkt eine Entscheidung getroffen, die Gasthematik nicht mit der Bundesregierung zu besprechen. Es sind ausweislich der bislang ausgewerteten Akten auch keine Gründe erkennbar, diese Thematik der Bundesseite vorzuenthalten. Vielmehr hat es schon im Vorfeld der Standortentscheidung z. B. am 3. Dezember 1976 eine Ressortbesprechung im Bundesinnenministerium unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes und weiterer Bundes- und Landesressorts gegeben, in der sämtliche Problemkreise des möglichen Standortes Gorleben, auch die Frage einer möglichen „konkurrierenden Nutzung“ durch die DDR, erörtert worden sind. (s. Akte Nds. 500/Acc 2002/138, Nr. 1, S. 158 f.).