Gerda Hövel
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage an die Landesregierung bezieht sich auf die Schließung von Förderschulen. Frau Ministerin, wie viele Förderschulen Lernen wurden in Niedersachsen seit der Regierungsübernahme durch SPD und Grüne geschlossen, und wie viele Förderschulen Lernen wurden zum Ende des abgelaufenen Schuljahres 2016/17 geschlossen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erinnern uns daran, dass die Beratungen zur Novelle des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes sehr komplex und die neuen Regelungen hoch umstritten waren. Der Minister hat gerade ausführlich zu diesem novellierten Gesetz ausgeführt. Aber eines hat er vergessen, auf ein Thema ist er nicht eingegangen - das war ein Kernpunkt der Beratungen -, und zwar auf die Rechtssicherheit.
Herr Minister, Sie haben eben von einem zukunftssicheren Gesetz gesprochen. Sie wissen, dass wir uns enorme Sorgen gemacht haben, ob dieses Gesetz europarechtskonform ist. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt die Landesregierung das Risiko, dass die EU-Kommission aufgrund der laufenden Beihilfebeschwerden die novellierten Vorschriften des NNVG mit europäischem Beihilferecht für nicht vereinbar erklärt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie beurteilen die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen die Möglichkeit einer elektronischen Überwachung im Rahmen der Vollzugslockerungen? Hat die Landesregierung dazu ein Meinungsbild eingeholt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, meine erste Frage bezog sich auf die elektronische Überwachung im Rahmen von Vollzugslockerungen. Sie legten Expertenmeinungen und die Meinung der Landesregierung dar. Aber meine Frage bezog sich ganz explizit darauf, ob
die Landesregierung bei den Maßregelvollzugseinrichtungen ein Meinungsbild zu diesem Thema eingeholt hat. Wie ist die Meinung der Fachleute, die in den Maßregelvollzugseinrichtungen arbeiten, dazu?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor wenigen Wochen wurde der Gesetzentwurf zu § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes in einer von Rot-Grün überraschend anberaumten Sondersitzung in den Herbstferien verabschiedet.
Bereits jetzt zeigt sich in der Umsetzung, dass die angeblich so rechtssichere Ausgestaltung des Gesetzes erhebliche Probleme mit sich bringt. Nicht ohne Grund ist diejenige Rechtsanwaltskanzlei, auf deren Argumentation sich die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren ausschließlich stützte, dazu übergegangen, bei der nun stattfindenden Beratung der Kommunen immer auf das Risiko einer fehlenden Beihilferechtskonformität hinzuweisen. Im Rahmen der Anhörung gab es laut dieser Kanzlei dieses Risiko ausdrücklich nicht.
Der jetzt vorliegende Entschließungsantrag zur Anpassung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit wurde faktisch ohne Beratung direkt nach der Unterrichtung durch das Ministerium im Fachausschuss von Rot-Grün endabgestimmt. Der rotgrüne Antrag fordert, über eine Bundesratsinitiative das Personenbeförderungsgesetz so zu ändern, dass der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abgeschafft wird.
Dazu führte das Ministerium zu unserer Überraschung allerdings u. a. ganz eindeutig aus - ich zitiere aus dem Protokoll -:
„Im Hinblick auf den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit mögen wir den Entschließungsantrag etwas anders lesen. … Es geht - das ist zumindest unsere Interpretation - nicht darum, das ganze Grundkonzept zu ändern, sondern darum, einen Rahmen zu bieten, in dem soziale Standards vorgegeben werden.“
Meine Damen und Herren, das ist ein totales Abstimmungschaos zwischen den regierungstragenden Fraktionen und Wirtschaftsminister Lies. Offenbar redet man gar nicht miteinander.
Jedenfalls gibt es fundamentale Meinungsunterschiede bei diesem Thema. Für Korrekturen und für das Kaschieren der nicht stattgefundenen Kommunikation blieb keine Zeit. Denn direkt im Anschluss an die Unterrichtung verabschiedete Rot-Grün den Antrag - ausdrücklich gegen unser Votum und auch gegen das ausdrückliche, mündlich vorgetragene Votum des MW.
Das kann ich mir vorstellen. Aber ich möchte das jetzt gern einmal in der ganzen Breite darstellen.
Aber der so brüskierte Minister wehrte sich am Nikolaustag. Minister Lies legte dem Kabinett eine Bundesratsinitiative vor, in der es ebenfalls um den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit ging. Von Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit war und ist darin keine Rede - und das eine Woche vor der geplanten Beschlussfassung im Plenum, also heute.
Wo bleibt da die Wertschätzung, die Minister Lies der Arbeit hier im Plenum entgegenbringt?
Zwei Tage später, am 8. Dezember, rissen die Fraktionen von Rot und Grün das Ruder wieder herum. Man schwenkte auf die Linie von Minister Lies ein. Auf traurige Weise ist offenbar der von Herrn Kollege Bode geprägte Satz „Rot-Grün will mit dem Bus in den Sozialismus“ bereits Realität geworden.
Meine Damen und Herren von Rot-Grün, Sie steuern bewusst in einen regulierten Markt ohne Wettbewerb, und das ist fatal für die Nutzer des ÖPNV und für privatwirtschaftliche Unternehmen im ÖPNV.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit der Einbringung des Antrags von Rot-Grün haben wir uns im Fachausschuss intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man Tachomanipulationen wirksam eindämmen kann.
Die Anhörung hat uns viele Informationen geliefert. Wir haben darüber hinaus im Laufe der Beratungen konstruktive fraktionsübergreifende Gespräche geführt, um möglicherweise sogar zu einem gemeinsamen Antrag zu gelangen; Herr Dr. Saipa hat es gerade schon dargestellt. Leider ist uns das dann doch nicht gelungen. Deshalb liegt Ihnen heute der Änderungsantrag der CDU-Fraktion vor. Ich hoffe, dass wir Sie heute noch davon überzeugen können, diesem Antrag zuzustimmen.
Wir fordern auf Landesebene - diese unsere Forderung haben Sie von Rot-Grün ja auch übernommen - die deutliche Ausweitung der Ermittlung und der Strafverfolgung im Bereich der Straftaten im Zusammenhang mit Tachomanipulationen.
Ich rufe in Erinnerung: Seit August 2005 ist Tachomanipulation in Deutschland gesetzlich verboten. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann der Missbrauch von Wegstreckenzählern geahndet werden.
Wenn die tatsächliche Gesamtlaufzeit eines Autos verschwiegen wird, um Vorteile zu erschwindeln, so stellt das einen Betrug dar. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sehen unsere Gesetze dafür vor.
Meine Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente genutzt werden, um Delikte aufzudecken und entsprechend zu sanktionieren, und auch, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Das dient insgesamt dem Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger.
Wir fordern auch - das haben Sie ebenfalls von uns übernommen - den Einsatz der Landesregierung für eine europaweite Harmonisierung des Verbots von Tachomanipulationen. Bei unseren Nachbarn, beispielsweise in den Niederlanden und in Polen, außerdem auch in Tschechien, ist Tachomanipulation keine Straftat. Dort gibt es legale Angebote für „Laufleistungsanpassung“. Schon deshalb ist ein einheitliches europäisches Recht bei dieser Problembewältigung eine ganz grundlegende Maßnahme.
Der entscheidende Schritt bei der Bekämpfung der Tachomanipulation ist für uns allerdings ein zeitgemäßer technischer Schutz. Er muss gesetzlich verankert werden. Die Manipulation von Kilometerzählern muss technisch so aufwendig gestaltet sein, dass sie sich nicht mehr lohnt. Entsprechende Technologien sind bereits heute in zahlreichen Fahrzeugen vorhanden. Sie sind aber nicht aktiviert. Hier sind die Automobilhersteller dringend aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten, um das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher entscheidend zu erhöhen.
In anderen Bereichen ist es ja auch möglich, solche Systeme abzusichern, z. B. zum Diebstahlschutz oder gegen Chip-Tuning.
Es ist dringend geboten, über Vorschriften nachzudenken, wie Tachometer zu bauen und zu schützen sind.
Wir sehen das Problem nicht durch eine Datenbank gelöst. Im Gegenteil, wir sehen damit eher weitere Probleme auf uns zukommen. Wenn wir die verbindliche, gesetzlich vorgeschriebene Datenbanklösung wollen, dann fordern wir von unseren Bürgern eine weitere zusätzliche Preisgabe von persönlichen Daten. Gerade das Thema der Datensicherheit, der Schutz persönlicher Daten und der Notwendigkeit, überhaupt bestimmte Daten zu speichern, muss doch auch eine wichtige Rolle spielen.
Die entscheidende Frage, meine Damen und Herren, ist doch: Was erreichen wir mit einer Datenbank? Sichert, erhöht sie den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher? - Nein, nach unserer Meinung ist das nicht der Fall.
Es gibt keine Gewähr, dass die gespeicherten Kilometerstände in den Datenbanken der tatsächlichen Laufleistung eines Autos entsprechen. Denn Manipulation ist jederzeit zwischen den Einträgen möglich - preiswert und kundenfreundlich über das Internet. Der ADAC hat das in der Anhörung auch anhand von Beispielen beeindruckend dokumentiert. Intelligente, systematische „Dreher“ würden belohnt.
In dem Antrag von Rot-Grün wird in der Begründung für eine Datenbanklösung der Erfolg der Firma CarPass in Belgien angeführt. Dazu kann ich nur sagen, dass der Geschäftsführer von CarPass
Deutschland in der Anhörung den kausalen Zusammenhang zwischen der Einführung der Datenbank und einer geringeren Anzahl von Manipulationen nicht schlüssig darstellen konnte. Er verwies lediglich auf eine verringerte Anzahl von festgestellten Verstößen.
Ein Teilnehmer der Anhörung vermutete, dass nur noch - ich zitiere jetzt - „die Deppen“ erwischt würden. Diese Anzahl würde sich seiner Meinung nach reduzieren, aber nicht die derjenigen, die systematisch manipulieren.
Eine weitere Frage stellt sich: Ab wann und wie oft sollen die Daten eingespeist werden - bei jedem Besuch einer Überprüfungsstelle und einer Werkstatt? - Die erste Hauptuntersuchung beginnt allerdings erst bei einem Fahrzeugalter von drei Jahren.
Datenbanken kosten Geld. Die Gebühren zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Werkstätten, und sie bedeuten wieder einmal verstärkten Arbeits- und Bürokratieaufwand.
Meine Damen und Herren, nach unserer Überzeugung wird mit der Datenbanklösung den Bürgern ein Schutz suggeriert, der faktisch nicht vorhanden ist, und das wäre fatal. Wir würden damit auch die Fahrzeughersteller aus der Verantwortung nehmen. Das wäre ebenfalls ein ganz falsches Signal im Sinne unseres Verbraucherschutzes.
Ich fasse zusammen: Datenbanken setzen zusätzliche Anforderungen an Datenschutz voraus, liefern keine Gewähr für die Verlässlichkeit der Daten, fördern möglicherweise sogar systematisches Manipulieren, verursachen zusätzliche Kosten, erhöhen Arbeits- und Bürokratieaufwand.
Es gibt zukunftsweisende Weichenstellungen, um Tachomanipulationen den wirtschaftlichen Anreiz zu entziehen.
Ich habe einige beschrieben. Datenbanken gehören für uns nicht dazu.
In allen Bereichen nutzen wir den technischen Fortschritt. Wir müssen es hier auch so machen. Die Lösungen müssen zeitgemäß sein und nicht anachronistisch. Stimmen Sie deshalb unserem Antrag zu!
Herr Minister, Sie haben gerade ganz deutlich und plausibel dargestellt, wie einfach es ist, Tachometer zu manipulieren. Gleichzeitig haben Sie gesagt, dass Sie eine Datenbank für sinnvoll halten. Wie wollen Sie verhindern, dass manipulierte Daten in solch eine Datenbank eingegeben werden? Sehen Sie den Verbraucher dann tatsächlich geschützt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns hier heute in der abschließenden Beratung eines Gesetzentwurfs, den wir als Fraktionsgesetzentwurf von Rot-Grün im Juni dieses Jahres hier im Plenum zum ersten Mal beraten haben. In dieser Sitzung sagte der Kollege Will: Wir erreichen damit eine beihilferechtlich sichere Lösung, die wir bislang nicht hatten. - Davon, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir allerdings heute meilenweit entfernt.
In den Tagen der Anhörung wurde nach jedem Beitrag deutlicher, dass die Frage nach der Rechtssicherheit bei diesem Gesetzentwurf im gesamten Gesetzgebungsverfahren nicht geklärt werden konnte. Auch heute bleibt nur ein einziges riesiges Fragezeichen. Beispielhaft zitiere ich aus dem Rechtsgutachten, erstellt von Herrn Professor Jörn Ipsen:
„Der Gesetzentwurf vom 31. Mai 2016 bedeutet eine Umgestaltung der Beihilfe im Sinne des Artikels 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV und unterliegt deshalb der Notifizierungspflicht. Ohne Notifizierung gewährte Beihilfen sind formell rechtswidrig.“
Die regierungstragenden Fraktionen stützen sich bei ihrem Gesetzentwurf auf die Einschätzung einer einzigen Kanzlei. Sie waren während der Beratung auch nicht bereit, die diametralen Positionen, die in der Anhörung deutlich wurden, noch einmal näher zu hinterfragen. Unser Eindruck, dass Klarheit und möglichst große Rechtssicherheit zu erlangen nicht der Schwerpunkt der Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün war, verstärkte sich zunehmend.
Nun zu der Behauptung von Herrn Will, die Opposition habe sich nicht an den Beratungen beteiligt: Natürlich haben wir uns in jeder Phase intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und auch viele Fragen, Sorgen und Vorschläge eingebracht. Nur, Ihnen gefielen unsere Fragen nicht. Noch schlimmer: Sie konnten sie nicht beantworten. Aber das - zugegeben - fällt Ihnen natürlich schwer. Es ist viel einfacher, dann zu behaupten, die Opposition habe sich nicht beteiligt.
Jetzt noch einmal zu Ihrer ungeheuerlichen Aussage, die CDU-Fraktion respektiere den GBD nicht. Wir respektieren und wertschätzen den GBD sehr. Sie haben doch gerade ein Beispiel für Ihre
eigene Haltung geliefert, indem Sie die Meinung des GBD völlig abgeschmettert haben.
Warum wurde der CDU-Antrag, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Landtag und Herrn Professor Ipsen im Ausschuss noch einmal gemeinsam zu hören, jedes Mal abgeschmettert? Warum stellte das Ministerium nicht zwischenzeitlich einen Kontakt zur EU-Ebene her, um für die notwendige Rechtssicherheit bei der Beratung zu sorgen? Warum erhielten wir auf unsere entsprechenden Fragen lediglich die Antwort, dass eine Nachfrage zu der Problematik bei der EU in Brüssel nicht geplant ist?
Dann der Zeitplan: Aktuell gültige Verträge mit den Verkehrsunternehmen wurden noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs zum 1. Januar 2017 gekündigt, ohne dass klar war, wie die neue Regelung aussehen würde. Damit hat sich die Koalition selbst unter Druck gesetzt.
Das Ergebnis sehen wir jetzt: Große Verunsicherung bei Kommunen, Verkehrsverbänden und Unternehmen gleichermaßen, ein Gesetz, das nach überwiegender Ansicht nicht rechtssicher ist, und eine Landesregierung, die sich zusammen mit ihrer hauchdünnen rot-grünen Einstimmenmehrheit lediglich auf die Rechtsmeinung einer einzigen Bremer Anwaltskanzlei stützt. - Meine Damen und Herren, so geht ordentliche Gesetzgebung eben nicht!
Statt, wie ursprünglich geplant, den Gesetzentwurf im Januar einzubringen und vor der Sommerpause zu verabschieden, wird er jetzt mit heißer Nadel gestrickt und in einem engen Zeitkorridor gegen erhebliche Bedenken durchgedrückt. Das führt natürlich zu Unsicherheiten und zu Existenzängsten bei den privatwirtschaftlich arbeitenden Busunternehmen - erst recht, als die LNVG dann auch noch, ohne die Verabschiedung des Gesetzes abzuwarten, deren betriebsspezifischen Daten an die Kommunen, die ja die Ausgleichszahlungen vornehmen sollen, weiterleiten wollte - mit irreversiblen Konsequenzen für die Unternehmen. Die daraus folgende juristische Auseinandersetzung - das wissen wir alle - befindet sich aktuell vor dem OVG in Lüneburg.
Meine Damen und Herren, das Verhalten von RotGrün in dieser Frage ist unverantwortlich und hat nichts mit Kommunalfreundlichkeit zu tun.
Im Gegenteil. In der vergangenen Fachausschusssitzung, die kurzfristig auf Antrag von Rot-Grün als Sondersitzung in der ausschussfreien Zeit der Herbstferien anberaumt wurde, stellte sich die Frage nach den möglichen Folgen für die Kommunen für den Fall, dass das Gesetz nicht EUkonform ist. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verwies darauf, dass das eine sehr hypothetische Frage sei, die so nicht beantwortet werden könne. Ich verstehe das so, dass die möglichen Folgen für die Kommunen und die privaten Busunternehmen nicht abzuschätzen sind.
Weil die Rechtsunsicherheit um sich greift, haben Unternehmen und Verbände mittlerweile Beihilfebeschwerden in Brüssel angestrengt. Verkehrsbetriebe sind so verunsichert, dass sie die Ausgleichszahlung in 2017 nicht mehr annehmen wollen, weil sie deren Rückzahlung befürchten. Sie erhöhen deshalb die Fahrpreise.
Fragen stehen im Raum wie: Ist der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit gemäß Personenbeförderungsgesetz auch bei den geplanten zukünftigen Anwendungen des NNVG gewährleistet? - Oder: Wer trägt das finanzielle Risiko, wenn zunächst der Aufgabenträger die Ausgleichszahlungen als umsatzsteuerfrei auskehrt, später aber Finanzämter und Finanzgerichte Nachzahlungen fordern? - Oder: Erhalten eigenwirtschaftlich, also auf eigene Rechnung tätige Verkehrsunternehmen während der gesamten Laufzeit ihrer Genehmigung den bisherigen Betrag der 45a-Mittel weiter?
Ich nenne die Fragen hier nur beispielhaft. Es gibt noch zahlreiche weitere. Sie zeigen die Gesamtbreite der Verunsicherung. Der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit ist jedenfalls nicht ins Gesetz eingeflossen. Das kann ich hier schon sagen.
Die Eingabe eines privatwirtschaftlichen Busunternehmers fand bei Rot-Grün ebenfalls keine Berücksichtigung. Noch in der letzten Sitzung des Fachausschusses fehlten die endgültigen Daten als Grundlage zur Berechnung der Ausgleichszahlungen. Die komplexe Berechnungsweise führte zudem zu Problemen bei der dafür notwendigen Formulierung im Gesetz. Ich muss dazu sagen, dass wir heute um 10.19 Uhr noch einen weiteren Änderungsantrag bekommen haben. Er ist per Mail eingegangen. Nichts kann diese übereilte Bera
tung des Gesetzes so deutlich machen wie dieser Änderungsantrag, der uns gerade noch zugeschickt wurde.
Ich komme nun zu der komplexen Berechnungsweise. Um diese Formulierung hinzubekommen, hatte sich der GBD ein Rechenbeispiel vom Wirtschaftsministerium gewünscht. Das Ministerium ist diesem Wunsch nicht nachgekommen. Wir Abgeordneten haben aus dieser Beratung mitnehmen müssen, dass die Formulierung im Gesetz nicht so klar ist, als dass sie wirklich endgültig belastbar ist.
Meine Damen und Herren, bei der Neufassung des § 7 mit der beachtlichen Erhöhung der Mittel für den Zweckverband Braunschweig wurde von den kommunalen Spitzenverbänden in der Anhörung deutlich formuliert, dass es Nachholbedarf auch in weiteren Regionen unseres Landes gibt und dort keine entsprechende Berücksichtigung vorgesehen ist.
Die zusätzliche Bereitstellung von 20 Millionen Euro in der zweite Säule findet unsere Zustimmung, auch wenn die Ausgestaltung zum Einsatz der Mittel wenig innovativ ist und sie den Kommunen und nicht direkt den Verkehrsbetrieben zur Verfügung gestellt werden sollten. Dabei geht es um die Sorge der Versickerung der Mittel.
Meine Damen und Herren, der uns hier ebenfalls vorliegende Antrag der CDU beinhaltet die Leitlinien, die uns bei der zukünftigen Ausgestaltung der Schülerbeförderung wichtig sind:
Erstens. Rechts- und Finanzierungssicherheit für die Kommunen und die im ÖPNV mit der Schülerbeförderung tätigen niedersächsischen Verkehrsunternehmen.
Zweitens. Qualität des ÖPNV, insbesondere im Blick auf den ländlichen Raum.
Drittens. Die wirtschaftliche Existenz und die vielfältige mittelständische Struktur der im ÖPNV und in der Schülerbeförderung tätigen privatwirtschaftlichen niedersächsischen Unternehmen. Sie dürfen durch eine Umstellung des Systems nicht gefährdet sein.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Grün entspricht diesen Leitlinien gerade nicht. Er ist mit heißer Nadel nach dem Motto gestrickt: Augen zu und durch! - Er ist deshalb in hohem Maße rechtsunsicher mit unabsehbaren Folgen für Kommunen und Verkehrsbetriebe. Er führt bereits jetzt zu Kla
gen vor dem OVG und zu Beihilfebeschwerden in Brüssel. Wir, die CDU-Fraktion, halten dieses Vorgehen zur Erarbeitung eines Gesetzes für ausgesprochen unsicher. Es birgt viele, zu viele Risiken für unsere Kommunen und Verkehrsbetriebe. Die Ausgestaltung der Beratung und die völlig überstürzte Beschlussfassung in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung haben bei uns den Eindruck „Durchdrücken um jeden Preis“
und unseren Entschluss, diesen waghalsigen Weg nicht mitzugehen, untermauert.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Will, die Beschwerden bei der EU sind erst nach dem Gutachten von Herrn Professor Ipsen eingereicht worden, als man festgestellt hat, dass es dort eine große Unsicherheit gibt. Da sollten Sie schon bei der Wahrheit bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherung der Qualität im ÖPNV - dem kann man sicherlich uneingeschränkt zustimmen. Bei dem Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit kommt man allerdings schon ins Grübeln.
Beim Weiterlesen wird dann die ganze Tragweite des Entschließungsantrags deutlich. Es ist ein
Frontalangriff auf die privatwirtschaftlichen Busunternehmen im ÖPNV.
Am Beispiel dieses Antrags offenbart sich die ganze mittelstandsfeindliche Politik unserer Landesregierung.
Das tiefe Misstrauen gegenüber Menschen, die bereit sind, unternehmerisches Risiko und Verantwortung zu tragen, die innovativ sind und Mut haben und die - nicht unerheblich für uns alle - in hohem Maße Erbringer unserer Steuereinnahmen sind.
Meine Damen und Herren, zurzeit beraten wir im Fachausschuss einen Gesetzentwurf von RotGrün. Darin geht es um Neuregelungen zu § 45 a Personenbeförderungsgesetz und um einige andere Neuregelungen im ÖPNV. Die entsprechende Anhörung am 25. und 26. August 2016 machte überaus deutlich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf Anlass erstens zu größten Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit und zweitens zu der Sorge gibt, dass das zu unabsehbaren finanziellen Folgen für Kommunen und privatwirtschaftliche Busunternehmen führen kann.
Nein, ich möchte meinen Vortrag jetzt zu Ende führen bzw. fortsetzen.
Heute setzt die rot-grüne Koalition mit einem Entschließungsantrag noch eins drauf, in dem sie nicht weniger fordert als die Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit.
Die rot-grüne Koalition fordert die Landesregierung auf, mit einer Bundesratsinitiative das Personenbeförderungsgesetz - immerhin ein Bundesgesetz - so zu ändern, dass der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abgeschafft wird. Mit anderen Worten: Die kommunalen Unternehmen sollen per Gesetz in eine bessere Ausgangslage gegenüber privaten Verkehrsunternehmen gebracht werden.
Rot-Grün ist von der Sinnhaftigkeit offenbar selbst nicht überzeugt und formuliert zur Sicherheit einen Satz, der eigentlich entscheidend ist. Leider steht er nur in der Begründung und ganz am Ende, aber immerhin. Dort heißt es:
„Der Wettbewerb muss über gute Dienstleistungen wie Pünktlichkeit, sichere und moderne Fahrsysteme mit guter Verkehrssicherheit und Komfort für die Kunden geführt werden.“
Dem kann ich vollends zustimmen. Es geht darum, ein gutes ÖPNV-System in ganz Niedersachsen zu erhalten und wirklich weiterzuentwickeln. Leider ist von dieser Weiterentwicklung in dem vorliegenden Antrag gar nichts zu entdecken.
Die ersten Reaktionen auf Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, waren dementsprechend heftig. Da war vom Weg in die staatliche Planwirtschaft die Rede.
Das ist eine Wortwahl, die man als Verband sicherlich nur dann wählt, wenn man die Existenz der eigenen Mitgliedsunternehmen gefährdet sieht.
Ich will nicht annehmen, dass Sie von Rot-Grün in Wahrheit das Ziel haben, die Existenz der im ÖPNV tätigen privatwirtschaftlichen niedersächsischen Verkehrsunternehmen zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
Meine Damen und Herren, ich habe nicht den Eindruck, dass es wegen des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit im ÖPNV in Niedersachsen zu einer Schieflage kommt. Die Schieflage, die Sie heraufbeschwören wollen, indem Sie beispielsweise Hil
desheim anführen, wird ja auch nicht durch die niedersächsischen Unternehmen herbeigeführt. Wir alle wissen, dass es in Hildesheim die Deutsche Bahn ist, die dem kommunalen Anbieter Konkurrenz macht.
Wir wissen zudem, dass Ihr Beispiel Oldenburg eine Reaktion auf die eben schon zitierte anstehende Novellierung der Ausgleichszahlungen nach § 45 a in der Schülerbeförderung ist. Die führt dazu - tatsächlich durchaus folgerichtig -, dass sich vier niedersächsische Busunternehmen zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz darum bemühen, ihren Aufgabenradius und damit ihre wirtschaftliche Basis zu erweitern.
Ich frage Sie, Kolleginnen und Kollegen von RotGrün: Wohin wollen Sie im Bereich des niedersächsischen ÖPNV? Meinen Sie es tatsächlich ernst mit einem Wettbewerb um gute Dienstleistungen, Pünktlichkeit, Sicherheit und Komfort für die Kunden,
oder wollen Sie in Wirklichkeit ohne Rücksicht auf Verluste einen regulierten Markt, in dem der Wettbewerb ausgeschaltet ist?
Nicht dass wir uns falsch verstehen: Es gibt Situationen, in denen es darum geht, gerade kommunale Unternehmen zu schützen,
- ja -, wenn es um die klassische Daseinsvorsorge geht. Allerdings bin ich genauso fest davon überzeugt, dass es im Bereich des ÖPNV ohne privatwirtschaftliche Unternehmen Qualitätsverluste geben würde.
Und noch etwas gehört dazu: ein Stück Ehrlichkeit in der Debatte. Wenn sich nämlich kommunale Unternehmen privater Subunternehmer bedienen und so vermeintlich teurere Tarifbedingungen umgehen, dann ist das genauso unredlich wie unter Tarif bezahlte Busfahrerinnen und Busfahrer bei privaten Unternehmen. Aber davon steht in Ihrem Antrag leider nichts.
Ebenso fehlt der Hinweis, dass es seit Langem im Bereich des ÖPNV nur einen Tarifvertrag gibt, der
sich in der sogenannten Nachwirkung befindet. Es wäre längst an der Zeit, wieder einen Tarifvertrag abzuschließen, auch um gleiche Grundlagen für alle zu schaffen. Aber wie man hört, ist es gerade die Gewerkschaft ver.di, die hier besonders wenig Engagement zeigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche uns gute Beratungen und hoffe, dass am Ende eine Landtagspositionierung steht, die tatsächlich zum Ziel hat, was Rot-Grün im letzten Satz der Begründung versteckt:
„Der Wettbewerb muss über gute Dienstleistungen wie Pünktlichkeit, sichere und moderne Fahrsysteme mit guter Verkehrssicherheit und Komfort für die Kunden geführt werden.“
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich zitiere:
„Der Landtag stellt fest: …
- Die bisherige Form der vertraglichen Pauschalierung der Ausgleichsleistungen hat sich inhaltlich und organisatorisch bewährt.
- Der mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen bestehende Vertrag hat sich bewährt.
- Die Koordinierung und Auszahlung der sogenannten §-45-a-Mittel durch die Landesnahverkehrsgesellschaft hat sich bewährt und muss erhalten bleiben.“
Wer, meine Damen und Herren, ist wohl Urheber dieses Textes, der das aktuelle Modell der vertraglichen Lösung so lobt? Die CDU? Die FDP? - Nein! Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vom 17. November 2009.
Meine Damen und Herren, schon dem griechischen Geschichtsschreiber Polybios wurde folgende Erkenntnis zugeschrieben:
„Nichts ist geeigneter, uns den rechten Weg zu weisen, als die Kenntnis der Vergangenheit.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie wollen heute ein Gesetz auf den Weg bringen, das genau das Modell abschafft, von dem Sie 2009 noch gesagt haben, dass es unbedingt erhalten bleiben muss.
Und nicht nur das! Es geht noch weiter. Sie werden noch nachdrücklicher. Denn noch 2011 haben Sie nicht nur das aktuelle, gute und bewährte System verteidigt, Sie haben sogar ganz explizit Ihre Auffassung von heute als falsch dargestellt.
Ich zitiere den Kollegen Gerd Will am 16. März 2011 in diesem Hohen Haus:
„Die bisherige Form der Ausgleichszahlungen für die Ausgabe von verbilligten Schülermonatskarten gemäß § 45 a Personenbeförderungsgesetz hat sich sehr bewährt.“
Und weiter:
„Es hat sich bewährt, die Mittel durch die Landesnahverkehrsgesellschaft auszahlen zu lassen und nicht jeweils auf die örtlichen Aufgabenträger zu übertragen. Nur so ist sichergestellt, dass diese Dienstleistung auch
flächendeckend unter gleichen Voraussetzungen durchgeführt und finanziert wird. Es gibt damit auch eine Garantie, dass diese Mittel zweckgerichtet eingesetzt werden und keine Mitnahmeeffekte entstehen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich die Worte des Kollegen Will ernst nehme, dann komme ich bei dem Gesetzentwurf, den Sie heute einbringen, zu folgendem Ergebnis:
Erstens. Sie schaffen die vertragliche Pauschalierung ab, obwohl sie sich bewährt hat.
Zweitens. Sie schaffen ein System ab, das auf Verträgen mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen basiert, obwohl es sich bewährt hat.
Drittens. Sie schaffen die Auszahlung über die LNVG ab, obwohl sie sich bewährt hat.
Viertens gefährden Sie eine ÖPNV-Versorgung, die flächendeckend und unter gleichen Voraussetzungen stattfindet.
Nichts anderes kann es nämlich bedeuten, wenn Herr Will sagt: Nur so kann die Versorgung sichergestellt werden.
Und was schreiben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung auf Seite 8? - Das Gegenteil von Herrn Wills Aussage! Mit einem Mal soll es nun die Kommunalisierung richten. Dort ist zu lesen:
„Ziel ist die Schaffung von gleich guten ÖPNV-Verhältnissen im gesamten Land unabhängig von der jeweiligen Aufgabenträgerschaft.“
Schlussendlich, meine Damen und Herren von der SPD, hat Ihr Kollege Will bereits 2011 überzeugend dargelegt, dass die Gefahr besteht, dass die Mittel nicht zweckgerichtet eingesetzt werden. Ja, es entstehen sogar Mitnahmeeffekte.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass das nicht meine Argumentation ist, sondern die Ihres wirtschaftspolitischen Sprechers: Mitnahmeeffekte, keine gleichen Voraussetzungen für den ÖPNV, kein zweckgerichteter Mitteleinsatz.
Und nun stellen Sie sich hier in den Landtag und behaupten das Gegenteil. Ihr Vorgehen ist voller Widersprüche. Schlimmer noch: Es schafft Unsicherheit. Sie haben gestern gesagt, dass ein System alternativlos sei, und morgen schaffen Sie es komplett ab. Meine Damen und Herren von der
Regierungsfraktion, wer soll Ihnen so eigentlich noch vertrauen?
Alle Betroffenen haben bereits jetzt größte Sorgen, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes vor dem Hintergrund der zeitlichen Zwänge handwerklich nicht klappt. Fragen über Fragen!
Herr Will, Sie stehen mit Ihren Bedenken nicht alleine da. Herr Kaiser vom GVN fasst die Reaktion der Wirtschaft auf die Pläne der Landesregierung zusammen:
„Die privaten - meist inhabergeführten - Familienunternehmen in Niedersachsen, die als Verkehrsunternehmen ÖPNV betreiben, bangen aber um Ihre Zukunft.“
Wir brauchen nur einen Blick in die Pressemeldungen von heute zu werfen, um zu sehen, welche Unruhe entsteht. Schauen wir nach Oldenburg! Dort titelt die Presse: „Kampf um Buslinien in Niedersachsen“. Das heute - am Tag der Einbringung des Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, die Sorgen der Privatwirtschaft dürfen Ihnen nicht egal sein.
Die wirtschaftliche Existenz und die vielfältige mittelständische Struktur der niedersächsischen Verkehrsunternehmen, die im ÖPNV und in der Schülerbeförderung tätig sind, dürfen nicht gefährdet werden. Das fordern wir als CDU-Fraktion u. a. ausdrücklich in unserem Entschließungsantrag vom 1. Februar dieses Jahres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe auf gute Beratungen im Ausschuss und darauf, dass die SPD zu ihren Überzeugungen zurückfindet.
Vielleicht noch zum Abschluss: Herr Will, Sie haben eben die Aufstockung der Mittel angepriesen und verteidigt. Wenn Sie dabei bleiben, müssen Sie auch zugeben, dass Sie an der Stelle Mittel des Bundes weiterleiten.
Ich danke Ihnen.
Herr Will, ich kann gut verstehen, dass Sie nicht gerne an Ihre Ausführungen und Anträge von 2009 und 2011 erinnert werden wollen.
Was ich bemerkt habe, ist der Wandel in Ihrer Meinung, und ich glaube, wir werden das Ganze in den Beratungen, die wir im Ausschuss haben werden, ganz gut aufdröseln können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Erkenntnis, dass Autos innerhalb von wenigen Minuten auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können - ohne Ausbau des Tachos oder anderer Teile -, zwingt uns zum Handeln.
Tests haben ergeben, dass keines der aktuellen Fahrzeuge als manipulationssicher gilt, dass darüber hinaus Manipulationen ausgesprochen einfach und billig sind und dass sich beim Verkauf eines solchen Fahrzeugs ein deutlicher Mehrerlös erzielen lässt.
Seit August 2005 ist Tachomanipulation in Deutschland gesetzlich verboten. Dazu wurde das
Straßenverkehrsgesetz durch den § 22 b ergänzt. Dieser beinhaltet auch die Erstellung und das Zurverfügungstellen von Computerprogrammen zur Begehung einer solchen Straftat. Der Missbrauch von Wegstreckenzählern kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Man muss wohl davon ausgehen, dass genau deshalb viele Anbieter solcher Dienste ihre Serviceleistungen im benachbarten Ausland ausführen.
Darüber hinaus stellt das Verschweigen der tatsächlichen Gesamtfahrleistung eines Autos, um dadurch z. B. die Leasing-Schlussrate zu drücken, um sich Garantie- bzw. Kulanzleistungen zu erschwindeln oder um einen höheren Verkaufserlös zu erzielen, einen Betrug dar. Das bedeutet nach unseren Gesetzen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, man benötigt heute keinen Schraubenzieher mehr, um den Tacho zu verstellen - nur noch einen Laptop, passende Software und ein paar Minuten Zeit. Spuren von dieser Aktion gibt es in der Regel nicht. Das macht es so schwierig, einen Betrug zu bemerken und nachzuweisen.
Auch deshalb werden Überlegungen zur Strafverschärfung, die angestellt werden, das Problem nicht lösen. Der Tachobetrug muss - ich will es einmal so ausdrücken - unmöglich gemacht werden.
Tachomanipulation muss technisch so aufwendig gestaltet sein, dass sie sich nicht mehr lohnt.
SPD und Grüne schlagen in ihrem Antrag die verbindliche Einführung eines Car-Passes in Deutschland vor. Mit dessen Hilfe soll die angegebene Kilometerleistung auf ihre Plausibilität überprüft werden.
Dazu habe ich einige Anmerkungen: Ich schlage vor, den Begriff „Car-Pass“ zu ersetzen, z. B. durch „regelmäßige Erfassung und Speicherung der Kilometerstände von Kraftfahrzeugen“. Warum?
- Nein, Frau Staudte, ich erkläre das jetzt.
Exakt unter dem Namen „CarPass“ firmiert ein in Bochum ansässiges Unternehmen, das Datenbankdienstleistungen anbietet. Es ist nicht das einzige auf dem Markt, das diese Leistungen anbietet. Ich gehe davon aus, liebe Kolleginnen und
Kollegen von Rot-Grün, dass es Ihnen nicht explizit um diesen Anbieter geht.
Wenn unter verbindlicher Einführung eine gesetzlich vorgeschriebene verstanden wird, gebe ich zu bedenken, dass gerade die Überlegungen zum Thema Datensicherheit und vor allen Dingen auch zum Thema Datenschutz eine übergeordnete Rolle spielen müssen. Es muss eine sorgfältige Abwägung stattfinden, ob es beim Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Tachomanipulation angemessen ist, ihnen die Offenlegung privater Daten abzuverlangen. Im augenblicklichen Zeitpunkt geht das nicht, weil die dazu notwendige Fahrgestellnummer als persönliche lnformation gilt. Man müsste das Datenschutzgesetz ändern, um das zu erfragen.
Datenbanken sind darüber hinaus in Fachkreisen nicht unumstritten. Auch bei dem Eintrag in eine Datenbank ist eine Manipulation des Kilometerstandes zwischen den Inspektionsterminen jederzeit möglich. Den Bürgern wird ein Schutz suggeriert, der faktisch nicht vorhanden ist. Das ist fatal.
Der entscheidende Schritt ist die bessere technische Erstausstattung der Fahrzeuge. Das muss gesetzlich verankert sein!
Entsprechende Technologien wie Secure Hardware Extension oder Hardware Secure Modules sind bereits heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, aber nicht aktiviert. Die bessere technische Erstausrüstung kostet pro Fahrzeug wenige Euro und macht eine Manipulation nahezu unmöglich.
Im Antrag wird eine Prüfung gefordert, um gegebenenfalls den Handel mit Geräten zu untersagen, mit denen die Tachostände manipuliert werden können. Das wird schwierig. Denn bei den Geräten handelt es sich um handelsübliche Laptops. Entscheidend ist die Software! Dafür gibt es, wie oben ausgeführt, bereits strafrechtliche Regelungen.
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns hier mit einem Thema, das sehr komplex ist. Opfer der Tachomanipulation sind private Käuferinnen und Käufer von Gebrauchtwagen und auch Autohäuser, die geschädigt werden, wenn sie z. B. ein Gebrauchtfahrzeug von einem Privatanbieter gekauft haben und sich später herausstellt, dass das Fahrzeug manipuliert wurde.
Wissenschaftler an der Universität Magdeburg arbeiten bereits an Methoden, mit denen sich der Zustand moderner Autos demnächst zuverlässiger bestimmen lässt - und hoffentlich auch weniger manipulierbar. Das sind Zeichen, die in die Zukunft führen.
Nichtsdestotrotz müssen wir jetzt handeln. Wir müssen sowohl Privatkäufer als auch Autohäuser schützen. Sie alle gilt es vor finanziellen Verlusten und vor Nachteilen bei der Verkehrssicherheit zu schützen.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei unserer Beschlussfassung hier und heute um die Zukunft des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung, um Sein oder Nichtsein eines Institutes, das vor gut 30 Jahren vom Land Niedersachsen als unabhängiges Forschungsinstitut gegründet wurde,
das erfolgreich ist und das in unserem Lande und über die Landesgrenzen hinaus höchste Reputation genießt.
Es geht auch um Vertrauen in die Wissenschafts- und speziell in diesem Fall in die Wirtschaftspolitik des Landes Niedersachsen.
Was macht das NIW so besonders?
Das NIW beschreibt, analysiert und bewertet die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und in allen einzelnen Regionen unseres Landes. Damit hat es ein Alleinstellungmerkmal und eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Wirtschaftsforschungsinstituten. Es bietet dadurch Entscheidungsgrundlagen für Kommunen, für Landkreise, Verbände, Kammern und Unternehmen.
Es setzt sich mit ökonomischen Fragestellungen von allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung auseinander. Mit seiner Expertise trägt das NIW dazu bei, politische Entscheidung auf wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse gründen zu können.
Es unterscheidet sich von Instituten, die auf fachspezifische Bereiche ausgerichtet sind und in diesen Disziplinen Unternehmen - ohne Zweifel kompetent - beraten.
Im Jahre 2010, meine Damen und Herren, haben das Wirtschaftsministerium, die Leibniz Universität Hannover und das NIW einen Kooperationsvertrag geschlossen. Daraufhin erfolgte die Berufung eines hauptamtlichen ordentlichen Professors zum wissenschaftlichen Leiter.
Ergänzend zu diesem Vertrag hat das Präsidium der Leibniz Universität Hannover mit Beschluss vom 5. Juni 2014 - also vor anderthalb Jahren - dem NIW die Befugnis erteilt, sich als „Institut an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität“ zu bezeichnen. Das unterstreicht die enge und vertrauensvolle Kooperation von NIW und Universität. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch ein ganz deutliches Zeichen.
Die Arbeit des NIW ist damit auf Langfristigkeit angelegt.
Bei der Neuaufstellung des NIW war das Wirtschaftsministerium eng eingebunden und beteiligt. Das Institut hat kontinuierlich seine Ziele weiterentwickelt, auch unter der neuen Landesregierung und eng mit ihr abgestimmt.
Was geht verloren, wenn wir das NIW nicht angemessen unterstützen?
Personelle Expertise und Beratungskompetenz für Kommunen, Verbände, Kammern, Unternehmen und Landesministerien gehen verloren.
Dem Land geht ein wichtiger Ansprechpartner bei der Erarbeitung und Evaluation politischer Entscheidungen verloren.
Der Leibniz Universität Hannover geht ein wichtiger Kooperationspartner verloren. Die Universität hebt ausdrücklich die „hohe Bedeutung“ der Kooperationen mit den An-Instituten hervor, zu denen auch das NIW gehört, weil „sie die Kompetenzen der Universität durch anwendungsbezogene Forschung … ergänzen“.
Auch Vertrauen in die Wissenschaftspolitik der Niedersächsischen Landesregierung geht verloren.
Meine Damen und Herren, die Argumentation, auf die sich die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen stützen, um unseren Antrag abzulehnen, trägt nicht.
Ihr Verweis auf die heute bessere Verfügbarkeit von Daten aufgrund der Digitalisierung und die Aussage, dass auch die Landesregierung in erster Linie die online bereitgestellten Daten der statistischen Landesämter, der Agentur der Arbeit und der Bertelsmann Stiftung nutzt, sind für unsere Entscheidung unerheblich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Onlineverfügbarkeit von Daten kann doch nicht das Hauptargument gegen die Unterstützung des NIW sein. Das würde das Institut auf eine reine Einrichtung zur Datensammlung reduzieren.
Es geht nicht um die allgemeine Verfügbarkeit von Daten und die von der Landesregierung genutzten Quellen. Es geht um qualifizierte wissenschaftliche Beratung und um Forschung als Grundlage für Beratung. Es geht darum, die Flut verfügbarer Daten für Kommunen, Verbände, Kammern und Unternehmen aufzuarbeiten, zu interpretieren und
damit für uns nutzbar zu machen. Dafür muss das NIW in der jetzigen Form erhalten bleiben.
Deshalb stellen die Fraktionen von CDU und FDP den Antrag, „die finanzielle Förderung des NIW aus Haushaltsmitteln des Landes ab 2016 auf jährlich 700 000 Euro zu erhöhen und in den Folgejahren um die jährlichen tariflichen Personalkostensteigerungen anzuheben“.
Der Leiter des NIW, Professor Thomsen, weist zu Recht darauf hin, dass jeder Euro, den das Land investiert, aufgrund erheblicher Hebelwirkung letztendlich eine erhebliche Wertschöpfung für Niedersachsen bewirkt.
Vielleicht wollen Sie von SPD und Grünen diese Expertise nicht. Vielleicht wollen Sie sie nicht an diesem Institut gebündelt. Warum sonst lehnen Sie unseren Antrag auch im Fachausschuss ab?
Die Landesregierung verweigert dem NIW die Rückendeckung. Das ist nicht nachvollziehbar, ganz besonders, wenn man bedenkt, dass der Vorsitzende des begleitenden Kuratoriums der niedersächsische Minister für Wirtschaft und Arbeit ist und sich die SPD-Führung auf Bundesebene der Wirtschaftspolitik neuerdings ganz anders zuwendet. Ich denke da an Sigmar Gabriels Parteitagsrede von vor wenigen Tagen und an seine Aussage, dass ein halber Prozentpunkt mehr Wirtschaftswachstum mehr als doppelt so viel für den Staat einbringe wie eine Anhebung des Spitzensteuersatzes um einen Prozentpunkt.
Deshalb mein Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün: Überdenken Sie Ihre Haltung! Gewähren Sie dem NIW in unser aller Interesse eine verlässliche Zukunft!
Danke.
Frau Präsidentin!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe der Landesregierung war der Entwurf eines neuen Landes-Raumordnungsprogramms. Was haben Sie bislang erreicht? Rund 6 100 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden, von Kammern, öffentlichen Stellen und Privaten, zahlreiche Unterschriftenlisten und Zitate wie diese: „Über unsere Köpfe hinweg will die Niedersächsische Landesregierung uns die Zukunftsaussichten kappen.“ Das sagen Landwirte in den geplanten Vorranggebieten zum Moorerhalt.
Ich zitiere Dr. Volker Müller, den Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen.
Ich wiederhole. Ich zitiere Herrn Dr. Volker Müller, den Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen:
„Wir sind uns alle einig, dass die Novelle des LROP nicht tragbar ist. Nicht nur die Landwirtschaft geht als Verlierer vom Platz, sondern auch für den Torfabbau und den Einzelhandel wären die geplanten Regelungen der Anfang vom Ende. Hier sehen wir starken Korrekturbedarf.“
Ich zitiere Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.
„Die Landesregierung ist auf dem besten Wege, die Städte und Gemeinden zu entmündigen und ihnen alle Chancen für eine zukunftsfähige Entwicklung zu nehmen.“
Sie, die Landesregierung, haben in ganz Niedersachsen Menschen in Angst um ihre Zukunftsaussichten versetzt, Unternehmen in Angst um ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Kommunen in Angst um ihre Planungshoheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was zeigt uns das? Gefordert war ein Landes-Raumordnungsprogramm, geliefert haben Sie genau das Gegenteil, ein Landes-Unordnungsprogramm.
Eine weitere kritische Anmerkung war auch: Politik mit dem Routenplaner. Das sieht in der Praxis folgendermaßen aus. Der Kollege Martin Bäumer und ich betreuen in unseren Wahlkreisen gemeinsam eine Region im südlichen Osnabrücker Land, die sich mit einem Mal nach einem neuen Zentrum nach NRW ausrichten soll, obwohl die Menschen in dieser Region tatsächlich überhaupt gar keinen Bezug zu dieser Stadt haben. So hat mich eine Nachricht aus dieser Region erreicht. Ich zitiere: