durchaus bereit ist, über Schwangerschaftsabbrüche zu reden, die von den Kassen bezahlt werden. Das, meine ich, ist durchaus ein Punkt, dem wir uns stellen müssen. Das ist so nicht in Ordnung.
Das einzige Problem, über das wir noch reden müssen, ist tatsächlich der Adressatenkreis und wie wir den fassen. Aber dazu wird im Ausschuss noch Zeit sein, und ich denke, dazu wird es wie immer im Ausschuss eine gute Lösung geben.
Vielen Dank, Frau Bruns. - Jetzt hat sich die Sozialministerin zu Wort gemeldet. Frau Ministerin Rundt, bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, dass ich den hier vorliegenden Antrag sehr begrüße, weil es mir seit Langem ein Anliegen ist, die Finanzierung von ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung für Frauen mit geringem Einkommen sicherzustellen. Dieses sozialpolitische Thema beschäftigt uns auch immer wieder in den verschiedenen Gremien auf Landes- und auf Bundesebene.
Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel werden in der gesetzlichen Krankenversicherung - das ist gesagt worden - nur bis zum 20. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen. Das ist natürlich ein Problem für Frauen, die wenig Geld zur Verfügung haben, insbesondere für Frauen im Sozialleistungsbezug. Diese Frauen müssen ab dem Alter von 20 Jahren Verhütungsmittel aus dem Regelsatz bestreiten.
Die im Regelbedarf eingestellte Pauschale für den Bereich Gesundheitspflege sieht derzeit einen Betrag von rund 17 Euro vor. Das ist naturgemäß nicht ausreichend, um zusätzlich zu anderen Bedarfen auch Verhütungsmittel finanzieren zu können. Das gilt erst recht, wenn wir z. B. an Langzeitverhütung denken, die ungefähr 400 Euro und mehr kostet.
damit das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft deutlich erhöht und dass es dann immer wieder zu Schwangerschaftsabbrüchen aufgrund der Notlage der Frauen kommt.
Bei Bedürftigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Schwangerschaftsabbruch durch das Land. Das, was aber natürlich schwerer wiegt, ist, dass wir es mit erheblichen physischen, aber vor allen Dingen auch psychischen Belastungen bei den Frauen zu tun haben, die einem solchen Schwangerschaftsabbruch ausgesetzt sind. Deswegen darf man die geltende Rechtslage mit Fug und Recht wirklich als zynisch betrachten: Es gibt kein Geld für Verhütung, aber die Kosten für Abtreibungen werden übernommen.
Wäre die Übernahme der Kosten für die Empfängnisverhütung im Vorfeld dauerhaft gesichert, könnten die belastenden Auswirkungen auf die betroffenen Frauen und die Kosten vermieden werden. Die bestehende unbefriedigende Situation ist, denke ich, für uns alle nicht hinnehmbar. Es geht darum, dass Frauen gar nicht erst ungewollt schwanger werden und in den Konflikt geraten, einen Abbruch in Erwägung ziehen zu müssen.
Das heißt: Ich unterstütze ausdrücklich die Bestrebungen, hier zu einer Lösung zu kommen. Dieses bundesweite Modellprojekt von pro familia, das u. a. in Wilhelmshaven durchgeführt wird, ist ein sehr, sehr guter Ansatz. Ziel muss aber sein, dass nicht nur Frauen im Sozialleistungsbezug von den Kosten der Empfängnisverhütung entlastet werden, sondern alle Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Verhütungsmitteln erhalten. Dafür muss es Regelungen auf Bundesebene geben.
Damit das gelingen kann, brauchen wir aber nicht nur die Unterstützung der anderen Bundesländer, sondern auch die der Bundesregierung. Sie dürfen sicher sein, dass ich mich im Interesse der betroffenen Frauen dafür energisch einsetzen werde.
Vorgeschlagen wird der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Tagesordnung für den Vormittag angelangt. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause. Wir beginnen wieder um 14.30 Uhr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten alle eine schöne Mittagspause. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, damit wir die Nachmittagssitzung beginnen können.
Während Sie sich noch sammeln, gebe ich die Reihenfolge bekannt, in der wir heute Nachmittag die Tagesordnungspunkte abhandeln: Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 19 und behandeln danach die Tagesordnungspunkte 22 und 23 sowie den Tagesordnungspunkt 27. Das bedeutet bei normalem Ablauf eine Sitzungsdauer von zwei bis zweieinhalb Stunden. Es sei denn, wir bekommen hier ein Signal, dass noch ein weiterer Tagesordnungspunkt vorgezogen wird.
Tagesordnungspunkt 19: 36. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/6905 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6951
Wie üblich kommen wir erst zur Behandlung der unstrittigen Eingaben. Ich rufe die Eingaben aus der 36. Eingabenübersicht in der genannten Drucksache auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich frage nach Wortmeldungen. - Die gibt es nicht, sodass wir über diese Eingaben abstimmen können. Wer der Ausschussempfehlung zu diesen Eingaben zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann haben Sie diesen Teil der Eingabenübersicht entsprechend der Ausschussempfehlung beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Behandlung der strittigen Eingaben. Das sind die Eingaben, zu denen der erwähnte Änderungsantrag vorliegt. Dazu werde ich die Wortmeldungen nach Eingaben gebündelt aufrufen, sodass wir die Debatte zu den einzelnen hier zu Sprache gebrachten Eingaben kompakt führen können und dann ganz zum Schluss in die Abstimmungen eintreten. Daher bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, bei ihren Wortmeldungen die Eingabennummer zu vermerken, damit wir diese zuordnen können.
Zu den Eingaben 02791/11/17 und 02798/11/17 bis 02798/11/17(005) hat sich für die FDP-Fraktion Dr. Gero Hocker gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Bitte, Herr Kollege!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Laufe der Vormittagssitzung eine Reform des Petitionsrechts diskutiert und beschlossen, die nun nach 13 Jahren auf den Weg gebracht worden ist. Dabei eint uns alle, alle Fraktionen in diesem Hause, die Vorstellung, dass wir die Abläufe in diesem Hause transparenter gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten der Einflussnahme einräumen möchten.
Vor diesem Hintergrund mag es Ihnen ein bisschen wie Kai aus der Kiste vorkommen, wenn ich in jedem Plenum wieder und wieder hier vorne stehe und Eingaben strittig stelle, die sich mit dem Themenbereich Windkraftanlagen beschäftigen.
Es ist nun wirklich nicht im Sinne der heute Vormittag beschlossenen Reform des Petitionsrechts, wenn die Einsender der Eingaben, die ich hier wieder und wieder vortragen darf, seit Wochen und Monaten von Ihnen abgemeiert werden und Sie über die Wünsche der Menschen und der Petenten hinweg Politik machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. So funktioniert das nicht in diesem Hohen Hause.
Wir haben in den letzten Wochen und Monaten Hunderte von Petitionen zu beraten gehabt, die sich mit den verschiedenen Facetten des Themas Energiewende und Bau von Windkraftanlagen beschäftigen. Mal ging es um das Thema Infraschall - u. a. in den beiden Petitionen, die heute wiederum von uns strittig gestellt worden sind -,
mal um die Frage, welche Entwertungen Immobilien erfahren, weil in unmittelbarer Nähe Windkraftanlagen errichtet werden. Dann wieder geht es um den Vogelschutz und viele andere Themen, die die Menschen vortragen.
Der Kollege Krumfuß hat heute Vormittag davon gesprochen, dass eine Petition für viele Menschen der „letzte Strohhalm“ ist. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, finde ich es einigermaßen arrogant, dass seit Monaten dieselbe Haltung in diesem Hause vorgetragen wird, dass man sich über die Belange der Bürger, die mit viel Kleinarbeit solche Petitionen auf den Weg bringen, einfach hinwegsetzt. Deswegen plädieren wir - wie in der Vergangenheit - auch bei dieser Plenarsitzung für „Berücksichtigung“.
Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Zu denselben Eingaben hat sich jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Volker Bajus gemeldet. Sie haben das Wort. Bitte!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin schon überrascht, Herr Dr. Hocker, dass Sie uns vorwerfen, wir würden die Bedürfnisse, die Interessen, die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern nicht ernst nehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Das haben wir nicht nur heute Morgen gezeigt, sondern bei jeder Behandlung jeder einzelnen Petition nimmt sich der Ausschuss jedes Anliegens an.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dr. Gero Hocker [FDP]: Das Ergebnis ist aber immer das glei- che!)
Aber ich frage mich, ob das bei Ihnen auch der Fall ist. Ist das ein seriöser Umgang, Themen wie z. B. - das haben Sie gerade angesprochen - Infraschall in dieser Art und Weise zu behandeln? - Das Thema Infraschall hat offensichtlich seine Berechtigung und wird im Zusammenhang mit Emissionsüberprüfungen abgearbeitet.
Das Thema Infraschall ist aber kein windkraftspezifisches Thema, sondern steht allgemein mit vielen Lärmquellen im Zusammenhang.
Das, was Sie hier betreiben, ist doch nichts anderes - ich weiß, das hören Sie nicht gerne - als das Aufsetzen auf eine populistische Sache. Und weil ich weiß, dass Sie „Populismus“ nicht gerne hören, muss man Ihnen vorwerfen: Das, was Sie machen, ist, postfaktisch zu versuchen, den Leuten - - -