Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Erhaltung B 6 OD Goslar, km 49,90 bis 50,17

Erhaltung 87 weitere nicht namentlich benannte Maßnahmen < 1 Millionen Euro (Bundesstraßen)

Schienenwege

Für das Jahr 2010 liegt der jährliche Tätigkeitsbericht der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft an den Deutschen Bundestag noch nicht vor, sodass eine Aufteilung der Mauteinnahmen auf die einzelnen Bundesländer/ Projekte noch nicht bekannt ist.

Bundeswasserstraßen

- Ausbaumaßnahmen an der Unter- und Außenelbe

- Strombaumaßnahmen in der Ems

- Instandsetzung der Strombausysteme auf Borkum und Wangerooge

- Ausbaumaßnahmen an der Außen- und Unterweser

- Ausbau der Unteren Hunte

- Ausbaumaßnahmen am Mittellandkanal und am Elbe-Seitenkanal

- Ausbaumaßnahmen an der Mittel- und Oberweser (einschließlich Quell- und Nebenflüsse)

- Anpassung der Nordstrecke des Dortmund-EmsKanals

Anlage 31

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 32 des Abg. Clemens Große Macke (CDU)

FVO-Mission von Umgang mit Dioxinfunden überzeugt

Zum Jahreswechsel kam es zu Dioxinfunden in Futtermitteln. Besonders betroffen von den Auswirkungen dieser Funde war und ist Niedersachsen als das Agrarland Nummer eins in Deutschland. In der Folge kam es zu intensiven Diskussionen u. a. auch über das Krisenmanagement der Landesregierung.

Angesichts der großen Zahl landwirtschaftlicher Betriebe, die infolge der Kontamination von Futtermitteln mit Dioxinen in Niedersachsen vorsorglich gesperrt werden mussten, hatte die Europäische Kommission das Food and Veterinary Office (FVO) in Dublin beauftragt, in einer sogenannten Fact-Finding-Mission zu erheben, wie Deutschland das Geschehen handhabt und ob Unterstützung benötigt wird.

Nach Einschätzung dieses „Mission-Teams“ wurden die Maßnahmen, die einen erheblichen Personalaufwand erforderlich machten, professionell und kompetent durchgeführt. So wurden nach Auskunft des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung keine Mängel festgestellt, die die Wirkung der Korrekturmaßnahmen in Zweifel ziehen könnten, mit denen die Behörden in Deutschland das Kontaminationsgeschehen angegangen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung hat die FVO-Mission, die vom 26. bis zum 28. Januar in Schleswig-Holstein und Niedersachsen durchgeführt wurde, nach Ansicht der Landesregierung für Niedersachsen?

2. Inwieweit wird die öffentlich bekannt gewordene Kritik am Vorgehen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung durch das Ergebnis der FVO-Mission relativiert?

3. Welche Konsequenzen sieht die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen im Krisenmanagement im aktuellen Fall?

Die erste Unterrichtung der Europäischen Kommission über den aktuellen Dioxinvorgang und die getroffenen Maßnahmen erfolgte am 7. Januar 2011 durch Vertreter der Bundesregierung und Niedersachsens in Brüssel. Bereits in diesem Zusammenhang wurde das konsequente Handeln der niedersächsischen Behörden unter Beachtung des Vorsorgeprinzips von den Vertretern der Kommission als richtig und angemessen bezeichnet.

Die Fact-Finding-Mission durch drei Experten des Food and Veterinary Office der Europäischen Kommission in Begleitung von Fachvertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit begann am 26. Januar 2011 in Schleswig-Holstein und wurde am selben Tag in der LAVES-Zentrale in Oldenburg unter Mitwirkung der Fachebene des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) sowie in Anwesenheit von Vertretern besonders betroffener kommunaler Behörden fortgesetzt. Der bisherige Verlauf des Vorgangs in Niedersachsen wurde detailliert dargestellt, Nachfragen der EU-Experten wurden beantwortet und Sachverhalte erforderlichenfalls mit Dokumenten belegt.

Am 27. Januar 2011 besuchte das FVO-Team, begleitet von Fachmitarbeitern des ML und des LAVES, den Landkreis Vechta und wurde dort eingehend über das behördliche Vorgehen, insbesondere auch in Verbindung mit dem Geschehen bei der LBG Damme, informiert. Die Experten suchten einen betroffenen Futtermittelhersteller und einen Eierproduzenten auf, um sich ein genaues Bild von der Maßnahmenumsetzung vor Ort und der Kooperation der Wirtschaftsbeteiligten zu verschaffen. Am 28. Januar 2011 erfolgten eine gleichartige Unterrichtung im Landkreis Verden sowie der Besuch bei einem Futtermittelhersteller, der parallel Schweinemast betreibt.

Bei den externen Terminen und insbesondere auch bei der Abschlussbesprechung am 28. Januar 2011 im ML zeigte sich das FVO-Team positiv beeindruckt von der fachlich-administrativen Arbeit der niedersächsischen Behörden und auch von der kooperativen Einbindung betroffener Futtermittelunternehmer und Landwirte zur möglichst schnellen sachgerechten Lösung der entstandenen Probleme. Besonderes Interesse fanden insoweit das erstmals in einem solchen Vorgang praktizierte kalkulatorische Verfahren zur Belastungsabschätzung in mit verdächtigen Futtermitteln belieferten, vorsorglich gesperrten Betrieben sowie das ebenfalls innovative Verfahren der erweiterten Risikokategorisierung anhand toxikokinetischer Parameter.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die FVO-Mission hat im Ergebnis zu einer rundum positiven Bewertung des Handelns sowohl der Landesbehörden als auch der kommunalen Behörden geführt. Dies hat für Niedersachsen einen besonders hohen Stellenwert, weil die mit dieser Mission betrauten Mitarbeiter des FVO ausgewiesene Fachkenner sind und nicht nur kurz Einblick in das aktuelle Dioxingeschehen genommen haben, sondern sich ein umfassendes Bild der gesamten Maßnahmengestaltung und -umsetzung verschafften. Durch dieses Ergebnis wurde - ergänzend zu der ersten Informationsveranstaltung in Brüssel am 7. Januar 2011 - das Vertrauen in die Arbeit der niedersächsischen Behörden bei den für diesen Bereich maßgeblichen Generaldirektionen der Kommission nachhaltig gestärkt.

Zu 2: Das Ergebnis der FVO-Mission verdeutlicht unmissverständlich, dass die Kritik am administrativen Vorgehen des Ministeriums ungerechtfertigt ist.

Zu 3: Die Landesregierung unterstützt die von Minister Lindemann beabsichtigte Untersuchung des Krisenmanagements durch ein externes Prüfunternehmen. Dabei wird es sich nicht um eine inhaltliche Wiederholung der FVO-Mission handeln, sondern um die Aufarbeitung grundsätzlicher Fragestellungen, insbesondere auch solcher des technischen und personellen Krisenmanagements. Im Ergebnis soll auf diese Weise eine erweiterte Grundlage für die sachgerechte Vororganisation zukünftiger Fälle geschaffen werden, die insbesondere zur nachhaltigen Entlastung der fachlichen Krisenmanager von technischen Arbeiten führt.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 33 des Abg. Martin Bäumer (CDU)

Kippt das Glühbirnenverbot in der EU?

In einer Pressemitteilung vom 2. Dezember 2010 stellte das Umweltbundesamt (UBA) die Tauglichkeit von Energiesparlampen infrage. Hintergrund ist, dass beim Zerbrechen von Energiesparlampen das darin enthaltene Quecksilber in die Innenraumluft gelange und die Belastung durch das hochgiftige Schwermetall ansteige. Ab dem Zwanzigfachen des Richtwertes wird eine sofortige Beseitigung der Ursache empfohlen. Zwar könne durch ein intensives Lüften die Quecksilbermenge in der Luft schnell wieder deutlich abgesenkt werden, jedoch stelle sich die Frage nach eine generellen Eignung vor dem Hintergrund gesundheitlicher Gefahren.

Die EU-Kommission erhebt bislang zwar keine gravierenden Bedenken, jedoch zeichnet sich eine kritische Haltung unter den EU-Parlamentariern aller Fraktionen des EU-Parlamentes ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zu dem Glühbirnenverbot?

2. Wie begründet die Landesregierung ihren diesbezüglichen Standpunkt?

3. Wie bewertet die Landesregierung etwaige Überlegungen unter EU-Parlamentariern, das Glühbirnenverbot auszusetzen?

Zu 1 und 2: Die Niedersächsische Landesregierung lehnt das Glühbirnenverbot ab. Sie setzt anstelle von staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen stärker auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller und die Verantwortung des mündigen Konsumenten. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hatte vor diesem

Hintergrund bereits vor Inkrafttreten der Verordnung in der Beantwortung einer Anfrage im März 2009 hierauf hingewiesen und sich auch auf europäischer Ebene und auf Bundesebene hierfür eingesetzt. Darüber hinaus sehen die Erwägungsgründe der Ökodesignrichtlinie ausdrücklich den Vorrang der Selbstregulierung bzw. der freiwilligen Vereinbarung vor.

Zu 3: Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt eine Aussetzung des Glühbirnenverbots. Zwar ist der Ansatz, die Beleuchtung energieeffizienter zu gestalten, richtig, aber vor Einführung eines so weitgreifenden Verbots ist es erforderlich, alle technischen, ökologischen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aspekte der Leuchtmittel im Vergleich genauestens zu überprüfen.

Defizite bei der Alltagstauglichkeit von Energiesparlampen sowie Berichte zu potenziellen Gesundheitsgefahren deuten darauf hin, dass die Analyse bislang nicht umfassend genug war.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 34 des Abg. Martin Bäumer (CDU)

Freier Auslauf für Rassegeflügel

In § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung heißt es: