Protokoll der Sitzung vom 22.11.2016

Meine Damen und Herren, eines muss doch klar sein: Wir alle wollen die Digitalisierung, aber sie kann nicht Grundlage für die Ausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Das darf nicht unser Ziel sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Maximilian Schmidt [SPD]: Genau!)

Ich glaube, alle Punkte, über die geredet worden ist, zeigen - auch das Thema Datenschutz; das ist eigentlich der entscheidende Punkt, den wir wirklich im Blick haben müssen; da bin ich dem Innenminister sehr dankbar für die hervorragende Zusammenarbeit von Wirtschafts- und Innenministerium -, dass wir einen gesellschaftlichen Rahmen dafür brauchen, den wir darüber spannen müssen. Das ist sozusagen die Leitplanke, die wir generieren. Das ist der Digitalrat, aber es ist vor allem die Vernetzung dieser Säulen, die wir geschaffen haben.

Das ist ein vernünftiger Weg. Wir diskutieren und begleiten innerhalb der Säulen fachlich, aber wir diskutieren und begleiten das Ganze auch darüber hinaus mit gesellschaftlich Verantwortlichen, die auch über die Auswirkungen reden und nicht nur über Chancen. Auch das gehört dazu. Deswegen, meine Damen und Herren, lade ich Sie herzlich ein: Kritisieren Sie nicht, sondern diskutieren Sie mit! Das ist der richtige Weg.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Wir sind jetzt am Ende der Besprechung zu Punkt c angelangt.

Ich eröffne jetzt die Besprechung zu Punkt

d) Vollvermummung und Koranverteilung: keine falsche Toleranz in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6934

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Kollege Björn Thümler, CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Thümler!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine peinliche Rolle, die Niedersachsen im Kampf gegen Islamisten und Salafisten spielt. Da wurden in der vergangenen Woche bundesweit, auch in Niedersachsen, Durchsuchungen durchgeführt, um Beweismaterial gegen die Urheber von Koranverteilaktionen der „Lies!“-Kampagne zu sammeln und Verbote gegen die radikalsalafistische Vereinigung „Die wahre Religion“ auszusprechen. In ganz Deutschland wird der Urheber dieser Verteilaktion verboten.

In ganz Deutschland? - Nein! In Niedersachsen hat es leider nicht geklappt; denn jetzt fällt auf, dass in Hannover gar kein Verein „Die wahre Religion“ den Koran verteilt hat, sondern die Gruppierung „Der Schlüssel zum Paradies“, die bundesweit vom Verbot des Bundesinnenministeriums nicht erfasst ist.

Ich finde, das ist eine schlimme Panne, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Innenminister, ich frage Sie: Warum haben Sie nicht auch gleich die Gruppierung „Der Schlüssel zum Paradies“ verbieten lassen, wenn sie doch hier in der Fußgängerzone in Hannover, unserer Landeshauptstadt, das Gleiche getan hat wie andernorts die Salafisten von „Die wahre Religion“?

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: So ist es! Vergessen! Wo ist er denn? - Jens Nacke [CDU]: Da ist er! Der rennt doch jedes Mal durch die Gegend!)

Hat es damit zu tun, dass Sie nicht wussten, dass der „Schlüssel zum Paradies“ in Hannover den Koran der „Lies!“-Kampagne verteilt? - so konnte man es der HAZ vom 17. November 2016 entnehmen -, oder hat es mit Ihrer grundsätzlichen Einstellung zu tun, nicht jeder Salafist sei ein gewalt

bereiter Islamist, wie Sie im Interview der HAZ vom 14. November gesagt haben?

(Adrian Mohr [CDU]: Unglaublich!)

Oder teilen Sie gar die Aussage Ihrer Parteigenossin Aydan Özoguz, die bei Phoenix gesagt hat, Augenmaß sei bei der strafrechtlichen Verfolgung von Islamisten gefordert, und gefragt hat, ob Razzien der richtige Weg seien.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit sind immer gefordert! Das sind Rechtsstaatsprin- zipien!)

Sehr geehrter Herr Minister Pistorius, wie halten Sie es denn mit der Toleranz gegenüber denen, die eine Weltreligion, den Islam, dafür missbrauchen, die Grundwerte dieser Gesellschaft zu bekämpfen?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Und nun zu Ihnen, Frau Heiligenstadt. Auch an Sie habe ich in diesem Zusammenhang ein paar Fragen. Ich würde nämlich gerne wissen, wie wichtig Sie es finden, dass Gesetze in diesem Land eingehalten werden, z. B. das Niedersächsische Schulgesetz.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich wüsste gern, wie Sie es rechtfertigen, dass an einer Schule in Belm bei Osnabrück seit Jahren gegen das Schulgesetz verstoßen wird. Dort trägt eine Schülerin, die jetzt in der Klasse 10 ist, seit mehr als zwei Jahren einen sogenannten Niqab im Unterricht. Dieses Verhalten darf kein Präzedenzfall werden, meine Damen und Herren!

Frau Ministerin, Ihre Staatssekretärin hat erklärt, dass nach dem Schulgesetz in Niedersachsen das Tragen des Niqab verboten ist; Kommunikation und aktive Teilnahme am Unterricht seien nicht möglich. - Das heißt, Sie dulden fortgesetzten Rechtsbruch.

(Jörg Hillmer [CDU]: Das ist ja un- glaublich!)

Sie sprechen in dem Zusammenhang von Vertrauensschutz. Das klingt menschlich und tolerant, aber was dahinter steht, ist doch: Wer jahrelang schwarzfährt und dabei bisher nicht erwischt wurde, darf nach dieser Logik auch den Rest seines Lebens schwarzfahren, oder wie ist das zu meinen?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie verste- hen schon den Unterschied zwischen einer Schule und einer U-Bahn? Un- glaublich!)

Was wollen Sie unternehmen, wenn morgen ein anderes 14- oder 15-jähriges Mädchen zum Schulbesuch im Niqab kommt? Wollen Sie es mit warmen Worten überreden, oder wie wollen Sie es überzeugen, diesen Niqab abzulegen?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie wollen sie in den Jugendarrest stecken, oder was ist Ihr Vorschlag?)

Ist es nicht hinzunehmen, dass weder Sie, Frau Ministerin Heiligenstadt, noch irgendjemand in der rot-grünen Landesregierung sich dieses Problems endlich einmal annehmen? Das Mädchen ist nach dem Abschluss an der Oberschule noch mindestens zwei Jahre lang berufsschulpflichtig. Wir brauchen eine Lösung für diesen Fall, und wir brauchen eine Lösung für alle Fälle vollverschleierter Mädchen, die noch kommen können.

Frau Ministerin, wenn die Schülerin nicht sanktioniert werden kann, dann müssen eben die Eltern sanktioniert werden - mit Bußgeld oder Ähnlichem, wie bei Schulpflichtverletzungen im Übrigen üblich.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Es ist Ihre Aufgabe und die Aufgabe dieser Landesregierung, die geeigneten Lösungen dafür zu finden. Und es ist im Übrigen kein Populismus, wie es vonseiten von Rot-Grün gerne vorgeworfen wird, weil es ausdrücklich nichts mit Populismus zu tun hat, sondern mit Durchsetzung geltenden Rechts in diesem Land, meine Damen und Herren, das dieser Landtag beschlossen und verabschiedet hat. Das gilt für jedermann gleich nach dem Grundgesetz. Das wissen Sie, meine Damen und Herren. Machen Sie endlich Ihren Job!

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Thümler. - Es hat sich zu Wort gemeldet Doris Schröder-Köpf für die SPDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat unter dem Punkt 4 d der Aktuellen Stunde

das Thema „Vollvermummung und Koranverteilung: keine falsche Toleranz in Niedersachsen“ angemeldet. Die SPD-Fraktion hat sich erlaubt, zu trennen, was nicht zusammengehört.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zum Thema „Verschleierung bei muslimischen Mädchen“ werde ich sprechen und zum Thema Koranverteilung unser innenpolitischer Sprecher Uli Watermann. Wir in der sozialdemokratischen Fraktion lassen uns nämlich nicht auf den Irrweg locken, das Thema Verschleierung quasi gleichzusetzen mit einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Helge Limburg [GRÜNE]: Sehr gut!)

Lassen Sie mich also zu dem Thema kommen, das zwar kein Sicherheitsproblem ist, aber die niedersächsische Öffentlichkeit und - ja - auch meine Fraktion dennoch beschäftigt.

Eine Schülerin im Sekundarbereich I der Oberschule Belm im Landkreis Osnabrück nimmt seit dem Schuljahr 2013/2014 vollverschleiert am Unterricht teil, inzwischen in der 10. Klasse. Sie trägt einen sogenannten Niqab, der nur einen schmalen Sehschlitz freilässt. Das Mädchen ist 15 Jahre alt. Die Mitschülerinnen und Mitschüler kennen es aber noch unverschleiert.

Das Mädchen, gebürtig in Osnabrück, hat in der Klasse Freundinnen und wird voraussichtlich im Sommer des nächsten Jahres seinen Abschluss an der Schule machen. Das spielt bei dem Fall eine Rolle; denn obwohl sie mit dem Tragen des Niqab gegen den § 58 des Niedersächsischen Schulgesetzes verstößt, stellten Schulleitung und Landesschulbehörde schlussendlich einvernehmlich fest: Der Schulfrieden dort ist ganz offenkundig nicht gestört. Das Mädchen darf im Sommer 2017 seinen Abschluss machen.

Ein Einzelfall. Eine Ausnahme. Eine weitere - das sage ich auch in Ihre Richtung - soll es in Niedersachsen auch nicht mehr geben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Wie denn? Wie wollen Sie denn im nächs- ten Fall anders vorgehen? - Jens Na- cke [CDU]: Diese Ministerin kann nur noch zurücktreten, damit das verhin- dert wird!)

- Hören Sie mal zu!

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn der Schulfrieden nicht gestört ist, warum stören sich dann so viele Menschen an der Bekleidung einer 15jährigen, sonst unauffällig durchschnittlichen Schülerin? - Ich kann es Ihnen sagen, weil ich ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion empfinde: Wir wollen keine komplett verhüllten Schülerinnen an niedersächsischen Schulen, und am liebsten keine einzige.

(Beifall bei der SPD -Ulf Thiele [CDU]: Das steht nicht im Gesetz! Das geht nicht!)