Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Eine Risikobewertung geht grundsätzlich von gutem Gesundheitszustand einer erwachsenen Person aus, die u. a. nicht unter Drogeneinfluss steht. Dienstliche Bestimmungen zum Einsatz des „Pfeffersprays“ sollen das verbleibende Risiko anlassbezogen minimieren.

Es ist hier nicht bekannt, dass es in Niedersachsen zu längerfristigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Todesfällen im Zusammenhang mit einem Reizstoffeinsatz der Polizei gekommen ist. Es ist daher nicht vorgesehen, den erforderlichen Einsatz von „Pfefferspray“ einzuschränken.

Zu 3: Jedem zum Führen eines Reizstoffsprühgerätes befugten Angehörigen der Polizei des Landes Niedersachsen sind die „Informationen zum Gebrauch von Reizstoffsprühgeräten mit synthetischem bzw. natürlichem Capsaicin“ und deren Wirkungsweise, zu beachtende mögliche Reaktionen, Sicherheitsbestimmungen und eventuell erforderliche Folgemaßnahmen, wie Nachversorgung betroffener Personen und Notfall- und ErsteHilfe-Maßnahmen bekannt.

Neben dem polizeilichen Studium erfolgt die Vermittlung dieser Inhalte grundsätzlich im Rahmen des regelmäßigen systemischen Einsatztrainings und der Ausbildung geschlossener Einsatzeinheiten. In wiederkehrenden Situationstrainings werden Polizeibeamte am Reizstoffsprühgerät fortgebildet.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 16 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, HansDieter Haase, Johanne Modder und Wiard Siebels (SPD)

Wann schreibt Ministerin Wanka die offenen Professuren an der Hochschule Emden/Leer aus?

In der Emder Zeitung vom 11. Januar 2011 wird erneut über die weitere Verzögerung bei der Freigabe von freien Professuren an der Hochschule Emden/Leer berichtet. Dazu heißt es in dem Artikel: „Als mühsam, schwierig und teilweise enttäuschend bezeichnen die Dekane der drei Fachbereiche an der Emder Hochschule die derzeitigen Verhandlungen mit dem Wissenschaftsministerium um Professorenstellen. (…) Im Fachbereich Technik ist zwar eine Stelle besetzt worden, drei weitere sind in Arbeit, aber bei einem guten Dutzend weiterer der rund 60 Stellen hat sich noch nichts Wesentliches getan. (…) Von den fehlenden Genehmigungen des Ministeriums seien auch Studiengänge betroffen, die nicht grundsätzlich verändert werden sollen. (…)“

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie begründet sie im Einzelnen die Nichtfreigabe der von der Hochschule zur Besetzung beantragten Professorenstellen?

2. Wie beurteilt sie die Auswirkungen der nicht besetzten Professuren auf das Lehrangebot und die Forschungsaktivitäten der Hochschule?

3. Wann kann die Hochschule mit einer Freigabe der Professorenstellen durch Ministerin Wanka rechnen?

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind nach der Überschrift der Mündlichen Anfrage offenkundig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Hochschulen in Niedersachsen nur unzureichend vertraut. Professuren sind nach dem NHG öffentlich auszuschreiben, und zwar von der Hochschule, nicht von der Fachministerin oder vom Fachminister. Insofern vermittelt die Überschrift eine Auffassung vom Verhältnis zwischen Hochschulen und Staat, die weder mit dem NHG noch mit der im Grundgesetz und der Niedersächsischen Verfassung gewährleisteten Freiheit von Forschung und Lehre im Einklang steht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Strukturkommission zur zukünftigen Entwicklung der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven hatte in ihren Empfehlungen zur Hochschulentwicklung im nordwestlichen Nie

dersachsen 2009 u. a. festgestellt, dass mit dem Potenzial, das allein aus den zum Zeitpunkt der Defusion nicht besetzten und aufgrund der Altersstruktur der Professorenschaft in naher Zukunft frei werdenden Professorenstellen geschöpft werden kann, die Hochschulentwicklungsplanung für die nächsten 20 bis 25 Jahre gestaltet werden muss. Dabei sollten die freien oder frei werdenden Ressourcen zur Profilierung der Fachbereiche durch innovative Konzepte genutzt werden. Professuren sollten nur auf der Grundlage zukunftsorientierter Entwicklungsplanungen den Fachbereichen zugeordnet und zur Ausschreibung freigegeben werden.

Insgesamt konnten bisher für die Hochschule Emden/Leer bereits 19 Stellen zur Ausschreibung freigegeben werden. Anträge der Hochschule auf Freigabe der noch zur Verfügung stehenden 16 Professorenstellen werden in Kürze erwartet.

Zurzeit liegen dem Ministerium keine entscheidungsreifen Anträge auf Freigabe vor.

Zu 2: Die Hochschule Emden/Leer hat zur Aufrechterhaltung des Lehrangebotes vom Instrument der Verwaltung von Professuren und der Einbindung Lehrbeauftragter Gebrauch gemacht. In den zurückliegenden beiden Jahren wurden 19 Stellen ausgeschrieben und konnten zum größten Teil in der Zwischenzeit besetzt werden. Mit der Ernennung der neuen Professorinnen und Professoren entspannt sich die Situation.

Zu 3: Nach Eingang und Prüfung der ausstehenden Freigabeanträge, die von der Hochschule noch für Februar, März und Sommer 2011 angekündigt sind, wird die Entscheidung zeitnah erfolgen.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 17 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Arbeitnehmerfreizügigkeit - europäische Spielregeln und Arbeitnehmerschutz

Die Entstehung eines europäischen Arbeitsmarktes wird nach Auslaufen der Übergangsfristen ab 1. Mai 2011 endgültig vollzogen. Die Umsetzung wird jedoch nur dann gelingen, wenn Verwerfungen durch gleiche Arbeitsbedingungen, einen einheitlichen Gesundheitsschutz und gleiche Löhne auf gleichem Territorium durch europaweit gültige Spielregeln verhindert werden. Ferner ist ein gleichberechtigter Zugang zu sozialen Leistungen für alle Arbeit

nehmer sicherzustellen. Die Überwachung der Gesetze und Verordnungen ist nach dem Auslaufen der Überleitungsregelungen von besonderer Bedeutung.

Auf nationaler Ebene ist gemeinsam mit den Sozialpartnern zu prüfen, in welcher Weise nationale Bestimmungen und Praktiken sowie Systeme industrieller Arbeitsbeziehungen verändert und gestärkt werden müssen, um drohende Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt durch eine ungezügelte und grenzübergreifende Freizügigkeit zu verhindern.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise informiert die Landesregierung alle Beteiligten auf dem Arbeitsmarkt über anzuwendende Vorschriften und Arbeitsbedingungen ab 1. Mai 2011?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Missbrauch eines grenzübergreifenden Einsatzes von Subunternehmern zu bekämpfen und bei Verstößen eine Sanktion gegen den Generalunternehmer für die Zahlung von Steuern, Sozialleistungen und Löhnen durchzusetzen?

3. Gibt es Gespräche der Landesregierung mit den Sozialpartnern, die eine Stärkung der industriellen Arbeitsbeziehungen zum Ziel haben, um den Herausforderungen einer grenzübergreifenden Freizügigkeit zu begegnen?

Am 1. Mai 2011 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Ländern Ost- und Mitteleuropas, die im Jahr 2004 der EU beigetreten sind, erstmals freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland.

Durch die Ausweitung der Freizügigkeit auf Deutschland werden sich die bisherigen Wanderungsströme verändern. Deutschland wird durch seine direkte Nachbarschaft zu Polen und Tschechien sicherlich eines der Hauptzielländer der möglichen Zuwanderer sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Deutschland bereits heute aufgrund der Regelungen zur ausländischen Saisonbeschäftigung eine hohe Zuwanderung ausländischer Saisonarbeitskräfte vor allem für Tätigkeiten in der Landwirtschaft sowie in der Gastronomie und im Schaustellergewerbe hat. In Niedersachsen gab es in 2009 insgesamt fast 50 000 ausländische Saisonarbeitskräfte, davon rund 48 000 in der Landwirtschaft sowie 1 400 im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Aufgrund der Saisonabhängigkeit dieser Branchen wird es auch in Zukunft vor allem saisonale Beschäftigung von Zuwanderern aus den in 2004 der EU beigetretenen Staaten geben. Diese wird sich künftig jedoch nicht mehr starr an der bisherigen maximalen Beschäftigungsdauer von sechs Mona

ten orientieren müssen. Daher dürfte insbesondere die Landwirtschaft von der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren.

Die Landesregierung begrüßt das Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit und sieht darin mehr Chancen als Risiken. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und angesichts der Diskussion um Pflegenotstand, saisonalen Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft und in der Gastronomie können mögliche Zuwanderer als Fachkräfte helfen. Die Landesregierung erwartet daher durchaus positive Wachstumsimpulse durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Befürchtungen über negative Folgen der Zuwanderung haben sich in anderen Mitgliedsstaaten der EU, die bereits früher ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, bisher als unbegründet erwiesen. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kommt 2009 in einer Analyse zu dem Ergebnis, dass langfristig positive Effekte für Deutschland durch die Öffnung der Arbeitsmärkte zu erwarten sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung steht in einem kontinuierlichen Dialog und Informationsaustausch mit allen Beteiligten. Nach Auffassung der Landesregierung haben sich alle mit der Thematik befassten Akteure intensiv auf das Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit vorbereitet und entsprechende Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Niedersachsen bereitgestellt. Der Landesregierung sind keine offenen Fragen bekannt.

Zu 2: Die Landesregierung verweist zunächst darauf, dass nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung der Bund gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 des Grundgesetzes von seinem konkurrierenden Gesetzgebungsrecht u. a. auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung Gebrauch gemacht hat. Die Landesregierung hat hier keine Möglichkeit, Regeln zu erlassen. Bereits nach geltendem Recht (§ 14 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes) haftet der Generalunternehmer für seine Subunternehmer hinsichtlich des Nettoentgelts der Arbeitnehmer wie ein selbstschuldnerischer Bürge, für die Sozialabgaben gemäß § 28 e Abs. 3 a SGB IV haftet er in gleicher Weise. Der Zoll und die Behörden der Sozialversicherung sind berufen, für die Durchsetzung derartiger Ansprüche zu sorgen. Die Landesregierung sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die genannten Behörden ihren Aufgaben nach dem 1. Mai 2011 nicht

ordnungsgemäß nachkommen werden. Unabhängig von der Bundeszuständigkeit für das Arbeits- und Sozialrecht hält die Landesregierung deshalb Maßnahmen für nicht erforderlich.

Zu 3: Generell haben Gespräche der Landesregierung mit den Sozialpartnern immer auch das Ziel einer Stärkung der Arbeitsbeziehungen. Den Sozialpartnern ist die in den Vorbemerkungen geschilderte Position der Landesregierung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit bekannt. Auch wenn die Landesregierung in der Freizügigkeit mehr Chancen als Risiken sieht, wird sie intensiv auf die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt achten. Die Landesregierung sieht in diesem Zusammenhang die Einführung einer Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zum 1. Mai 2011 als notwendig an, um zu verhindern, dass durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit die Arbeits- und Tarifverträge aus den Zeitarbeitsbereichen anderer europäischer Länder mit niedrigeren Lohnstandards gleichsam importiert werden. Sollte es dennoch zu kritischen oder negativen Entwicklungen kommen, wie einer spürbaren Zunahme von Lohndumping oder Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte durch Zuwanderer und dadurch zunehmende Arbeitslosigkeit, wird die Landesregierung kurzfristig aktiv werden und gegensteuern.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 der Abg. Ina Korter und Miriam Staudte (GRÜNE)

Kürzung von Förderstunden an den Grundschulen?

Aus dem Landkreis Gifhorn wird berichtet, dass dort die den Grundschulen zur Verfügung stehenden Förderstunden von 586 um 7 % auf 545 gekürzt werden. Von der Landesschulbehörde wurde für jede Grundschule im Landkreis Gifhorn das Förderstundenkontingent um je eine Stunde verringert.

Die Förderstunden stehen den Grundschulen für die vorschulische Sprachförderung und für schulische Förderkonzepte zur Verfügung. Diese Angebote müssen jetzt von den Schulen eingeschränkt werden, heißt es.

Wir fragen die Landesregierung:

1 Wie viele Förderstunden, die den Grundschulen zur Verfügung standen, werden im Land Niedersachsen insgesamt gekürzt, und wie vielen vollen Lehrerstellen entspricht diese Kürzung?