Fördersätze aller Bundesländer. Sie wissen, dass wir die Förderung - die Honorierung der Leistungen des ökologischen Landbaus - in mehreren Stufen sehr deutlich erhöht haben. Weiteres gerne später.
Sehr froh bin ich auch darüber, dass wir die Ausbildung verbessert haben. Durch eine Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium, dem Landvolk, den Ökoverbänden, dem Kompetenzzentrum Ökolandbau und der Landwirtschaftskammer ist es gelungen, ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket für eine bessere Verankerung des ökologischen Landbaus in der Aus- und Weiterbildung unserer jungen Landwirtinnen und Landwirte umzusetzen. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag - genauso wie die Bereiche der Forschungsförderung, die das Wissenschaftsministerium verstärkt hat. Damit verstärken wir die Ausbildung, die Bildung, die Wissenschaft und die Forschung für den ökologischen Landbau.
Wichtig für die Entwicklung sind auch verlässliche rechtliche Grundlagen. Deshalb bin ich sehr in Sorge, dass die EU-Kommission weiterhin auf einer Totalrevision der aus unserer Sicht bewährten EU-Bioverordnung besteht. Vorgelegt hat sie diesen Vorschlag im März 2014. Mir ist kein Wirtschaftssektor bekannt, in dem in so kurzer Zeit die gesetzlichen Grundlagen vollständig auf den Kopf gestellt werden sollen. Ich hoffe, wir sind uns hier im Landtag einig, dass dieser Entwurf nicht Realität werden darf, weil er durch verschiedenste Umkehrungen der Spielregeln dazu führen würde, dass es keine Planungssicherheit und keine Sicherheit für ökologische Betriebe gäbe.
Niedersachsen hat sich von Beginn an gegen diese Revision ausgesprochen, auch im Rahmen von durch uns initiierten Anträgen zur Agrarministerkonferenz oder im Bundesrat. Ich sehe keine Veranlassung, davon abzuweichen. Wir sind vielmehr der Auffassung, dass nach drei Jahren Verhandlungen dieser Entwurf seitens der Kommission zurückgezogen werden sollte, um die große Verunsicherung der Ökobauern und des Ökohandels zu beenden. Das wäre, glaube ich, auch ein gutes Zeichen für Lernfähigkeiten aufseiten der EU-Kommission. Damit hätten die Ökobetriebe endlich wieder Rechtssicherheit für die Zukunft. Alle Betriebe - egal, ob öko oder konventionell - brauchen Planungssicherheit. - Das als Blitzlicht.
Ich habe gesagt: Wir haben einen langen Aktionsplan zur Stärkung unter dem Titel „Ökologisch - tiergerecht - verbrauchernah - Aktionsplan für mehr Ökolandbau in Niedersachsen“ vorgelegt, der wei
tere Impulse für das Wachstum geben soll. Darin geht es nicht nur um den Anbau und die Forschung, sondern auch um die Vermarktung, um den Zugang zu Flächen und - auch sehr wichtig - um die Beratung.
Wir haben uns entschieden, in den Aktionsplan ein konkretes Entwicklungsziel aufzunehmen, das ehrgeizig, aber nach den aktuellen Zahlen erreichbar ist. Unser Ziel ist es, die Zahl der Biobetriebe in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 zu verdoppeln. Das würde bedeuten, dass es dann im Jahr 2025 in Niedersachsen etwa 3 000 Biobetriebe geben würde und ungefähr 8 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in unserem Bundesland ökologisch bewirtschaftet würden. Das läge immer noch unter dem Bundesdurchschnitt, also ein Nachholen der Entwicklung. Uns geht es aber gerade auch um die Vielzahl der Betriebe, die umstellen. Deshalb halte ich es für angemessen und aktuell auch für realistisch.
Meine Damen und Herren, mit unserer Biooffensive möchten wir dieser positiven Entwicklung weitere Impulse geben und dazu beitragen, dass der Ökolandbau in Niedersachsen vom Anteil der Betriebe wie auch der Fläche her endlich den Stellenwert erhält, den er verdient hat, den die Verbraucherinnen und Verbraucher nachfragen.
„Die geplanten Maßnahmen des Aktionsplans können dazu beitragen, die ökologische Landwirtschaft in Niedersachsen dauerhaft auf eine breite Basis zu stellen“.
„Wir sind in vielen Bereichen bereits gut aufgestellt, aber Niedersachsen kann noch sehr viel mehr Ökolandbau vertragen. Das schafft nicht zuletzt Arbeitsplätze im ländlichen Raum“,
so die Vorsitzende des Fachbeirats zur Förderung des ökologischen Landbaus, Frau Grieshop. Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.
Damit zur letzten und dritten Frage: Ist der Ökolandbau in Niedersachsen durch das von der Bundesregierung geplante Gentechnikgesetz gefährdet?
Wie Sie wissen, hat Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt - übrigens ohne Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung; das ist in der Koalition noch nicht geeinigt - den Ländern einen Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Gen
technikgesetzes vorgelegt, mit dem die sogenannte Opt-out-Richtlinie der EU zur Beschränkung und Untersagung des Anbaus von genetisch veränderten Organismen in den Mitgliedstaaten der EU in Deutschland umgesetzt werden soll. Die EU hat ja gesagt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten der EU entscheiden dürfen, dass auf dem eigenen Gebiet keine genmanipulierten Pflanzen angebaut werden. Dafür brauchen wir in Deutschland ein Umsetzungsgesetz.
Alle Bundesländer - unisono, über die Parteigrenzen hinweg - haben immer wieder an den Bund appelliert: Bitte mach auf der Bundesebene ein einheitliches Gesetz! Wir brauchen keinen Flickenteppich, sodass womöglich im Saarland der Anbau stattfinden darf, in Rheinland-Pfalz nicht - oder anders herum; denn wir wissen: Genpflanzen überschreiten die Grenzen, genauso wie das auch Bienen tun. Deshalb haben wir gesagt: Regelt das in Deutschland bitte einheitlich!
Gemessen an diesen Forderungen des Bundesrates bzw. der Bundesländer und den Vorgesprächen mit dem Bund, läuft der nun vorgelegte Entwurf dieser Verständigung mit den Bundesländern in ganz wesentlichen Punkten zuwider. Mit den vorgelegten Änderungen werden zusätzliche Hürden errichtet, um den Anbau von GVO in Deutschland zu untersagen. Die Begründungslast für die Untersagung wird wiederum auf die Länder verlagert. Der Bund will sich daran also nicht beteiligen.
Mit der vorgesehenen Regelung ist daher zu erwarten, dass es eben kein bundeseinheitliches Anbauverbot geben wird, wie es der Bundesagrarminister versprochen hat und wie es auch die Länder im Bundesrat gefordert haben. Damit ist eine einvernehmliche Regelung für ein GVO-Anbauverbot zwischen Bund und Ländern wieder in weite Ferne gerückt. Ich hoffe, dass die SPD-geführten Ressorts in der Bundesregierung bei dem Kollegen Bundeslandwirtschaftsminister noch etwas nachsteuern.
Aus Sicht der Länder widerspricht der Vorschlag des Bundes in mehreren Punkten dem Kompromissvorschlag der Bundesländer:
Erstens. Für die Nutzung von Phase 1 - die Anmeldung eines Verbots - soll ein Einvernehmen zwischen sechs Bundesressorts erforderlich sein. Das war nicht Gegenstand des Eckpunktepapiers und würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Phase 1 nicht genutzt wird, womit das deutsche Hoheitsgebiet nicht durch den Antragsteller vom GVO-Anbau ausgenommen wird.
Zweitens. Die Forderung, in der Phase 1 eine begründete Erklärung aufgrund zwingender Gründe vorzulegen, geht weit über die gemeinsame Verständigung, Positionierung und Erläuterung durch die Länder hinaus und ist auch in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.
Angesichts der vorgenannten Erschwernisse ist zu erwarten, dass regelmäßig die in § 16 g Abs. 5 vorgesehene Länderöffnungsklausel zum Tragen kommt. Es bleibt jedoch unklar - und das stellt einen großen Schwachpunkt des Entwurfs dar -, wann die Länder selbst tätig werden dürfen.
Bei der Erstellung der Rechtsverordnung in Phase 2 ist die im Eckpunktepapier vorgesehene aktive Prüfung durch den Bund, ob und inwieweit auf Bundesebene die Voraussetzungen für ein rechtlich und fachlich tragfähiges Verbot vorliegen, ersatzlos entfallen. Der Bund entzieht sich damit seiner Mitarbeit an der Begründung für eine Rechtsverordnung, was insbesondere deshalb problematisch ist, da dann zentral auf der Bundesebene gebündelte Informationen und Kompetenzen nicht genutzt werden können. Man kann also sagen: Der Bund lässt die Länder hier im Stich.
Zudem - für den Ökolandbau sehr relevant! - schwelt ein Streit bei der Bewertung einer neuer Züchtungstechnik, der sogenannten CRISPR Technologie, ob sie der Gentechnologie zuzurechnen ist. Die Staatssekretäre der grün regierten Landwirtschaftsministerien haben sich in diesem Zusammenhang im März dieses Jahres an ihre Kollegen im Bundeslandwirtschaftsministerium gewandt. In diesem gemeinsamen Brief bitten sie den Bund, sich auf der europäischen Ebene dafür einzusetzen, anzuerkennen, dass die sogenannten neuen Züchtungstechniken laborgestützte gentechnische Verfahren nutzen und deshalb Verfahren zur Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen sind und somit auch dem Gentechnikrecht unterliegen müssen.
Beide Fragen, also sowohl das Anbauverbot als auch die neuen Züchtungstechniken, sind natürlich auch von großer Bedeutung für den Ökolandbau, da in ihm der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen generell verboten ist. So würde der Anbau genveränderter Organismen in Deutschland wieder die Frage in den Fokus rücken, ob und unter welchen Bedingungen eine Koexistenz zwischen Ökolandbau und der Pflanzung von genmanipulierten Produkten überhaupt möglich ist. Das würde schaden. Vor allem würde es zu erhöhten Kosten für die Ökobetriebe führen. Ihnen entste
hen heute schon sehr hohe Kosten für Untersuchungen auf GVO bei importierten Erzeugnissen; diese sind erforderlich, um es wirklich sortenrein zu haben.
Von daher beantworte ich die letzte Frage wie folgt: Sollte das neue Gentechnikgesetz dazu führen, dass ein erleichterter Anbau von GVOPflanzen in Deutschland möglich ist, würde das den gentechnikfreien Ökolandbau in Deutschland erheblich gefährden. Deshalb hoffen wir, dass das, was Niedersachsen und andere Länder im Bundesrat gefordert haben, umgesetzt wird und nicht der neue Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da es bei ökologischen Produkten ein erkennbares Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage gibt, frage ich: Wie erklärt sich dieses Missverhältnis, und zwar auch vor dem Hintergrund, dass es hier einen erkennbaren Aufwuchs gibt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sicherlich eine Vielzahl von Gründen, warum Niedersachsen, was den Flächenumfang angeht, bislang Schlusslicht in Deutschland war. Das kann etwas damit zu tun haben, dass die Förderung unter Schwarz-Gelb in den vergangenen Jahren sehr, sehr schwach war. Faktisch war es die geringste Förderung aller Bundesländer. Es lag vielleicht auch an der unzureichenden Projektförderung. Vielleicht mangelte es auch an der Wertschätzung.
Ein wichtiger Punkt sind aber auch die Boden- und Pachtpreise. Das sehen wir an der Korrelation in den Ländern, in denen die Boden- und Pachtpreise sehr hoch sind. Natürlich hat ein niedersächsischer
Biokartoffelacker nicht zwingend einen höheren Ertrag als ein bayerischer oder ein ostdeutscher. Wenn aber die Boden- und Pachtpreise sehr hoch sind - dazu gibt es eine Reihe von Studien -, ist es sehr schwer, besonders flächenintensiven ökologischen Landbau zu betreiben. Deshalb sind wir ja auch dabei, die Flächenverfügbarkeit für die ökologischen Betriebe zu verbessern. Sie wissen, dass wir an einem Grundstücksverkehrsrecht arbeiten, um bäuerliche Betriebe - egal, ob konventionell oder ökologisch - auch bei den Flächen zu stärken. Es gibt eine Reihe von Initiativen, damit Biobetriebe einen besseren Zugang zu Flächen bekommen; denn das ist sicherlich ein Grund gewesen.
Ein Grund ist natürlich auch die Ausrichtung in einigen Regionen auf eine sehr industrielle Tierhaltung. Da ist es natürlich für Biobetriebe besonders schwer. Wir haben es ja gestern schon erlebt. Wenn die konventionellen Betriebe bestimmte Orte aufgrund der Erreichung der Emissionswerte schon ausgegrenzt haben, dann ist es schwierig, einen Biostall zu bauen. Wenn die Emissionswerte schon durch einen konventionellen Schweinestall überschritten werden, dann kann zusätzlich nichts mehr gebaut werden. Deshalb müsste man schauen, wie man den ökologischen Landbau gerade in diesen Regionen ermöglicht.
- Meine Damen und Herren, ich bitte darum, die Gespräche am Rande des Plenums entweder einzustellen oder draußen fortzusetzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ich vor ein paar Jahren bei Biobäckern und auch in Reformhäuser keine oder nur wenige und sehr teure Dinkelprodukte kaufen konnte, es meine geliebten Brötchen nicht mehr gab und mir die Biobäcker und Reformhäuser in dem Zusammenhang mitteilten, dass es eine Dinkelkrise gibt,
frage ich die Landesregierung, ob die Bauern hierauf mittlerweile reagiert haben und ob der Dinkelanbau zugenommen hat, und zwar auch vor
- Herr Minister, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, im Moment vor allem auf der rechten Seite des Hauses: Die Geräuschkulisse ist so groß, dass selbst ich die Frage der Kollegin akustisch kaum verstehen konnte. Das kann ja wohl nicht richtig sein.