Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

zen der Zentralisierung auf Kosten der Länderkompetenzen, Kooperation und Zusammenfügung der Sicherheitsaufgaben und -behörden fort. Im Kern geht es um die „Fusion“ von Bundespolizei und BKA als zwei Säulen einer neuen Bundespolizei, die - so die favorisierte Konstruktion - von einer neu zu schaffenden Abteilung im Bundesinnenministerium geführt werden soll. Intensiviert werden soll die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Zudem ist vorgesehen, den Zoll umzuorganisieren und seine Sondereinheit - Zentrale Unterstützungseinheit Zoll (ZUZ) - der GSG 9 zuzuordnen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der wesentlichen Empfehlung der Kommission „Evaluierung Sicherheitsbehörden“ in deren Bericht vom 9. Dezember 2010, wonach Bundeskriminalamt und Bundespolizei in einer Bundesbehörde zusammengeführt werden sollen?

2. Inwiefern hat die Landesregierung insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken an der beabsichtigten Polizeireform, und unter welchen Voraussetzungen hält die Landesregierung eine Änderung des Grundgesetzes für erforderlich?

3. Inwiefern teilt die Landesregierung die Auffassung der Kommission „Evaluierung Sicherheitsbehörden“, wonach Aufgaben der Sonderpolizeien des Bundes seit Jahren zulasten der generell zuständigen Länderpolizeien zugenommen haben (Seite 143, Rn. 5721 f. im o. g. Bericht)?

Die Struktur der Sicherheitsbehörden - d. h. ihre Binnenorganisation, ihr durch den verfassungsrechtlich vorgegebenen föderalen Gesamtzusammenhang bestimmter äußerer Aufbau sowie die Regelungen über Zuständigkeiten und Aufgabenzuweisungen - ist gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung von elementarer Bedeutung. In der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden haben sich die bestehenden Regelungen ganz überwiegend bewährt. Vor diesem Hintergrund sind Eingriffe in die Sicherheitsarchitektur immer hinsichtlich ihrer Folgen für das Gesamtsystem zu hinterfragen und zu legitimieren, insbesondere auch mit Blick auf die in Fragen der inneren Sicherheit vorrangig verantwortlichen Bundesländer. Im Mittelpunkt muss dabei die Vermeidung von Parallelzuständigkeiten stehen. Bieten in diesem Zusammenhang Strukturveränderungen aber die Chance, durch Zusammenführung von Aufgaben und Kompetenzen nachhaltige Verbesserungen zu erreichen und Schnittstellen sowie Doppelzuständigkeiten abzubauen, so rechtfertigt der Mehrwert der Veränderung den Einschnitt in die Sicherheitsarchitektur

Der Bericht der Werthebach-Kommission ist erkennbar und anerkennenswert sehr aufwändig erstellt und berücksichtigt grundsätzlich auch verfassungsrechtliche wie historische Zusammenhänge einschließlich des Wandels der deutschen und europäischen Verflechtung durch das Schengener Abkommen mit ihren Folgen für die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung der Polizeien des Bundes.

Grundlegende Mängel in der vorhandenen Sicherheitsarchitektur sind bislang weder bekannt noch behauptet; Optimierungsansätze in einem Umfang, der einen grundlegenden Eingriff in die Architektur rechtfertigt, sind dem Bericht der WerthebachKommission mit Blick auf den am Ende favorisierten Vorschlag nicht zu entnehmen.

Von grundlegender Bedeutung erscheint insgesamt die Betrachtung der verfassungsrechtlichen Zusammenhänge und die Einbettung gerade auch der Polizeien des Bundes im Grundgesetz.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung lehnt eine vollständige Fusion von BKA und Bundespolizei zu einer Behörde ab. Inwieweit aus den Empfehlungen der Kommission („Zwischenschritte“) unterstützenswerte Ansätze abzuleiten sind, hängt vom Ergebnis der im BMI eingesetzten Projektgruppe ab.

Zu 2: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Zusammenfassung von Bundespolizei und Bundeskriminalamt in einer Behörde beziehen sich auf die Vorschriften des Grundgesetzes über die Bundesverwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1998 entschieden, dass die Bundespolizei, die auf der Grundlage von Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 GG eingerichtet ist, ihren Charakter als Sonderpolizei für die Sicherung der Grenzen des Bundes und zur Abwehr bestimmter Gefahrenlagen nicht verlieren darf. Die Aufgaben des Bundeskriminalamts als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei sind funktional bestimmt und berühren alle Bereiche der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung. Auch organisatorisch bestehen zwischen der Bundespolizei mit ihren nachgeordneten Dienststellen und dem Bundeskriminalamt, das über keinen Unterbau verfügt, verfassungsrechtlich begründete Unterschiede, die nicht verwischt werden dürfen.

Zu 3: Niedersachsen hat keine polizeilichen Zuständigkeiten oder Aufgaben an den Bund abgegeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Anlage 50

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 51 der Abg. Christa Reichwaldt und PiaBeate Zimmermann (LINKE)

Geplante Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei - Teil 2

Die jetzigen Vorschläge der sogenannten Werthebach-Kommission sollen zu einer umfangreichen Umstrukturierung der Sicherheitsaufgaben und -behörden führen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie und auf welcher Grundlage ist die Zusammenarbeit von Zoll und Landespolizei im Land Niedersachsen geregelt?

2. Welche ursprünglich von der Landespolizei wahrgenommenen Aufgaben wurden nach Kenntnis der Landesregierung von den Sonderpolizeien des Bundes übernommen, und welche Gründe waren jeweils ausschlaggebend für ihre Übertragung auf die Sonderpolizeien des Bundes?

3. Bei welchen weiteren Aufgaben (außer Bahnpolizei), Aufgabenbereichen und Kompetenzen der Bundespolizei hielte die Landesregierung die Möglichkeit der Rückführung in Länderzuständigkeit unabhängig von finanziellen Erwägungen für sinnvoll?

Ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Behörden der Zollverwaltung und des Zollfahndungsdienstes nehmen im Bereich der Verfolgung und Verhütung von Straftaten die ihnen durch besondere Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr. Maßgeblich sind insbesondere die Abgabenordnung (AO), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) , das Zollfahndungsdienstegesetz (ZFdG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Für die Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder bestehen neben Vorschriften über den Austausch von Daten und der Gewährung von Amts- und Vollzugshilfe spezielle Regelungen z. B. über Informationspflichten bei groß angelegten Kontrollen gemäß § 3 Abs. 3 SchwarzArbG, die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen gemäß § 14 Abs. 2 SchwarzArbG, Teilnahmerechte der Finanzbehörden an steuerstrafrechtlichen Ermittlungen der Polizei gemäß § 403 AO und die Beteiligung der Polizei an Zeugenschutzmaßnahmen des Zollkriminalamts gemäß § 5 Abs. 2 ZFdG.

Für bestimmte Aufgabenbereiche sind zwischen den Behörden des Zolls und der Landespolizei

Vereinbarungen getroffen worden, in denen die Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und Befugnisse besonders geregelt ist. So unterhält das Landeskriminalamt Niedersachsen - auf der Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit der Oberfinanzdirektion Hannover vom 20. bzw. 25. Februar 1996 - mit dem Zollfahndungsamt Hannover die Gemeinsame Clearingstelle Finanzermittlungen (GCF) und die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG). Die GCF hat die Aufgabe, Geldwäscheverdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz zu sammeln und den jeweiligen Zuständigkeiten entsprechend zu steuern. Die GFG führt Ermittlungen im Bereich der international organisierten Geldwäsche.

Als weiteres Beispiel für eine Zusammenarbeit der Landespolizei Niedersachsen mit dem Zoll auf der Basis vertraglicher Regelungen ist die Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) zu nennen, die beim LKA NI und einzelnen Polizeidirektionen eingerichtet sind.

Zu 2: Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen zu Anfrage Nr. 50 (Teil 1).

Zu 3: Entfällt.

Anlage 51

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 52 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Wie sichert die Landesregierung den Bestand der Zulassungsnebenstelle für Schwertransporte in der Gemeinde Bunde (Landkreis Leer) ?

In der Gemeinde Bunde, Landkreis Leer, befindet sich seit Jahren eine erfolgreich arbeitende Zulassungsnebenstelle des Straßenverkehrsamtes für Schwerlasttransporte. In der Nebenstelle Bunde werden durch die insgesamt 9 Beschäftigten jährlich etwa 11 000 Anträge bearbeitet. Die Gebührenerlöse belaufen sich auf nahezu 1 Millionen Euro. Für die Gemeinde Bunde bleiben nach Abzug aller Kosten Angaben der Ostfriesen-Zeitung vom 19. Januar 2011 zufolge rund 330 000 Euro an eigenen Einnahmen übrig. Diese Einnahmen sind eine verlässliche Quelle für die gedeihliche Entwicklung der Gemeinde Bunde, ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

Seit geraumer Zeit verdichten sich Hinweise, wonach das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtige, die Aufgaben der Genehmigung von Schwerlasttransporten künftig zentral in Hannover wahrzunehmen. Betrof

fen davon wären neben Bunde auch die Standorte Delmenhorst, Meppen, Aurich und Stuhr, in denen ebenfalls entsprechende Nebenstellen des Straßenverkehrsamtes bestehen. Damit wären Arbeitsplätze sowie verlässliche eigene Einnahmen der betreffenden Gemeinden gefährdet. Daher haben sich die Bürgermeister und Räte der betreffenden Gemeinden um Hilfe an das zuständige Ministerium gewandt.

Die Ostfriesen-Zeitung vom 19. Januar 2011 berichtet, dass sich mittlerweile für die Gemeinde Bunde eine Lösung abzeichne. Wörtlich heißt es: „Eine neue Gebührenordnung soll dafür sorgen, dass sowohl die kommunalen Verkehrsbehörden als auch die des Landes ein Stück vom Gebührenkuchen abbekommen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird sie sicherstellen, dass die bewährte, erfolgreich arbeitende Nebenstelle Bunde des Straßenverkehrsamtes für die Zulassung von Schwerlasttransporten in ihrer jetzigen personellen Stärke erhalten wird?

2. Welche eigenen Einnahmen aus der Antragsbearbeitung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte hat die Gemeinde Bunde voraussichtlich im Jahr 2011 zu erwarten?

3. Wie wird die Landesregierung die weiteren dezentralen Standorte für die Zulassung von Schwerlasttransporten in ihrem Bestand sichern?

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat am 1./2. August 2010 von der Landesregierung den Auftrag erhalten, einen Vorschlag zur Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) auf die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zur Prüfung vorzulegen.

Der Beschluss der Landesregierung geht zurück auf eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) vom 11. November 2008. Der LRH empfiehlt der Landesregierung hierin eine Prüfung, ob und wie die dem Land für seine umfangreichen Leistungen im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren entstehenden und von den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden nicht erstatteten Kosten vom Verursacher getragen werden können.

Diese Empfehlung hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages aufgegriffen und am 13. August 2009 beschlossen:

„Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen fordert die Landesregierung auf, bei der Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten darauf zu achten, dass dem Land für

seine Amtshandlungen entsprechende Gebührenanteile zufließen. Sollte dies nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich sein, wären Zuständigkeitsregelungen zu prüfen, die eine Erhebung kostendeckender Gebühren durch das Land ermöglichen.“

In Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses ist die Übertragung der Zuständigkeit eine Option, die derzeit neben weiteren Alternativen geprüft wird. Zu diesem Zweck hat das Verkehrsministerium Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Weitere Gespräche sind geplant. Zudem gibt es Kontakte zu den im besonderen Maß in das Verfahren eingebundenen Straßenverkehrsbehörden. Ziel ist es, die Situation gemeinsam zu analysieren und möglichst einvernehmlich Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. In diesen Gesprächen ist auch der Lösungsansatz über eine zentrale Behörde - allerdings mit Außenstellen - in Betracht gezogen worden.

Ziel der Landesregierung ist es, vor dem Hintergrund der exorbitant gestiegenen Genehmigungsverfahren (in Niedersachsen von 48 942 in 2003 auf 100 000 in 2010) eine Organisationsform zu finden, die den Ansprüchen der Transportwirtschaft gerecht wird. Dabei sollte das in Rede stehende Verfahren, nicht zuletzt aufgrund der Interessenlage der transportierenden Wirtschaft, mit sowenig bürokratischen Hemmnissen wie möglich belegt sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die dem Arbeitsauftrag der Landesregierung zugrunde liegende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend sind gegenwärtig noch keine Aussagen zur künftigen Ausgestaltung des Genehmigungsprozesses möglich.

Zu 2: Die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen/Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten liegt ausschließlich bei den Straßenverkehrsbehörden. Der Landesregierung ist es deshalb nicht möglich, dass für das Jahr 2011 zu erwartende Gebührenaufkommen in der Gemeinde Bunde verbindlich zu beziffern. Das kann nur durch die Gemeinde Bunde selbst geschehen.