Damit wurden die Daten von der SSK und ESK als belastbar angesehen. Dieser Meinung schließt sich die Landesregierung an.
Zu 2: Die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft der Anlagen Morsleben und Asse II liegen überwiegend in der gleichen Größenordnung. Für die Ableitungen von H-3, C-14 und radioaktiven Schwebstoffen (bzw. Pb-210) betragen die Unterschiede im Jahresbericht 2008 - Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - höchstens einen Faktor 3, was auch die neueren Jahresberichte für 2009 des BfS für die Schachtanlage Asse II bzw. Morsleben bestätigen.
Zur Bewertung der Exposition wird auf die Jahresberichte vom Helmholz-Zentrum München 2008 bzw. BfS 2009 hingewiesen. Die Grenzwerte der atomrechtlichen Regelwerke werden hiernach deutlich unterschritten.
Zu 3: Im Jahresbericht 2009 - Strahlenschutz und Umgebungsüberwachung im Bereich der Schachtanlage Asse II - bewertet das BfS analog zu den Vorjahresberichten durch HMGU die berechnete Exposition als „weit unter den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung“ und weist zusätzlich auf die großen Konservativitäten hin.
Die festgestellten Fälle von Leukämie und Schilddrüsenkrebs sind aktuell Untersuchungsgegenstand einer Expertenkommission, die aus Mitgliedern des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, des BfS, des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen, des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes sowie des Gesundheitsamtes Wolfenbüttel unter der Leitung des Landrates von Wolfenbüttel besteht. Der Landtag ist durch regelmäßige Berichte der Landesregierung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration eingebunden.
Somit kann eine abschließende Bewertung aufgrund der laufenden Untersuchungen nicht abgegeben werden.
Die Neue Presse berichtete am 5. Januar 2011, dass es laut einer Meldung der Techniker Krankenkasse in Niedersachsen noch immer mehr Schulwegunfälle gebe als in jedem anderen Bundesland. 15 000 Kinder, also 9,21 von 1 000 Kindern, seien im Jahr 2009 auf dem Schulweg so schwer verunglückt, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Der Bundesdurchschnitt liege bei 6,77 von 1 000 Kindern.
1. Lassen sich örtliche/räumliche Unfallschwerpunkte ausmachen (mehr Unfälle in Städten oder ländlichen Gebieten), oder wo sieht die Landesregierung sonst Gründe für Niedersachsens schlechtes Abschneiden?
2. Gibt es Ansätze zur Unfallreduzierung bei der Schülerbeförderung, und wie sehen diese gegebenenfalls aus?
3. Wird in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Flächenländern weniger für die Schulwegsicherheit getan und ausgegeben?
Die Bewältigung des Weges zu Betreuungs- oder Bildungseinrichtungen liegt im Verantwortungsbereich derjenigen, die diese Einrichtungen besuchen, bzw. ihrer Erziehungsberechtigten. Auf Wegen im direkten Zusammenhang mit dem Besuch der genannten Einrichtungen besteht für die Kin
In der Statistik zum Schülerunfallgeschehen 2009 - herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) - zeigt die geographische Verteilung höhere Unfallquoten insbesondere in den nördlichen Bundesländern. Für Niedersachsen ergibt sich eine Quote von 9,21 Schulwegeunfällen je 1 000 Schülerinnen und Schüler (Deutsch- land insgesamt 6,77).
Nach Angaben der DGUV sind 51,7 % aller Schulwegunfälle keine Straßenverkehrsunfälle. Vielmehr haben sich die Versicherten überwiegend beim Gehen/Laufen auf dem Gehweg, an der Haltestelle und auf der Fahrbahn Verletzungen zugezogen.
Ein Grund für die inhomogene Verteilung der Unfallquoten im Bundesgebiet ist, dass die Bundesländer unterschiedliche Versichertenstrukturen haben. Die Bundesländer, deren Versichertenstruktur einen hohen Anteil an Kindern in Kindertagesstätten oder Studenten und somit einen geringen Anteil an Versicherten an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen aufweist, haben tendenziell eine geringere Gesamtunfallquote - sowohl bei den Schulwegeunfällen als auch bei den Schulunfällen. Niedersachsen hat den höchsten Versichertenanteil an allgemeinbildenden Schulen im bundesweiten Vergleich, was ein Indiz für die hohen Unfallquoten in Niedersachsen sein kann. Zur Prüfung der Einflussfaktoren auf die Unfallquoten hat die DGUV ein Projekt initiiert, dessen Ergebnisse im Jahr 2013 erwartet werden.
Die kommunalen Gebietskörperschaften haben als Schulträger die Aufgabe, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Das Land Niedersachsen unternimmt seit Jahren große Anstrengungen, das Thema „Schulwegsicherheit“ in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der für diesen Bereich Verantwortlichen zu bringen. An dieser Aufgabe arbeiten das Innen-, das Kultus- und das Verkehrsministerium gemeinsam mit den Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden Braunschweig, Hannover und Oldenburg, der Landesunfallkasse, den mit Verkehrssicherheitsarbeit befassten Institutionen und dem Landeselternrat.
Schulen und Behörden können hinsichtlich der in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen auch auf bundesweit verfügbares Material des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), z. B. „Kind und Verkehr“, zurückgreifen oder auf den ADAC-Schulwegratgeber sowie auf das für Eltern,
Schulen und Behörden zugeschnittene Materialangebot des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV e. V. zur Schulwegsicherung.
Für die Verkehrssicherheitsaktion zum Schulanfang, die 2010 bereits zum zwölften Male unter dem Motto „Kleine Füße - Sicherer Schulweg“ durchgeführt wurde, gibt es speziell für Niedersachsen entwickeltes Aktionsmaterial, das regelmäßig aktualisiert wird.
Daneben hat die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. gemeinsam mit den zuständigen Ministerien erfolgreich den Ausbau des 1953 erstmals eingerichteten Schulweglotsendienstes betrieben. Zum Schuljahresbeginn 2010/2011 waren in Niedersachsen rund 4 000 Schülerinnen und Schüler und Erwachsene als Schulweglotsen tätig.
Zu 1: Im Rahmen der Schülerunfallstatistik der DGUV werden von den Unfallversicherungsträgern lediglich 3 % aller Unfälle an die DGUV übermittelt. Eine aussagekräftige Analyse zu örtlichen oder regionalen Schwerpunkten ist auf dieser Basis nicht möglich. Zusätzliche Hinweise werden gegebenenfalls aus dem o. a. genannten DGUV-Projekt erwartet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 2: Die Organisation der Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis der Träger der Schülerbeförderung und liegt mithin in der Hand der Landkreise und kreisfreien Städte. Die damit betrauten Kommunen entscheiden selbst, wie und mit welchen Maßgaben sie ihre Selbstverwaltungsaufgabe in dem durch das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) gesetzten rechtlichen Rahmen erfüllen. Schülerbeförderung vollzieht sich heutzutage zum größten Teil mit Fahrzeugen des ÖPNV, also im Linienverkehr. Festzustellen ist, dass der Bus - als Schulbus oder als Linienbus - nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das mit Abstand sicherste Beförderungsmittel für den Weg zur Schule ist. Von allen Schulwegunfällen sind die im direkten Schulbusverkehr die seltensten, häufiger sind Schülerunfälle im Busverkehr aufgrund von Rangeleien an Bushaltestellen oder beim Besteigen/Verlassen von Bussen. Weitaus gefährlicher als der Busverkehr ist insbesondere der Fahrradverkehr zur Schule.
Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung des Unfallrisikos bei der Schülerbeförderung sind das vom GUV Hannover in Kooperation mit dem Großraumverkehr Hannover (GVH) durchgeführte Sicherheitsprogramm „Sicher in Bussen und Bahnen“, das von der Leuphana-Universität im Rahmen des von der Continental AG gesponserten und von der LVW betreuten Projektes „Wir belohnen Ihre Sicherheit“ entwickelte Material „Mit dem Bus zur Schule - aber sicher“ oder das vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. zur Verfügung gestellte Material „Mit dem Bus sicher unterwegs“.
Zu 3: Da die Ausgaben zur Verkehrssicherheitsarbeit in den Ländern, insbesondere auch in den Flächenländern, nicht bekannt sind bzw. nicht recherchiert werden können, ist zu diesem Teil der Frage keine Aussage möglich. Schulwegsicherheit hat in Niedersachsen - wie auch in anderen Ländern - einen hohen Stellenwert und wird durch die in den Vorbemerkungen genannten Maßnahmen der Landesregierung in Zusammenarbeit mit starken Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit flankiert.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 40 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)
Im Mai 2010 wurde in Lohne (Kreis Vechta) vom Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth eine geschlossene intensivtherapeutische Wohngruppe mit sieben Plätzen für Jungen im Alter von sieben bis vierzehn Jahren als erstes geschlossenes Kinderheim in Niedersachsen eröffnet. Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Einrichtung war und ist in der Öffentlichkeit, der Politik und in der Fachwelt umstritten.
1. Wie viele Jugendliche welchen Alters und aus welchen Bundesländern waren wie lange dort aufgenommen?
2. Wie viele Entweichungen und sonstige besondere Vorkommnisse (Polizeieinsätze etc.) gab es seit der Eröffnung im Mai 2010, und wie gestalteten sich diese?
3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - auch Lehrkräfte - der Einrichtung haben inzwischen wieder gekündigt oder wurden gekündigt, wie viele der ursprünglich geplanten Stellen
sind bisher unbesetzt, und sind der Landesregierung Gründe für Kündigungen oder Nichtbesetzungen bekannt?
In der Kinder- und Jugendhilfe gab und gibt es immer wieder Personen, die von den herkömmlichen Kinder- und Jugendhilfeangeboten oder anderen Sonderbetreuungsformen, wie z. B. Intensivgruppen, nicht oder nicht mehr erreicht werden. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung beschlossen, für hochgradig gefährdete und kriminelle Kinder und Jugendliche eine geschlossene Heimunterbringung mit erzieherischen und therapeutischen Konzepten auch in Niedersachsen zu ermöglichen.
Das Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth, Vechta, erhielt nach einer entsprechenden Ausschreibung und Vergabe am 17. Mai 2010 gemäß § 45 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) die Erlaubnis zum Betrieb einer geschlossenen intensivtherapeutischen Wohngruppe (GITW) in Lohne mit sieben Plätzen für Jungen im Alter von zehn bis vierzehn Jahren. Im Einzelfall und in Absprache mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie können Jungen bis zu 15 Jahren, soweit sich die Anfrage im Rahmen der Leistungsbeschreibung der Einrichtung hält und damit keine U-Haft-Vermeidung beabsichtigt ist, aufgenommen werden.
Der Landkreis Vechta hat mit dem Träger die erforderliche Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung abgeschlossen.
Charakteristisch für die Zielgruppe der GITW sind gemäß Leistungsbeschreibung des Trägers z. B. folgende Problemlagen: Massives Verweigerungsverhalten in allen Lebensbereichen, Halt- und Orientierungslosigkeit, Schulverweigerung, ständiges Weglaufen, Suchtmittelmissbrauch, ein hohes Gewalt- und Aggressionspotenzial, Impulskontrollstörungen, Autoaggressionen, sexuelle Auffälligkeiten, wiederholte Verstöße gegen Strafgesetze in schwerwiegender Weise, Einbindung in Gruppen Gleichaltriger mit krimineller Tendenz und/oder massive Beziehungskonflikte mit den Eltern.
Die GITW leistet Hilfe zur Erziehung auf der Grundlage des § 27 i. V. m. § 34 SGB VIII sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder gemäß § 35 a SGB VIII. Die Aufnahme in die GITW erfordert als freiheitsentziehende Maßnahme nach § 1631 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zuvor die Genehmigung eines Familiengerichts.
Zu 1: Seit Erteilung der Betriebserlaubnis wurden 7 Jungen, davon 5 im Alter von 13 bis 14 Jahren und 2i im Alter von 15 Jahren, in der Einrichtung untergebracht. Die Jungen stammen aus den Bundesländern Niedersachsen (2), Hamburg (2), Nordrhein-Westfalen (2), und Sachsen-Anhalt (1).
Die individuelle Betreuungsdauer variiert. Sie reicht von 1,5 Monaten (Abbruch der Maßnahme) bis zur andauernden Betreuung seit Eröffnung der Einrichtung.
Zu 2: Der Träger ist durch eine Auflage in der Betriebserlaubnis verpflichtet, dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie besondere Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Dieses sind insbesondere Entweichungen, Suizidversuche, Übergriffe und Grenzverletzungen zwischen den Bewohnern, Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Time-Out-Maßnahmen