Protokoll der Sitzung vom 18.02.2011

Zu 2: Die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen/Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten liegt ausschließlich bei den Straßenverkehrsbehörden. Der Landesregierung ist es deshalb nicht möglich, dass für das Jahr 2011 zu erwartende Gebührenaufkommen in der Gemeinde Bunde verbindlich zu beziffern. Das kann nur durch die Gemeinde Bunde selbst geschehen.

Zu 3: Siehe Antwort zu Ziffer 1.

Anlage 52

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 53 der Abg. Ursula Weisser-Roelle (LINKE)

Wurden öffentliche Gelder im Krabbenschälzentrum GmbH Cuxhaven zweckentfremdet verwendet?

Das Krabbenschälzentrum Cuxhaven GmbH hat Angaben der Cuxhavener Nachrichten vom 12. Januar 2011 zufolge am 11. Januar des Jahres beim Amtsgericht Cuxhaven die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Mit der Investition in das Krabbenschälzentrum sollte, so Geschäftsführer Gregor Kucharewicz, bewiesen werden, dass das maschinelle Schälen großer Mengen Krabben technologisch möglich und überdies auch wirtschaftlich sei.

Nach Angaben der Zeitung vom 12. Januar 2011 seien mithilfe von NPorts Fördermittel in Höhe von rund 400 000 Euro in den Bau der etwa 2 800 m 2 großen Produktionshalle investiert worden. Detlef Gaumert vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung gab hinsichtlich der Verwendung dieser Fördergelder am 12. Januar 2011 gegenüber den Cuxhavener Nachrichten an, dass das Land „wohl mit einem blauen Auge davonkommen wird.“

Anders würde dieser Zeitung zufolge die Lage im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beurteilt. Das Ministerium habe danach die Ausreichung von Fördermitteln in Höhe von 724 000 Euro seitens der landeseigenen NBank befürwortet.

Hinweisen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten zufolge seien die Arbeits- und hygienischen Bedingungen im Krabbenschälzentrum Cuxhaven „katastrophal“. Gleichzeitig bestünden seitens der Geschäftsführung des Krabbenschälzentrums gegenüber mehreren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern erhebliche Rückstände in der Lohnzahlung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche öffentlichen Gelder erhielt das Krabbenschälzentrum Cuxhaven GmbH im Einzelnen?

2. Wie wurden diese öffentlichen Gelder unter Maßgabe der gültigen Förderkriterien vom Krabbenschälzentrum Cuxhaven GmbH verwendet, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

3. Welche aktuellen Informationen liegen ihr zu möglichen Rückständen in der Lohnzahlung an Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Krabbenschälzentrums Cuxhaven GmbH vor?

Die Krabbenschälzentrum GmbH in Cuxhaven hat 2007 einen Antrag auf Investitionsförderung für die Errichtung einer Betriebsstätte in Cuxhaven gestellt. Nach diesem Antrag war geplant, mit einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 4 Millionen Euro eine Betriebsstätte als Krabbenschälzentrum zu errichten und dort 60 Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Insbesondere sollten Krabbenschälmaschinen, Krabbensortiermaschinen und Krabbennachlesebänder angeschafft werden.

Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) erhielt vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eine Förderung zur Herrichtung von Produktionshallen für „fischwirtschaftliche Zwecke“. Diese Förderung steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Krabbenschälzentrum GmbH.

Die Krabbenschälzentrum GmbH wurde ab Beginn der befristeten Zulassung regelmäßig sowohl von der Zulassungsbehörde (Niedersächsisches Lan- desamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit - LAVES) als auch von der Überwachungsbehörde LMTVet (Lebensmittelüberwa- chungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Lan- des Bremen, Außenstelle Cuxhaven) kontrolliert. Der letzte Betriebsbesuch des LMTVets im Krabbenschälzentrum fand zusammen mit den Vertretern des LAVES am 4. Januar 2011 statt. Der LMTVet bestätigt das Protokoll des LAVES über diesen Betriebsbesuch und weist darauf hin, dass es keine Hinweise auf „katastrophale hygienische Bedingungen“ im Krabbenschälzentrum gab. Das LAVES hat nach diesem Besuch die dauerhafte Betriebszulassung für das Unternehmen erteilt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Krabbenschälzentrum GmbH in Cuxhaven wurde mit Zuwendungsbescheid vom 14. Dezember 2007 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 724 000 Euro für dieses Vorhaben bewilligt. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Vorhaben sollte in der Zeit vom 1. April 2007 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt werden, d. h. auch die geplanten Investitionen sollten in diesem Zeitraum erfolgen. Der Verwendungsnachweis sollte bis zum 31. März 2009 bei der NBank vorliegen.

2008 wurden von der bewilligten Summe 344 620,64 Euro ausgezahlt. Dies erfolgte auf

Grundlage eingereichter, bereits bezahlter Belege (Abschlagszahlungen) und positiver Prüfung der förderfähigen Kosten durch die NBank.

Zu 2: Im Mai 2009 wurde die Vorlage des Verwendungsnachweises angemahnt. Die Krabbenschälzentrum GmbH versicherte im Laufe des Jahres 2009 mehrfach, dass die Lieferschwierigkeiten des Maschinenlieferanten, die zu den erheblichen Verzögerungen geführt hätten, nun behoben seien und die Produktion bald beginnen könne. Da Ende November 2009 bei einem Ortstermin festgestellt wurde, dass keine Maschine vorhanden war, wurde mit Bescheid vom 18. Januar 2010 der Zuwendungsbescheid vom 14. Dezember 2007 in voller Höhe widerrufen, und die bereits ausgezahlten Mittel wurden zurückgefordert. Gegen diesen Bescheid hat die Krabbenschälzentrum GmbH Klage eingereicht. Im Laufe des Jahres 2010 wurden mehrere Maschinen geliefert und der Betrieb wurde begonnen.

Zu 3: Sowohl dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als auch der NBank liegen lediglich die in der Presse veröffentlichen Informationen vor.

Anlage 53

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 54 der Abg. Dr. Manfred Sohn und Victor Perli (LINKE)

Berücksichtigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften sowie künstlerischen Lehrkräften bei der Tarifrunde

In der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 1. März 2009 haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, dass sie „beabsichtigen“, zu dem Komplex „wissenschaftliche bzw. studentische Hilfskräfte, künstlerische Lehrkräfte“ Tarifgespräche aufzunehmen. Am 4. Februar 2011 begann nun die neue Runde der Tarifverhandlungen. Die Verhandlungen für die Länderseite führt dabei der niedersächsische Finanzminister.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit sollen nach Vorstellung der Landesregierung wissenschaftliche bzw. studentische Hilfskräfte sowie künstlerische Lehrkräfte bei den diesjährigen Tarifgesprächen berücksichtigt werden?

2. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um alle Mitglieder der TdL dazu zu bewegen, wissenschaftliche bzw. studentische Hilfskräfte sowie künstlerische Lehrkräfte in den TV-L zu integrieren?

3. Betrachtet die Landesregierung den Inhalt des Berliner Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte als ein nachahmenswertes Beispiel (bitte mit Begründung) ?

Gegenstand der Tarifeinigung zwischen den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder vom 1. März 2009 war auch die Absichtserklärung, Tarifgespräche zum Komplex wissenschaftliche bzw. studentische Hilfskräfte und künstlerische Lehrkräfte aufzunehmen. Die Gewerkschaften haben im Vorfeld der Entgeltrunde 2011 erneut gefordert, ein Verfahren zur regelmäßigen Tarifpflege festzulegen und dabei konkret zu vereinbaren: „die Einbeziehung der künstlerischen Lehrkräfte an Kunst- und Musikschulen sowie der wissenschaftlichen Hilfskräfte in den personellen Geltungsbereich des TV-L“.

Die Entgeltverhandlungen 2011 führt für die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Länder deren Vorstand. Mitglieder des Vorstandes sind der niedersächsische Finanzminister Möllring als Vorsitzender, der sächsische Finanzminister Professor Unland sowie die bremische Finanzsenatorin Linnert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: In den Verhandlungen wird zunächst zu klären sein, wie sich die Gewerkschaften das Verfahren zur Tarifpflege vorstellen. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen und im Rahmen einer Gesamteinigung werden die Tarifvertragsparteien dann entscheiden, ob und wie sie das Thema berücksichtigen.

Zu 2: Das Land Niedersachsen ist eines von 14 Mitgliedsländern im Arbeitgeberverband TdL. Es wird deshalb gemeinsam mit den anderen Ländern beraten, welche Position gegenüber den Gewerkschaften zu dieser Frage vertreten wird.

Zu 3: Berlin ist nicht Mitgliedsland der TdL. Ob und inwieweit der Inhalt des Berliner Tarifvertrages für die Forderung der Gewerkschaften nach Einbeziehung dieser Beschäftigten in den Geltungsbereich bei den Verhandlungen eine Bedeutung haben wird, entscheidet die Mitgliederversammlung der TdL.

Anlage 54

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 55 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)

Musste erst das Hochwasser 2011 eintreten, um die Lücke in der niedersächsischen Elbdeichlinie zwischen Alt Garge und Walmsburg in den Fokus von Minister Sander zu rücken?

Im Herbst 2010 scheiterte der Deichbau in Alt Garge, Bleckede am Geld. Wie in der Neuen Elbmarsch-Zeitung am 5. Oktober 2010 berichtet wurde, „will bzw. kann sich das Land an der Finanzierung nicht beteiligen. … nach Auffassung des Landes wären hierfür die EFRE Mittel nicht mehr verfügbar.“

Im Hamburger Abendblatt vom 29. Oktober 2010 wird Umweltminister Sander anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung mit den Worten zitiert: „Wir bauen den Deich 2013.“ Und: „Ich gehe davon aus, dass wir Ziel-1-Mittel aus dem Wirtschaftsministerium umbuchen können.“ Er stellte weithin laut Artikel in Aussicht, den Bau schon 2012 beginnen zu können und eine diesbezügliche Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufzunehmen.

Aus Anlass des jetzigen akuten Hochwasserereignisses besuchte Hans-Heinrich Sander am Sonntag, den 23. Januar 2011, den Bleckeder Ortsteil Alt Garge.

In einer aktuellen Pressemitteilung auf www.lueneburg.de ist zu lesen: „Vor dem Hintergrund der teils dramatischen Bilder erklärte Sander, dass sein Ministerium in den kommenden vier Wochen einen konkreten Vorschlag erarbeiten werde, wann der Lückenschluss in der niedersächsischen Elbdeichlinie zwischen Alt Garge und Walmsburg angegangen wird. Er werde dann die betroffenen Menschen in Bleckede direkt informieren und alle Daten und Fakten auf den Tisch legen. Bürgermeister Jens Böther und Landrat Manfred Nahrstedt hörten erfreut, dass der Minister die Stadt Bleckede nur mit 5 % der Gesamtkosten in Höhe von 5,6 Millionen Euro belasten möchte. Den Rest, also 95 %, müsse das Land Niedersachsen übernehmen.“

Im Haushalt für 2011 sind im Titel 76 161-1 - „Landeseigene Tiefbaumaßnahmen“ - einige Vorhaben explizit benannt. Der Lückenschluss der Elbdeichlinie zwischen Alt Garge und Walmsburg ist nicht aufgeführt.

Die Hochwasserschutzbauwerke in Hitzacker selbst sind abgeschlossen und haben sich beim jetzigen Hochwasser bewährt. Das Gesamtprojekt kostet 74 Millionen Euro. Dazu gehören auch drei Bauabschnitte am Fluss Jeetzel zwischen Hitzacker, Dannenberg und Lüchow.

Das Pumpwerk in Hitzacker ist in der Lage, das Wasser der Jeetzel bei geschlossener Staumauer in Hitzacker in die Elbe zu pumpen. Auch das hat beim jetzigen Hochwasser funktioniert, die Jeetzeldeiche selbst waren kaum belastet. Die Ertüchtigung der Jeetzeldeiche insbesondere mit Deichverteidigungswegen stellt insofern schon einen „doppelten Boden“ für die Sicherheit dar.

Anwohnern stellt sich die Frage, warum bei der Prioritätensetzung für den Mitteleinsatz für den Hochwasserschutz nicht zunächst der Elbdeich bei Alt Garge gebaut wurde, bevor mit der Ertüchtigung der Jeetzeldeiche begonnen wurde.

Ich frage die Landesregierung: