Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt noch einmal zu denen, die bewusst oder aber aus Unwissenheit die menschlich nachvollziehbaren Sorgen und Ängste der Verkehrsunternehmen unzulässig schüren.
unserem Bundesrecht als auch dem EU-Recht entspricht. Ich gehe jetzt nicht näher auf die Notifizierungsentscheidungen aus den einzelnen Bundesländern ein. Ich danke aber an dieser Stelle allen Juristinnen und Juristen, vor allem auch dem GBD. Jede Umstellung müssen wir genau betrachten, das haben wir getan. Ich gehe davon aus, dass wir eine gute und sinnvolle Regelung auf den Weg bringen werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein hervorragender Tag für unser Land. Wir setzen heute einen Meilenstein für den öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen.
Erstens. Nach vielen Jahren der Unsicherheit und vergeblicher Novellierungsanläufe besteht mit dem zur Beschlussfassung anstehenden Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2017 endlich Rechtssicherheit für die Finanzierung der Ausbildungsverkehre in Niedersachsen.
Die bisherige sogenannte Vertragswirtschaft wird durch eine transparente Regelung im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben abgelöst. Dabei werden die bislang den Verkehrsunternehmen gezahlten Abgeltungsbeträge von rund 90 Millionen Euro pro Jahr vollständig für den ÖPNV gesichert und den einzelnen Regionen zur Verfügung gestellt. Erstmals wird im Bus- und Bahnverkehr eine landesweit geltende Mindestermäßigung von 25 % für die Zeitkarten von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden vorgeschrieben.
Zugleich schafft das Gesetz mit der Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Synergien und eröffnet den kommunalen Aufgabenträgern ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den unterschiedlichen Regionen unseres Landes. 75 % dieser Ausgabenverantwortung tragen die Kommunen schon heute. - Das, meine Damen und Herren von CDU
Ich will Ihnen an dieser Stelle sagen: Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie unseren starken Landkreisen und kommunalen Aufgabenträgern diese Aufgabe nicht zutrauen. - Rot-Grün tut das sehr wohl.
Über die bisherige Ausgleichsleistung von 90 Millionen Euro hinaus erhalten die kommunalen Aufgabenträger künftig weitere 20 Millionen Euro für die Finanzierung von Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr vor Ort. Dabei handelt es sich um frisches Geld für den ÖPNV in der Fläche. Bei der Verteilung dieser Mittel wird - und das ist ein kluger Ansatz - beim demografischen Wandel angesetzt. Denn wir wollen ja den ÖPNV stärken, und das ist die Herausforderung, vor der wir stehen.
Sie sehen, die rot-grüne Regierungskoalition eröffnet mit dem heutigen Gesetzesbeschluss ganz neue Möglichkeiten für den öffentlichen Personennahverkehr in unseren Kommunen und gerade im ländlichen Raum.
Herr Präsident! Herr Minister, wir haben gerade gehört, dass es 20 Millionen Euro frisches Geld gibt. Ich will daran erinnern: Wir haben in unserer Regierungszeit dafür Regionalisierungsmittel eingesetzt - zu Recht! -, aber mussten uns zehn, zwölf Jahre lang von Ihren Koalitionskollegen, den Grünen, anhören, dass dies ein Riesenfehler gewesen sei, dass eine Regierung das nicht tun dürfe, dass wir diese Regionalisierungsmittel nicht hätten nehmen dürfen.
Meine Frage: Was meinen Sie mit „frischem Geld“? - Nach meiner Kenntnis werden genau diese Mittel weiterhin dort verwendet. Woher ist also der Sinneswandel gekommen?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bley, es geht um zusätzliche 20 Millionen Euro frisches Geld für die Kommunen, um die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum zu stärken.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Hövel, wenn wir den Kommunen hierfür Mittel geben, aber Sie von „Mittelversickerung“ sprechen, dann ist das ein Angriff auf die Kommunen. Denn die Kommunen werden damit hervorragend umgehen; davon bin ich fest überzeugt.
Meine Damen und Herren, ich komme zu einem dritten Punkt, den Sie in Ihrer Regierungszeit immer ignoriert haben.
Mit dem Gesetzesbeschluss wird es uns gelingen, die Schieflage im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs zu beseitigen. Aufgrund der historischen Umstände besteht im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig ein großer Nachholbedarf im schienengebundenen Personennahverkehr: für Betriebsleistungen, aber auch für Investitionen. Durch das Gesetz sind wir in der Lage, den ZGB schrittweise besser auszustatten, um durchschnittlich rund 30 Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein richtiger und ein wichtiger Schritt für eine Region.
Die CDU hat uns vorgeworfen, man hätte das allgemein prüfen müssen. Aber es ist doch beleg- und nachweisbar, dass wir genau in der Region einen erheblichen Nachholbedarf haben. Den müssen wir ausweisen, und daran müssen wir etwas ändern. Es ist gut für diese Region, dass der öffentliche Personennahverkehr und vor allem der SPNV jetzt erheblich gestärkt werden.
Der FDP gilt mein Dank für ihr klares Commitment. Aber die CDU möge den Menschen in der Region Braunschweig bitte erklären, warum sie nicht sieht, dass dort Handlungsbedarf besteht.
In der Diskussion wurde immer wieder behauptet, die EU-beihilferechtlichen Fragestellungen seien noch nicht geklärt. Ich will daran erinnern, dass es in den Ausschüssen immer wieder entsprechende Antworten darauf gegeben hat. Aufgrund der Kürze der Zeit will ich darauf aber nicht in der Tiefe eingehen.
Meine Damen und Herren, ich bin mir ganz sicher, dass der Weg, den wir gewählt haben - nämlich die Kommunen zu stärken -, der richtige ist. Ich möchte alle Beteiligten und hier gerade den GVN bitten, jetzt, nach der Entscheidung, in einen konstruktiven Dialog mit den Landkreisen einzutreten, die nämlich ein großes Interesse daran haben, die hohe Qualität unserer Busunternehmen auch weiterhin zu nutzen.
Lassen Sie uns in eine konstruktive Umsetzung gehen! Das ist ein gutes Gesetz. Es ist gut für die Menschen in unserem Land, es ist gut für den öffentlichen Personennahverkehr - und es zeigt, dass sich die Menschen in unserem Land auf die rot-grüne Landesregierung verlassen können.
Ich darf jetzt um etwas Konzentration bitten. Wir kommen zur Einzelberatung respektive zur Beschlussfassung, die wir dieses Mal in drei Abschnitten vollziehen müssen.
Artikel 1 einschließlich der Anlagen. - Hierzu liegt der Ihnen bekannte Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/6762 vor. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Hand
Dann gibt es innerhalb des Artikels 1 immer noch ein Quäntchen, das zu beschließen ist. Das ist dann die Änderungsempfehlung des Ausschusses „im Übrigen“. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer sich ihr anschließen möchte, der hebe die Hand. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.