Zu 3: Die Landesregierung nimmt das Schreiben des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zum Anlass, die Keim- und Brandschutzproblematik zu prüfen. Ob und in welcher Form Regelungen aus Sicht der Landesregierung notwendig sein werden, soll nach Vorlage und Auswertung eines vom Landkreis Emsland beauftragten Gutachtens und den Ergebnissen einer beim NLT angesiedelten Arbeitsgruppe geprüft werden.
Daneben gilt es, die in der Diskussion befindliche Forderung nach baurechtlichen Steuerungsmöglichkeiten für die Genehmigung großer, gewerblicher Tierhaltungsanlagen weiterzuführen. Dabei soll die angemessene Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt werden. Bei allen Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die planungsrechtlichen Grundlagen im Bundesrecht (Baugesetzbuch) verankert sind.
Zehn Jahre Onlineshop - Gute Beschäftigung im Justizvollzug. Wie entwickelt sich die Aus- und Weiterbildung?
In den vergangenen Tagen wurde das zehnjährige Bestehen des JVA-Shops in der Presse gewürdigt. Dabei wurden der Öffentlichkeit die Umsatzsteigerungen des JVA-Shops und die
Die hervorragende Beschäftigungsquote im niedersächsischen Justizvollzug, die die Landesregierung seit 2007 mit ca. 75 % beziffert, ist bekanntlich nicht nur auf eine gute Auslastung der Arbeitsplätze und eine gute Auftragslage in den Eigen- und Unternehmerbetrieben zurückzuführen. Eine große Rolle spielt dabei auch die Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsplätze, die für die Resozialisierung der Gefangenen möglicherweise noch bedeutsamer ist.
1. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren der Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung allgemein entwickelt, und wie viele Angebote bzw. Ausbildungsplätze standen in den letzten fünf Jahren zur Verfügung?
2. Wie hoch war der Anteil der Aus- und Weiterbildungsplätze für qualifizierte Berufsabschlüsse, und wie hoch war der Anteil der Angebote, die nicht auf einen qualifizierten Berufsabschluss ausgerichtet waren?
3. Wie viele Gefangene haben in den letzten fünf Jahren an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen, und wie viele von ihnen konnten einen qualifizierten Abschluss erreichen?
Zu 1: Die Landesregierung hat die berufliche Aus- und Weiterbildung der Gefangenen in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut und qualitativ anspruchsvoll gestaltet.
Nach § 35 Abs. 1 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) dient Aus- und Weiterbildung im Erwachsenenvollzug insbesondere dem Ziel, „Fähigkeiten für eine Erwerbsfähigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten und zu fördern.“ Voraussetzung für die Teilnahme an qualifizierenden Maßnahmen ist nach § 9 NJVollzG die Feststellung der Eignung und Förderungswürdigkeit der Gefangenen im Rahmen der Vollzugsplanung.
Das Bildungsrahmenkonzept des niedersächsischen Justizvollzuges sieht vor diesem Hintergrund die Reduzierung schulischer Maßnahmen für erwachsene Gefangene zugunsten einer Ausweitung des Angebotes an beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen vor. Dabei haben sich neben Berufsausbildungen auch Qualifizierungsmaßnahmen u. a. zum Garten- und Landschaftsbauhelfer oder zum Glas- und Gebäudereinigerhelfer bewährt, die entlassenen Straffälligen die Mög
Für den Bereich des Jugendvollzuges enthält § 125 Satz 1 NJVollzG die Verpflichtung der Vollzugsbehörde, ausreichende schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten bereitzustellen. Eine Teilnahme soll jungen Gefangenen auch dann ermöglicht werden, wenn wegen der Kürze des Freiheitsentzuges ein Abschluss bis zur Entlassung nicht erreichbar ist. Der Anteil der inhaftierten Jugendlichen, die an einer schulischen oder beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, konnte seit dem Jahr 2005 von knapp 40 % auf über 60 % ausgebaut werden.
- 21 Berufsabschlüsse (Elektriker, Frisör, Gärtner, Kfz-Mechatroniker, Koch, Maler/Lackierer, Me- tallbauer, Tischler, Maurer, Polsterer und Deko- näher, Schweißer, Fachlagerist, Teilezurichter, Fahrzeuglackierer, Teilezurichter, Gartenland- schaftsbauer, Elektroniker, Hochbaufacharbeiter, Bauten- und Objektbeschichter, Industriemecha- niker und Holzmechaniker),
- berufliche Orientierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen in den Bereichen Bau, Elektrotechnik, Holz und Metall sowie
- vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Elektrotechnik, Gastronomie, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereiniger, Holz, Koch, Logistik und Metall.
- Berufliche Orientierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen (Durchführung der Maßnahmen mehrmals pro Jahr, Abschluss: Teilnah- mebescheinigung)
- Vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Durch- führung der Maßnahmen mehrmals pro Jahr, Ab- schluss: Kammer-/Innungs- zertifikate/sonstige externe Prüfungen)
Zu 2: Als qualifizierte Berufsabschlüsse werden hier die Erstausbildungen und Umschulungsmaßnahmen zusammengefasst, die mit einem Gesellen- oder Facharbeiterbrief abschließen.
Die überwiegende Zahl der vorberuflichen Qualifizierungsmaßnahmen schließt mit einer Zertifizierung durch Handwerkskammern oder Innungen ab. Diese Helferausbildungen bieten auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
- Berufliche Orientierungs- und Vorbereitungsmaßnahmen (Durchführung der Maßnahmen mehrmals pro Jahr, Abschluss: Teilnahmebescheini- gung)
- Vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Durchführung der Maß- nahmen mehrmals pro Jahr, Abschluss: Kam- mer-/Innungszertifika- te/sonstige externe Prüfungen)
Zu 3: Verteilung der Teilnehmenden an Maßnahmen zur Erlangung von Berufsabschlüssen sowie Maßnahmen der Berufsvorbereitung und niedrigschwelligen beruflichen Qualifizierung:
- Berufliche Vorbereitungsmaßnahmen (Durchführung der Maßnahmen mehr- mals pro Jahr, Ab- schluss: Teilnahme- bescheinigung)
- Vorberufliche Qualifizierungsmaßnahmen (Durchführung der Maßnahmen mehr- mals pro Jahr, Ab- schluss: Kammer- /Innungs- zertifikate/sonstige externe Prüfungen)