Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung bedauert, dass in der Vergangenheit zu viele Schiffe von d

als Traditionsschiffe anerkannt wurden, denen jetzt dieser Status wieder genommen wird. tümer bzw. der Betreiber dieses Schiffes hat jedoch die Möglichkeit, ein anderes Sicherheitszeugnis zu beantragen, das die Nutzung des Schiffes in der jeweils gewünschten Form ermöglicht. Die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit der Fahrgäste, hat für die Landesregierung jedoch eine höhere Priorität als wirtschaftliche Interessen Einzelner. Sie wird deshalb gegen diese Entwicklung nichts unternehmen, zumal sie auch in den Entscheidungsprozess der BG Verkehr nicht eingreifen kann und darf.

Zu 2: Die Eigentümer bzw. Betreiber von Traditionsschiffen, denen das beantragte Sicherheitszeugnis verweigert wird, haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidun zu erheben oder ein anderes Sicherheitszeugnis zu beantragen. Die Landesregierung sieht in dem Verfahren insofern keine Gesetzeslücke.

Zu 3: Im Interesse der Sicherheit der Fahrgäste begrüßt die Landesregierung, dass die BG Verkehr bei der Entscheidungsfindung strengere Maßstäbe anlegt als früher. Dieses ist ihr auf Anfra

Anlage 42

d Dr. Manf

Wie be

Bundesreg form?

Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2011 eine Minireform zur Steu schlossen. Kernpunkt dieser „Zwerg“-Steuerreform (tagesschau.de vom 2. Februar 2011) ist die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 80 Euro auf 1 000 Eu nahme soll Bürgerinnen und Bürger im Schnitt um 3 Euro monatlich oder 36 Euro im Jahr entlasten. Der Steuervorteil soll mit der letzten Lohnabrechnung im Dezember 2011 an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergereicht werden.

Diese marginalen Steuerentlastungen werden jedoch durch die zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen höheren Beiträge für die Arbeitslosen- sowie die Krankenversicherung in aller Regel mehr als „aufgefressen“.

verankerten Abzug der Kinderbetreuungskosten handelt es sich nach Expertenmeinung für viele erwerbstätige Eltern um eine Mogelpackung.

Angesichts des Vorschlags, die Kinderbetreuungskosten künftig nicht mehr als Werbungskosten absetzen zu können, sondern nur noch

reform, useinandersetnzminister Dr.

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderun

ungen am Gesetzentwurf, so bei der Absetzbarkeit der

Die Fr

m Bundesrat

als Sonderausgaben, werden erwerbstätige Eltern vielerorts höhere Kita-Gebühren zahlen müssen. Der Grund ist, dass die Gebührenordnungen vieler Städte und Gemeinden bei der Berechnung der Kita-Gebühren nur den Abzug beruflich bedingter Werbungskosten, aber nicht den Abzug von Sonderausgaben vorsehen.

Ferner ist zu kritisieren, dass der Gesetzentwurf die von Länderfinanzministern ausdrücklich vorgeschlagene Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt. Diese Pauschbeträge sind seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Sie spiegeln die tatsächlichen Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr wider.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie generell den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Zwerg“-Steuer der nur nach monatelangen A zungen zwischen Bundesfina Wolfgang Schäuble und der FDP-Bundestagsfraktion überhaupt für dieses Jahr zustande kam, hinsichtlich seiner Wirkung auf die finanzielle Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern?

2. Welche Auffassung bezieht sie dazu, dass im Gesetzentwurf die von den Länderfinanzministern ausdrücklich befürwortete Anhebung der

gen nicht aufgenommen worden ist?

3. Wie will sie sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für Änder

Kinderbetreuungskosten u. a., einsetzen?

agen beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3: Der Gesetzentwurf ist de am 4. Februar 2011 zugeleitet worden. Der Finanzausschuss des Bundesrates befasst sich damit am 3. März 2011. Der Bundesrat selbst wird voraussichtlich am 18. März 2011 den Gesetzentwurf behandeln.

Die Niedersächsische Landesregierung wird - wie in jedem anderen Gesetzgebungsverfahren - ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu den dann vorliegenden Ausschussempfehlungen in ihrer Sitzung am 15. März 2011 festlegen.

Anlage 43

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 44 der Abg. Kreszentia Flauger und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Einsatz von ausländischen UndercoverAgenten im Land Niedersachsen

Vor Kurzem wurde bekannt, dass durch einen britischen Polizeibeamten mit dem Tarnnamen Mark Kennedy jahrelang verdeckte Ermittlungen gegen linke Protestgruppen europaweit durchgeführt wurden, u. a. auch in Deutschland beim G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007 und beim NATO-Gipfel 2009 in Baden-Baden. Dabei hat der Brite sogar Straftaten begangen, indem er sich etwa in Heiligendamm an einer Straßenblockade und in Berlin an der Inbrandsetzung eines Müllcontainers beteiligte. Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist für den Einsatz ausländischer Verdeckter Ermittler in Deutschland das Europäische Rechtshilfeübereinkommen (EU-RhÜbk) maßgeblich. Artikel 14 EU-RhÜbk bestimmt, dass die verdeckten Ermittlungen nach den Vorschriften desjenigen EU-Staates durchgeführt werden, in dessen Hoheitsgebiet sie stattfinden. Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers setzt ein entsprechendes Ersuchen des ausländischen Staates voraus.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der britische Verdeckte Ermittler mit dem Tarnnamen Mark Kennedy im Land Niedersachsen beispielsweise bei Protesten gegen Castortransporte im Wendland im Einsatz war und, wenn nein, warum nicht?

2. Wie viele ausländische verdeckte Ermittler sind auf Ersuchen welches ausländischen Staates von 2003 bis zum jetzigen Zeitpunkt im Land Niedersachsen mit welchem Ziel zu welchem Zeitpunkt im Einsatz gewesen?

3. Wie viele Verdeckte Ermittler aus dem Land Niedersachsen waren von 2003 bis zum jetzigen Zeitpunkt mit welchem Ziel zu welchem Zeitpunkt in welchem ausländischen Staat im Einsatz?

Ein Großteil der Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität sowie einzelner Bereiche der politisch motivierten Kriminalität zeichnet sich durch internationale Strukturen und Verflechtungen sowie eine hohe Mobilität der Täter aus. Eine effektive Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr ist in diesen Bereichen nur durch eine grenzüberschreitende Ermittlungsarbeit der Polizei- und Justizbehörden sicherzustellen. Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten und Gefahrenlagen ist auch die Durchführung verdeckter Maßnahmen, u. a. in Form des Einsatzes Verdeckter Ermittlerinnen/Ermittler, unerlässlich.

Verdeckte Ermittlungen richten sich oftmals gegen besonders gefährliche Strukturen oder Personen, die sich durch einen hohen Grad an Organisation und Vernetzung auszeichnen. Bei Bekanntwerden von Einzelheiten besteht die Gefahr, dass die eingesetzten Personen erkannt werden und daraus eine Gefährdung von Leib und Leben der Verdeckten Ermittlerin/des Verdeckten Ermittlers resultiert. Vor diesem Hintergrund unterliegen Informationen zu Einsätzen Verdeckter Ermittlerinnen/Ermittler einer besonderen Geheimhaltung.

Der internationale Einsatz Verdeckter Ermittlerinnen/Ermittler ist u. a. im Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-RhÜbk) vom 29. Mai 2000 allgemein geregelt. Demnach werden die verdeckten Ermittlungen nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und Verfahren des Mitgliedstaats durchgeführt, in dessen Hoheitsgebiet sie stattfinden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3: Informationen zu Einsätzen von Verdeckten Ermittlerinnen/Ermittlern unterliegen der Geheimhaltung und werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Niedersächsische Landesregierung erteilt vor diesem Hintergrund weder Negativ- noch Positivauskünfte.

Anlage 44

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 45 der Abg. Marianne König und Victor Perli (LINKE)

Althusmann contra Wanka: Gibt es eine Rückkehr des Diploms?

Die - dafür zuständige - Wissenschaftsministerin Johanna Wanka hat sich bislang gegen die Rückkehr des Diploms als Studienabschluss an niedersächsischen Hochschulen ausgesprochen. Der Kultusminister und - jetzige - KMKVorsitzende Bernd Althusmann hat ausweislich der Landeszeitung vom 29. Januar 2011 gesagt, dass er sich die Vergabe des Diploms als Abschluss anstelle eines Masters durchaus vorstellen könne: „Vielleicht wäre ein Zertifikat über beide Abschlüsse der richtige Weg, wobei die Absolventen einen Titel auswählen und tragen dürften.“ Die Wissenschaftsministerin wollte den „Diplom-Ingenieur“ als zusätzlichen Abschlussgrad einführen bzw. erhalten (vgl. Drs. 16/2226).

Wir fragen die Landesregierung:

1. Sollen die Absolventinnen und Absolventen eines Masterstudiengangs ein Zertifikat über beide Abschlüsse erhalten, wobei die Absolventinnen und Absolventen einen Titel auswählen und tragen dürfen?