Das war der Anlass - im Übrigen auch, dass es in Skandinavien bereits Brücken gibt, bei denen diese Technik gang und gäbe ist -, diesen Antrag einzubringen und zu fordern, dazu Pilotprojekte in Niedersachsen durchzuführen, um Erfahrungen zu sammeln. In Niedersachsen gibt es sehr viele Brücken, die saniert werden müssen, aber viele Brücken müssen auch neu gebaut werden. Daher bietet es sich an, Erkenntnisse zu sammeln und
Die Unterhaltungskosten für die Bundesautobahnen im Bundesland Niedersachsen - das zeigt eine Anfrage an die Bundesregierung - haben sich von 2000 bis 2014 nahezu verdreifacht. Auch vor diesem Hintergrund bieten sich entsprechende Projekte an. Unser Appell an die Landesregierung ist, hier innovativ aktiv zu werden und das umzusetzen, was sich in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein schon positiv darstellt.
Wir finden es schade, dass unser Antrag dazu von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Denn letztlich geht es auch darum - Stichwort „Klima“ -, ökologisch weiter voranzukommen, weniger Streusalz und stattdessen die CO2-freie und ökologisch bessere Erdwärme einzusetzen. Die Fachbereiche, die für Sie tätig sind, Herr Minister Lies, stehen dieser Sache aufgeschlossen gegenüber. Schade, dass die die Regierung tragenden Fraktionen unseren Antrag abgelehnt haben. Aber wir werden weiter am Ball bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Antrag der CDU hat es eine ausführliche Berichterstattung und Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Landtages gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass es verschiedene Möglichkeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gibt: zum einen den präventiven Winterdienst, indem früher Streumittel ausgebracht werden, zum anderen technische Systeme wie z. B. Glatteiswarnanlagen. Mithilfe des Einsatzes von Detektionstechnik werden Autofahrer vor einer Gefahrensituation aufgrund von Glättebildung gewarnt.
Ferner werden Taumittelsprühanlagen eingesetzt. Gerade diese Technik hat sich bewährt; denn bei einer Taumittelsprühanlage wird das Ergebnis der Detektion in dem automatisch gesteuerten Einsatz von Taumitteln umgesetzt.
Die letztgenannte Möglichkeit gestaltet sich sehr kompliziert, weil die geologischen Randbedingungen hierfür passen müssen. Steht z. B. genügend Energie zur Verfügung?
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, derzeit ist bundesweit lediglich eine einzige Anlage in Betrieb, und zwar in SchleswigHolstein. Wer die Komplexität der Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz einer solchen Technologie, die im Bericht des Ministeriums deutlich wird, erkennt, kann nur zu der Schlussfolgerung kommen: Nice to have, aber im Flächenbereich sicherlich nicht immer einsetzbar.
Die veranschlagten Kosten liegen bei 1,1 Millionen Euro, bei bisherigen Betriebskosten von ca. 15 000 Euro pro Jahr. Dabei kann die Anlage nur im Temperaturbereich von plus 3 bis minus 5 Grad C betrieben werden, um Wirkung zu entfalten. Ab minus 5 Grad C kann die Brücke nicht mehr eisfrei gehalten werden. Hier würden wir unverantwortlich eine vermeintliche Sicherheit vorgaukeln. Trotz der Wirkungslosigkeit muss die Anlage zu allem Überfluss weiter in Betrieb gehalten werden, um das Kühlmittel nicht gefrieren zu lassen, damit die Anlage nicht durch Frosteinwirkung zerstört wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Taumittelsprühanlage erfordert Herstellungskosten von ca. 300 000 Euro und erzeugt Betriebskosten in der Größenordnung von 10 000 Euro pro Jahr. Die große Anzahl anstehender Brücken- und Straßensanierungen in Niedersachsen gebietet aber den sorgfältigen wirtschaftlichen Einsatz der knappen vorhandenen Mittel.
Im Hinblick auf die bewährte Praxis der verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten sehen wir aktuell keine Notwendigkeit, die - derzeit begrenzte - Einsatzmöglichkeit von Erdwärme für Brücken zu forcieren. Wir lehnen daher den Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Bevor ich die letzten Wortmeldungen aufrufe, noch einmal die Bitte: Ein bisschen mehr Ruhe im Plenum! Ich denke, auch die letzten Rednerinnen und Redner haben Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit verdient. Es
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wesentliche Informationen zu dem Wunsch, auch in Niedersachsen eine Brücke mit Geothermie auszustatten, sind bereits in der Antwort der Landesregierung vom Januar 2014 - Drucksache 17/1130 - enthalten. Laut Landesregierung gibt es in Niedersachsen rund 20 Brücken mit Stahlbetonfahrbahnen, allerdings handelt es sich bei 15 Brücken um bewegliche Brücken, sodass hier rein technisch Geothermie nicht angewendet werden kann. Damit blieben fünf Brücken.
Aus dem aktuellen Erfahrungsbericht des Verkehrsministeriums von Schleswig-Holstein geht hervor, dass sich die Baukosten für die Kanalbrücke Berkenthin im Zuge der B 208 auf 10 Millionen Euro beliefen und dass davon 1,1 Millionen Euro auf die geothermische Anlage entfielen und damit mehr als 10 % der Kosten ausmachten. Die Betriebskosten belaufen sich auf 15 000 Euro jährlich. Im Vergleich dazu kosten eine herkömmliche Taumittelanlage in der Anschaffung 300 000 Euro und deren Betrieb im Jahr 10 000 Euro.
Ähnlich wie die Landesregierung halten wir Geothermie für eine vielversprechende Technik. Gleichzeitig sind aber die Einsatzmöglichkeiten bislang sehr beschränkt und wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen, zumal es günstige und bewährte Alternativen wie z. B. die Taumittelsprühanlage bei der Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal im Zuge der B 70 im Bezirk Lingen gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Antrag der CDU finden sich nun verschiedene Punkte, die sich weder mit der Machbarkeit noch mit der bisherigen praktischen Erfahrung und Erkenntnis abgleichen lassen. So fordert die CDU, dass Niedersachsen gleich mehrere Pilotprojekte starten möge. Gleichzeitig weiß sie auch, dass sich nach bisherigen Erkenntnissen nur einzelne Brücken dafür eignen und selbst hier ein Nachrüsten ausgeschlossen ist, weil eben die Kosten exorbitant hoch sind.
Geothermie ist in Niedersachsen theoretisch auf fünf Brücken anwendbar, und das auch nur dann, wenn eine dieser Brücken erneuert werden muss. Praktisch eignet sich laut Niedersächsischer Lan
desbehörde für Straßenbau und Verkehr sogar nur die Brücke in Lingen. Hier aber hat sich die Taumittelanlage noch lange nicht amortisiert, und es wäre schierer Unsinn, alles abzureißen und eine neue Brücke mit Geothermie auszustatten.
Weltweit gibt es zudem keine Erkenntnis, dass sich durch Geothermie die Lebensdauer von Fahrbahnen verlängern lassen könnte. Auch diese Behauptung der CDU entbehrt jeglicher Grundlage.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Einsatz von Geothermie ist ein Ansatz, den wir ernst nehmen und dem wir offen gegenüberstehen. Gleichzeitig müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings feststellen, dass die Voraussetzungen noch unzureichend sind. Am Ende muss die Rechnung stimmen, und das tut sie eben noch nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin Menge. - Mir liegt jetzt noch die Wortmeldung der Landesregierung, des Herrn Wirtschafts- und Verkehrsministers Olaf Lies, vor. Sie haben das Wort, Herr Minister. Bitte sehr!
Zunächst nur ein paar Worte zur Geothermie: Die Anwendung der Geothermie, unterschieden in oberflächennahe Geothermie und Tiefengeothermie, ist ein absolut richtiger und vernünftiger Weg. Es gibt tolle Beispiele aus dem Hochbaubereich, bei denen sich Hochbauten und Geothermie in hervorragender Form ergänzen: Schloss Herrenhausen, das HDI-Versicherungsgebäude in Hannover, die Fachhochschule und das Fachgymnasium in Lingen oder die VW-Produktionshalle in Emden.
Etwas schwieriger ist es beim Thema Tief- oder Straßenbau. Das Beispiel der Brücke bei Berkenthin ist mehrfach genannt worden, die in besonderem Maße infrage kam, weil dort besondere Bedingungen eine Rolle spielten - Stichwort „Kaltluftstrom“ -, die es möglich machten, einen anderen Weg zu wählen. Und - das muss man dazu sagen - das Projekt ist nur gestartet worden, weil die Brücke hundert Jahre alt war und erneuert werden
musste. Man hat also keine Brücke, die funktionsfähig war, keine Brücke mit einer funktionsfähigen Anlage, erneuert, sondern man hat auf den Neubau der Brücke gewartet.
Das Ganze wird untersucht und begleitet. Im Oktober 2011 hat sich gezeigt, dass trotz erheblicher Nachbesserungen für das Verfahren, das man dort anwendet, immer noch deutlich höhere Kosten entstehen. Ich bitte um Verständnis. Weil die Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, nur sehr begrenzt sind, müssen wir diese - das wissen Sie alle - natürlich so einsetzen, dass sie den größten Nutzen erzielen. Das lässt sich an dieser Stelle nicht darstellen.
Auch die Landesbehörde hat aufgezeigt, dass präventiver Winterdienst oder der Einsatz der Taumittelsprühanlage ihren Zweck erfüllen. Das muss uns das erste Anliegen sein, weil hierbei das Thema Verkehrssicherheit eine Rolle spielt. Wir hätten eine einzige Brücke, die geeignet wäre, dies zu testen, diese Brücke muss aber überhaupt nicht erneuert werden, sondern ist mit einer entsprechenden Anlage ausgerüstet.
Bei aller Sinnhaftigkeit und Nutzungsmöglichkeit für Geothermie gibt es hierfür im Moment einfach keinen Ansatz. Trotzdem hat die Diskussion gezeigt, dass das Thema Geothermie und die Nutzung von Erdwärme und regenerativer Energien auf Dauer sinnvoll sind.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir jetzt nur noch abzustimmen haben.
Ich bitte Sie, wenn Sie an der Abstimmung teilnehmen wollen, Ihre Abgeordnetenplätze einzunehmen, soweit Sie sich im Saal befinden und nicht auf einem solchen Platz sitzen. - Herr Thiele!
- Ich nehme ja Rücksicht auf seine Einschränkung. - Er muss ja nicht auf seinem sitzen. Hauptsache, er sitzt bei der Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4364 ablehnen will, den bitte
ich um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Das Erste war die Mehrheit. Sie sind der Ausschussempfehlung gefolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt noch zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts.
Der nächste, der 37. Tagungsabschnitt, ist vom 17. bis 19. August 2016 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Ich wünsche Ihnen eine gute parlamentarische Sommerpause, einen schönen Urlaub, viel Sonne, gute Erholung. Wir sehen uns dann im August wieder.