Protokoll der Sitzung vom 22.11.2016

Ja, eine.

Bitte!

Herr Minister, Sie haben gerade ganz deutlich und plausibel dargestellt, wie einfach es ist, Tachometer zu manipulieren. Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass Sie eine Datenbank für sinnvoll halten. Wie wollen Sie verhindern, dass manipulierte Daten in solch eine Datenbank eingegeben werden? Sehen Sie den Verbraucher dann tatsächlich geschützt?

(Zustimmung bei der CDU)

Ich habe Ihnen ja gerade geschildert, wie einfach man an solche Geräte kommen kann. Klar, wir müssen stärker regulieren. Aber zu glauben, dass man kriminelle Banden davon abhalten kann - es geht ja um enorme Gewinne -, sich solche Geräte zu bauen und Veränderungen vorzunehmen, ist, glaube ich, eine Illusion. Deshalb braucht man zusätzlich eine Dokumentation der Daten von Fahrzeugen analog zur belgischen Lösung.

Sie haben zwar behauptet, es könne nicht genau nachgewiesen werden. Aber die Erfahrungen in Belgien zeigen, dass dort nach Einführung des Car-Passes die Zahl der gemeldeten Tachobetrugsdelikte um 80 bis 90 % zurückgegangen ist. Warum soll das nicht auch hier klappen? - Das ist

ja eine zusätzliche Dokumentation. Denn was von einer Werkstatt oder vom Vorbesitzer in einer Datenbank eingetragen worden ist, kann man nicht nachträglich mit einer Software manipulieren. Deshalb ist es richtig, dass man eine öffentliche staatliche Datenbank braucht - nicht aber eine private. Solch eine Datenbank bietet zumindest etwas mehr Schutz vor Betrügereien.

Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung.

Im vorliegenden Fall lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich die jeweils auf eine Annahme in einer geänderten Fassung abzielende Beschlussempfehlung des Ausschusses oder der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich weiter vom Ursprungsantrag entfernt. Daher halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag und im Falle von dessen Ablehnung anschließend über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/6941 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Zweite war die Mehrheit. Dem Änderungsantrag wurde nicht gefolgt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses wurde gefolgt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Beschlussempfehlung.

Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 02681 für erledigt erklären möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. -

Gegenstimmen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit. Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Organstreitverfahren der Abgeordneten Thomas Adasch, Christian Grascha u. a. wegen Einsetzung des 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses („Mögliche Sicherheits- lücken in der Abwehr islamistischer Bedrohun- gen in Niedersachsen“) - StGH 1/16 - gegen den Niedersächsischen Landtag, vertreten durch den Präsidenten Bernd Busemann, MdL, Hannah-Arendt-Platz 1, 30159 Hannover - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/6909

Die unter diesem Tagesordnungspunkt vorgesehene abschließende Beratung betrifft das verfassungsgerichtliche Verfahren Staatsgerichtshof 1/16 in Sachen 23. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, in dem der Landtag als Antragsgegner bereits in den Tagungsabschnitten im August und im Oktober Erwiderungen beschlossen hat.

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt nun aufgrund zweier weiterer Schreiben der Antragsteller, darauf im Sinne der der Beschlussfassung angefügten Stellungnahme zu erwidern. Die Details ergeben sich aus der Beschlussfassung selbst.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt werden wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher jetzt gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksacke 17/6909 zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen!

Schluss der Sitzung: 18.58 Uhr.