Meine Damen und Herren! Namens des Präsidiums darf ich Ihnen zunächst einen guten Morgen wünschen und Sie willkommen heißen!
Ich eröffne die 11. Sitzung im 5. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode.
Ich darf die Beschlussfähigkeit des Hauses feststellen. Ich denke, die Schriftführer zur Rechten und zur Linken sehen das genauso.
Frau Dr. Lesemann, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche! Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr!
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 34, den Dringlichen Anfragen. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 16.45 Uhr enden.
Meine Damen und Herren! Für die heutige Sitzung hat sich entschuldigt von der Fraktion der FDP Herr Christian Dürr.
Es liegen vier Dringliche Anfragen vor. Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Sie wissen, fünf Fragen hat jede Fraktion. Ich weise, wie üblich, besonders darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind. Um dem Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten.
a) Was hat Minister Wenzel unternommen, um für mehr Transparenz bei MOX-Transporten zu sorgen? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/301
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hat Minister Wenzel unternommen, um für mehr Transparenz bei MOX-Transporten zu sorgen?
Minister Stefan Wenzel hat in der 8. Plenarsitzung am 30. Mai 2013 im Rahmen einer Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion erklärt, dass eine Änderung der Transparenzkriterien bei MOX-Transporten nur möglich sei, wenn es gelinge, die anderen Bundesländer zu überzeugen. Dazu sei es notwendig, die Meinung dieser Länder zu überprüfen. Wörtlich sagte er dazu: „Wir werden sehen, was bei dieser Prüfung herauskommt und ob das am Ende gelingt.“
1. Welche Anstrengungen hat Minister Wenzel bisher unternommen, um die rechtlichen Bedingungen für eine größere Transparenz gegenüber den Landkreisen bei MOX-Transporten zu schaffen?
2. Mit welchen Ländern wurde bisher gesprochen, und was waren die genauen Ergebnisse dieser Gespräche?
3. Wie stellt sich die Landesregierung die gewünschte Transparenz bei MOX-Transporten im Einzelnen genau vor?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hocker, die Gesetzeslage hat sich seit dem letzten Monat nicht verändert. Ich bin aber gern bereit, noch offene Fragen zu dem Thema zu beantworten.
Wie bereits auf Nachfrage im Mai-Plenum ausgeführt, sind die Regelungen der Informationsweitergabe infolge der sogenannten 48-StundenMeldung das Ergebnis eines zwischen Bund und Ländern vereinbarten Verfahrens. Für den polizeilichen Schutz der Transporte sind diese Regelungen in der KoSiKern abgestimmt worden. Die KoSiKern ist eine der Innenministerkonferenz untergeordnete Kommission zur Sicherung und zum Schutz kerntechnischer Einrichtungen und Transporte. Um bei der Informationsweitergabe Änderungen zu erreichen, müssen wir auch die anderen Länder einbinden. Für eine grundsätzliche Änderung der bestehenden Praxis müssen wir am Ende das Einverständnis der anderen Länder erreichen.
Aber ich bleibe dabei: Ich halte es für sachgerecht, die unteren Katastrophenschutzbehörden im Regelfall zu informieren.
Im Rahmen des MOX-Einsatzes in niedersächsischen Atomkraftwerken haben wir in einer Phase 1 alle uns vorliegenden Argumente geprüft. Anlass war die Katastrophe von Fukushima. Gleichzeitig haben wir festgelegt, dass wir in einer Phase 2 in eine vertiefte Prüfung auch mit externem Sachverstand einsteigen. Diese vertiefte Prüfung wird auch Aspekte des Transports und der Entsorgung der Brennelemente berücksichtigen. Wir sind dabei, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um diese vertiefte Prüfung vorzunehmen. Es wird sich daher auch zeigen, welche Wege aufgrund
Vor diesem Hintergrund wird veranlasst, dass sich die zuständige Gefahrenabwehrbehörde mit den unteren Katastrophenschutzbehörden in Verbindung setzt. Vor dem Hintergrund der Ereignisse im Hamburger Hafen ist dabei zu prüfen, ob für alle potenziell zu erwartenden Gefahrguttransporte generell geeignete Einsatzmittel zur Verfügung stehen. Situationen wie in Hamburg müssen unter allen Umständen vermieden werden.
Zu 1: Die Landesregierung prüft derzeit, wie unter Berücksichtigung der rechtlichen Bedingungen eine größere Transparenz gegenüber den Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörden bei MOX-Transporten geschaffen werden kann. In Abstimmung mit mehreren Ressorts wird geprüft, welche Wege im Rahmen der Informationsweitergabe möglich sind, um eine über die generelle Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte der unteren Katastrophenschutzbehörde hinausgehende Benachrichtigung für spezielle Einzelfälle wie z. B. MOX-Transporte zu erreichen. Die Landesregierung strebt grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung mit den anderen Bundesländern an, damit sich im Rahmen des Transportvorganges bei Überschreitung von Landesgrenzen keine Änderungen bei den Informationen zur Transportsituation ergeben.
Vonseiten des Umweltministeriums wurde das Thema der Unterrichtung der unteren Katastrophenschutzbehörde bei MOX-Transporten kürzlich in die Sitzung des Hauptausschusses des BundLänder-Ausschusses für Atomkernenergie am 13./14. Juni eingebracht. Vom BMU wurde dabei zugesagt, zu prüfen, inwieweit es möglich ist, die unteren Katastrophenschutzbehörden einzubeziehen. Alle Bundesländer waren mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Zu 2: Bisher fanden keine bilateralen Gespräche mit einzelnen Bundesländern zu dem Thema statt. Bei der Befassung mit diesem Thema wird, wie bereits ausgeführt, der Weg über die zuständigen Bund-Länder-Gremien gesucht. Hier sitzen alle Länder mit am Tisch.
Strahlenschutz geübt hat, nämlich sofort nach Erteilung der Transportgenehmigung Angaben aus der Genehmigung direkt auf der Internetseite des BfS zu veröffentlichen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Wenzel, vor dem Hintergrund, dass Sie in der Plenarsitzung am 30. Mai ausgeführt haben, dass es, um mehr Transparenz bei den MOX-Transporten herstellen zu können, erforderlich sei, auch die anderen Länder davon zu überzeugen, frage ich Sie, warum Sie dieses Thema bei der Umweltministerkonferenz selber in der Zeit vom 5. bis zum 7. Juni nicht auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Herr Dr. Hocker, wie Sie wissen, war das Thema beim Länderausschuss für Atomkernenergie, in dem die Experten zu diesem Thema zusammensitzen, auf der Tagesordnung. Dort konnte zwischen allen Ländern Einvernehmen darüber erzielt werden, das BMU um Prüfung zu bitten. Insofern haben wir einen allerersten Schritt in diesem Verfahren erfolgreich bewältigt. Ob das am Ende zu dem gewünschten Ergebnis führt, werden wir sehen.