Protokoll der Sitzung vom 16.09.2016

Quartiersmanagement, Netzwerke und zielgruppenübergreifendes Denken und Handeln.

Schon bei der Planung eines Quartiers sollten all diese Fragen berücksichtigt werden. Und: Soweit wie möglich sollten z. B. auch Flüchtlinge mit einbezogen werden. Es wurde auf der Konferenz vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat und von der LAG Soziale Brennpunkte ein „Instrumentenkoffer“ vorgestellt, der in den Kommunen dabei helfen soll, dass Integration gelingt.

Auch das Land hat sein Instrumentarium in diesem Sinne erweitert und neue Möglichkeiten im Städtebau eröffnet. Wir fördern nicht nur konkrete Baumaßnahmen, sondern stellen über einen sogenannten Verfügungsfonds seit Kurzem auch Mittel bereit, um das soziale Miteinander der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen.

(Zustimmung bei der SPD)

Auf diese Weise können Maßnahmen unterstützt werden, die der Integration dienen und die den sozialen Zusammenhalt im Quartier fördern.

In den Kommunen entscheidet ein lokales Gremium, wie die Mittel konkret eingesetzt werden sollen. Die Anregungen, Ideen, vorgestellten Projekte und Maßnahmen der dritten Integrationskonferenz werden von einer Arbeitsgruppe der verschiedenen Bündnispartner ausgewertet, begleitet und bei der Umsetzung verfolgt. Wir werden auf diese Art und Weise die Ergebnisse sichern und so auch für die Praxis vor Ort nutzbar machen.

Um diesen Prozess landesweit zu stärken, werden die Ämter für regionale Landesentwicklung schon bald regionale Integrationskonferenzen zum Thema „Wohnen und Leben“ durchführen.

Sie sehen also: Es tut sich viel in Niedersachsen. Laut Landesamt für Statistik wurden in Niedersachsen im Jahr 2015 insgesamt 25 453 Wohnungen fertiggestellt. Damit wurde das hohe Niveau des Vorjahres 2014 von 25 600 fertiggestellten Wohnungen fast wieder erreicht. Seit 2004 wurde die 25 000er-Marke nur in den Jahren 2014 und 2015 überschritten.

Als Folge der Wirtschaftskrise, aber auch der fehlenden politischen Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus war die Zahl der Wohnungsfertigstellungen von 2008 bis 2010 bis unter 14 000 gesunken. Der deutliche Anstieg ist also ein Erfolg der letzten Jahre.

Von allen fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2015 befanden sich fast 90 %, nämlich 22 856, in

neuen Wohngebäuden. Weitere 2 254 Wohnungen wurden durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden erstellt. Die restlichen 343 Wohnungen entstanden durch Neubau oder Umbau von Nichtwohngebäuden, z. B. durch den Umbau von Büro- oder Betriebsgebäuden.

Von den im Jahr 2015 neu erbauten Wohnungen entfiel fast die Hälfte, nämlich 11 231, auf Einfamilienhäuser. Weitere rund 10 % der Wohnungen befanden sich in neuen Zweifamilienhäusern. Der Geschosswohnungsbau - dazu zählen Gebäude mit drei oder mehr Wohnungen - stellte fast 40 %, nämlich 8 983, aller neuen Wohnungen. Im Vergleich zu 2014 erhöhte sich die Anzahl dieser Wohnungen damit um 11,2 %.

Der Trend im Wohnungsbau entwickelt sich also weiterhin in die richtige Richtung. Wir müssen aber dafür sorgen, dass der Wohnungsneubau langfristig auf diesem hohen Niveau bleibt.

Die aktuellen Zahlen der Baugenehmigungen lassen durchaus hohe Fertigstellungszahlen für die nächste Zeit erwarten. Allein in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016 sind bereits mehr als 15 500 Baugenehmigungen in Niedersachsen erteilt worden.

Zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt hat sich die Landesregierung für eine Förderung nachhaltig nutzbaren Mietwohnraums entschieden. So haben wir uns in der Landesregierung bereits im Sommer letzten Jahres darauf verständigt, zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaus zusätzlich 400 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir standen damals vor der Situation, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits Mitte des Jahres vollständig vergeben waren.

Unser Ziel ist es, neben bezahlbaren Wohnungen für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen speziell auch altersgerechten und barrierefreien Wohnraum sowie Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen.

Wir haben übrigens ganz bewusst darauf verzichtet, ein Sonderprogramm für Wohnungen für Flüchtlinge aufzulegen. Denn unser klares Ziel ist es, Wohnraum für alle besonderen Bedarfsgruppen zu schaffen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die zusätzlichen 400 Millionen Euro stehen im Wohnraumförderfonds neben den Kompensationsmitteln des Bundes für den sozialen Wohnungsbau bereit. Dank des Engagements von Bundesbauministerin Barbara Hendricks stellt der Bund den Ländern weitere Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Der Bund hat seine Ausgleichszahlungen, die die Länder seit Übernahme der Wohnraumförderung erhalten, mehr als verdoppelt. Bis 2015 hat Niedersachsen jährlich rund 38,5 Millionen Euro vom Bund erhalten. Seit 2016 sind es rund 78,3 Millionen Euro. In Niedersachsen werden - anders als in vielen anderen Bundesländern - diese Kompensationsmittel übrigens nicht zweckentfremdet!

Für die Jahre 2017 und 2018 will der Bund nun noch einmal je 500 Millionen Euro im Rahmen des Integrationspaketes aufsatteln. Darauf haben sich Bund und Länder im Juli geeinigt. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium liegt bereits vor. Für Niedersachsen bedeutet das in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal bis zu 46,6 Millionen Euro jährlich.

Bis 2019 stehen damit hier in Niedersachsen für die soziale Wohnraumförderung mehr als 800 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine finanzielle Situation in der Wohnraumförderung, die wir so seit 15 Jahren nicht mehr erlebt haben. Wir schätzen, rund 10 000 Wohnungen mit diesen Geldern fördern zu können.

Die Ergebnisse der Wohnraumförderung können sich also sehen lassen. Nachdem wir 2014 die Förderbeträge angehoben haben, konnten wir im Vergleich zu den Vorjahren deutlich mehr Wohnungen fördern.

Von den zusätzlichen 400 Millionen Euro für den Mietwohnungsbau hat die NBank mit Stand 31. August 2016 bereits Mittel in Höhe von 63,5 Millionen Euro bewilligt. Darüber hinaus liegen der NBank aktuell Anträge für Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 78,5 Millionen Euro und 747 Wohnungen vor, deren Bewilligung zurzeit noch ausstehen.

Wir haben also bereits jetzt mehr Wohnungen gefördert als im gesamten Jahr 2015, und wir gehen mit Blick auf die vorliegenden Anträge davon aus, dass noch eine erhebliche Zahl dazukommt. Ich finde, das ist eine positive Nachricht.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Natürlich benötigt man für eine angemessene Wohnraumversorgung mehr als nur eine Aufstockung von Fördermitteln. Dazu gehört auch jeweils ein aktuelles Nachsteuern bei den Förderbedingungen.

Anfang des Jahres 2016 haben wir die Fördermodalitäten noch einmal verbessert und angepasst. Ziel ist, die Investitionstätigkeit im sozialen Wohnungsbau zu fördern. So sind die Förderbeträge angehoben worden, damit die Wohnungsunternehmen weiterhin eine angemessene Eigenkapitalrendite erzielen können. Dazu ist bei den Förderbeträgen im Mietwohnungsbau eine neue, eine vierte Stufe für Baukosten über 2 600 Euro eingeführt worden. Auf diese Weise wurden sowohl gestiegene Baukosten, etwa durch erhöhte Anforderungen der Energieeinsparverordnung, als auch bestehende regionale Unterschiede bei den Baukosten angemessen berücksichtigt. Ferner sind die Regelungen zur höchstzulässigen Miete durch den Wegfall der Mietenstufen vereinheitlicht und auf 5,60 Euro angehoben worden.

Ziel ist, dass unsere Förderung angesichts der niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt für die Investoren attraktiv bleibt.

Mit einer weiteren Änderung des Wohnraumförderprogramms wurde eine zeitlich flexible Vornutzung von Mietwohnraum für Flüchtlinge ermöglicht. Damit bieten wir erstmals den Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Hilfestellung. Neu erbaute Mietwohnungen können zunächst für die Dauer von bis zu zehn Jahren nach Bezugsfertigkeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und für diese Zwecke an die dafür zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften vermietet werden. Nach Beendigung der Vornutzung sind die Mietwohnungen als geförderter Mietwohnraum an wohnberechtigte Haushalte zu vermieten. 34 solcher Wohnungen mit Vornutzung wurden bereits mit einem Volumen von rund 4,2 Millionen Euro gefördert. Für 192 Wohnungen und 23,9 Millionen Euro liegen aktuell Anträge vor.

Zusätzlich haben wir die Bedingungen flexibel gestaltet: Sollten die Wohnungen nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden, können sie auch sofort als Sozialwohnungen an Berechtigte vermietet werden.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber hatten bislang während der Dauer des Asylverfahrens keinen Zugang zu gefördertem Wohnungsbestand. Um das zu ändern, haben wir die Wohnraumförderbestimmungen angepasst und die Bedingungen

für den Erhalt des erforderlichen Wohnberechtigungsscheins flexibler gestaltet. Seit Anfang 2016 können für Flüchtlinge mit einer positiven Bleibeperspektive Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden. Auf diese Weise wird eine Unterbringung im geförderten Sozialwohnungsbestand während des Asylverfahrens in vielen Fällen möglich sein.

Knappheit in der Wohnraumversorgung besteht inzwischen auch in ländlichen Gebieten. Dies betrifft insbesondere im westlichen Niedersachsen die Landkreise Cloppenburg und Vechta, aber natürlich auch das südliche Hamburger Umland. Daher ist beim Neubau von Mietwohnungen die bisherige Beschränkung der Förderung auf städtische Gebiete entfallen.

Seit Anfang 2016 kann auch der ländliche Raum von der Wohnraumförderung profitieren. Voraussetzung für die Förderung ist allerdings ein Wohnraumversorgungskonzept. Aus diesen Konzepten muss sich der Bedarf für den Neubau ergeben.

Zur Förderung von Wohnraum für Studierende an Hochschulstandorten in Niedersachsen sind dem Wohnraumförderfonds aus dem Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur in den Jahren 2014 und 2015 6,5 Millionen Euro als Einnahmen zugeflossen. Sie werden nun darin bewirtschaftet. Die Mittel werden im Wohnraumförderfonds getrennt vom übrigen Fondsvermögen erfasst und für Maßnahmen zur Förderung von Wohnraum für Studierende eingesetzt.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Fördermittel werden vom Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur bereitgestellt. Gefördert wird mit zinslosen Darlehen über einen Zeitraum von 20 Jahren. Es ist beabsichtigt, mit den Mitteln insgesamt 600 Wohnheimplätze zu fördern.

Ein gefördertes Bauprojekt des Studentenwerks Hannover wurde bereits fertiggestellt. In diesem Jahr wurden Mittel für 313 studentische Wohnungen von der NBank bewilligt.

Außerdem haben wir ein Förderprogramm zur CO2-Reduzierung im Wohngebäudebestand in Quartieren für sozial Benachteiligte aufgelegt. Hierfür stellen wir 30 Millionen Euro aus dem Wohnraumförderfonds des Landes bereit.

In Niedersachsen werden die Fördermittel aus dem Wohnraumförderfonds ausgezahlt. In diesen

Fonds fließen auch die Beträge der Förderempfängerinnen und Förderempfänger, die an das Land zurückgezahlt werden, wieder hinein. Denn gefördert wird grundsätzlich mit zinslosen Darlehen. Dies ist ein kluges Konzept, weil die Mittel so auf Dauer wieder und wieder für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

Anlässlich der zu erwartenden Bundesmittel im Rahmen des Integrationspaketes in Höhe von 93,2 Millionen Euro überlegen wir derzeit allerdings, die Förderung mit zinslosen Darlehen durch eine Förderung mit Tilgungszuschüssen zu ergänzen. Ein solcher Tilgungszuschuss sollte nur im Mietwohnungsneubau gelten und nur dann, wenn Mietwohnungen für Haushalte mit niedrigen Einkommen geschaffen werden. Wir wollen ganz gezielt in diesem Segment weitere Investitionsanreize setzen.

Gemessen am Gesamtbedarf, werden diese immer nur einen vergleichsweise kleinen Anteil ausmachen können. Das heißt, wir sind insbesondere auch auf private Investorinnen und Investoren angewiesen. Diese müssen sich ebenfalls verstärkt im preiswerten Wohnungsneubau engagieren und so die erhöhte Wohnungsnachfrage decken.

Wir benötigen nicht nur mehr neue Sozialwohnungen, auch im Bestand geben wir den Kommunen ein wichtiges Instrument an die Hand, mit dem sie agieren können. Das ist das sogenannte Benennungsrecht.

Städte und Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf können den Vermieterinnen und Vermietern von Sozialwohnungen mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl vorschlagen. Die Vermieterin oder der Vermieter muss sich dann für einen Vorschlag entscheiden. Dadurch haben die Kommunen die Möglichkeit, Menschen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt besser mit Wohnraum zu versorgen. Hiervon profitieren auch diejenigen Menschen, die zu uns gekommen sind, weil sie Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen.

Die Kommunen, die von diesem sogenannten Benennungsrecht Gebrauch machen können, werden von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt. Zurzeit sind dies acht Städte und Gemeinden, nämlich Burgdorf, Hannover, Hildesheim, Isernhagen, Laatzen, Langenhagen, Lehrte und Seelze. Diese Zahl wird sich aber vermutlich deutlich erhöhen. Uns liegt eine Analyse der NBank vor, nach der wir das Benennungsrecht auf verschiedene weitere Städte und Gemeinden in ganz

Niedersachsen ausweiten können. Der Vorschlag wird zurzeit gerade mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt.

Wir wollen die Rechte der Mieter weiter stärken. Der Entwurf der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung wurde am 20. Juni vom Landeskabinett gebilligt und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Das Landeskabinett wird die Verordnung unter Einbeziehung der abgegebenen Stellungnahmen im Herbst endgültig beschließen. Wir streben ein Inkrafttreten der Verordnung zum Ende dieses Jahres an.

Nach einer Analyse der NBank gibt es in Niedersachsen 19 Städte und Gemeinden, die die Voraussetzungen für den Einsatz besonderer Mieterschutzbestimmungen erfüllen. Das sind die Städte Braunschweig, Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Langenhagen, Leer, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wolfsburg sowie alle sieben ostfriesischen Inselgemeinden.