Das geht aber auch nur dann, wenn man Hochwasserschutz so betreibt, dass er nachhaltig funktionieren kann. Das heißt, es braucht eine gerechte Lastenverteilung. Dazu muss dieses Projekt flussgebietsbezogen sein, damit diejenigen, die trockene Füße behalten, auch den Schaden tragen, der an den Stellen entsteht, wo Retentionsflächen eingerichtet wurden und die dortigen Grundeigentümer und Bewirtschafter für ihren Schaden entschädigt werden müssen. Nur so funktioniert nachhaltiger Hochwasserschutz.
Sie werden sich sicherlich nicht wundern, dass auch ich noch einmal auf das Thema Wolf eingehe. Denn dieses Thema ist - Herr Wenzel, Sie werden es gemerkt haben; alle Fraktionen haben es angesprochen - hoch wichtig und bewegt die Menschen im ländlichen Raum.
Herr Bosse, ich freue mich, dass Sie sich dahin gehend geäußert haben, dass Sie sich möglicherweise eine Regulierung vorstellen können. Allerdings haben Sie schon einmal vorausschauend gesagt, man müsse über einen Abschuss nachdenken, aber dann haben Ihre grünen Freunde Sie zurückgepfiffen. Wir haben seitdem nichts mehr davon gehört. Ich bin mal gespannt, wie Sie sich bei diesem Thema weiter verhalten.
Es ist aufgrund der aktuellen Herausforderungen wirklich an der Zeit, deutliche Worte zu sprechen. Im Raum Cuxhaven sind zwölf Übergriffe auf Rinder erfolgt; fünfzehn Rinder sind gerissen worden. Vor einem Jahr sagte man noch, der Wolf geht nicht an die Rinder heran. Aber das Gegenteil ist der Fall.
In Südergellersen sind fünf Übergriffe auf Schafe bei einer Zaunhöhe von über 1 m passiert - der Wolf sprang drüber. Der Schäfer schlägt inzwischen in einem Wohnwagen bei seiner Herde, weil er sich keinen Rat mehr weiß. Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, zukünftig in der Wolfsrichtlinie auch Fördermittel für Wohnmobile aufzunehmen, damit die Schäfer zukünftig bei ihren Schafen bleiben können.
Es geht im Grunde darum, konsequent zu agieren und voranzugehen. Da frage ich ernsthaft, Herr Minister Wenzel: Wo ist die schnelle Einsatzgruppe, die wir schon vor einem Jahr gefordert haben,
Wenn wir das wüssten, hätten wir Antworten auch für diejenigen, die gerade geschädigt wurden. Denn die warten auf Antworten und sind höchst enttäuscht wie der Schäfer in Südergellersen, der von Ihnen keine für ihn ausreichende Antwort bekommen hat.
Nötig sind, wie wir es schon immer gefordert haben, ein vorausschauendes Agieren und ein schnelles Angehen der Probleme. Nur so erreichen wir Akzeptanz bei den Schäfern und auch bei der Bevölkerung. Denn sonst spaltet der Wolf die Gesellschaft. Der ländliche Raum wartet auf Antworten. Die Schäfer sind alleingelassen. Deswegen fordern wir hier zukünftig mehr Einsatz und stringentes Handeln.
Vielen Dank, Herr Angermann. - Jetzt hat Miriam Staudte für Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, in diesen Tagen muss man noch einmal ganz explizit einige Worte zum Thema staatliche Finanzen und Atompolitik verlieren. Auch das ist etwas, was über unseren Doppelhaushalt 2017/2018 hinausreicht, in dem wir wieder 80 000 Euro bereitstellen, um die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Thema AKWRückbau zu verbessern. Weit mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist! Die Landkreise Wesermarsch und Lüneburg haben schon in diesem Jahr Anträge gestellt, und ich denke, dass auch im Emsland oder in Harburg in den nächsten zwei Jahren durchaus über einen entsprechenden Bedarf diskutiert werden wird.
Nun aber zu den finanziell wirklich gewichtigen Punkten beim Thema Atompolitik: An diesem Freitag soll wahrscheinlich nachträglich ein zusätzlicher Punkt auf die Tagesordnung des Bundesrates aufgenommen werden, nämlich das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechni
schen Entsorgung. Ich denke, Sie alle wissen aus den Medien, worum es im Groben geht. Nachdem die Gewinne der Atomwirtschaft jahrzehntelang an die Aktionäre geflossen sind, geht es nun um die Sozialisierung der Folgekosten der Atomnutzung.
Es gibt - ganz klar - positive Aspekte in diesem Gesetz, wie die Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für die Rückstellungen der EVUs. Aber es besteht auch ein großes finanzielles Risiko für die öffentliche Hand, nämlich dann, wenn die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung über die 23,3 Milliarden Euro plus vermeintlicher Zinsgewinne, die dann irgendwann erwirtschaftet werden sollen, hinausgehen. Dieses Risiko wird leider beim Steuerzahler verbleiben.
Es gibt noch eine weitere Crux: Das Standortauswahlgesetz bzw. die aktuell diskutierte Novelle des Standortauswahlgesetzes führen ja zu einer Zentralisierung der Entscheidungen auf Bundesebene. Das bedeutet, der Bund wird sich auch in Zukunft über die bundeseigene BGE und das neue Bundesamt für Entsorgungssicherheit um die Qualität der Endlagersuche kümmern. Aber je mehr Standorte untertägig untersucht werden und je höher damit die Qualität ist - die Frage der Qualität ist bei diesem Thema natürlich immer auch eine Frage des Geldes -, umso teurer wird es und umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die öffentliche Hand einspringen muss, wenn das Fondsvermögen nicht ausreichen sollte.
Die Funktion der Aufsicht und die des Zahlmeisters liegen also sozusagen in einer Hand, nämlich beim Bund. Das kann irgendwann in Zukunft - natürlich noch nicht im Zusammenhang mit diesem Haushalt - einmal zu einem Interessenkonflikt führen.
Auch die Länder können betroffen sein. Die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Atomfinanzgesetz - so will ich es einmal nennen - lautet ganz richtig:
„Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass die Bundesregierung für die Finanzierung der Kosten zur Entsorgung radioaktiver Abfälle Sorge trägt, wenn das Fondsvermögen nicht ausreichen sollte, und bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Länder zur Finanzierung nicht herangezogen werden …“
den, und das sind Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die sind ja bekanntlich über RWE und EnBW direkt bzw. indirekt über die Kommunen an dieser Thematik beteiligt.
Ich fürchte, diese beiden Gesetze - also Standortauswahlgesetz und Atomfinanzgesetz - werden sich nicht unbedingt zum Vorteil Niedersachsens auswirken.
Das Thema Klagen der Atomkonzerne muss sicherlich noch erwähnt werden. Es gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Aber ich glaube, solange die Konzerne nicht alle Klagen zurückgezogen haben - ich nenne die Klage zur Brennelementesteuer und die Vattenfall-Klage -, sollte man sich auf einen solchen Deal nur mit Vorbehalt einlassen.
Vielen Dank, Frau Staudte. - Jetzt hat sich der Umweltminister zu Wort gemeldet. Herr Minister Wenzel, bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hocker, wenn man später einmal irgendjemandem erklären will, was das Wörtchen „postfaktisch“ bedeutet, dann sollte man Ihre Rede als Lehrfilm verwenden. Das würde manches erklären, glaube ich.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Dirk Toepffer [CDU]: Das ist aber sehr allgemein! - Jens Nacke [CDU]: Sollte das witzig sein, Herr Minister?)
Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns hier mehr mit den tatsächlichen Herausforderungen der Haushaltspolitik auseinandersetzen, meine Damen und Herren.
Nicht nur die Haushaltsansätze als solche, sondern auch der Haushaltsvollzug ist am Ende ein ganz zentraler und wichtiger Bestandteil der Haushaltspolitik. Ich bin deshalb sehr froh, dass es gelungen ist, unseren Haushalt fast vollständig aus den Feststellungen des Landesrechnungshofs
herauszuhalten. Es ist uns ein Anliegen, den Prüfmitteilungen des Landesrechnungshofs jeweils sehr energisch nachzugehen und zu prüfen, was sich möglicherweise abstellen lässt. Ich denke, das ist in der Vergangenheit auch gelungen.
Lassen Sie mich zur Klimapolitik ein paar Worte sagen. Ich bin im vergangenen Jahr noch sehr unter dem Eindruck der Klimaverhandlungen in Paris hier am Redepult gewesen. Wir haben mittlerweile eine Situation, in der 195 Länder unserer Erde einen solchen Klimavertrag nicht nur in Paris beschlossen haben, sondern auch mehr als 55 % der Länder die Ratifizierung vollzogen haben und dieses Abkommen in Kraft getreten ist. Das verpflichtet die Bundesrepublik, verpflichtet aber auch die Mitgliedsländer und auch die Kommunen.
Die große Herausforderung ist die Umsetzung. Das hat überragende Bedeutung. Deswegen bedauere ich es sehr, meine Damen und Herren, dass CDU und FDP die Ansätze im Klimaschutz um sage und schreibe 60 % kürzen wollen. Das hat etwas mit Realitätsverweigerung zu tun, meine Damen und Herren, und das hat am Ende auch etwas mit der Innovationsfähigkeit unseres Landes zu tun. Denn das sind die entscheidenden Investitionen, die zukünftig darüber entscheiden, wer bei den Zukunftstechnologien die Nase vorn hat.
Wir haben deshalb innerhalb des EFRE einen Förderschwerpunkt bei der CO2-Vermeidung vorgesehen. Wir heben auch dort, wo die Kosten für den Klimaschutz am niedrigsten sind, die entsprechenden Schätze. Das gilt auch für den Moorschutz. Beim Moorschutz haben wir einerseits im Bereich Naturschutz Erfolge zu verzeichnen, wenn wir energisch darangehen. Aber wir können dort auch etwas für den Klimaschutz tun. Meine Damen und Herren, wir tun das im Einvernehmen mit den Landwirten und in Kooperation mit den Landwirten.
Wir haben Förderprogramme im EFRE für die betriebliche Energie- und Ressourceneffizienz aufgelegt. Wir machen hier Betriebe, KMU, kleine und mittelständische Unternehmen, fit für die Zukunft. Das ist eine Win-Win-Situation, weil wir einerseits etwas für die Umwelt tun und andererseits Kosten für das betriebliche Management sparen. Das Interesse ist groß. Ich glaube, dass wir davon noch hören werden.
Auch die Energieeinsparungen und Effizienzgewinne bei öffentlichen Trägern bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden haben wir hier sehr breit verankert. Ich denke, auch das wird dazu beitragen, die Infrastruktur unserer Kommunen
Wir arbeiten an Kooperationen beispielsweise mit der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit, aber auch mit den Hochschulen wie beispielsweise der Leuphana. Wir haben hier wichtige Pflöcke eingeschlagen, meine Damen und Herren. Ich bin sicher, wir werden hier Früchte ernten.
Der Bodenschutz ist ein weiterer Schwerpunkt, den ich ansprechen will. Sauberes Wasser, klare Atemluft und fruchtbare Böden - das sind die Voraussetzungen, das sind die Leistungen der Natur, die wir als Menschen dringend brauchen, um zu leben und zu überleben. Deswegen haben wir beispielsweise ein Flächensanierungsprogramm aufgelegt, das sehr gut nachgefragt wird, um in der Vergangenheit verschmutzte und belastete Flächen zu sanieren. Diese Förderrichtlinie wird sehr gut in Anspruch genommen.
Wir haben über Vergleiche beispielsweise im Bereich Montan- und Erdöl- und Erdgasindustrie sichergestellt, dass auch in diesem Bereich Altlasten saniert werden. Und, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bäumer, wir fassen auch die Rüstungsaltlast Dethlinger Teiche an.