Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

- Ich möchte Sie bitten, wenigstens noch zur Abstimmung sitzen zu bleiben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das finde ich auch!)

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist so beschlossen worden.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Jetzt warten wir noch, bis der Präsident uns entlässt!)

Der nächste, der 33. Tagungsabschnitt ist für die Zeit von Dienstag, den 15. März, bis Freitag, den 18. März, vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen.

Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende und einen guten Heimweg.

Ich schließe die Sitzung.

Schluss der Sitzung: 13.48 Uhr.

Anlagen zum Stenografischen Bericht

Tagesordnungspunkt 28:

Mündliche Anfragen - Drs. 16/3305

Anlage 1

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 2 des Abg. Reinhold Hilbers (CDU)

Das Ende des Länderfinanzausgleichs?

Nach Artikel 107 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist es Ziel des Länderfinanzausgleiches, „dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird.“ Der LFA ist ein einnahmeorientierter Ausgleichsmechanismus im Rahmen des Gesamtsystems des bundesstaatlichen Finanzausgleichs.

Am 24. Januar 2011 haben sich die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen mit einer gemeinsamen Kabinettssitzung darauf geeinigt, nicht mehr auf Dauer am bisherigen System festhalten zu wollen. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht schließen die drei Länder nicht aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat der Länderfinanzausgleich für Niedersachsen, d. h. wie stark profitierte Niedersachsen in der Vergangenheit, und wie sind die Erwartungen für die Zukunft?

2. Wie beurteilt die Landesregierung eine mögliche Klage der drei süddeutschen Geberländer?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung der drei genannten Bundesländer nach mehr Haushaltsdisziplin in den Nehmerländern?

Bevor ich auf die Fragen im Einzelnen eingehe, erlauben Sie mir folgende Anmerkungen zum geltenden System des Länderfinanzausgleichs: Der Länderfinanzausgleich ist als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Teil des Systems, mit dem in Deutschland die Steuereinahmen verteilt werden. Die Steuereinnahmen bilden den weitaus größten Teil der staatlichen Einnahmen und müssen zunächst zwischen Bund und Ländergesamtheit aufgeteilt werden, der Länderanteil ist dann wiederum zwischen den Ländern zu verteilen. Der Länderfinanzausgleich ist ein Instrument zur Aufteilung der Steuereinnahmen zwischen den Ländern. Durch ihn werden die Einnahmeunterschiede zwischen den Ländern verringert.

Letztmalig hat sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1999 aufgrund einer Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen mit dem Länderfinanzausgleich auseinandergesetzt. Nachdem die Kläger damals einen Teilerfolg errungen hatten, wurden nach intensiven Verhandlungen mit Zustimmung aller Beteiligten das sogenannte Maßstäbegesetz und ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG) verabschiedet. Die Geltungsdauer der dem aktuellen Länderfinanzausgleich zugrunde liegenden Gesetze wurde von vornherein befristet. Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 tritt der geltende bundesstaatliche Finanzausgleich außer Kraft. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass es vor diesem Zeitpunkt zu wesentlichen Änderungen an diesem System kommen wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage des Abgeordneten Hilbers im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Länderfinanzausgleich in seiner derzeitigen Ausformung stellt nur einen Spitzenausgleich dar. Im Jahr 2009 wurden von gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Höhe von 524 Milliarden Euro lediglich 6,8 Milliarden Euro über den Länderfinanzausgleich verteilt. Das sind gerade einmal 1,3 %. Niedersachsen war an diesem Volumen wiederum nur mit 110 Millionen Euro beteiligt; das sind 1,6 % des gesamten Länderfinanzausgleichs.

Die Zahlungen aus dem LFA haben sich seit dem Jahr 2005 wie folgt entwickelt (in Klammern jeweils das Verhältnis zum Haushaltsvolumen des Landes Niedersachsen):

2005 363 Millionen Euro (1,7 %)

2006 240 Millionen Euro (1,1 %)

2007 318 Millionen Euro (1,4 %)

2008 317 Millionen Euro (1,4 %)

2009 110 Millionen Euro (0,4 %)

2010 256 Millionen Euro (1,0 %)

Im Schnitt dieser Jahre hat Niedersachsen durchschnittlich 1,2 %, bezogen auf das jeweilige Haushaltsvolumen, aus dem Länderfinanzausgleich zugewiesen bekommen.

Lassen Sie mich noch einige Zahlen nennen, um Ihnen zu verdeutlichen, dass die Haushaltssituation in Niedersachsen im Vergleich mit anderen Nehmerländern deutlich besser ist. So hat z. B. Berlin jährlich zwischen 2,5 Milliarden Euro und 3,1 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich erhalten. Damit liegt Berlin an der Spitze der sogenannten Empfängerländer. Bezogen auf das Haushaltsvolumen des Landes Berlin, sind das im

Durchschnitt 13,4 %. In Rheinland-Pfalz bestand der Landeshaushalt zu 2,5 % aus LFA-Zahlungen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 6,8 %, und in Sachsen lag der Durchschnitt der letzten Jahre bei 6,5 %.

Noch deutlicher werden die Verhältnisse, wenn man sich die Pro-Kopf-Zahlen anschaut. So hat Niedersachsen im Jahr 2009 - dem letzten Jahr, für das eine endgültige Abrechnung vorliegt - über den Länderfinanzausgleich 14 Euro pro Einwohner erhalten. Das ist der mit weitem Abstand geringste Betrag unter den Nehmerländern. Danach folgt Rheinland-Pfalz mit 73 Euro, Bremen liegt bei 656 Euro, und auch hier ist Berlin Spitzenreiter mit 838 Euro.

Für die kommenden Jahre können wir, basierend auf den letzten Steuerschätzungen, voraussichtlich mit folgenden Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich rechnen (in Klammern jeweils das Ver- hältnis zum voraussichtlichen Haushaltsvolumen des Landes Niedersachsen):

2011 324 Millionen Euro (1,3 %)

2012 364 Millionen Euro (1,5 %)

2013 342 Millionen Euro (1,3 %)

2014 373 Millionen Euro (1,5 %)

In Abhängigkeit zu den tatsächlichen Entwicklungen wird der Landeshaushalt also voraussichtlich Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von durchschnittlich 1,4 % des Haushaltsvolumens in den nächsten Jahren erhalten.

Auch wenn die genannten Beträge im Verhältnis zum Gesamthaushalt eher von untergeordneter Bedeutung sind, so ist der Länderfinanzausgleich als Bestandteil des bundesstaatlichen Finanzausgleichs dennoch erforderlich. Die in den Ländern vorhandenen unterschiedlichen Strukturen machen einen Ausgleich notwendig. So hat z. B. Hessen den zentralen Bankenstandort in Deutschland. Hier legen Bürger aus ganz Deutschland ihr Geld an. Diese Banken führen ihre Steuern an hessische Finanzämter ab. Dieser Umstand der Steuererhebung darf aber natürlich nicht zum Nachteil der übrigen Länder sein. Hier muss ein angemessener Ausgleich stattfinden, wie ihn das Grundgesetz ja auch in Artikel 107 Abs. 2 GG vorschreibt.

Zu 2: Im Moment liegt noch keine Klage vor. Sie wird von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen lediglich für den Fall erwogen, dass die uns angebotenen Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen sollten. Nach den bisher bekannt gewordenen Äußerungen der Ministerpräsidenten

der drei Länder geht es ihnen darum, das bestehende System leistungsorientierter und effizienter zu gestalten und ein Bewusstsein für kostenbewusste Ausgabenpolitik zu schaffen. Zugleich soll die Hilfe zur Stärkung der Eigenständigkeit stärker betont werden.

Keinesfalls ist den drei Ländern daran gelegen, die Solidarität unter den Ländern aufzukündigen. Sobald konkrete Forderungen oder eine entsprechende Klage erhoben werden, wird die Landesregierung diese selbstverständlich sorgfältig prüfen und dann die notwendigen Schlüsse daraus ziehen.

Das Finanzausgleichssystem unterliegt, auch in Abhängigkeit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, einem steten Veränderungsprozess. Unter diesem Aspekt ist es richtig und wichtig, sich bereits jetzt Gedanken über die Zeit nach 2019 zu machen, um einen gerechten Interessenausgleich zu finden.

Zu 3: Die Landesregierung betont die Notwendigkeit einer entschlossenen Rückführung der Verschuldung auf allen Ebenen des bundesstaatlichen Gemeinwesens. In Niedersachsen wurde bereits in den Jahren 2003 bis 2008 die Nettokreditaufnahme in einem ehrgeizigen Konsolidierungskurs von rund 3 Milliarden Euro auf 0,55 Milliarden Euro reduziert. Nachdem die Finanz- und Wirtschaftskrise eine zeitweilige deutliche Ausweitung der Neuverschuldung erforderte, fährt die Landesregierung auf diesem Weg fort. Sie wird die Nettokreditaufnahme schrittweise absenken und die Einhaltung der neuen Schuldenbremse gewährleisten.

Bund und alle Länder müssen die zur Einhaltung der Schuldenbremse erforderlichen Konsolidierungsanstrengungen in eigener Verantwortung erbringen. Im Jahr 2010 hat der neu geschaffene Stabilitätsrat zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen und zur fortlaufenden haushaltspolitischen Überwachung seine Arbeit aufgenommen; er verfügt über ein Instrumentarium, um Konsolidierungserfolge und -bedarfe im Ländervergleich sichtbar zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit einiger Länder, bei Einhaltung definierter Konsolidierungsziele finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen, um die Vorgabe der Schuldenbremse bis 2020 einhalten zu können. Die Landesregierung bekennt sich nachdrücklich zu den Zielen des Stabilitätsrates und erwartet, dass in allen Ländern die notwendigen Schritte zur Gewährleistung der Nettoneuverschuldung „null“ in 2020 ergriffen werden.

Haushaltsdisziplin und Haushaltskonsolidierung sind Aufgaben von großer Bedeutung, deren Wahrnehmung die Niedersächsische Landesregierung mit Nachdruck verfolgt. Diese Verantwortung müssen wir gesamtstaatlich im Rahmen des Stabilitätsrates umsetzen. Der Länderfinanzausgleich, bei dem es um eine Annäherung der Pro-KopfEinnahmen der Länder geht, ist allerdings nicht das geeignete Instrument, um diese Ziele zu verfolgen.