Den Änderungsantrag behandeln wir zunächst in erster und anschließend - wenn Sie damit einverstanden sind - auch gleich in zweiter Beratung.
Wie mir mitgeteilt wurde, besteht zwischen den Fraktionen Einvernehmen darüber, über diesen Änderungsantrag ohne Aussprache zu beschließen. Ich frage zunächst, ob dennoch das Wort gewünscht wird. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Bevor wir zur zweiten Beratungen kommen, sind noch einige Verfahrensfragen zu klären, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach § 100 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist eine Änderung der Geschäftsordnung wie ein Gesetzentwurf zu behandeln. Es gilt daher die Regelung in § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, nach der ein Beratungsgegenstand am Ende der ersten Beratung an einen Ausschuss zu überweisen ist. Eine Überwei
sung an einen Ausschuss gilt als beschlossen, wenn mindestens 30 Mitglieder des Landtages dafür stimmen.
Ich frage daher zunächst, ob ein Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages eine Ausschussüberweisung beantragt. Wenn das der Fall ist, müsste ich jetzt 30 Hände sehen. - Eine Ausschussüberweisung wird nicht gewünscht.
Nach § 29 unserer Geschäftsordnung beginnt die zweite Beratung, auf die wir jetzt zusteuern, frühestens am Tag nach Schluss der ersten Beratung. Sie kann früher beginnen, wenn nicht eine Fraktion oder zehn Mitglieder des Landtages widersprechen.
Ich frage daher, ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung über den Änderungsantrag unmittelbar anzuschließen. - Traut sich jemand zu widersprechen? -
Wir kommen jetzt zur zweiten Beratung. Eine Berichterstattung ist naturgemäß nicht vorgesehen. Ich darf davon ausgehen, dass es weitere Wortmeldungen hierzu nicht gibt. - Dem ist offenbar so.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wer den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/2 (neu) annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt mit Nein? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich darf feststellen, dass unsere neue Geschäftsordnung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags einstimmig angenommen wurde. - Danke schön.
Nach Artikel 33 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Verfassung gelten der Ministerpräsident und mit ihm die Landesregierung als zurückgetreten, sobald ein neu gewählter Landtag zusammentritt. Das ist heute der Fall. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden.
Bevor wir zur Neubildung der Landesregierung kommen, möchte ich dem Herrn Ministerpräsidenten der zurückliegenden Wahlperiode, dem Abgeordneten McAllister, und seiner Landesregierung für die in der vergangenen Wahlperiode geleistete Arbeit den Dank des ganzen Hauses aussprechen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Regierungsbildung und beginnen mit der Wahl des Ministerpräsidenten.
Für die Dauer der Wahlhandlung bitte ich alle Personen, die nicht Mitglieder des Landtages sind, den Plenarsaal zu verlassen. Ausgenommen sind die geladenen Gäste, die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die aus dienstlichen Gründen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ausgenommen sind ferner die Vertreter der Medien, die ich bitte, während des Wahlvorgangs nicht herumzulaufen, sondern sich am Rand des Plenarsaals aufzuhalten. Das wird möglicherweise die schwerste Übung werden.
„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“
Erforderlich ist demnach eine absolute Mehrheit der Stimmen. Die Fraktion der SPD hat mit dem Schreiben vom 18. Februar 2013 den Abgeordneten Stephan Weil für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Werden weitere Vorschläge gemacht? - Das ist nicht der Fall. Dann geht es jetzt um die Entscheidung über diesen Wahlvorschlag. - Ich darf um Aufmerksamkeit bitten.
Für die geheime Abstimmung werden Stimmzettel ausgegeben. Wer den Abgeordneten Stephan Weil zum Ministerpräsidenten wählen will, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn nicht wählen will, kreuzt „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an.
Ich mache darauf aufmerksam, dass bei der Ermittlung der nach Artikel 29 der Niedersächsischen Verfassung erforderlichen Mehrheit Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Klopp aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorne.
Noch einmal: Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Klopp aufgerufen und kommen bitte einzeln nach vorne.
Vom Präsidium aus gesehen rechts, an der Verwaltungsbank, erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine, die von mir aus gesehen am Ende der rechten Regierungsbank aufgestellt ist. Nach der Stimmabgabe falten Sie den Stimmzettel bitte und werfen ihn in die Wahlurne, die hier unten von mir aus gesehen rechts auf dem Stenografentisch aufgestellt ist.
Ich halte Sie damit für einverstanden, meine Damen und Herren, dass ich folgende Schriftführerinnen und Schriftführer in die Durchführung der Wahl einbeziehe: Herrn Abgeordneten Krumfuß, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, Frau Abgeordnete Rakow, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Mitglied des Landtages zur Wahlkabine geht, Herrn Abgeordneten Lammerskitten, ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen zu führen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichnungen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in der Wahlkabine bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Bitte achten Sie darauf, nicht etwa einen privaten Füllfederhalter, sondern das Schreibgerät zu nutzen, das vorgesehen ist. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.
Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach Abgabe ihrer Stimme ohne unnötiges Umhergehen wieder Platz zu nehmen.
Den Kollegen Lammerskitten bitte ich, sich zunächst davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.
Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben.
Wenn jetzt alles geklärt ist - falls nicht, bitte ich um ein Signal; ich gehe davon aus, dass alles geklärt ist -, beginnen wir mit dem Namensaufruf für den Wahlgang. Frau Kollegin, bitte sehr!