GAA-HI: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vTI: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Institut für Agrarrelevante Klimaforschung
Für den niedersächsischen Küstenraum hat der Küstenschutz seit alters eine außerordentlich hohe Priorität. In der Bevölkerung wird außer der Entwicklung des Meeresspiegels auch die Auswirkung der Gasförderung im küstennahen Bereich auf die geologische Stabilität und die Deichsicherheit diskutiert.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkungen der Gasförderung im Bereich des Nationalparks Wattenmeer und im angrenzenden Territorium der Nordsee auf die geologische Stabilität und den Wasserhaushalt der Grenzregion vor?
2. Welche großflächigen Gebietsabsenkungen durch die Gasförderung haben bereits stattgefunden, und welche werden erwartet?
3. Gibt es Vereinbarungen mit den Niederlanden, die im Falle von Schäden, die ursächlich auf die Gasförderung in den Niederlanden und darauf beruhenden geologischen Änderungen zurückzuführen sind, für einen vollständigen wirtschaftlichen Ausgleich solcher Schäden sorgen?
An der niedersächsischen Küste und für die vorgelagerten Ostfriesischen Inseln bildet der Küstenschutz eine unverzichtbare Voraussetzung für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der hier lebenden Menschen. Küstenschutz zählt zu den Schwerpunktaufgaben der Landesregierung; denn die Leistungsfähigkeit dieses Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturraumes mit der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft kann als Lebensgrundlage für die Menschen dauerhaft nur durch einen wirksamen Küstenschutz gesichert werden.
Auch die Erdgasförderung kann den Küstenschutz beeinflussen. So sind Deichabsenkungen im Südwesten der Krummhörn bekannt, die auf die seit 1963 stattfindende Erdgasförderung der Neederlandse Aardolie Maatschappij (NAM) im Bereich des niederländischen Groningen zurückzuführen sind. Nach den hierzu durchgeführten Messungen und Bodensenkungsprognosen ist jedoch eine Gefährdung der im Schutz der Deiche lebenden Bevölkerung nicht erkennbar.
Im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und im angrenzenden niedersächsischen Territorium der Nordsee findet aktuell keine Gasförderung statt. Es existieren noch die Bohrungen Manslagt Z1 der ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) in der Emsmündung und Leybucht Z1 der Gaz de France (GdF) nördlich von Greetsiel. Beide Bohrungen sind ausgefördert. Landseitig hat EMPG seit Anfang der 70erJahre im Bereich Krummhörn aus den Feldern Groothusen und Greetsiel Erdgas gefördert. 1999 wurde die Förderung aus dem größeren der beiden Felder (Groothusen) wegen Erschöpfung der Lagerstätte eingestellt; aus dem Feld Greetsiel wird weiterhin gefördert.
Zu 1: Der Landesregierung liegen keine Hinweise über Auswirkungen der bisherigen Gasförderung im Bereich des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und im angrenzenden niedersächsischen Territorium der Nordsee auf die geologische Stabilität und den Wasserhaushalt der Grenzregion vor.
Infolge der Erdgasgewinnung auf niederländischem Gebiet bildet sich ein Senkungstrog aus, der über die Emsmündung bis in den Bereich Krummhörn auf niedersächsischem Gebiet reicht.
Zu 2: Großflächige Gebietsabsenkungen werden nach derzeitigem Erkenntnisstand nur durch die Erdgasförderung der NAM im Raum Groningen verursacht. Von der NAM werden dazu regelmäßig Bodensenkungsprognosen erstellt und durch Messungen überprüft. Nach den Prognosen ist für das Jahr 2050 als voraussichtlichem Ende der Erdgasförderung eine maximale Senkung von ca. 40 cm im Bereich Groningen zu erwarten. Auf niedersächsischem Gebiet werden maximale Senkungen von ca. 20 bis 25 cm im Bereich Knock/Rysumer Nacken prognostiziert, die nach Nordosten schnell abnehmen. Bisher sind in diesem Bereich maximale Senkungen von ca. 12 bis 13 cm aufgetreten.
Auch die EMPG führt seit Beginn der Erdgasförderung aus den Feldern Groothusen und Greetsiel im Bereich Krummhörn Beweissicherungsmessungen durch. Die Messungen bestätigten die Prognosen der NAM und konnten Gebietsabsenkungen durch die Gasförderung der EMPG ausschließen. Aktuell hat EMPG im Jahr 2010 ein Nivellement im Bereich Greetsiel durchgeführt, das zurzeit ausgewertet wird.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass großflächige Gebietsabsenkungen mit schadensrelevanten Auswirkungen durch die Gasförderung in Niedersachsen bislang nicht aufgetreten und auch künftig nicht zu erwarten sind.
Zu 3: Vereinbarungen mit den Niederlanden zur Regulierung möglicher Schäden infolge der dortigen Gasförderung sind nicht bekannt.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 10 des Abg. Christian Meyer (GRÜNE)
Laut Neue Presse vom 7. Februar 2011 plant Bundesverbraucherministerin Aigner eine umfangreiche Tierschutzoffensive. Danach soll die Einrichtung neuer Käfigbatterien für Legehennen noch dieses Jahr verboten werden. Bereits 2002 hatte Rot-Grün die Käfighaltung in Deutschland aus Tierschutzgründen generell mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren verboten. 2006 hatte jedoch eine neue Bundesregierung dieses Verbot aufgehoben und ein Weiterbestehen der mit der Nr. „3 - Eier aus Käfighaltung“ zu kennzeichnenden Haltungsform beschlossen. Auch diese Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 aufgrund formeller Fehler als unzulässig beanstandet und sich dabei auf das Verfassungsziel Tierschutz berufen. Ob die Haltung von Hühnern mit 900 cm² Fläche pro Tier mit dem Grundgesetz materiell vereinbar ist, ist weiter offen.
Neben dem Verbot der Käfighaltung plant die Bundesministerin ein Tierschutzlabel ähnlich dem Biosiegel zur Kennzeichnung der Haltungsform und ein Verbot der schmerzhaften Ferkelkastration ohne Betäubung. Zusätzlich sollen nach der Pflichtchippung von Pferden ein Verbot zusätzlicher Brandzeichen, schärfere Haltungsregeln für den weitgehend ungeregelten Bereich der Mastkaninchen und strengere Tierschutzregeln für Zoos und Zirkusse noch dieses Jahr von der Bundesregierung vorgeschlagen werden. Tierschutzverbände begrüßten die neuen Vorschläge.
Im NDR vom 7. Februar 2011 kritisierte Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann die Vorgehensweise von Ministerin Aigner und forderte einen Konsens mit der Hühnerindustrie ein: „Es wundert mich ein wenig, dass sie da jetzt sozusagen den Knüppel des Gesetzes rausholen will, bevor man mit den Betroffenen überhaupt mal geredet hat.“
Noch am 18. Januar 2011 hatte der designierte Minister Lindemann in der HAZ viele Änderungen beim Tierschutz angekündigt: „Ich will Bedingungen schaffen, die nicht automatisch zur Tierquälerei führen.“
1. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen von Bundesministerin Aigner, ohne Abstimmung mit den Ländern und der Wirtschaft gesetzliche Regeln zum Tierschutz vorzuschlagen, insbesondere vor dem Hintergrund des angeblich guten Verhältnisses von Agrarminister Lindemann zu Bundesagrarministerin Aigner?
2. Welche der in der Presse genannten Forderungen der Bundesverbraucherministerin zum Tierschutz - z. B. das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, das Verbot der Käfighaltung von Legehennen noch in diesem Jahr, ein Tierschutzsiegel ähnlich dem Biosiegel, schärfere Haltungsregeln für Mastkaninchen, strengere Tierschutzregeln für Zoos und ein umgehendes Verbot der Brandzeichen für Pferde - unterstützt die Niedersächsische Landesregierung?
3. Welche eigenen Gesetzesinitiativen und Bundesratsinitiativen zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung plant die Landesregierung noch in dieser Legislaturperiode?
Niedersachsen ist ein Kerngebiet der Nutztierhaltung in Europa. Daraus ergibt sich für das Land eine besondere Verantwortung für den Tierschutz und die Aufgabe, bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes aktiv voranzugehen. Die Gesellschaft erwartet zu Recht, dass Nutztiere artgemäß gehalten werden und ihr Wohlbefinden sichergestellt ist. Die Landesregierung will dieses Ziel ohne Verzögerung mit möglichst breitem gesellschaftlichem Konsens erreichen.
Zu 1: Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Frau Aigner, entscheidet allein über die Art und Weise, mit der sie Vorschläge für gesetzliche Regelungen in ihrem Zuständigkeitsbereich unterbreitet.
Der in Niedersachsen für Tierschutz zuständige Minister vertritt die Auffassung, dass einer gesetzlichen Regelung grundsätzlich Gespräche auf Landesebene mit den Beteiligten, d. h. mit Vertretern u. a. der betroffenen Wirtschaft, der Tierschutzverbände, der Wissenschaft und des Handels, vorangehen sollten.
Zu 2: Zu den in der Presse genannten Vorschlägen zum Tierschutz vertritt die Landesregierung, wie unter Frage 1 ausgeführt, die Auffassung, dass zunächst Gespräche mit der betroffenen Wirtschaft, aber auch der Wissenschaft sowie dem Tier- und Verbraucherschutz geführt werden sollten mit dem Ziel, auf welche geeignete Weise die Verbesserungen im Tierschutz baldmöglichst erreicht werden können. Am Ende werden Entscheidungen für mehr Tierschutz stehen.
Wie vom Fragesteller richtig zitiert, hat sich der Minister kritisch zum Wie des Bundesvorgehens in Sachen Kleinvoliere geäußert, nicht zum Ob.