Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Niedersachsen sichert den Nachwuchs für die Berufsfeuerwehren!

Die Nachwuchsgewinnung für die Berufsfeuerwehren in Niedersachsen ist entscheidend für die Aufrechterhaltung des professionellen Brand- und Katastrophenschutzes in der Fläche. Die Berufsfeuerwehren haben jedoch mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Gerade in Zeiten, in denen die Wirtschaft boomt, finden die Berufsfeuerwehren kaum Nachwuchs, so der Sprecher der Berufsfeuerwehr Hannover, Alfred Falkenberg. Insbesondere die Landeshauptstadt Hannover hat mit über 600 Einsatzkräften die stärkste Berufsfeuerwehr und damit die stärksten Nachwuchsprobleme.

Wie dem Weser-Kurier vom 22. Januar 2011 zu entnehmen war, startet in Hannover, Wilhelmshaven, Hildesheim und Salzgitter im Herbst ei

ne Ausbildungsoffensive des Landes Niedersachsen. Ziel dieser Ausbildungsoffensive ist es, Schülern mit dem erweiterten Realschulabschluss die Möglichkeit zu öffnen, direkt bei den Berufsfeuerwehren einzusteigen. Dieses Modell funktioniert jedoch nur im Einklang mit der Laufbahnverordnung, weshalb ein Berufseinsteiger bei der Berufsfeuerwehr über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen muss. In Zusammenarbeit mit einem Ausbildungsdienstleister will man die angehenden Feuerwehrleute in 18 Monaten zum Industrieelektriker ausbilden und sie anschließend von der Industrie- und Handelskammer prüfen lassen. Damit besäßen die jungen Feuerwehrleute eine Ausbildung, die es ihnen ermöglicht, auch außerhalb der Feuerwehr einen Beruf zu erwählen. Im Anschluss würden die Auszubildenden als Beamte auf Widerruf eingestellt und in mehrmonatigen Einsatzpraktika und Speziallehrgängen ausgebildet und auf die Prüfung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz in Celle vorbereitet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Nachwuchskräfte werden derzeit pro Jahr für die Berufsfeuerwehren in Niedersachsen gewonnen, und genügen derzeit die Neueinstellungen, um die Anzahl der altersbedingt ausscheidenden Berufsfeuerwehrleute zu kompensieren?

2. Wie schätzt die Landesregierung die Nachwuchsentwicklung in den kommenden Jahren vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ein, und welche Regionen sind in Niedersachsen gegebenenfalls von Nachwuchsproblemen bei der Berufsfeuerwehr betroffen?

3. Wie und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Gewinnung von Nachwuchskräften für die Berufsfeuerwehr unterstützen?

Die Berufsfeuerwehren nehmen die Aufgaben des Brandschutzes nach § 8 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern in Verbindung mit § 4 NBrandschG wahr. Andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. In Niedersachsen unterhalten die Städte Braunschweig, Cuxhaven, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven und Wolfsburg Berufsfeuerwehren. Die Aufgabenerfüllung erfolgt im eigenen Wirkungskreis. Die Nachwuchsgewinnung obliegt somit jeder Kommune und wird entsprechend der Werbung, Auswahl bzw. Auswahlverfahren und Einstellungsmodalitäten eigenständig organisiert.

Die Regelungen des niedersächsischen Beamtenrechts und der Niedersächsischen Laufbahnverordnung müssen eingehalten werden, da nach § 9 NBrandschG die im Brandbekämpfungs- und Hilfe

leistungsdienst (Einsatzdienst) tätigen Angehörigen der Berufsfeuerwehren in der Regel Beamte sind.

In der Studie des Ministeriums für Inneres und Sport zur „Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels“ wurde aufgezeigt, dass der Nachwuchsgewinnung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren eine große Bedeutung zukommt. Derzeit sind die Feuerwehren in Niedersachsen leistungsstark aufgestellt. Den zukünftigen Prognosen tritt die Landesregierung frühzeitig entschlossen entgegen und unterstützt die Kommunen in Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Exemplarisch für die Gewinnung von Nachwuchskräften wird nachfolgend die Ausbildung von Brandmeisteranwärterinnen und -anwärtern in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr beleuchtet, da diese Laufbahn ca. 90 % des Personalstammes abdeckt.

Eine konstante Zahl an Einstellungen pro Jahr gibt es nicht, da die Berufsfeuerwehren bedarfsgerecht, d. h. u. a. unter Berücksichtigung der Anzahl der voraussichtlich Ausscheidenden ausbilden. Über den Umfang der Einstellungen entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Bei den beiden großen Berufsfeuerwehren Hannover und Braunschweig erfolgt in der Regel einmal im Jahr eine Einstellung. Bei Erfordernis wurden auch schon zwei Ausbildungslehrgänge in einem Jahr begonnen. Die kleineren Berufsfeuerwehren bilden im Schnitt alle zwei bis drei Jahre aus. Bei insgesamt 1 964 hauptamtlichen Brandschützerinnen und Brandschützern in Niedersachsen und einer durchschnittlichen Verweilzeit von 35 Jahren besteht ein rechnerischer Bedarf von ca. 56 Anwärterinnen und Anwärtern pro Jahr. Im Jahr 2011 werden die Berufsfeuerwehren Hannover (15), Braunschweig (17), Salzgitter (15) und Wolfsburg (11) je einen Ausbildungslehrgang durchführen. Insgesamt werden 58 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt.

Zu 2: Der Beruf der Feuerwehrfrau bzw. des Feuerwehrmanns ist nach wie vor sehr attraktiv. Die Anzahl der Bewerbungen zeigt den Wunsch vieler junger Menschen, als Brandschützerinnen bzw. Brandschützer tätig sein zu wollen. Dem hohen körperlichen und geistigen Anforderungsprofil ent

spricht nur ein Teil der Bewerber. Dem Bedarf an einen großen Bewerberpool läuft die demografische Entwicklung entgegen, wodurch in Zukunft weniger junge Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen werden. Die Handlungsbedarfe beziehen sich derzeit primär auf Standorte, die einen großen Bedarf an Anwärterinnen und Anwärtern haben bzw. deren Einzugsgebiete relativ klein sind oder in Ballungsräumen liegen. So sind beispielhaft die Standorte Hannover und Braunschweig betroffen, die insgesamt ca. 46 % der gesamten hauptamtlichen Kräfte stellen. Wilhelmshaven hat die Bedarfe aufgrund seiner Randlage an der Nordsee.

Zu 3: Die Gewinnung von Nachwuchskräften obliegt primär den Berufsfeuerwehren im eigenen Wirkungskreis. Die Landesregierung hat die Problematik frühzeitig aufgegriffen und unterstützt nach ihren Möglichkeiten die Nachwuchsgewinnung von hauptamtlichen Brandschützerinnen und Brandschützern.

Eine Maßnahme der Landesregierung zur Sicherung des Berufsfeuerwehrnachwuchses ist das zusammen mit der AGBF Niedersachsen entwickelte Modell der vor die Feuerwehrausbildung geschalteten handwerklichen Ausbildung durch einen Ausbildungsdienstleister. Das angesprochene Modell läuft im Jahr 2011 erstmalig an. Primäres Ziel ist der direkte Zugang von Schulabgängern zum Beruf. Somit können die Berufsfeuerwehren im Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Nachwuchskräfte werben.

Beamtenrechtliche Anpassungen oder Änderungen sind nicht erforderlich, da in der Umsetzungsphase bereits die Schnittstellen exakt definiert wurden. Vorteilhaft ist der IHK-Abschluss eines Lehrberufes und somit der nahtlose Anschluss der beamtenrechtlichen Laufbahn.

Die Landesregierung fördert neben der konzeptionellen Arbeit auch durch finanzielles Engagement die Ertüchtigung dieses weiteren Zugangsweges zur Berufsfeuerwehr. Es werden die Kosten des Pilotlehrganges, die durch den Ausbildungsdienstleister anfallen, als Fördermaßnahme zur Nachwuchsgewinnung für die Berufsfeuerwehren in Niedersachsen übernommen.

Darüber wird auch über die Umsetzungsphase hinaus das Projekt durch das Innenministerium weiter aktiv begleitet.

Eine weitere Maßnahme zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses ist die Errichtung der Nieder

sächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz am Standort Scheuen, mit der durch Schaffung von idealen Voraussetzungen für die praktische und theoretische Aus- und Fortbildung die Grundlagen einer zukunftsorientierten Feuerwehrausbildung geschaffen werden.

Weitergehend wird derzeit die Maßnahme zur Schaffung eines Studienganges umgesetzt, bei dem das Studium in Verbindung mit feuerwehrtechnischer Ausbildung absolviert wird. Dieses Modell für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Feuerwehr soll kompakt das Erreichen der Befähigung für den Einstieg in die Laufbahngruppe 2, vormals gehobener Dienst, ermöglichen. Der Zeitansatz bis zur Laufbahnbefähigung verringert sich um zwei Jahre. Vorteilhaft sind hier die Zugangsmöglichkeit für Abiturienten und die frühzeitige Bindung der Studierenden an die Feuerwehren.

Die Landesregierung ist derzeit in der Umsetzungsphase des Maßnahmenpaketes der Studie zur „Sicherstellung des Brandschutzes in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung des demografischen Wandels“.

Alle Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung des Brandschutzes greifen direkt oder indirekt in die Nachwuchssicherung der Berufsfeuerwehren ein. Die Stärkung des Ehrenamtes und einer attraktiven freiwilligen Feuerwehr weckt auch das Interesse am Hauptamt.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 8 der Abg. Detlef Tanke, Rolf Meyer, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Sigrid Rakow und Karin Stief-Kreihe (SPD)

Ammoniakemissionen in Niedersachsen: Stinkt das gen Himmel?

Mit der Umsetzung der EU-NEC-Richtlinie in deutsches Recht im Jahre 2004 wurde für Deutschland in Bezug auf den Schadstoff Ammoniak die Emissionshöchstmenge von 550 000 t festgelegt, welche bis zum 31. Dezember 2010 zu erreichen ist und danach nicht überschritten werden darf. In einer Antwort des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 21. Januar 2010 in Bezug auf eine Mitteilung der Bundesregierung heißt es, dass „Deutschland durch die ergriffenen Maßnahmen die Emissionshöchstmenge für Ammoniak im Jahre 2010 einhalten wird.“ Auch Niedersachsen muss seinen Teil dazu beitragen. Aus einer

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 24. September 2010 geht hervor, dass Niedersachsen im Jahre 2008 einen Anteil von 24,3 % an den nationalen Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft hatte.

Der größte Teil dieser Ammoniakemissionen, nämlich 86,9 %, wird durch die tierhaltenden Betriebe verursacht. Eigentlich sollen die Emissionen gesenkt werden, aber die immer noch steigende Anzahl an Intensivtierhaltungsanlagen lässt eine bedeutende Senkung der Ammoniakemissionen nicht vermuten, zumal die Ammoniakemissionen aus der Geflügelhaltung und der Schweinehaltung gestiegen sind, wenn man die Werte von 1990 und 2008 vergleicht. In der Schweinehaltung ist der Ammoniakausstoß von 34,0 Gg auf 34,9 Gg angestiegen. Die Ammoniakemissionen betrugen 1990 aus der Geflügelhaltung 14,6 Gg, 2008 belief sich der Wert sogar auf 22,3 Gg. Das ist eine Zunahme von 7,7 Gg oder 52,7 %.

In der Antwort vom 21. Januar 2010 weist das Umweltministerium auf das Programm der Bundesregierung zur Senkung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft hin, „mit denen sichergestellt (sei), dass die Emissionshöchstmenge für Ammoniak im Jahr 2010 eingehalten (werde).“ Zusätzlich wolle die Niedersächsische Landesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Minderung der Ammoniakemissionen in Niedersachsen einsetzen. Ziel dieser Arbeitsgruppe sei es laut Landesregierung, die niedersächsischen Tierhaltungsbetriebe bei der Realisierung von Emissionsminderungsmaßnahmen zu unterstützen und für die Betriebe weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Außerdem habe das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das Messprojekt PASSAMONI aufgelegt, um belastbare Erkenntnisse über die Höhe und räumliche Verteilung der Ammoniakemissionen in Niedersachsen zu erhalten. Diese Messungen seien vorläufig auf eine Dauer von zwölf Monaten angesetzt und sollten dann zur Absicherung und zur Beurteilung der zeitlichen Entwicklung an ausgewählten Standorten fortgesetzt werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit sieht sie in der oben beschriebenen Problematik einen Handlungsbedarf, und wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Entwicklung der Ammoniakemissionen aus der Geflügelbranche, insbesondere vor dem Hintergrund des Bauvorhabens des Schlachthofes der Firma Rothkötter, ein?

2. Wie ist die angekündigte Arbeitsgruppe zur Minderung der Ammoniakemissionen zusammengesetzt, wie oft fanden Treffen statt, und wie beurteilt die Landesregierung die inhaltliche Arbeit dieser Arbeitsgruppe im Bezug auf Produktivität, Wirkung und Zielsetzung?

3. Wie sehen die Ergebnisse des Messprojektes PASSAMONI, insbesondere in Bezug auf Höhe und räumliche Verteilung der Ammoniakemissionen in Niedersachsen, aus, an welchen Standorten wurde und wird zukünftig gemessen, und welche eventuellen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Auswertungen?

Vor dem Hintergrund des auf europäischer Ebene festgelegten Ziels einer nationalen Höchstmenge von jährlich weniger als 550 000 t Ammoniak, das ab dem 31. Dezember 2010 einzuhalten war, mussten bundesweit Maßnahmen zur Emissionsminderung durchgeführt werden. Da der Agrarsektor für Niedersachsen von außerordentlicher Bedeutung ist und der Anteil Niedersachsens an den bundesweiten Ammoniakemissionen hoch ist, resultieren für die niedersächsischen Tierhaltungsbetriebe besondere Herausforderungen.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) und das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) haben deshalb eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet, um Maßnahmen zu identifizieren, die einen Beitrag zur dauerhaften Einhaltung der vorgegebenen Ammoniakhöchstmenge leisten können. Der Maßnahmenkatalog soll nicht nur diesem Ziel dienen, sondern auch Entwicklungsperspektiven für die Zukunft eröffnen.

Das vom MU aufgelegte Messprojekt PASSAMMONI (Passivsammler-Messungen zur Erfassung der Ammoniak-Belastung in Nieder- sachsen) untersucht die räumliche Verteilung der Ammoniakimmissionen in Niedersachsen. In diesem Projekt werden keine quellbezogenen Emissionsmessungen durchgeführt, sondern es wird die Ammoniakkonzentration an ausgewählten Immissionsorten untersucht. Im Vordergrund stehen hierbei Messstandorte, die nicht unmittelbar durch Ammoniakemissionen beeinflusst sind. Vor dem Projektbeginn lagen aus messtechnischen Untersuchungen nur wenige Ergebnisse über die groß- und kleinräumige Verteilung von Ammoniakimmissionen in ländlichen Gebieten in Niedersachsen vor. Die Kenntnisse über Ammoniakimmissionen gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung. Daher wurde im September 2009 das Messprogramm PASSAMMONI zur Ermittlung der mittleren jährlichen Verteilung der Ammoniakimmissionen in Niedersachsen gestartet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Erreichung der festgelegten Ziele im Hinblick auf die Reduzierung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft ist auch für das Land Niedersachsen Handlungsbedarf gegeben. Um notwendige Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, wurde die Arbeitsgruppe Ammoniakminderung gegründet.

Die zukünftige Entwicklung der Ammoniakemissionen aus der Geflügelbranche in Niedersachsen lässt sich nicht sicher einschätzen. Die Entwicklung ist u. a. davon abhängig, ob bzw. wie viele Geflügelbetriebe in Niedersachsen hinzukommen werden. Ferner ist die Entwicklung u. a. davon abhängig, wie wirksam Minderungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ammoniakemissionen für die Geflügelbranche sein werden.

Die Errichtung und der Betrieb des Geflügelschlachthofes der Celler Land Frischgeflügel GmbH in Wietze beeinflusst die Höhe der Ammoniakemissionen in Niedersachsen in einer vernachlässigbaren Größenordnung. In welchem Umfang zusätzliche Geflügelmastställe zur Belieferung des Schlachthofes Einfluss auf die Gesamtemissionen an Ammoniak in Niedersachsen haben werden, hängt von der zukünftigen Entwicklung bei den Geflügelmastställen ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar quantifiziert werden.

Gerade bei der Errichtung neuer moderner Geflügelställe bieten sich gute Ansatzpunkte zur Emissionsminderung, wie z. B. eine nährstoffangepasste Fütterung, emissionsarme Aufstallungs-, Lüftungs- und Entmistungsverfahren sowie der Einsatz von Abluftreinigungsanlagen.

Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen an Ammoniak sind dem Nationalen Programm der Bundesregierung und den von dort in Auftrag gegebenen Gutachten zu entnehmen (http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application /pdf/nationales_programm_ozon.pdf). Sie sind geeignet, zu einer weiteren Reduzierung der Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung beizutragen. Darüber hinaus hat Niedersachsen durch Norm konkretisierende Erlasse dazu beigetragen, dass im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Anforderungen zur Ammoniakreduzierung auf der Basis der 2002 verabschiedeten TA Luft gelegt wird.

Zu 2: Die Arbeitsgruppe ist aus Fachleuten des ML, des MU, der Landwirtschaftskammer, des Landvolks, des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim, des Instituts für Agrarrele

vante Klimaforschung am Johann-Heinrich-vonThünen-Institut Braunschweig und der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zusammengesetzt. Es haben bisher zwei Treffen stattgefunden. Das nächste Treffen wird noch im Februar 2011 stattfinden.

In dieser Arbeitsgruppe sollen Maßnahmen zur Ammoniakemissionsreduktion identifiziert und zur Umsetzung empfohlen werden. Unabhängig von dem durch Deutschland zu führenden Nachweis der Einhaltung der nationalen Höchstmengen an Ammoniak ab 31. Dezember 2010 werden Strategien für erforderlich angesehen, mit denen die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Tierhaltung in Niedersachsen auch vor dem Hintergrund der auf europäischer Ebene beabsichtigten weiteren Absenkung der nationalen Höchstmengen bis 2020 auf weniger als 550 000 t Ammoniak jährlich erhalten werden.