Fachbeirat der Clearingstelle beim LPR fachliche Beratung und Mitarbeit in Mobilen Interventionsteams
Nds. Sozialministerium Durchführung von Jugendkongressen und Projekten i. R. der Richtlinie „Demokratie und Toleranz“
Zu 3: Die umfangreichen o. g. Präventionsmaßnahmen des niedersächsischen Verfassungsschutzes ersetzen nicht die Arbeit anderer Einrichtungen der Erwachsenenbildung. In den Bereichen Extremismusaufklärung und -prävention ergeben sich jedoch aus der Sache heraus Überschneidungen bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags durch den Verfassungsschutz und der Aufgabenstellung anderer politischer Bildungsträger. Ich verweise hierzu im Weiteren auf die Vorbemerkungen.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 45 der Abg. Filiz Polat (GRÜNE)
Die Landesregierung bemüht sich in verschiedenen integrationspolitischen Bereichen, wie bei der Gründung eines Instituts für islamische Theologie und dem islamischen Religionsunterricht, um eine bundesweite Vorreiterrolle. In diesem Zusammenhang geht es vor allem um die Anerkennung des Islams als Körperschaft des öffentlichen Rechts. So existieren in Niedersachsen beispielsweise Gespräche mit dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen e. V. (Schura) und der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB).
Allerdings entstand in der Vergangenheit durch Maßnahmen wie die verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen vor Moscheen der Eindruck, dass es an einem funktionierenden Dialog mit den islamischen Organisationen fehlt.
1. Welche institutionalisierten Formen des Dialogs bzw. der Kooperation mit Muslimen in Niedersachsen gibt es, und welches Ministerium hat jeweils die Federführung hierbei?
3. Gibt es Förderstrukturen für die sozialen und integrationspolitischen Dienste islamischer Träger, und wie werden diese Strukturen von Muslimen bzw. islamischen Organisationen genutzt?
Die Landesregierung steht seit Jahren im Dialog mit muslimischen Vereinen und Verbänden. Der Landesverband der Muslime in Niedersachsen
e. V. (Schura) und der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB) wie auch die islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) und die Alevitische Gemeinde Norddeutschland sind Gesprächspartner der Landesregierung. Themenschwerpunkte sind beispielsweise der islamische Religionsunterricht, die Weiterbildung und Ausbildung von Imamen sowie die Gewaltprävention.
Zu 1: Folgende regelmäßige Gesprächskreise und institutionalisierte Formen des Dialogs mit den muslimischen Organisationen gibt es in Niedersachsen:
Der niedersächsische Schulversuch „Islamischer Religionsunterricht“ stützt sich auf die politische Zielsetzung, dass das Land alle Anstrengungen unternehmen will, die Entwicklung von Parallelgesellschaften zu vermeiden, zugleich aber eigene kulturelle Bindungen und Identitäten zu achten und wertzuschätzen weiß. Die Einführung von Islamischem Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach ist an Voraussetzungen gebunden. Islamischer Religionsunterricht muss - wie jeder andere Unterricht auch - inhaltlich den Verfassungsansprüchen und -prinzipien und dem darauf basierenden Bildungsauftrag von Schule entsprechen.
Dem Islam sind kirchenähnliche Strukturen - und damit mitgliedschaftliche Strukturen - fremd, sodass es bislang keinen legitimierten Ansprechpartner auf muslimischer Seite und keinen Bekenntnisnachweis i. S. v. Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) wie bei den christlichen Religionsgemeinschaften gab. Deshalb hatte die Landesregierung versucht durch die Einberufung eines „Runden Tisches Islamischer Religionsunterricht“, die Schwierigkeiten der muslimischen Gemeinschaften mit den Anforderungen des Artikels 7 Abs. 3 GG für den Schulversuch zu überwinden. Der Runde Tisch, an dem die relevanten Organisationen und Vereine der Muslime in Niedersachsen beteiligt sind, ist zurzeit noch Ansprechpartner des Landes in den zentralen Glaubensfragen des Islam.
- Der „Runde Tisch Islamischer Religionsunterricht" beschäftigt sich ausschließlich mit diesem Schulversuch, dessen Federführung beim MK
liegt. Fragen der Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Artikel 140 GG i. V. m. Artikel 137 Artikel 5 WRV sind nicht Gesprächsgegenstand.
- Zwischenzeitlich haben sich Schura und DITIB auf einen Beirat verständigt, der bei der Einrichtung des Islamischen Religionsunterrichts als ordentlichem Unterrichtsfach nach Artikel 7 Abs. 3 GG als Ansprechpartner des Landes fungieren soll.
Seit August 2009 haben mehrere Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern muslimischer Verbände und Organisationen, zunächst unter Federführung des seinerzeit zuständigen MI, seit April 2010 MS, und den jeweils zuständigen Fachressorts stattgefunden. Sie zielen darauf ab, regelungsbedürftige Fragen festzustellen und zu klären, ob sie gegebenenfalls Gegenstand von Vereinbarungen zwischen den muslimischen Verbänden und dem Land sein könnten. Die Themenvorschläge wurden von den teilnehmenden muslimischen Verbänden und Organisationen eingebracht.
Die Arbeitsgruppe soll die Einrichtung eines Instituts für Islamische Studien an der Universität Osnabrück unterstützen und begleiten. Die konstituierende Sitzung findet im Februar 2011 statt.