Das gilt in gleicher Weise - noch mehr - für die Frage der Digitalisierung unserer Schulen. Ich füge hinzu: auch für die Digitalisierung unserer Hochschulen, des gesamten Bildungssektors.
Im Moment ist die Lage die: Wir haben junge Menschen, die wir als Digital Natives bezeichnen können. Eine ganze Generation wächst von Kindesbeinen an - nicht nur spielerisch - mit Smartphones, Tablets und Computern in verschiedensten Varianten auf. Für sie ist es normal, in der digitalen Welt wie ein Fisch im Wasser zu schwimmen. Sie treffen aber auf Schulen aus Beton, die digitale Steinzeithöhlen sind, und auf eine Lehrerschaft, die bei der Vermittlung medialer Kompetenz regelmäßig nicht das leisten kann - und auch nicht das wissen kann -, was ihre eigenen Schüler wissen.
Das ist ein großes Problem, das behoben werden muss. Das ist eine Zukunftsfrage für den Standort Niedersachsen und wohl gleichzeitig auch eine soziale Frage. Von der Frage, ob es gelingt, in dem Umfeld einer digitalen Welt mediale Kompetenz zu vermitteln, hängt auch der Zusammenhalt unserer Gesellschaft ab. Das kann man in diversen Diskussionsforen - bei Facebook und anderswo - treffend beobachten.
Und es ist eine Qualitätsfrage für den Unterricht. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Schüler in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern abgehängt werden. Darum ist sowohl im baulichen als auch im Digitalisierungsbereich ein erheblicher Investitionsbedarf erkennbar.
Genauso erkennbar ist, dass die Landesregierung dieses Thema bislang sträflich vernachlässigt hat. Ich habe mir mal die Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 25. August angeguckt. In dieser Pressemitteilung rühmt sich diese Landesregierung damit, dass in den letzten zwölf Jahren 120 Millionen Euro in die technische Infrastruktur gesteckt worden sind. Da steht: zwölf Jahre. - Der wesentliche Teil ist in der Regierungszeit von CDU und FDP passiert. Das Schlimme daran ist: Alle Geräte sind inzwischen dreimal abgeschrieben worden, diese Zahlen stehen aber immer noch in der Pressemitteilung von Frau Heiligenstadt.
Meine Damen, meine Herren, was also ist zu tun? - Wir brauchen eine Handlungsinitiative, und zwar eine umfassende Investitionsinitiative sowohl des Landes als auch der Kommunen, die für diese Frage zuständig sind, um in Niedersachsen die
Schule 4.0, die digitale Schule, Realität werden zu lassen. Dafür brauchen wir einen kurzfristig angelegten Masterplan; denn wir dürfen nicht noch mehr Zeit verlieren. Diese Landesregierung hat bei diesem Thema inzwischen nämlich schon mehr als drei Jahre Zeit verloren.
Was wir in diesem Zusammenhang allerdings nicht brauchen können, liebe FDP - und das ist die Schattenseite dieses Antrags -, ist ein Vertagen dieser Diskussion, indem wir uns in den nächsten Monaten zunächst einmal über Grundsatzfragen der Struktur der Föderalismusreform und des Artikels 91 b Abs. 2 des Grundgesetzes unterhalten und am Ende doch zu keinem Ergebnis kommen werden.
Der Ministerpräsident hat sich das in den Bundesratsdiskussionen - auch das hat man lesen und sehen können; okay, er ist im Moment nicht da, aber die Kultusministerin hat das im Zweifel ja auch verfolgt - schon mehrfach gewünscht, und wir wissen genau, wie kompliziert diese Situation ist, weil diese Diskussion momentan parallel zur Diskussion um die Neugestaltung des Bund-LänderFinanzausgleichs läuft. Das ist der eigentliche Mechanismus, mit dem man zu einem finanziellen Ausgleich kommen muss, damit die Länder vom Grundsatz her finanziell so ausgestattet sind, dass sie die Aufgaben, die ihnen nach dem Grundgesetz zugewiesen sind - insbesondere die Bildungsaufgaben -, erfüllen zu können.
Jetzt wird die Kultusministerin - das haben wir in der Diskussion ja schon erlebt - gleich sagen: Wir würden ja gern, aber wir können nicht. Der Bund müsste, aber der darf nicht. Wir wünschen uns doch. - Und am Ende kommt man zu keinem Ergebnis. Das hat doch nur eine Konsequenz: Wir alle teilen zwar die Analyse, aber letztendlich werden die Schulen und die Kommunen allein gelassen, wenn es um eine bessere Ausstattung und die Digitalisierung geht. Im Übrigen müsste jetzt auch die Landesregierung endlich einmal anfangen, die Digitalisierung z. B. zu einem festen Bestandteil der Lehreraus- und -fortbildung zu machen. Stattdessen sagt sie: Wir warten ab, bis die Föderalismusdebatte und die Finanzierung der Länder irgendwann einmal geklärt sind.
Schließlich wird es aber zu keinem nachhaltigen Ergebnis und auch zu keiner Veränderung kommen. Warum nicht? - Weil der Bund bei der Übernahme der BAföG-Kosten eines gelernt hat: Wenn er das macht, wird das Ergebnis am Ende sein, dass die Länder mit dem Geld alles Mögliche ma
Das wird dazu führen, dass der Bund das - wenn man hier überhaupt zu einer Öffnung kommt, was meines Erachtens aber nur passieren würde, um solch ein Schindluder in Zukunft zu vermeiden - mit einer Zweckbindung versieht. Das aber verhindert die von der FDP geforderte Öffnung des Artikels 91 b Abs. 2 des Grundgesetzes.
Darum sollten wir uns in den Ausschussberatungen auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich auf die Frage: Wie erreichen wir in Niedersachsen die digitale Schule, die Schule 4.0, so schnell wie möglich und flächendeckend? Wie kriegen wir es hin, dass unsere Kommunen finanziell so gut ausgestattet sind, dass sie dies auch leisten können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen einer Grundgesetzänderung - das hat Frau Kollegin Lesemann ja schon angesprochen - im Jahr 2006 im Zuge der Föderalismusreform ist das sogenannte Kooperationsverbot im Grundgesetz festgeschrieben worden. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich in der Vergangenheit stets für eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes in den Bereichen Bildung, Hochschulen und Wissenschaft eingesetzt. Die weitergehende Forderung, das Kooperationsverbot auch für den Bereich der schulischen Bildung zu lockern, scheiterte jedoch im Bund am Widerstand der CDU/CSU.
Wir haben eben auch aus dem Beitrag von Herrn Thiele, denke ich, deutlich heraushören können, dass auf Bundesebene wohl keine Bereitschaft bestehen wird, einer solchen Grundgesetzänderung in der Form, wie sie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen worden ist, zuzustimmen. Man könnte das aber sicherlich auch im Rahmen eines Staatsvertrages zwischen den einzelnen Bundesländern regeln. Die Landesregierung hat bereits vor zwei Jahren eine gesamtstaatliche Bildungsstrategie gefordert, und zwar vor dem Hintergrund
einer solchen Allianz, wie sie Frau Dr. Lesemann und auch die Bundestagsfraktion der SPD formuliert haben. Das aber wird nur dann möglich sein, wenn die Bundesländer mit in eine solche große Allianz bzw. in eine solche nationale Bildungsstrategie einsteigen wollen. Da sehe ich zumindest zurzeit keine Mehrheiten auf Bundesebene. Von daher muss hier noch einiges an Werbung betrieben werden.
Trotz des Weiterbestehens des Kooperationsverbotes im Schulbereich haben die niedersächsischen Schulträger in der Vergangenheit eine Reihe von Leistungen zum Ausbau der Digitalisierung an Schulen zusätzlich erhalten. Ich möchte jetzt einmal die Förderprogramme wie z. B. das Programm „n-21: Schulen in Niedersachsen online“ nennen, die in Niedersachsen in diesem Bereich auf den Weg gebracht worden sind. Hier handelt es sich um einen durchaus ansehnlichen Betrag. So ist die IT-Ausstattung an rund 2 700 Schulen mit ca. 60 Millionen Euro gefördert worden. Darüber hinaus sind 40 000 Lehrkräfte mit einer Basisqualifizierung versehen worden. Auch das ist in diesem Zusammenhang mindestens genauso wichtig wie die Investitionen.
Deshalb war es folgerichtig, dass die IT-Ausstattung von Schulen im Rahmen der Konjunkturpakete I und II deutlich unterstützt worden ist. Diese Maßnahme haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sowie die Grünen schon zu Oppositionszeiten mit unterstützt.
Am 5. Juli dieses Jahres hat die Landesregierung das Landeskonzept „Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020“ beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Fortschreibung des bereits 2012 beschlossenen Konzepts „Medienkompetenz in Niedersachsen - Meilensteine zum Ziel“. Dieses Konzept trägt der Entwicklung der digitalen Medien Rechnung und formuliert für alle Bildungsbereiche Ziele und Maßnahmen, die genau dem Erwerb von Medienkompetenz dienen. Dazu gehört auch, dass mittelfristig alle Schülerinnen und Schüler mit mobilen digitalen Endgeräten im Unterricht arbeiten, die elternfinanziert sind. Niedersachsen liegt hier schon jetzt bundesweit vorn.
Damit wir dieses Ziel erreichen können, sind umfassende flankierende Maßnahmen wie z. B. die weitere Qualifizierung von Lehrkräften und angehenden Lehrkräften, die Einbindung von Medienbildung in die Kerncurricula aller Fächer und auch die Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien notwendig. Das entspricht dann auch den Maßga
ben, wie sie in der Strategie der KMK „Bildung in einer digitalen Welt“, die im Dezember 2016 verabschiedet werden soll, zu finden sein werden. Insofern wird es zu diesen wichtigen Themen sicherlich auch im Kultusausschuss eine interessante Diskussion geben.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind also am Ende der Beratungen.
Vorgesehen sind für die federführende Beratung der Kultusausschuss und für die Mitberatung der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6409
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte über die Weiterentwicklung der Inklusion findet gewiss nicht im luftleeren Raum und auch nicht in Wolkenkuckucksheimen statt. Heute stand in der HAZ ein Artikel, in dem auf die Probleme hingewiesen wird. Alle, die sich schon länger mit der Thematik beschäftigen, kennen die Probleme, auf die dort hingewiesen wird. Ich werde übrigens in der kommenden Woche zusammen mit Herrn Politze die Initiatoren in Celle treffen.
Ich möchte mit einer sehr persönlichen Bemerkung beginnen. Ich setze mich mit dem Thema gemeinsame Beschulung von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern seit mehr als 40 Jahren auseinander. Die Sonderpädagogik oder Heilpädagogik, wie sie ursprünglich hieß, tut das übri
Vor diesem Hintergrund freue ich mich außerordentlich, heute einen Antrag einzubringen, der nicht nur auf wichtige Entwicklungsbereiche hinweist, sondern auch konkrete Vorschläge für Maßnahmen macht.
Wichtige Meilensteine der bisherigen Entwicklung sind die Einrichtung von Integrationsplätzen ab den frühen 1970er-Jahren, das Konzept „Lernen unter einem Dach“ und hier insbesondere die Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung im Jahr 1998, die Ratifizierung der UNBehindertenrechtskonvention durch den Bundestag im Jahr 2009, die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule im Jahr 2012, die Weiterentwicklung der inklusiven Schule durch die Schulgesetznovelle im Jahr 2015 und der heute vorliegende Antrag zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule. Ja, meine Damen und Herren: Auch dieser Antrag ist ein Meilenstein.
Bevor ich auf wichtige Bausteine zur Entwicklung der Inklusion eingehe, sind einige Vorbemerkungen notwendig.
Inklusion umfasst weit mehr als die gemeinsame Beschulung von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Kindern. Die inklusive Schule hat die Verschiedenheit aller Schülerinnen und Schüler im Blick. Verschieden sein ist normal.
Die Einführung stellt einen echten Paradigmenwechsel dar. Sie braucht Ressourcen, sie braucht Leidenschaft, Engagement und Haltung. Sie braucht im Übrigen auch Zeit.
Die Weiterentwicklung der inklusiven Schule ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Umsetzung kann nur gelingen, wenn sie als ein für alle Beteiligten transparenter Prozess gestaltet wird.
Diese Landesregierung hat der Weiterentwicklung der Inklusion immer einen hohen Stellenwert gegeben. Sie weiß um die Chancen, die dieser Entwicklungsprozess mit sich bringt.
Im Planungszeitraum 2016 bis 2018 werden 1,7 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der inklusiven Schule zur Verfügung gestellt: Zusätzliche Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen, begleitende Qualifizierungsmaßnahmen wurden entwi
ckelt, Kapazitäten für die Ausbildung von Sonderschulpädagogen wurden deutlich ausgeweitet. Eckpunkte für die Einrichtung von regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren wurden entwickelt.