Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Um das zu unterfüttern: Er hat gerade ausgeführt, dass es am 16. Januar die Antwort gab. Das heißt, man hat zwei, zweieinhalb Wochen den Vorgang liegen gelassen, um ihn dann hier im Plenum künstlich hochzuziehen und dann auch noch auszuführen, dass man eine Mündliche Anfrage gestellt hat, die morgen beantwortet wird.

Herr Kollege Nacke, ich sage Ihnen: Es ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten, wie Sie das Plenum hier für Ihre übliche Show zu instrumentalisieren versuchen. Wir werden das nicht durchgehen lassen und es im Ältestenrat thematisieren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Nacke, noch einmal zu Geschäftsordnung! - Wir stehen hier auch vor der Überlegung, ob wir für den Begriff „Hütchenspieler“ einen Ordnungsruf erteilen. Vielleicht können Sie das aber begradigen.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der SPD: Ja!)

Ich will gerne den Hinweis aufgreifen, Herr Präsident. Ich habe den Minister nicht als Hütchenspieler bezeichnet. Wenn schon die Bezeichnung einer Hütchenspielermentalität den parlamentarischen Gepflogenheiten nicht entspricht - - -

(Zurufe von der SPD - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Großartig! Diese Differenzierung ist ja großartig!)

Ich darf um Ruhe bitten.

(Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Ulrich Water- mann [SPD])

- Herr Watermann, das macht es auch nicht besser.

Wenn also schon die Bezeichnung einer Hütchenspielermentalität, die ich für angemessen gehalten habe, die parlamentarischen Gepflogenheiten nicht trifft, will ich mich dafür sehr gerne entschuldigen.

Ich will allerdings darauf hinweisen, dass zwar - wie ich gerade schon sagte - das Datum der Antwort auf die Dringliche Anfrage - der Unterrichtung - der 16. Januar war. Ausgegeben wurde diese Antwort, Herr Kollege Tonne, aber erst am 24. Januar, also am selben Tag, bis zu dem die Mündlichen Anfragen einzureichen waren. Wir haben daher eine Mündliche Anfrage eingereicht und erst anschließend die entsprechende Unterrichtung erhalten. Ihr Vorwurf geht daher fehl, Herr Kollege.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)

Wenn Sie allerdings glauben, dass die Opposition in diesem Hause es hinnehmen wird, dass der Minister immer dann, wenn es unangenehm wird, die Antworten nicht gibt, das dann monatelang erst

einmal liegen lässt und erst ausgibt, wenn es soweit ist - - -

(Zuruf von Wiard Siebels [SPD])

- Herr Kollege, Sie haben offenkundig gerade eben nicht zugehört. Denn ich sagte ja bereits, dass -

(Erneuter Zuruf von Wiard Siebels [SPD])

Herr Siebels!

- erst, nachdem wir die Mündliche Anfrage eingereicht hatten, uns die Antwort auf die Dringliche Anfrage erreicht hat.

Wenn Sie allerdings glauben, dass diese Opposition es hinnehmen wird, dass der Innenminister in der ihm eigenen Mentalität die Dinge beantwortet oder nicht, also so, wie ihm das Spaß macht oder nicht, und anschließend dieses Parlament Unterrichtungen duldet, die die Antwort gar nicht geben - - -

(Zurufe von der SPD: Abenteuerlich! Unglaublich!)

Wenn Sie glauben, dass wir mal eben im Innenministerium anrufen, anstatt das hier, an dem Ort, an dem die Frage gestellt wurde, zu thematisieren, dann haben Sie sich aber geschnitten. Dieses Fehlverhalten des Ministers wird auch in diesem Haus angesprochen. Das kann ich Ihnen versichern.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der FDP: Richtig!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen mir nicht vor.

(Unruhe)

- Wenn Ruhe eingekehrt ist, Frau Kollegin, Herr Grascha, können wir weitermachen.

Heute Morgen liegen drei Dringliche Anfragen vor.

Die für die Behandlung Dringlicher Anfragen geltenden Geschäftsordnungsbestimmungen setze ich als allgemein bekannt voraus. Ich weise, wie üblich, darauf hin, dass einleitende Bemerkungen zu den Zusatzfragen nicht zulässig sind.

Um uns im Präsidium den Überblick zu erleichtern, bitte ich, dass Sie sich schriftlich zu Wort melden,

wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten. Sie alle kennen das Verfahren.

Ich rufe auf

a) Wie viele „Gefährder“ gibt es in Niedersachsen - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/7315

Herr Kollege Jan-Christoph Oetjen möchte die Anfrage vortragen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Dringliche Anfrage der FDPLandtagsfraktion vor.

Wie viele „Gefährder“ gibt es in Niedersachsen?

Wie die Süddeutsche Zeitung am 9. Januar 2017 berichtet hat, besitzen 224 der insgesamt 548 als „Gefährder“ eingestuften Islamisten in Deutschland keinen deutschen Pass. Außerdem sei bei 62 von ihnen ein Asylantrag abgelehnt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele dieser Gefährder haben ihren Wohnsitz in Niedersachsen?

2. Wie viele Gefährder aus Niedersachsen haben keinen deutschen Pass?

3. Bei wie vielen davon ist ein Asylantrag abgelehnt worden?

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Pistorius. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Erfolg der eigenen politischen Arbeit dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen kann man ja u. a. auch daran ablesen, wie verunsichert die Opposition ist, wenn sie solche Auftritte wie heute Morgen braucht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zurufe von der FDP: Was meinen Sie genau? Meinen Sie die Anfrage? Wollen Sie uns beschimp- fen? Sie sind nicht einmal Abgeordne- ter! - Weiterer Widerspruch von der CDU und von der FDP)

Zur Dringlichen Anfrage: Mit Aufwachsen der Anzahl der Gefährder im gesamten Bundesgebiet auf aktuell rund 570 Personen ist auch in Niedersachsen eine entsprechende Zunahme von Personen zu verzeichnen, die von der Polizei als Gefährder klassifiziert werden.

Eine Einstufung einer Person als Gefährder erfolgt auf Grundlage eines bundeseinheitlichen Kriterienkataloges. Demnach ist eine Person ein Gefährder, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere im Sinne des § 100 a der Strafprozessordnung, begehen wird.

Im konkreten Einzelfall werden alle vorhandenen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, auch des Bundes und anderer Bundesländer, zu einer Person zusammengetragen. Dabei machen die Sicherheitsbehörden die Erfahrung, dass die jeweiligen Radikalisierungsprozesse und individuellen Lebensläufe von Gefährdern sehr unterschiedlich sind. Im Ergebnis kann eine erstmalige Einstufung oder Fortsetzung einer Einstufung als Gefährder oder auch eine Abstufung bzw. Ausstufung erfolgen.

Die nachhaltige Bekämpfung des islamistischen Terrorismus hat für die Landesregierung sowie für die niedersächsischen Sicherheitsbehörden einen zentralen Stellenwert und genießt höchste Priorität. Neben einer konsequenten Verfolgung von Straftaten liegt ein besonderer Schwerpunkt auch auf der Verhinderung von Gefahrenlagen und einer nachhaltigen Prävention.

Ich kann Ihnen versichern, meine Damen und Herren: Unsere Polizei in Niedersachsen ist bestens vorbereitet und aufgestellt.