Protokoll der Sitzung vom 21.01.2011

Niedersachsen fördert seit dem Jahr 2008 den Aufbau von Seniorenservicebüros. Das Konzept der Seniorenservicebüros sieht vor, alle die Altersgruppe der Seniorinnen und Senioren betreffenden Informationen und Beratungen z. B. auch über haushaltsnahe, ehrenamtliche Dienste an einem Ort zur Verfügung zu stellen und die Leistungen zu koordinieren.

Die ersten 16 Seniorenservicebüros wurden im Jahr 2008 ausgewählt und seitdem mit jeweils bis zu 40 000 Euro jährlich für vier Jahre gefördert. In den Jahren 2009 und 2010 sind jeweils elf weitere Seniorenservicebüros hinzugekommen. Im Jahr 2011 ist vorgesehen, zehn Seniorenservicebüros zu fördern, sodass das Ziel erreicht wird, flächendeckend pro Landkreis/kreisfreier Stadt je ein Seniorenservicebüro vorzuhalten.

Die Anträge hatten Jahr für Jahr eine sehr hohe Qualität. Erneute Antragstellungen waren die Regel. Die Auswahl erfolgte auf der Basis eines Kriterienkatalogs, der in Zusammenarbeit der Landesagentur Generationendialog mit Vertretern des Landesseniorenrats, des Projektebüros Dialog der Generationen (Berlin), der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros (BaS) und des Niedersachsenbüros „Neues Wohnen im Alter“ erstellt worden ist. Zu diesen Kriterien gehören u. a.: Einbindung Ehrenamtlicher und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, generationenverbindende Angebote (z. B. Patenschaftsprojekte), Anbindung an bestehende Einrichtungen, vielfältiges Aufgabenspektrum (Stärkung der Potenziale älterer Menschen), besonders unterstützungsbedürftiges Gebiet (bisher kaum oder keine seniorenpolitische Infrastruktur), Förderung und Erhalt der Selbstständigkeit und Lebensqualität sowie die Projekt-, Organisations- und Koordinierungserfahrung des Trägers.

Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung

von Seniorenservicebüros6. Die Förderung des Landes beträgt jeweils bis zu 40 000 Euro (jeweils zuzüglich 6 000 Euro für die Qualifizierung von Seniorenbegleitungen [DUO])7 jährlich. Die Förderung erfolgt grundsätzlich für ein Seniorenservicebüro pro Landkreis bzw. kreisfreier Stadt und setzt deren zustimmende Begleitung voraus. Sie ist als Anschubfinanzierung vorgesehen und endet nach vier Jahren.

Als zentrale Ansprechstelle soll das Seniorenservicebüro Informationen und Dienstleistungen aus einer Hand anbieten, um so älteren Menschen unnötigen Aufwand zu ersparen. Die Seniorenservicebüros sollen als Organisationseinheit an eine bereits bestehende Struktur angebunden werden. Denkbar und wünschenswert - im Sinne der Nutzung von generationsübergreifenden nachbarschaftlichen und ehrenamtlichen Effekten - ist eine Anbindung beispielsweise an Mehrgenerationenhäuser, Freiwilligenagenturen, Seniorenbüros, Familienservicebüros, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder auch an die Kommune. Durch die Anbindung an vorhandene Strukturen sollen Synergieeffekte genutzt werden. Das Einzugsgebiet eines Seniorenservicebüros erstreckt sich über das Gebiet des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, unabhängig von der Trägerschaft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Seniorenservicebüros haben vor allem die Aufgabe, sich im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt so zu vernetzen, dass sie einen Netzwerkknoten mit ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern darstellen und dadurch ein qualitativ hochstehendes Vermittlungs- und Beratungsangebot sicherstellen können. Die Kooperationen vor Ort sind - unabhängig davon, ob das Seniorenservicebüro einen freien oder kommunalen Träger hat - vielfältig. Die Erfahrungen der ersten Jahre zeigen, dass die Seniorenservicebüros zentrale Anlauf- und Informationsstellen für ältere Menschen in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städte geworden sind.

Den Oldenburger Ansatz, das Seniorenservicebüro mit einem Beratungsbüro als Bündelungsstelle zentral bei der Kommune zu installieren, bewertet die Landesregierung grundsätzlich positiv. Die beschriebenen Effekte sind auch bei dem Bündnis

6 Fundstelle: Erlass des MS vom 15. Dezember 2008 (Nds. MBl. Nr. 3/2009, S. 49)

von Kooperationspartnern unter der Organisation der Stadt Oldenburg, bestehend aus der Koordinierungsstelle Altenhilfe sowie - als Kooperationspartner - der evangelischen und katholischen Erwachsenenbildung, dem Mehrgenerationenhaus Oldenburg und der Seniorenvertretung der Stadt Oldenburg, zu erwarten.

Zu 2: Es hat eine große Anzahl qualitativ guter Anträge gegeben. Die Stadt Oldenburg konnte jedoch trotz eines solchen Antrags bis jetzt nicht berücksichtigt werden, da in einer Gesamtschau der zu prüfenden Kriterien zunächst nicht alle Anträge zum Zuge kommen konnten. Sie ist aber nicht die einzige Großstadt, die bisher noch kein Seniorenservicebüro hat. Sowohl Braunschweig als auch Göttingen haben ebenfalls noch kein Seniorenservicebüro. Nach den Berechnungen des LSKN gehört die Stadt Oldenburg innerhalb Niedersachsens zu jenen Kommunen, deren Anteil an Personen im Alter von 60 Jahren und mehr eher geringer ist.

Der Förderzeitraum eines Seniorenservicebüros beträgt vier Jahre. Dies gilt auch für diejenigen, die im Sommer 2011 mit ihrer Arbeit beginnen werden. Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass durch die regelmäßigen Netzwerktreffen der Seniorenservicebüros insbesondere die neuen Büros von den Erfahrungen der älteren profitieren und es somit durchaus von Vorteil sein kann, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt das Seniorenservicebüro erst zu einem späteren Zeitpunkt erhält.

Zu 3: In diesem Jahr wird das Ziel, flächendeckend pro Landkreis/kreisfreier Stadt je ein Seniorenservicebüro einzurichten, erreicht. Mit Schreiben vom 3. Januar 2011 wurden diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte, in den es noch kein Seniorenservicebüro gibt, gebeten, ihre Anträge für die neue Antragsrunde beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bis zum 28. Februar 2011 einzureichen. Hierbei handelt es sich um die abschließende Runde. Alle Antragsteller, deren Antrag der o. g. Richtlinie entspricht, werden noch in diesem Jahr ein Seniorenservicebüro einrichten können.

7 DUO steht für die Zusammenarbeit von zwei Personen als Seniorin oder Senior mit einer Seniorenbegleiterin oder einem Seniorenbegleiter

Anhang zum Stenografischen Bericht - Mündliche Anfragen

Frage 16: Abg. Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Karin Stief-Kreihe, Renate Geuter und Dieter Möhrmann (SPD)

Werden niedersächsische Wasserkörper zu „Nitratkloaken“ degradiert? (Teil 1)

Abbildung 1:

Nitratgehalt des Grundwassers

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

Jahre

% der Messstellen

Anteil der Messstellen > 25 mg/l NO3

Anteil der Messstellen > 50 mg/l NO3

Abb. 1: Umweltindikator Nitratgehalt im Grundwasser in Niedersachsen

Tabelle 1:

% der Messstellen höchster Einzelsubstanz-Messwert

Anzahl Messstellen gesamt

nicht nachgewiesen

nachgewiesen bis 0,1 μg/L

0,1 bis 1,0 μg/L

> 1,0 μg/L

2001-2005 443 73 21 4 1

2006-2008 1.163 92 5 3 1

Tabelle 1: Entwicklung der Pflanzenschutzmittelbefunde im Grundwasser in Niedersachsen

Abbildung 2:

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

70.000.000

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009

WEG-Ausgaben für Gewässerrschutz inkl. Trinkwasserschutz (privilegierter Bereich)

WEG-Ausgaben für weitere Maßnahmen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes

Ausgaben zur Umsetzung der EG-WRRL

Summe der oben aufgeführten Posten

Abb. 2: Einsatz von Landesmitteln (MU) für den Trinkwasserschutz und die Zielerreichung EG-WRRL