Auch auf europäischer Ebene hat die EU-Kommission die Forderung, dass die Hilfsgelder aus dem ersten Hilfspaket an Mengenreduzierungen zu koppeln sind, zunächst verneint. Jetzt gibt es Klarstellungen der Europäischen Kommission, dass das ein richtiger Weg ist. Sie erwartet, dass man zusätzliche Hilfsgelder auch zur Marktentlastung nutzt. Sie wissen auch, dass in allen führenden EU-Mitgliedstaaten die Milchbauern zurzeit erhebliche Verluste machen und die politischen Proteste zunehmen. So haben in Brüssel mehrfach Milchbauern aus mehreren EU-Mitgliedstaaten für bessere Preise durch eine Mengenreduzierung protestiert.
Der deutschen Bundesregierung kommt in diesem Entscheidungsprozess eine Schlüsselrolle zu, weil wir das führende Milchland in der EU sind. Sofern die Bundesregierung die z. B. von Frankreich oder jetzt von Polen vorgelegten Vorschläge unterstützt, könnte dies die Mehrheitsverhältnisse in Brüssel für mengenreduzierende Maßnahmen entscheidend verändern.
Auch das Europäische Parlament drängt den EUAgrarkommissar Hogan, dass die EU dringend weitere Maßnahmen ergreifen müsse, um die Milchpreise zu stabilisieren und die in Not geratenen Milcherzeuger zu entlasten.
Laut EU-Kommission beträgt die sich derzeit am Markt befindliche Übermenge an Milch bei einer insgesamt in der EU erzeugten Jahresmilchmenge von rund 150 Millionen t 2 bis 3 %. Eine Reduzierung der Menge um 3 % würde bei einer Entschädigungszahlung von 10 Cent/kg rund 450 Millionen Euro in Anspruch nehmen. Dies entspricht dem Doppelten der Superabgabe der Milchbauern - also der Strafabgabe wegen Überlieferung - im letzten Quotenjahr, und es entspricht fast genau der Summe des letzten Hilfspakets der Europäischen Union; das waren 500 Millionen Euro.
Dem gegenüber stehen natürlich erhebliche Wohlfahrtsgewinne der Landwirte durch höhere Preise - sowohl bei den Erzeugern als auch im nachgelagerten Bereich, bei den Maschinenringen, bei den Molkereien - sowie Steuermehreinnahmen.
EU-weit machen die ökonomischen Verluste im Milchsektor einen zweistelligen Milliardenbetrag aus; in Niedersachsen sind es, wie gesagt, 1,2 Milliarden Euro in einem Jahr.
Daher hält auch die Landesregierung eine schnelle Mengenreduzierung auf europäischer Ebene für überfällig. Möglich wäre nach der Gemeinsamen Marktordnung der EU auch eine befristete, entschädigungslose, obligatorische Mengenreduzierung um 3 bis 5 %, wie sie die Agrarministerkonferenz und der Agrarausschuss des Bundesrates gefordert haben. Der befristeten, obligatorischen Senkung stehen erhebliche volkswirtschaftliche Gewinne insbesondere bei unseren Milcherzeugern gegenüber.
Die ökonomisch schlechteste Lösung für das Agrar- und Milchland Niedersachsen wäre eine dauerhafte Tiefpreisphase und das Setzen auf massenhafte Insolvenzen unserer Milchviehbetriebe, auf eine Verschärfung des Höfesterbens.
Diese Landesregierung will weiterhin eine bäuerliche, flächendeckende Milchviehhaltung mit Preisen, von denen unsere Landwirte leben können. Wir wollen weiterhin Kühe auf den Weiden sehen. Daher darf es bei der Diskussion um Instrumente zur Mengenreduzierung aus Sicht der Landesregierung keine Tabus geben.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Hat die Landesregierung die Antwort auf die in direktem inhaltlichem Zusammenhang stehende Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung „Können die niedersächsischen Milcherzeuger bereits jetzt Landesbürgschaften für Liquiditätskredite in Anspruch nehmen?“ bereits im Vorfeld einzelnen Abgeordneten zur Kenntnis gegeben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Soweit ich mich erinnern kann, gab es im Ausschuss zum Antrag auf Liquiditätshilfen eine umfassende Unterrichtung vonseiten der Landesregierung.
Sie hatten in einem Antrag ein Landesbürgschaftsprogramm gefordert. Soweit ich weiß, war das auch in der Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung am 26. Mai ein Thema. Ob Abgeordnete noch gefragt haben, wie es mit Liquiditätshilfen aussieht, müssten wir nachschauen.
Aber es ist erst einmal richtig - das haben wir im Ausschuss öffentlich dargestellt -, dass das Land Bürgschaften für Betriebsmittelkredite auf der Grundlage der Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen übernimmt.
(Jörg Hillmer [CDU]: Ja oder nein? - Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ist nicht die Frage, Herr Minister! - Weite- re Zurufe)
Die Antragstellung ist nicht auf einen bestimmten Sektor oder eine bestimmte Branche der Wirtschaft beschränkt. Antragsberechtigt sind neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
beantworten wir diese Frage natürlich immer wahrheitsgemäß - ob sie von Abgeordneten, von Landwirten oder von Banken kommt.
(Zustimmung von Miriam Staudte [GRÜNE] - Frank Oesterhelweg [CDU]: Unglaublich! Sagenhaft! - Wei- tere Zurufe von der CDU - Gegenrufe von den GRÜNEN)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie die erste Frage nicht beantwortet haben, und vor dem Hintergrund der Aussage des Kollegen Siebels in der Aktuellen Stunde zum Milchmarkt:
sagt, darüber sei nichts bekannt. Mir liegt eine … Mündliche Anfrage des Kollegen Dammann-Tamke vor. Vielleicht sichten Sie gelegentlich noch einmal Ihre Unterlagen, oder Sie melden sich bei mir, und dann stelle ich Ihnen das gerne zur Verfügung“,
frage ich die Landesregierung, wie sie den Umstand erklärt, dass dem Kollegen Siebels die Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten DammannTamke und Oesterhelweg offensichtlich bereits am Mittwoch vorlag, obwohl die Antworten auf die Mündlichen Anfragen erst heute Mittag veröffentlicht werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lesen hilft. Ich habe eben schon einmal gesagt - der Kollege Siebels weist noch einmal darauf hin -, dass wir im Ausschuss am 26. Mai mit wahrscheinlich der Drucksache 17/5277 Antworten auf die Fragen zum Liquiditätsprogramm gegeben haben, die Sie gestellt hatten, und ausführlich darauf hingewiesen haben.
Wenn ich die Debatte vom Mittwoch richtig verfolgt habe, hat Herr Kollege Siebels, als diese Vorwürfe kamen, Sie müssen mal Ihre Unterlagen lesen - - - Es war eine Antwort auf eine alte Anfrage. Ob das jetzt eine Mündliche Anfrage war in einem letzten Plenum oder in diesem Plenum - ob das eine in dem Ausschuss war -, müssen wir nachschauen. Aber es ist aus unserer Sicht durch die schriftlichen Unterrichtungen im Ausschuss und die Fragen, die wir dort beantwortet haben - - -