(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Ertappt! - Helge Limburg [GRÜNE]: Sherlock Oetjen! - Ulrich Watermann [SPD]: Sie haben uns durchschaut!)
Sie wissen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir Freien Demokraten zur doppelten Staatsbürgerschaft stehen. Wir halten sie für einen Ausdruck des gesellschaftlichen Fortschritts.
Nach der letzten Debatte, die ja noch gar nicht so lange her ist, habe ich viele Rückmeldungen bekommen von Menschen, die gesagt haben: Ich weiß nicht, ob das alles so richtig ist mit der doppelten Staatsbürgerschaft in der jetzigen Zeit. Wir haben doch in der Türkei so viele große Probleme; wir haben Angst davor, dass diese Probleme zu uns nach Deutschland getragen werden.
Ich kann die Menschen, die solche Ängste haben, verstehen - das sage ich hier frank und frei. Ich habe diesen Menschen geantwortet, dass das aber nichts mit der doppelten Staatsbürgerschaft zu tun hat. Denn die Menschen hier, die türkischstämmig sind bzw. deren Familien türkische Wurzeln haben, können die Probleme unabhängig davon, ob sie die deutsche oder die türkische Staatsbürgerschaft haben, nach Deutschland tragen. Das alles hat nichts miteinander zu tun.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, versetzen wir uns einmal in die Situation eines jungen Paares, das in Deutschland lebt und hier ein Kind bekommt - unabhängig davon, ob beide Elternteile eine nicht deutsche Nationalität haben oder nur eines. Es ist es doch verständlich - ich kann das jedenfalls nachvollziehen, weil ich in der gleichen Situation bin -, dass diese Menschen dann versuchen, ihrem Kind seine Wurzeln, seine Herkunft zu vermitteln, ihm zu vermitteln, wie die Eltern und die Großeltern gelebt haben, wie die Kultur und die Bräuche in dem Ursprungsland sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Stefan Zweig hat einmal gesagt: „Wer seine Wurzeln nicht kennt, kennt keinen Halt.“ Ich finde, dass es unheimlich wichtig ist, einem Kind, einem jungen Menschen seine Wurzeln nahe zu bringen.
Gleichzeitig ist es natürlich unheimlich wichtig, einem Kind, einem jungen Menschen beizubringen, welche Werte und Grundlagen in dem Land gelten, in dem es lebt. Wir wollen junge Menschen zu Verfassungspatrioten erziehen, die zu unserem Staat stehen, die die Regeln nicht nur anerkennen, sondern sie auch verteidigen wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die doppelte Staatsbürgerschaft ist deshalb Ausdruck dafür, dass jemand auf der einen Seite seine Wurzeln kennt und respektiert und sich diesbezüglich heimisch fühlt und auf der anderen Seite auch zu Deutschland steht, zu unserem Grundgesetz und
Deswegen, meine verehrten Damen und Herren, sind Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, Menschen, die im besten Sinne verwurzelt sind, die aber ihre Wurzeln nicht nur in der Vergangenheit in der Tradition ihrer Eltern haben, sondern im Hier und Jetzt in diesem Land leben.
Deswegen stehen wir Freien Demokraten zur doppelten Staatsbürgerschaft und werden den Antrag von SPD und Grünen heute unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! SPD und Grüne haben mit ihrem Antrag zum Erhalt der doppelten Staatsangehörigkeit hier im Landtag ein Thema zur Diskussion gestellt, das eigentlich in die Regelungskompetenz des Bundes fällt. Das ist legitim, aber es muss einen Grund geben, dass Sie das tun.
Der erste mögliche Grund, den ich auf dem Zettel habe, ergibt sich aus dem Protokoll der Aktuellen Stunde vom 13. Dezember 2016 zu diesem Thema. Da lese ich insbesondere diverse Fragen und Zwischenrufe der Grünen, die darauf hindeuten - die Grünen haben zu dem jetzigen Tagesordnungspunkt zwar noch nicht geredet, aber die Tatsache, dass die SPD sofortige Abstimmung beantragt hat, legt den Schluss nahe, dass hier Ähnliches passiert -, dass es weniger darum gehen könnte, darüber zu diskutieren, was ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht ausmacht und an welchen Stellen es Veränderungsbedarfe geben könnte, sondern dass es schlicht um Wahlkampf geht.
Der zweite mögliche Grund wäre mir sympathischer. Dann würden wir nämlich darüber reden, welche Veränderungen im Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland notwendig und sinnvoll sein könnten. Darüber kann man inhaltlich trefflich streiten, gerade vor dem Hintergrund, dass wir - wie Sie, Herr Pantazis - Deutschland als Einwanderungsland definieren. Daraus ergeben sich aber Konsequenzen. Die erste ist, dass es dann auch eines stringenten Einwanderungsgesetzes bedarf. Die zweite ist, dass dem ein modernes und sehr klares Staatsangehörigkeitsrecht zugrunde gelegt sein muss. Ob das jetzige Staatsangehörigkeitsrecht den Ansprüchen, die man an ein Einwanderungsland stellen kann, Genüge tut, darf man durchaus strittig stellen.
Ich will hier ausdrücklich eines sagen: Weder ein „Wir halten am Status quo ohne Wenn und Aber fest“ noch eine einfache Wiedereinführung der von SPD und Grünen 2000 eingeführten Optionspflichtregelung sind ein wirklich zukunftsorientiertes Vorgehen in dieser Debatte.
Deshalb möchte ich Ihnen drei Themenfelder vorschlagen, über die wir in den nächsten Wochen diskutieren sollten. Daraus können Sie auch schon schließen, dass wir dem Antrag auf sofortige Abstimmung nicht zustimmen werden.
Ein Themenfeld ist der Umgang mit Konflikten, die sich aus dem Rechtsrahmen anderer Staaten ergeben, dem sich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in einer in Rechten und Pflichten definierten Loyalität gleichzeitig verpflichtet sehen könnten - woraus dann Loyalitätskonflikte entstehen könnten. Dazu gehören die Wehrpflicht und insbesondere der Kriegsdienst.
Dazu gehört die Wahlpflicht, und dazu gehören auch das gegensätzliche Steuerrecht, das gegensätzliche Zivilrecht und insbesondere das gegensätzliche Familien-, Adoptions- und Scheidungsrecht. Zwar wird das bisher im Regelfall staatsvertraglich geregelt. Aber in Einzelfällen ist eine solche Regelung nicht möglich gewesen. Die Türkei ist ein Beispiel für einen Fall, in dem es zu Konflikten kommen kann. Hier müsste möglicherweise eine weitere gesetzliche oder untergesetzliche Ausgestaltung erfolgen.
Ich will Ihnen anhand des Beispiels der Türkei deutlich machen, was ich meine. Die Türkei entlässt ihre Staatsbürger nicht aus der türkischen Staatsbürgerschaft.
Regelmäßig tut sie es nicht. Wenn die türkische Staatsbürgerschaft in Deutschland niedergelegt wurde, kann sie in der Türkei ohne Schwierigkeiten wieder neu angenommen werden. Das ist auch regelmäßig der Fall.
Und das ist ja der Kernpunkt, über den wir reden. Das ist ja die größte Gruppe. Gleichzeitig verlangt die Türkei von ihren Staatsbürgern - auch den Doppelstaatsbürgern - eine ethnisch-nationalistisch begründete Identifikation mit dem türkischen Staat und seinen Interessen. Daraus kann ein Konflikt entstehen. Wir haben beispielsweise gravierende Probleme im Scheidungs- und im Adoptionsfall.
(Belit Onay [GRÜNE]: Weil das, was Sie dazu ausführen, nicht ganz richtig ist! - Helge Limburg [GRÜNE]: Wir wollen mit Ihnen in einen Dialog tre- ten!)
- Nein. Das machen wir in der weiteren Beratung im Ausschuss. Hier weise ich Sie im Moment nur auf die Themenfelder hin, bei denen ich Konflikte sehe. Dazu gehört das Familienrecht. Dazu gehört das Problem, dass sich verurteilte Straftäter im Einzelfall dem Strafvollzug entziehen, indem sie Deutschland verlassen und in die Türkei zurückgehen, aus der sie nicht ausgeliefert werden. Darüber muss gesprochen werden.
Damit komme ich zu dem zweiten Thema. Das gravierendste Problem bei der jetzigen Regelung ist die Gültigkeitsdauer. Sie ist nämlich endlos, und das hat folgende Konsequenz: Ich will Ihnen ausdrücklich sagen, dass die erste, die zweite und, ja, auch die dritte Generation Vertrauensschutz genießen muss. Da darf es keine Unsicherheiten
geben. Aber es muss die Frage erlaubt sein, ob die doppelte Staatsbürgerschaft auch in die vierte, die fünfte und die sechste Generation, also in die Generation der Urenkel und Ururenkeln, übertragbar sein muss oder ob wir nicht doch über den Vorschlag des Sachverständigenrates diskutieren sollten, einen Generationenschnitt in das Gesetz aufzunehmen. Ich finde, es würde sich lohnen, diese Debatte ergebnisoffen zu führen.
Das dritte Thema - das hat der Innenminister heute Vormittag übrigens schon angesprochen - ist die Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung. Auch das ist in diesem Gesetzesrahmen zu regeln. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir einen Weg finden müssen, um nicht nur den Menschen, die in einer fremden Armee dienen, die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen - für die ist das nach unserem Staatsangehörigkeitsrecht jetzt schon möglich -, sondern auch denjenigen, die beispielsweise für den Islamischen Staat kämpfen. Wir brauchen also eine Ergänzung des § 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Auch die Frage, ob das möglicherweise auch für Schwerstkriminelle gelten soll, die sich der Verurteilung und des Strafantritts in Deutschland entziehen, indem sie Deutschland verlassen, ist berechtigt.
Genauso ist die Frage berechtigt, ob es eigentlich sinnvoll ist, dass man die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch auch solchen jungen Menschen überträgt, von denen man weiß, dass sie Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sind. Auch hier muss man die Frage stellen, ob es in diesen Einzelfällen nicht möglich sein muss, die deutsche Staatsangehörigkeit zu verwirken.
Meine Damen, meine Herren, lange Rede, kurzer Sinn: Ihr Antrag, mal eben schnell zu sagen, dass alles so bleiben soll, wie es ist, und dass es keinen Diskussionsbedarf gibt, springt viel zu kurz.
Es gibt erheblichen Diskussionsbedarf über die zukunftsorientierte Ausgestaltung des Staatsangehörigkeitsrechts und der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland. Deswegen werden wir Ihrem Antrag auf sofortige Abstimmung nicht zustimmen, sondern freuen uns auf die intensive