der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesenkt, von denen ein Bogen vorliegen muss. Auf Landesebene ist also alles getan worden. Deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Tatsächlich gibt es in der Realität - Sie haben das angesprochen, Herr Bley - immer noch Unterschiede bei der Erfüllung der Evaluationspflichten durch verschiedene Träger der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Es gibt auch einige, die bringen 100 %. Nach den guten Lösungen, die jetzt für die praktikable Handhabung der Vorschriften vorliegen, ist es jetzt die Aufgabe und Pflicht der Träger, dem nachzukommen. Das Land berät in diesen Fragen sicherlich gerne.
Vielen Dank. - Herr Kollege Bley möchte eine Kurzintervention machen. Herr Bley, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier in der Tat diese ESF-Mittel einzusetzen, wie wir alle wissen: 3 Millionen Euro EU-Mittel, 3 Millionen Euro Kofinanzierung vom Land. Über die Zahlen sind wir uns einig. Darüber, was hinter dem Komma steht, brauchen wir nicht zu diskutieren.
Wir wissen, dass es auch in Ordnung ist, dass die EU dann, wenn man ESF-Mittel einsetzt, auch ein Monitoring fordert, um zu wissen, wo das Geld bleibt. Das ist also auch in Ordnung. Man kann nicht kritisieren, dass es diese Forderung generell gibt. Dagegen sind wir auch nicht.
Die Europäische Kommission möchte hier gerne von der Landesregierung eine Stellungnahme erhalten, einen Weg aufgezeigt bekommen, wie Brüssel prüfen kann, wo das Geld bleibt. Dafür hat man diese hausgemachte, tatsächlich verstärkte KMU-Regelung mit diesem verstärkten Fragebogen von sieben Seiten. Er konnte inzwischen zwar schon zweimal abgespeckt werden; aber das ist ein Zeichen, dass man hier weit über das Ziel hinausgeschossen ist. Hier hat man damals tatsächlich eine Chance vertan, eine schlanke Förderung hinzukriegen.
dass das keine Pflicht ist - es gilt Datenschutz -, dann ist das rechtlich schon zu hinterfragen. Wenn der Auszubildende dann zu verschiedenen Dingen keine Angaben machen will und den Fragebogen deshalb nicht abgibt, hat nicht der Auszubildende den Nachteil, sondern der ausbildende Betrieb bzw. die Einrichtung. Das kann so nicht stehen bleiben. Wir hätten uns einen anderen Weg gewünscht, nämlich tatsächlich ein Monitoring aufzuzeigen, mit dem Brüssel einverstanden ist. Aber dieser Weg war fatal.
Ich glaube, wir haben seitens des Handwerks schon viel erreicht. Die Abgeordneten der Opposition leisten ihren Beitrag, damit es heute gelingt, dass wir tatsächlich zu einer Verschlankung kommen werden.
Ich habe ja dargestellt, was alles gemacht worden ist, um praktikable Vorschriften zu finden. Diese Änderungen sind auch mit der EU abgestimmt worden. Soweit mir bekannt ist, geht das Land damit in ein eigenes Risiko und ist bereit, falls es noch Schwierigkeiten gibt, dort auch mit Landesmitteln einzugreifen. Das, was Sie hier beantragen, ist uns im Rahmen der Ausschussberatungen dargelegt worden. Deswegen besteht für uns in diesen Fragen nach wie vor kein Handlungsbedarf. Wir werden nach wie vor den Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man sich noch einmal anschaut, wie das in anderen Bundesländern in Deutschland ist, merkt man, dass es da doch Unterschiede gibt. Ich lese z. B. einmal etwas von der Handwerkskammer in Münster vor:
„Permanente technische Innovationen sowie die rasante Weiterentwicklung der Computertechnologie führen zu einer Flut neuer In
formationen, die den Lernstoff für Auszubildende immer umfangreicher und komplexer werden lassen. Aufgrund der zunehmenden Spezialisierung können jedoch insbesondere kleine und mittelständische Handwerksbetriebe nicht immer alle die dem Berufsbild entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.“
So geht das eine ganze Weile weiter. Man liest da vieles über die ÜLU-Sachen, die ausgesprochen wichtig sind. So lautet die genaue Information über das Weiterbildungsprojekt - nachzulesen bei den Kammern - allgemein.
Auch in Dresden ist das anders gehandhabt worden. Man muss sich einfach einmal anschauen, wie andere Bundesländer das tun. Und warum überzieht gerade unser Land die Organisation immer mehr mit bürokratischen Hemmnissen? - Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen. Prüfungen der Verwendung von Fördermitteln werden so hoch aufgehängt, dass sie sich kaum noch lohnen, sodass beispielsweise die Handwerkskammern usw. die Mittel gar nicht mehr einfordern können. Es müssen schon in 95 % der Fälle Nachweise geführt werden; anderenfalls bekommt man gar keine Förderung mehr. Das ist ein Problem, das wir aufnehmen mussten.
Ich verstehe nicht, wie das rot-grüne Misstrauen gegenüber einer möglicherweise falsch eingesetzten Förderung dieser Projekte so groß sein kann. Denn im Umkehrschluss ist es meines Erachtens sehr bedenklich, wenn personengebundene Daten in Fragebögen eingetragen werden müssen. Deshalb muss man sich nicht wundern, wenn dort eine Verweigerungshaltung besteht.
Die Verweigerungshaltung führt letztendlich dazu, dass die Bögen nicht abgegeben werden und dass dementsprechend weniger gefördert wird, weil die Rücklaufquote von 95 % nicht mehr erreicht wird, und somit auch keine Unterstützung seitens der EU mehr fließt. Im Umkehrschluss heißt das dann, dass die Handwerkskammern dann, wenn sie so etwas anbieten wollen, höhere Gebühren nehmen müssen, die dann die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu zahlen haben, die sie aber oftmals nicht zahlen können - und das in einem Umschwung Industrie 4.0, bei dem wir unglaublich viel an Fort- und Weiterbildung deklarieren und aufnehmen müssen!
Ich glaube, dass darin ein großes Problem liegt, das wir zwingend angehen müssen, damit wir diese Fördermaßnahme nicht verlieren und letztend
lich sozusagen abgehängt werden, weil viele kleine und mittelständische Unternehmen an diesem Projekt nicht mehr teilnehmen können. Wir würden uns ins eigene Fleisch schneiden, weil dadurch andere Bundesländer, die es besser machen, einen Vorteil erlangen würden und natürlich besser dastünden als Niedersachsen. Das kann und darf nicht in unserem Sinne sein. Deswegen müssen wir handeln.
Herr Bley hat zu Recht gesagt, dass wir hier noch Handlungsbedarf sehen. Dieser resultiert allein schon aus der Datenerhebung, die meiner Ansicht nach nicht schlüssig ist. Ich kann gut verstehen, dass der eine oder andere junge Azubi sich nicht darauf einlässt, sondern einfach sagt: Das ist mir zu viel! Ich gebe nicht so viel von meinen persönlichen Daten frei! - Dementsprechend muss man da handeln.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Klaus-Peter Bach- mann [SPD]: So sehen Sieger aus!)
Das niedersächsische Handwerk mit seinen über 80 000 Handwerksbetrieben ist mit unserer Landespolitik zufrieden.
Das wurde unserem Ministerpräsidenten erst in der letzten Woche bei seinem Besuch beim Verband mitgeteilt. Das niedersächsische Handwerk hat auch allen Grund, zufrieden zu sein.
- Herr Hilbers, Sie sollten besser ruhig sein; sonst muss ich Ihre Frau Merkel schon wieder anrufen. Das lassen wir lieber sein.
Diese Landesregierung hat wirklich viel getan, um das Handwerk zu unterstützen und zu fördern. Besonders liegt ihr dabei die Stärkung der dualen Ausbildung im Handwerk am Herzen. Deshalb werden die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung für das Handwerk, für die Landwirtschaft und für die Bauwirtschaft wie in der Förderperiode 2007 bis 2013 vollumfänglich mit ESF-Fördermitteln und Landesmitteln zu jeweils 50 % gefördert. Das sind jährlich 3 Millionen Euro Landesmittel als Kofinanzierung der ESF-Mittel. Diese Mittel sind auch in der Mipla bis 2019 festgeschrieben. Eine Kürzung ist somit gar nicht vorgesehen.
Ich komme zu Punkt 3 Ihres Antrages, Stichwort „Bürokratieabbau“. Dazu hat Frau Westphely schon viel gesagt. Aufgrund der ÜLU-Förderrichtlinie waren die Ausbildungsbetriebe bisher gezwungen, eine KMU-Erklärung abzugeben. Dies war mit sehr viel bürokratischem Aufwand verbunden und wurde von den Ausbildungsbetrieben beklagt. Die Landesregierung hat dann umgehend reagiert und sich bei der Kommission der EU für eine Änderung dieser Richtlinie starkgemacht. Das Ergebnis: Seit dem 1. Januar 2016 müssen die Ausbildungsbetriebe erstmals keine KMU-Erklärung mehr abgeben. - Die Landesregierung hat somit das Handwerk von dieser bürokratischen Last befreit. Somit ist der Punkt 3 Ihres Antrages längst durch ihr Handeln erledigt.
Die Kommission in Brüssel hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Vergabe der Fördergelder des ESF zu evaluieren. Im Grunde ist das eine vernünftige Sache. Für die ÜLU-Förderung bedeutet dies, dass an alle an den Lehrgängen teilnehmenden Auszubildenden ein Fragebogen verteilt wird, den sie ausfüllen und abgeben müssen. Gemeinsam mit den niedersächsischen Handwerkskammern ist es gelungen, diesen Fragebogen auf ein mögliches Mindestmaß zu begrenzen. Einmal im Rahmen ihrer Ausbildung müssen also die Auszubildenden einen Fragebogen von vier Seiten ausfüllen. Davon ist aber schon mehr als die Hälfte der Felder ausgefüllt, wie Name, Ausbildungsbetrieb, Schulbildung etc.
Darüber hinaus ist es der Landesregierung in Brüssel gelungen, die Toleranzgrenze auf eine 95prozentige Rücklaufquote herabzusetzen. Sollte auch diese Grenze einmal nicht erreicht werden, werden die ESF-Kürzungen durch Landesmittel aufgefangen. Voraussetzung ist, dass mindestens
Herr Heymann, zukünftiger Landrat! Es ist schön, dass wir uns demnächst an anderer Stelle wiedersehen.
Ich habe aber einen anderen Eindruck. Hätte Brüssel es abgelehnt, wenn die Landesregierung diese abgespeckte KMU-Erklärung bzw. diesen abgespeckten Fragebögen im Vorfeld eingereicht hätte? Ich bin der Meinung, dass man erst über das Ziel hinausgeschossen ist. Teilen Sie die Meinung, dass man vielleicht erst über das Ziel hinausgeschossen ist und dass diese Nachbesserungen jetzt auch durch die Landesregierung anerkannt worden sind?